Wann für das Parken auf dem Gehweg Bußgelder drohen
Letzte Aktualisierung am: 12. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten
Aktueller Bußgeldkatalog zum Halten und Parken auf dem Gehweg
Verstoß | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Sie haben rechtswidrig auf dem Gehweg gehalten | 50 Euro | eher nicht | ||
… und dabei jemanden behindert | 55 Euro | eher nicht | ||
... und dabei jemanden gefährdet | 70 Euro | eher nicht | ||
... und es kam zu einer Sachbeschädigung | 90 Euro | eher nicht | ||
Sie haben rechtswidrig auf dem Gehweg geparkt | 55 Euro | eher nicht | ||
… und dabei jemanden behindert | 70 Euro | 1 | Hier prüfen ** | |
... und dabei jemanden gefährdet | 80 Euro | 1 | Hier prüfen ** | |
... und es kam zu einer Sachbeschädigung | 100 Euro | 1 | Hier prüfen ** | |
... für über eine Stunde | 70 Euro | 1 | Hier prüfen ** | |
... für über eine Stunde und dabei jemanden behindert | 80 Euro | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie haben bei erlaubtem Gehwegparken nicht den rechten Gehweg zum Parken genutzt | 55 Euro | eher nicht | ||
… und dabei jemanden behindert | 70 Euro | 1 | Hier prüfen ** | |
... und dabei jemanden gefährdet | 80 Euro | 1 | Hier prüfen ** | |
... und es kam zu einer Sachbeschädigung | 100 Euro | 1 | Hier prüfen ** | |
... für über eine Stunde | 70 Euro | 1 | Hier prüfen ** | |
... für über eine Stunde und dabei jemanden behindert | 80 Euro | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie haben bei erlaubtem Gehwegparken in einer Einbahnstraße nicht den Gehweg zum Parken genutzt | 55 Euro | eher nicht | ||
… und dabei jemanden behindert | 70 Euro | 1 | Hier prüfen ** | |
... und dabei jemanden gefährdet | 80 Euro | 1 | Hier prüfen ** | |
... und es kam zu einer Sachbeschädigung | 100 Euro | 1 | Hier prüfen ** | |
... für über eine Stunde | 70 Euro | 1 | Hier prüfen ** | |
... für über eine Stunde und dabei jemanden behindert | 80 Euro | 1 | Hier prüfen ** |
Erwartet Sie für das Parken auf dem Bürgersteig ein Bußgeld?
Egal, ob Sie in einer Groß- oder Kleinstadt leben: Im Zentrum und in Wohnbereichen vieler Städte sind Parkplätze rar gesät. Gründe dafür gibt es viele. Der deutsche Durchschnittshaushalt besitzt mittlerweile häufig nicht nur ein einziges Auto. Das Pendeln zum Arbeitsort erfordert es oftmals, dass mehrere Bewohner eines Einfamilienhauses ein eigenes Fahrzeug brauchen. Wurde ein Haus vor 20, 30 oder 40 Jahren gebaut, war dem noch nicht so.
Aus diesem Grund fehlen oft private Parkplätze auf dem eigenen Grundstück. So mancher weicht dann auf den Gehweg aus. Darf man aber eigentlich auf dem Gehweg parken? Ist das Parken auf dem Bürgersteig erlaubt oder ist dies nur unter Einschränkungen möglich? Müssen Autofahrer mit einem Bußgeld fürs Parken auf dem Gehweg rechnen?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Gehwegparken
Nein, grundsätzlich ist das Parken nur auf der Fahrbahn oder ausgewiesenen Parkplätzen gestattet.
Ja, das Verkehrszeichen 315 kann das Parken auf dem Gehweg erlauben.
Wenn Sie verbotswidrig auf dem Gehweg parken, müssen Sie mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen. Behinderten Sie dabei jemanden, steigt der Betrag auf 70 Euro an und Sie erhalten einen Punkt in Flensburg. Das Gleiche gilt, wenn Sie länger als eine Stunde unzulässig auf dem Gehweg geparkt haben. Parkten Sie Ihr Fahrzeug über eine Stunde auf dem Gehweg und behinderten dabei obendrein andere, werden 80 Euro und ein Punkt fällig.
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Regeln der StVO zum Parken auf dem Gehweg
Die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) umfasst grundsätzliche Regeln, die alle Teilnehmer am Straßenverkehr beachten und befolgen müssen. Hierzu gehören auch Vorschriften zum Halten und Parken.
Das Parken auf dem Gehweg ist laut StVO nicht explizit verboten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass keine Sanktionen zu befürchten sind, wenn Fahrzeuge auf Gehwegen abgestellt werden. Vielmehr ist das Parkverbot auf dem Fußweg implizit im Gesetzestext enthalten, muss also aus den bestehenden Regelungen gefolgert werden.
Grundlegend ist hier zum einen § 2 Abs. 1 StVO, der besagt, dass Fahrzeuge die Fahrbahnen benutzen müssen. Gehwege zu befahren ist also allgemein untersagt.
Bezüglich des Parkens ist vor allem § 12 Abs. 4 von Bedeutung. Aus diesem kann geschlussfolgert werden, dass sowohl das Parken als auch das Halten auf dem Gehweg grundsätzlich untersagt ist. Dies gilt also auch dann, wenn Sie beim Parken nur halb auf dem Gehweg stehen.
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.
Einen weiteren Anhaltspunkt liefert § 12 Abs. 4a StVO, der besagt, dass nur der rechte Gehweg bzw. in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zum Parken zu benutzen ist. Allerdings gilt dies nur, wenn das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist. Auch aus diesem Zusatz kann geschlossen werden, dass ein allgemeines Gehwegparkverbot existiert, welches jedoch aufgehoben werden kann.
Der Unterschied zwischen Halten und Parken
Beim Halten handelt es sich um eine freiwillige Fahrtunterbrechung auf der Fahrbahn bzw. auf dem Seitenstreifen, die nicht durch ein Verkehrszeichen oder die Verkehrslage veranlasst wird. Sie dürfen überall dort halten, wo dies nicht ausdrücklich verboten ist.
Halten Sie länger als drei Minuten oder verlassen Sie das Fahrzeug, dann parken Sie. Hierbei ist darauf zu achten, dass Sie keine Halte- oder Parkverbote missachten. Außerdem müssen Sie platzsparend einparken und genug Raum zum Ein- und Aussteigen sowie zum Rangieren lassen.
Wann ist das Parken auf dem Gehsteig erlaubt?
Aus der StVO geht also hervor, dass es allgemein untersagt ist, auf dem Bordstein zu parken. Allerdings kann das Parken auf dem Gehweg auch erlaubt werden. Dies ist zum einen der Fall, wenn sich auf dem Bürgersteig eine Parkflächenmarkierung befindet.
Zum anderen weist das Verkehrszeichen 315 darauf hin, dass das Parken auf dem Gehsteig erlaubt ist. Dieses kann unterschiedlich gestaltet werden, zeigt aber in der Regel ein weißes „P“ auf blauem Grund. Unter dem Buchstaben ist dargestellt, wie die Fahrzeuge auf dem Gehweg zu parken haben, beispielsweise ob diese nur halb, also mit zwei Reifen auf dem Bürgersteig, parken dürfen.
Allerdings gelten beim Verkehrszeichen 315 folgende Ausnahmen, bei denen vom Parken auf dem Bordstein abgesehen werden muss:
- Das Verkehrszeichen 315 erlaubt das Parken auf dem Gehweg lediglich für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t.
- Das Abstellen eines Kfz über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen ist unzulässig und damit untersagt.
- Die jeweilige Gestaltung des Schildes kann anordnen, wie die Fahrzeuge auf dem Gehweg zu parken haben. Außerdem können Anfang und Ende der Parkzone mit weißen Pfeilen gekennzeichnet werden.
Die Entscheidung, wo das Parken auf dem Gehweg erlaubt wird, muss von jeder Stadtverwaltung selbst getroffen werden. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass Fußgänger nicht von parkenden Fahrzeugen behindert werden dürfen. Auch Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer müssen im Begegnungsverkehr genügend Platz auf Gehwegen zur Verfügung haben.
Darf ich mit meinem Motorrad auf dem Gehweg parken?
Mit dem Motorrad ist das Parken auf dem Gehweg meist nicht erlaubt. Auch für motorisierte Zweiräder gilt die Regel, dass das Parken auf dem Bürgersteig nur dann genehmigt ist, wenn das Zeichen 315 auf die Aufhebung des Verbots hinweist oder eine Parkflächenmarkierung existiert.
Wenn das Motorrad keine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer darstellt, sehen die Polizei oder das Ordnungsamt jedoch häufig davon ab, für das Parken auf dem Gehweg ein Bußgeld zu erheben.
Auch das Parken auf dem Gehweg zum Be- und Entladen ist verboten, wenn das Abstellen eines Fahrzeugs nicht durch das Zeichen 315 erlaubt wird. Viele Kommunen stellen jedoch Ausnahmegenehmigungen beispielsweise für Zustell- oder Versorgungsdienste sowie Handwerker aus. Diese müssen meist gut sichtbar im Wagen ausgelegt werden.
Warum ist das Gehwegparkverbot sinnvoll?
Die StVO sieht vor, dass die Fahrbahn den Kraftfahrzeugen und der Gehweg den Fußgängern vorbehalten sein soll. Dies sorgt für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Vielen Autofahrern ist häufig gar nicht bewusst, dass das Parken auf dem Gehweg grundsätzlich verboten ist. Aus Bequemlichkeit wird dann gerade in Wohngebieten oder in der Innenstadt auf dem Bürgersteig geparkt – meist zum Ärger der Fußgänger.
Diese möchten, genau wie Autofahrer auch, schnell von A nach B gelangen. Damit dies möglich ist, muss ihnen die Gelegenheit gegeben werden, langsamere Passanten, die vor ihnen laufen, überholen zu können, sowie andere Fußgänger, die ihnen entgegenkommen, einfach passieren zu lassen.
Häufig führen Fußgänger auch größere Gegenstände mit sich, wie etwa Kinderwagen, Gepäck oder Regenschirme. Auch Rollstuhlfahrer benötigen ausreichend Platz auf dem Fußweg. Wird dieser von widerrechtlich geparkten Fahrzeugen eingenommen, ist das zügige Vorankommen kaum noch möglich. Häufig müssen Passanten sogar auf die Straße ausweichen, was wiederum zu gefährlichen Situationen und im schlimmsten Fall sogar zu einem Unfall führen kann.
Bei der Dimensionierung des Bürgersteigs müssen die Behörden unterschiedliche Faktoren beachten. So ist es unter anderem von Bedeutung, wo sich der Gehweg befindet, wie hoch die Fußgängerdichte ist und wie viele Kfz die Straße täglich befahren.
Befindet sich an der Straße eine häufig frequentierte Linie des öffentlichen Nahverkehrs, muss der Bürgersteig beispielsweise breiter sein als in einer Wohnstraße mit offener Bebauung.
Beschreibung | Richtwert für die Gehwegbreite |
---|---|
Wohnstraße mit offener Bebauung | 2,10 bis 2,30 Meter |
Geschlossene Bebauung mit geringer Dichte (maximal drei Geschosse) | 2,50 Meter |
Gemischte Wohn- und Geschäftsnutzung mit mittlerer Dichte (drei bis fünf Geschosse) | 3,30 Meter |
Geschäftsstraße mit Auslagen und hoch frequentierter Linie des öffentlichen Personennahverkehrs | 5,00 bis 6,00 Meter |
Störungen durch andere Verkehrsteilnehmer sollen minimiert werden und ein leichtes Vorankommen mit ausreichender Bewegungsfreiheit muss gegeben sein. Außerdem sollte eine gute Übersichtlichkeit bestehen, damit die Orientierung problemlos erfolgen kann. Durch das verbotswidrige Parken auf dem Gehweg ist dies für die Passanten häufig nicht mehr möglich.
Des Weiteren sind Gehwege häufig nicht für die Belastung durch das hohe Gewicht von Fahrzeugen ausgelegt, was dazu führen kann, dass unterirdische Leitungen Schaden nehmen können. Das Parken auf Gehwegen kann außerdem die Umwelt schädigen. Stellen Sie Ihr Auto auf einer unbefestigten Fläche zwischen Bäumen ab, kann es durch das hohe Gewicht der Fahrzeuge zu einer Verfestigung des Bodens kommen, was sich negativ auf die Wurzeln des Baumes auswirken kann.
In vielen Kommunen wird das Falschparken auf Gehwegen toleriert, wenn neben den Fahrzeugen eine ausreichende Restgehwehbreite freigelassen wird. Als Richtwert wird hier häufig von 1,2 Meter Breite ausgegangen.
Parken auf dem Gehweg: Welches Bußgeld ist zu zahlen?
Laut der StVO gilt folgender Grundsatz für das Verhalten im Straßenverkehr:
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. (§1 Abs. 2 StVO)
Wenn Sie verbotswidrig auf dem Gehsteig parken, können Sie Fußgänger behindern. Unter Umständen ist es Personen mit Kinderwagen oder Rollator sowie Rollstuhlfahrern nicht mehr möglich, Ihr Fahrzeug zu passieren.
Aus diesem Grund wird für das unrechtmäßige Parken auf dem Gehweg eine Strafe fällig. Das Bußgeld beträgt grundsätzlich mindesten 55 Euro. Wenn das Parken auf dem Gehweg mit einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer einhergeht, kann die Geldbuße jedoch auf 80 Euro erhöht werden. Zusätzlich kommt ein Punkt in Flensburg hinzu. Auch wenn Sie Ihr Fahrzeug länger als eine Stunde auf dem Fußweg abstellen, werden 70 Euro fällig. Kommt es hierbei zusätzlich zu einer Behinderung, steigt das Bußgeld ebenfalls auf 80 Euro an. Im Falle einer Unfallfolge sind es sogar 100 Euro.
Ist das Parken auf dem Bürgersteig zwar durch das Verkehrszeichen 315 erlaubt, stellen Sie Ihr Fahrzeug aber trotzdem unzulässig ab – beispielsweise weil Sie sich nicht an die auf dem Schild angezeigte Anordnung halten – fallen 10 Euro Bußgeld an. Kommt eine Behinderung des restlichen Verkehrs dazu, steigt dieses auf 15 Euro an. Parken Sie mehr als drei Stunden, sind 30 Euro bzw. 35 Euro zu zahlen, je nachdem ob eine Behinderung vorlag oder nicht.
Meist bekommen Sie für Parkverstöße zunächst ein Verwarnungsgeldangebot, welches umgangssprachlich auch Knöllchen oder Strafzettel genannt wird. Überweisen Sie das Verwarngeld nicht fristgemäß oder unterlassen Sie die Zahlung, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Hierdurch fallen für das Parken auf dem Gehweg weitere Kosten an.
Ist das Abschleppen erlaubt, wenn jemand verbotswidrig auf dem Gehweg parkt?
Das bloße Parken auf Gehwegen rechtfertigt es nicht, dass ein Auto abgeschleppt wird. Diese Auffassung wurde in verschiedenen Urteilen diverser Gerichte bestätigt. Auch darf das widerrechtlich abgestellte Fahrzeug nicht sofort abgeschleppt werden. Vielmehr muss in den meisten Fällen zunächst versucht werden, den Fahrer zu erreichen bzw. muss auf diesen gewartet werden.
Wird ein Kfz unrechtmäßig auf dem Gehweg geparkt, ist das Abschleppen nur dann erlaubt, wenn dieses andere Verkehrsteilnehmer behindert. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn der gesamte Bürgersteig versperrt wird, das Fahrzeug in die Fahrbahn hineinragt oder es zu Funktionsbeeinträchtigungen einer Fußgängerzone kommt.
Des Weiteren liegt eine Behinderung vor, wenn rechtswidrig auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz oder in Feuerwehranfahrzonen geparkt wird. Das Abschleppen ist auch dann erlaubt, wenn es der Verhinderung von Straftaten dient (BVerwG, Az.: 3 B 149/01).
Um eine Behinderung kann es sich außerdem bereits dann handeln, wenn die Verkehrsflächen in ihrer Funktion beeinträchtigt sind (OVG Nordrhein-Westfalen, Az.: 5 A 2802/11). Auch wenn durch das abgestellte Kfz die Sicht abbiegender Autofahrer versperrt oder Passanten behindert, die einen Fußgängerüberweg nutzen möchten, ist das Abschleppen gerechtfertigt (VG Köln, Az.: 20 K 4941/07).
Das Umsetzen des Kfz kann von der Polizei oder einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes angeordnet werden. Die Abschleppkosten, die durch das verbotswidrige Parken auf dem Gehweg entstehen, müssen vom Halter bezahlt werden.
Auch das Parken auf dem Radweg ist verboten. Es fallen die gleichen Bußgelder an wie für das Parken auf dem Fußweg. Der Grund hierfür liegt nahe: Stellen Sie Ihr Auto auf dem Radweg ab, müssen die Fahrradfahrer entweder auf den Gehweg oder aber die Straße ausweichen, wobei gefährliche Situationen entstehen können.
Mit Ausweis Behinderung 8 0 grad Merkzeichen “G” hielt ich nach Angaben der Polizei 5 Minuten auf dem Gehsteig an,, um meinen Rollator auszuladen.
Meine Frau schaffte beides in en ersten Stock. Bin nicht mehr gehfähig, bin lt, Ausweis auf Hilfe angewiesen. Name
hätte man da nicht mal die Klingel benutzen können. Da war kein Beamter vor Ort Jedoch erhielt ich einen Bescheid, 50 € Bußgeld
WAS KANN ICH DAGEGEN TUN hABE NUR 950€ Rente
Wegen Bauarbeiten habe ich am Ende einer Parkbucht meinen einachsigen Anhänger mit einem Rad auf dem Gehweg geparkt. Nur so konnte ich den Anhänger an einem Laternenmast sichern. Dabei habe ich niemanden behindert oder gar gefährdet, oder die Übersicht eingeschränkt. Den Bußgeldbescheid in höhe von 55.- Euro halte ich nicht für angebracht und hat mich sehr verärgert.
Die Bauarbeiten nehmen sehr viel Platz für Baucontainer ectra ein und dadurch wird das Parken hier für Autofahrer oft sehr eng, – das weiß die Polizei.
Hallo,
wir haben einen langen sprinter, dieser steht auf privatem Grund (vor Toreinfahrt). Der Sprinter rackt allerdings auf den Geheeg mit dem Heck oder Motorhaube auf den Geheeg raus. Je nachd dem wie rum wir abstellen.
Oder reicht rs wenn alle vier Reifen auf privatem Grund stehen?
Was gilt hier? Haben einen Strafzettel erhalten.
Wie ist es, mit einem Behinderten-Parkausweis auf dem Gehweg zu parken?
Vor ein paar Tagen wurde in einem Wohngebiet ein Auto auf dem Gehweg angehalten. Der Fahrer hat dann seinen angekoppelten Anhänger abgemacht, um ihn zu verstauen. Dadurch wurde der Gehweg eingeengt. Begründung von ihm, warum er dies tat war, dass er so halten musste, weil auf der Gegenseite schon andere Autos parkten und somit die Fahrbahn zu eng war. Meine 3 jährige Tochter ist mit ihrem Laufrad auf das Fahrzeug gestoßen und hat eine Delle verursacht. Nun geht es darum, wer für den Schaden aufkommt?
Hallo Bussgeldkatalog.org-Team,
vorab danke für den Artikel, wirklich hilfreich.
In unserer sehr schmalen Straße wurde lange Zeit das Parken auf dem linken Gehweg entgegen der Fahrtrichtung toleriert, da das Wenden aufwändig und nicht sinnvoll ist. Die Straße ist gefühlt eine Einbahnstraße, leider jedoch nicht offiziell.
Das Parken ist gemäß Zeichen 315 auf dem Gehweg links auch erlaubt.
Die Stadt hat nun ihre ursprüngliche Meinung geändert und verteilt regelmäßig Strafzettel beim Parken auf dem Gehweg entgegen der Fahrtrichtung.
Problem ist jedoch, dass diese Strafzettel wirklich immer falsch sind.
Es wird der Tatbestand sanktioniert, dass man “Bei erlaubtem Gehweg parken, nicht auf dem rechten Gehweg geparkt” hat.
Diese Verwarnung kostet 55 EUR und ist völliger Blödsinn.
Auf dem rechten Gehweg darf nämlich nicht geparkt werden.
Ist es nicht so, dass der genannte Tatbestand impliziert, dass man eben nicht auf dem Gehweg, sondern irgendwo anders (zB auf der Straße) steht?
Nach meiner Auffassung muss dort lediglich das Parken entgegen der Fahrtrichtung iHv 15 EUR sanktioniert werden.
Wie sehen Sie diesen Sachverhalt?
Danke und viele Grüße
Christian
Ist der Tatbestand des Parkens auf dem Gehweg bereits erfüllt, wenn 2 Reifen anteilig auf der Bordsteinkante stehen? Der Gehweg war komplett frei und beim Einparken in die Lücke stand mein Auto mit den Reifen halb auf dem Bordstein. Da die Parklücke eng war hatte ich auf eine Korrektur verzichtet.
Guten Tag, wir haben das Problem, daß unsere Nachbarn ihre Firmenwagen (ein kleiner Pritsche wagen und ein Renault Master mit Doppelkabine) auf dem Gehweg vor unserem Haus parken und unseren Eingang behindern. Der Eingang ist auf dem Gehweg. Das Parken auf dem Gehweg wird bei uns geduldet wegen den landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Bei dem großen Wagen fragen wir uns ob der überhaupt auf dem Gehweg parken darf. Es ist natürlich auch ärgerlich, wenn man irgendetwas aus oder in das Haus bringen muß und ständig um das lange Fahrzeug laufen muß.
Haben uns ihr Info-Blatt “Parken vor einer Eingangstür: Droht ein Bußgeld?” runtergeladen und werden daraus nicht so richtig schlau, ob das nun tatsächlich verboten ist oder nicht.
Das Ordnungsamt meint, zwischen Hauseingang und dem geparkten Fahrzeug wäre genug Platz und sie können da Nichts machen. Sie hat uns darauf hingewiesen, wir können Anzeige bei der Bußgeldstelle erstatten.
Nada H.
Hallo, Meine Pflegerin und ich haben ein Ausflug nach Bad Harzburg gemacht,ich musste dringend auf die Teulete und haben die kaufmeile Angesteuert. Da nirgendwo ein Parkplatz frei war, haben wir den Wagen in eine Seiten Straße gepackt ,20 min etwa. Der Wagen stand zu ein viertel auf den Gehweg. Der blaue Parkausweis war sichtbar ausgestellt .Jetzt soll ich 55€ bezahlen….was soll ich machen?
Hallo, unsere Straße wurde vor c.a.25 Jahren auf beiden Seiten mit etwa 1,20m breiten ,abgesenkten,roten Plasterstreifen versehen.Die Straße selbst, ist nochmals mit einem Schnittgerinne versehen,sodass man annahm, die Randstreifen seien Fußwege. Das bestreitet aber das Amt und duldet das ständige Parken darauf. Angeblich darf nur dort nicht geparkt werden, wo Hochborde eingebaut sind? Gibt es rechtliche Unterschiede zwischen einem Gehweg und einem Gehsteig?
Jürgen T
Wie muss eine Parkmarkierung aussehen, um als solche zu gelten? In unserem Wohngebiet gibt es einseitig einen breiten Gehweg, auf dem einige Bereiche andersfarbig gepflastert wurden. Schilder gibt es keine. Vor einigen Tagen erhielten die Fahrzeige, die vor oder hinter der Markierung parkten. Strafzettel. Ich möchte ergänzen, dass sie nichts zugeparkt haben, auf keinem Deckel o.ä. standen und auch der Abstand von der Ecke den Regeln entsprach. Ist es nicht erforderlich, dass ausdrücklich durch Schilder zum Ausdruck gebracht wird, wenn dort in den Markierungen geparkt werden darf bzw. entweder alle einen Strafzettel hätten bekommen müssen oder keiner?
Hallo Sabine H.,
die Entscheidung, wo das Parken auf dem Gehweg erlaubt wird, muss von jeder Stadtverwaltung selbst getroffen werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich am besten an die Stadtverwaltung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe eine Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld (55,- €)/Anhörung
wegen verbotswidrigen Parken auf Gehweg bekommen in Dresden ,Österreicher Straße Höhe Neuberinstraße . Weil in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit bestand und ich schwerbehindert bin (G, aG, B), bin ich auf den Gehweg gefahren. Allerdings ohne Fußgänger zu
behindern und zugefährden. Ich habe meinen Parkausweis für Behinderte gut lesbar an der Innenseite der Windschutzscheibe hinterlegt.
Ich werde gegen diese Schriftliche Verwarnung Widerspruch einlegen, vorallem gegen die Höhe des Bußgeldes.
Eberhard
Die gesamten Außenmaße gelten. Passt das FZ nicht von Stoßstange bis Stoßstange in die Einfahrt hat es dort nichts zu suchen.
Ganz oder gar nicht. Denn einem seh beeinträchtigen Menschen können auch schon 10 cm zu Fall bringen.
Hallo,
soeben hatte ich Besuch vom Ordnungsamt. Mein Auto steht auf dem Bürgersteig.
Das Grundtück vor meinem Haus gehört aber laut Liegenschaftskarte offiziell zu meinem Haus und ist somit Privatbesitz.
Die Erneuerung des Weges wurde ebenfalls aus privater Hand bezahlt.
Ist es in diesem Fall nicht erlaubt auf seinem privaten Grundstück zu parken, auch wenn dieses Grundstück direkt an die Straße grenzt?
Vielen Dank!
Hallo,
Ich habe heute eine geh- und sehbehinderte 85jährigen Frau zur Sparkassenfiliale in der Innenstadt gebracht. Es gab weder Behindertenparkplätze (wie haben eine blaue Karte) noch normale Parkplätze in der Nähe. Zudem waren die Gehwege überfroren. Deshalb habe ich auf dem Gehweg vor der Sparkasse geparkt. Mit genügend Platz für Fußgänger, Radfahrer etc. Trotz dieser prekären Situation und Behindertenparkkarte im Auto bekam ich ein Knöllchen. Kann ich dagegen Einspruch einlegen?
Christiane
Hallo Christiane,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an das Ordnungsamt oder die Stadtverwaltung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Wir haben im Neubaugebiet den Fall, dass rot markierte Fläche als Strasse und Gehweg eingetragen ist. Es parken die selben Nachbarn immer 10cm zum Nachbarszaun, so dass Kinder und Frauen mit Kinderwagen gezwungen sind auf der Strasse zu laufen. Das Ordnungsamt meint er darf da parken. Ich sehe hier Gefährdung der Personen, da dieser Nachbar direkt an der Kreuzung wohnt. Gibt es in diesem Fall eine klare Regelung bezüglich vorgeschriebener Fahrwegbreite?
Wohn in RLP
Liebe Grüße Frank
Der folgende Satz auf dieser Seite “Die StVO sieht vor, dass die Fahrbahn den Kraftfahrzeugen und der Gehweg den Fußgängern vorbehalten sein soll.” ist glaube ich ziemlich falsch, spiegelt aber das Verhalten vieler Autofahrern wider. Meiner Meinung nach sind die Fahrbahnen “Fahrzeugen” vorbehalten: Neben den Kraftfahrzeugen also auch Fahrrädern – so nicht per Schild anders angeordnet.
In Frankfurt am Main ist der Parkdruck besonders hoch. 30 % der Pkw/Kleintransporter parken gezwungenermaßen mit 2 Rädern auf dem Bürgersteig, um den Versogungs- Rettungsteams, sowie dem normalen PKW die Durchfahrt zu ermöglichen. Für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen ist dann ca. 1,40 m – 1,60 m platz. Es sind meistens Nebenstraßen mit wenig Personenverkehr. Sind die Richtwerte von 2 m und mehr für das derzeitige Kfz-Aufkommen noch zeitgemäß? Und hat eine Stadt die PKW laufend neu zuläßt, nicht auch eine Sorgfaltspflicht fürs parken von PKW´s?
Werner N
Sehr geheerte Damen u. Herren,
ich habe eine frage,mir ist passiert ein Unfall mit den Gabelstapler mit mein arbeitskollege ,
also ich war in meine parkplatz ich wollte raus rückwärts raus fahren aber es war eine Auto geparkt halb auf den Gehweg halb in der strasse ,
normalerweise wenn keine Auto da kann man gut sehen ob jemand kommt leider war das Auto da zufälligerweise der mann wollte abholen seine Freundinn und ich muss mehr raus rückfahren zum sehen ob jemand kommt leider aber es war zu späth dan ist passiert den unfall.Aber logische weise auch mein Arbeitskolle wenn eine auf den Satpler sitz hat die höhere blick zum sehen laieder mein Arbeitskollege fährt auch nicht so gerne mit den Satpler,und ist auch zimmlich aggressiv.
Meine frage lautet wer hat schuld`?
Ich weil bin raus von der Parplatz?
Oder der Staplerfaher?
Mit freundlichen Grüssen
V Francesco
Oder wer hat ide behinderung auf den Gehweg?
Hallo Francesco,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Reicht eine Parkflaechenmarkierung allein ohne Zeichen 315 aus, um das Parken dort auf dem Gehweg/Buergersteig zu erlauben?
Das Strassenverkehrsamt Paderborn teilte mir mit, dass das nicht so sei.
Gibt es eine Vorschrift, wie eine Parkflaechenmarkierung auszusehen hat, oder darf auch hier wieder jede Geneinde ihr eigenes Sueppchen kochen?
Parken auf dem Gehweg mit einem von der Gemeinde eingehaltenen Abstandsregelung 80 cm von der Mauer zum meinem Auto. Einspruch eingelegt jetzt wird mir vorgeworfen das ich auch die Hecke des Nachbarn hätte berücksichtigen müssen das dadurch da er seine Hecke nicht geschnitten hat. Habe ich ein Bußgeld Bescheid bekommen. Ist das rechtens? Im Bußgeld Katalog habe ich hierzu nichts gefunden.
Es wurde schon viel gesagt aber Fakt ist, dass in Wohngebieten Parkplätze Mangelware sind und dass deshalb das Parken auf Gehwegen unter bestimmte Voraussetzungen ermöglicht werden sollte. So wie man es jetzt macht führt das “Wildparken” immer öfter zu gefährliche Situationen. In der Nibelungenstraße in Köln parken die PKWs an beide Seiten mi 2 Räder auf dem Gehweg, letztens musste eine Mutter mit einem Kinderwagen für Zwillinge deshalb auf der Fahrbahn ausweichen. Die Straße ist für den Verkehr in beide Richtungen frei gegeben auch für eine Buslinie, da aber nur Platz für Verkehr in eine Richtug übrig ist, stockt der Verkehr hier sehr oft, es passen an manche Stellen nicht mal mehr ein PKW und ein Fahrrad nebeneinander. Eine Lösung wäre die Einrichtung von Einbahnstrassen, die Paralelstraße hat nämlich dasselbe Problem. Auch das Parken auf Gehwegegn rechts vom Radweg direkt vor einer Ein/Ausfahrt einer großen Kundenparkplatz ist extrem gefährlich, da die Fahrzeuge beim verlassen des Parkplatzes die Radfahrer gar nicht sehen können oder sie stehen bereits mitten auf dem Radweg. Man müsste es vernunftig regeln, dadurch könnte man legale Parkplätze schaffen und gefährliche Situationen vermeiden. Das kostet natürlich Geld und man müsste sich die Mühe machen gute Lösungen zu finden, es gibt sie aber durchaus. Man könnte damit alle Verkehrsteilnehmer ein Gefallen tun.
Hallo, mein Auto wurde gestern abgeschleppt obwohl es minimal auf dem Gehweg stand. Passanten hätten problemlos über den Gehweg laufen können. Ich kam gerade zum Auto an, da wollte der Abschlepper losfahren. Obwohl mein Auto nicht erfolgreich abgeschleppt wurde, soll ich dennoch die Abschleppkosten und das Verwarngeld bezahlen. Warum ruft das Ordnungsamt wegen ein paar Centimeter zu weit auf dem Gehweg den Abschleppdienst?! Welche Möglichkeiten habe ich mich dagegen zu wehren? Laut Ordnungsamt kommt 128€ Strafgeld + 120€ Abschleppdienst auf mich zu.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie informieren auf Ihrer Seite darüber, dass das Parken auf dem Gehweg auch ohne das entsprechende Hinweisschild 315 erlaubt sein kann, wenn Parkmarkierungen angezeichnet worden sind. Woraus genau kann ich dies ableiten? Ich konnte den entsprechenden Absatz nicht in den Verwaltungsvorschriften finden.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Weinand
eine richtige Schatzkiste hier :D
Eine Nebenfläche mit einer Gesamtbreite von rd. 6m, 4m davon sind mit Grand (zur Fahrbahngrenze/Hochbord hin) und die restlichen, rd. 2m mit Betonplatten 1.0/2.0m (zur Grundstücksgrenze, in dem Fall Mauerwerk bzw. Gebäude) befestigt. Es sind keine Verkehrszeichen vorhanden. Der oben beschriebener Abschnitt beginnt unmittelbar nach einer Einmündung (in diesem Fall, privat Straße, die öffentlich genutzt wird, da Einkaufsgeschäfte vorh. ). Die Einmündung / privat Straße selbst, ist gepflastert und zum Teil auch asphaltiert. Mein Sohn als Fahrer des Fahrzeugs, nahm aufgrund der vorh. optischen Gegebenheiten, dass die Betonplattenbefestigung dem Gehweg sowie die Grandbefestigung dem Parken dient an. Er stellte das Fahrzeug ab und wurde daraufhin abgeschleppt. Er parkte in RiFa auf der Grandbefestigung wobei rd. 3,50 m an Restbreite übrig blieb und somit weder Behinderungen noch Gefährdung des Fußverkehres vorlag.
Vor Ort und wie ich finde kann ein Leihe nicht auf Anhieb erkennen, dass genau dort, wo die Fahrzeuge parkten, der eigentliche Verlauf des öffentlichen Gehwegs sein soll. Ich kann das nur aus den dort benutzen Materialien zur Pflasterung und dem weiteren Verlauf der Nebenfläche vor der Einmündung schließen, weil ich im Straßenbau bzw. Planung tätig war. Da im weiteren Gehweg-Verlauf, vor der Einmündung der priv. Str., die Nebenfläche gem. ReStra mit mind. Breite wie folgt aufgebaut ist: Hochbord zur Begrenzung der Fahrbahn und einer Grandbefestigung ges. Breite 0,65 m als Sicherheitsraum, dann Reihen an Betonplatten 50/50m, dann Grandbefestigung ca. 1m und der Rest ebenfalls Betonplatten 1.0/2.0 m. Es lässt mich daraus schließen, dass die Großen Platten im Privatbereich liegen und somit gar nicht zum Gehweg zählen was ein Leihe doch nicht wissen kann.
Hallo,
die Information, dass das Parken auf dem Gehweg einen Punkt gibt, ist aus meiner Sicht falsch.
Die Behörde wies im Schreiben sogar darauf hin:
„Hinweis: Verwarnungen werden im Fahreignungsregister nicht eingetragen.“
Bitte prüfen und ggf. konfigurieren.
Hallo Markus,
vielen Dank für den Hinweis, wir haben die Tabelle entsprechend angepasst.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Leider ist die Bebußung des Grundtatbestands zum Parken auf dem Gehweg hier flasch dargestellt.
Der Tatbestand 112454 zieht keinen Punkt nach sich.
Peinlich, peinlich.
Hallo PolNi,
wie Sie der Tabelle im Text entnehmen können, haben wir beim Grundtatbestand lediglich das laut Tatbestandskatalog zu erwartende Bußgeld von 55 Euro aufgeführt, jedoch keinen Punkt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
ich beobachte das ständig vor unserem Haus in einer Einbahnstraße, in der Mitte befindet sich ein Rewe Markt die Freiflächen vor dem Markt sind mit Parkverbot ausgewiesen. Es wird trotzdem vor dem Markt verbotswidrig geparkt bin, obwohl sich direkt darunter ein Parkhaus befindet und es einen Aufzug direkt in den Supermarkt gibt. Das Problem ist offensichtlich , die Minimum Parkgebühr beträgt einen Euro, und man geht bewusst das Risiko ein
55 € Strafe zu bezahlen für das Verbotene Parken und hofft dabei nicht erwischt zu werden. Es reagiert das Bildprinzip Faulheit.
Also das verstehe ich nicht. Bei uns wurde das JAHRZEHNTE geduldet. Ich lebe in einer Anwohner Sackgasse und der Gehweg mit seinen 2 Metern Breite bietet für ALLE genug Platz. Dieser Gehweg endet vor meinem Haus. Nun soll ich wegen 50 cm Parken 55 Euro zahlen Abzocke.
Hallo,
Ich habe eine Parkgebühr von 55 € erhalten, die als “Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg. § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 52a BKat” angegeben ist. Ich parkte auf einer schmalen Verlängerung seitlich um den Lichtmast vor dem neuen Gebäudekomplex in der Karolingerstr neben dem neuen Gebäudekomplex. Dieser Teil verlässt fast 2 m auf dem Bürgersteig und die Straße ist eine Einbahnstraße ohne Hindernisse. Sogar es blockierte keinen Verkehr oder Fußgänger, warum so eine hohe Geldstrafe. Dies ist das erste Mal, dass ich eine Parkverletzung erhalte.
Danke LG,
Das
Traurig Traurig, das man über so etwas diskutieren muss, denn jeder hat in der Schule Verkehrsunterricht und dann in der Fahrschule, hierbei lernt mann doch die Regeln und wenn dann einer einen Strafzettel bekommt muss er nicht jammer, denn er weiß ja was er Falsch gemacht hat. Ich habe in meinem Verkehrsleben 24 Jahre mit Motorrad und Auto nur 2 Strafzettel bekommen, (1 x 5 DM, 1 x 10 DM) Ich sitze nun seit 13 Jahren im Rollstuhl, ich könnte viele Bücher über Falsch, oder Rücksichtslose Falschparker schreiben, ich werde fast täglich von Autofahrern beschimpft weil ich auf der Straße fahre, aber wo soll ich hin wenn so viele Gehweg Parker unterwegs sind, das selbe gilt für Behinderten Parkplätze hierfür sollte man die Strafen noch viel mehr erhöhen. Ich möchte euch sehen wenn Ihr im Rollstuhl sitzen würdet, oder denkt doch an die Kinder, sollen die jedesmal auf die Fahrbahn, oder Ihr selbst oder eure Frauen mit Kinderwagen, nur weil jemand zu faul war einen richtigen Parkplatz zu suchen. Höhere Strafen oder gegebenenfalls Abschleppen. Wehr nicht hören will, muss fühlen !!!!