Was ein Bewohnerparkausweis kostet und wer Anspruch darauf hat

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 16. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten

Parken auf dem Bewohnerparkplatz – Privileg für bestimmte Personengruppen

In vielen Städten gibt es den Bewohnerparkausweis.
In vielen Städten gibt es den Bewohnerparkausweis.

In vielen Gebieten gibt es große Probleme bei der Parkplatzsuche: Touristen möchten ihr Auto abstellen, um Denkmäler in der Stadt zu besichtigen. Kunden der umliegenden Geschäfte benötigen einen Parkplatz, um ihre Einkäufe zu erledigen. Angestellte brauchen einen Platz, auf dem sie ihr Fahrzeug während der Arbeitszeit stehen lassen können. Und nicht zuletzt die Bewohner des Bereichs sind auf einen Stellplatz in der Nähe ihrer Wohnung angewiesen.

Beim Thema “Halten und Parken in der Stadt” treffen also viele unterschiedliche Gruppen aufeinander, die eine Sache eint: Die Suche nach einem Parkplatz. Gerade in den Innenstädten großer und kleiner Orte gibt es nicht ausreichend private und öffentliche Abstellflächen für Fahrzeuge. Vielerorts setzen die Verwaltungen deshalb auf die sogenannte Parkraumbewirtschaftung, zu der unter anderem das Bewohnerparken – umgangssprachlich auch Anwohnerparken genannt – gehört.

Was genau versteht man nun aber unter diesem Begriff? Wer profitiert von einem Anwohnerparkplatz? Bedeutet dies wirklich, dass das Parken nur für Anwohner erlaubt ist? Wie können Personen einen Bewohnerparkausweis beantragen und welche Unterlagen werden benötigt? Drohen Sanktionen für das Parken ohne Anwohnerparkausweis? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet, damit Sie im innerstädtischen Verkehrstrubel besser zurechtkommen.

FAQ: Bewohnerparkausweis

Was ist ein Bewohnerparkausweis?

Der Bewohnerparkausweis befreit den Inhaber davon, die Parkgebühren in einer Zone mit Parkraumbewirtschaftung zu entrichten. Er ist in der Parkraumzone des jeweiligen Wohnorts gültig.

Wie bekomme ich einen Anwohnerparkausweis?

Sie müssen in der entsprechenden Parkzone behördlich gemeldet sein und nachweisen, dass Sie Ihr Kfz dauerhaft nutzen, um einen Ausweis zum Parken zu erhalten.

Wo kann ich den Bewohnerparkausweis beantragen?

Dazu können Sie sich an das zuständige Bürgeramt wenden. Der Ausweis wird für zwei Jahre ausgestellt und kostet 20,40 Euro.

Bußgeldkatalog: Parken ohne Bewohnerparkausweis

VerstoßBußgeld
auf einem ausgewiesenen Anwohnerstellplatz ohne sichtbaren Bewohnerparkausweis geparkt10 €
... mit Behinderung15 €
... über drei Stunden20 €
... über drei Stunden mit Behinderung30 €
in eingeschränktem Halteverbot mit Anwohnerparkplätzen ohne sichtbaren Anwohnerparkausweis geparkt25 €
... mit Behinderung40 €
... über eine Stunde40 €
... über eine Stunde mit Behinderung50 €

Kurz & Knapp im Video: Bewohnerparken – was ist das?

In diesem Video zeigen wir Ihnen, was genau hinter dem Anwohnerparken steckt und wie es funktioniert.
In diesem Video zeigen wir Ihnen, was genau hinter dem Anwohnerparken steckt und wie es funktioniert.

Was ist ein Bewohnerparkausweis?

Private Stellplätze in Tiefgaragen oder auf Mieterparkplätzen sind nicht überall ausreichend vorhanden, vor allem wegen dem allgemeinen Platzmangel in der Stadt, weshalb die dort lebenden Menschen auf öffentliche Parkplätze angewiesen sind. Für diese wird jedoch meist eine Parkgebühr verlangt.

Damit Bewohner, die in einem Bereich leben, in dem wenig Parkraum zur Verfügung steht, trotzdem die Möglichkeit bekommen können, in der Nähe ihrer Wohnung einen Parkplatz zu finden, gibt es Bewohnerparkausweise.

Diese erlauben es den Besitzern, ihr Fahrzeug auch über einen längeren Zeitraum dort abzustellen, wo entweder sonst Parkgebühren verlangt werden oder wo das Parken für andere Verkehrsteilnehmer verboten ist.

Beschilderung, die das Parken auf dem Anwohnerparkplatz erlaubt

Das Parken auf dem Anwohnerparkplatz wird durch Verkehrszeichen geregelt.
Das Parken auf dem Anwohnerparkplatz wird durch Verkehrszeichen geregelt.

Zum einen kann das Abstellen eines Kfz für Bewohner mit einem Parkausweis durch die sogenannte negative Beschilderung erlaubt werden. Hier findet sich das Verkehrszeichen 286, welches ein eingeschränktes Halteverbot signalisiert, oder 290.1, welches auf den Beginn einer Zone mit eingeschränktem Halteverbot verweist.

Diese Schilder weisen allgemein darauf hin, dass Fahrzeugführer nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten dürfen, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- und Entladen. Wird dieses Schild jedoch durch ein Zusatzzeichen mit der Aufschrift “Bewohner mit Parkausweis Nr. XY frei” ergänzt, ist es Inhabern des genannten Bewohnerparkausweises möglich, dort zu parken.

Zum anderen gibt es auch die sogenannte positive Beschilderung, die darauf hinweist, dass Parkplätze für Bewohner reserviert sind. An einer solchen Stelle findet sich meist das Verkehrszeichen 314, welches ein großes weißes “P” auf blauem Grund zeigt und darauf verweist, dass das Parken erlaubt ist. Auch das Zeichen 315, welches das Parken auf dem Gehweg erlaubt, kann Verwendung finden.

Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen waagerechten weißen Pfeils im Schild und das Ende durch ein in die entgegengesetzte Richtung zeigendes Symbol gekennzeichnet werden. Durch das Zusatzschild mit der Aufschrift “Bewohner mit Parkausweis Nr. XY” wird hier das Parken für Besitzer des jeweils gültigen Ausweises erlaubt.

Neben diesen Parkplätzen, die speziell für Fahrzeughalter mit Bewohnerparkausweis reserviert sind, gibt es jedoch auch Formen des Mischparkens. Auf diesen Stellplätzen ist zum einen das Bewohnerparken erlaubt. Andererseits dürfen hier auch alle anderen Verkehrsteilnehmer ihr Fahrzeug abstellen, solange sie einen herkömmlichen Parkschein ziehen und hierfür Gebühren entrichten, Auch hierauf weisen Zusatzschilder hin.

Des Weiteren kann die Parkscheinpflicht bzw. der Nachweis der Parkberechtigung mit einem Anwohnerparkausweis durch ein weiteres Zusatzschild zeitweise aufgehoben werden. In vielen Parkzonen bestehen beispielsweise zwischen 24 Uhr und 9 Uhr keine Einschränkungen bezüglich des Parkens.

Welche Probleme soll der Anwohnerparkausweis lösen?

Wie bereits eingehend erwähnt, treffen gerade im innerstädtischen Bereich viele verschiedene Gruppen aufeinander, die aus unterschiedlichen Gründen Parkplätze suchen. Meist werden mehr Stellplätze benötigt, als angeboten werden können.

Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: In den Innenstädten existiert kein weiterer Platz, der als Parkraum genutzt werden könnte. Demgegenüber stehen immer mehr Menschen, die ein Auto besitzen und dementsprechend einen Abstellort dafür benötigen.

Gerade für Anwohner kann die Parksituation rund um ihren Wohnort sehr anstrengend sein. Zum einen müssen diese oft minutenlang um den Block fahren, bis sich endlich ein freier Parkplatz findet. Sind keine Parkplätze in der Nähe der Wohnung frei, müssen Einkäufe und andere schwere Dinge zum anderen über weite Strecken in die Wohnung gebracht werden. Und gerade nachts bevorzugen die meisten Menschen einen kurzen Weg ins eigene Heim. Der Bewohnerparkausweis soll dabei helfen, diese Probleme zu lösen.

Die verschiedenen Säulen der Parkraumbewirtschaftung

Bewohner mit einem speziellen Parkausweis genießen vielerorts Sonderrechte.
Bewohner mit einem speziellen Parkausweis genießen vielerorts Sonderrechte.

Um das Problem des Nachfrageüberhangs bei Parkplätzen zu lösen, wird in vielen Städten und Gemeinden Parkraumbewirtschaftung betrieben, um ein effizientes Parken möglich zu machen. Bei dieser Form des Parkraummanagements stehen die Parkstände auf öffentlichen Verkehrsflächen im Mittelpunkt der Betrachtung. Folgende Maßnahmen sind hier unter anderem von Bedeutung:

  • Beschränkung der Parkdauer
  • Beschränkung des Parkzwecks
  • Erhebung von Parkgebühren
  • Überwachung der Parkflächen
  • Ausstellen von Bewohnerparkausweisen

Doch die Effekte dieser Maßnahmen sollen nicht nur den dort lebenden Menschen mit einem Anwohnerparkausweis zu Gute kommen, indem bessere Parkmöglichkeiten geschaffen werden. Vielmehr soll der Verkehr insgesamt besser gesteuert, unnütze Fahrten vermieden und damit auch die Umwelt geschont werden. Dadurch, dass das Parken nur mit einem Bewohnerausweis erlaubt ist bzw. Parkgebühren für andere Fahrzeugführer anfallen, sollen gerade Touristen und Angestellte, deren Arbeitsstelle sich in diesem Bereich befindet, dazu veranlasst werden, auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen.

Wollen weniger Menschen in den Gebieten, in denen ein akuter Parkraummangel herrscht, ihr Fahrzeug abstellen, können die restlichen Personen leichter einen Parkplatz finden. Das oft zeitraubende und nervenaufreibende Suchen nach einem Stellplatz entfällt, was dazu führt, dass weniger Autos suchend umherfahren. Dies entlastet wiederum die Umwelt und trägt außerdem dazu bei, dass die Lärmbelastung durch den Verkehr in den betroffenen Gebieten nachlässt.

Was ist bei einem Schwerbehindertenparkplatz zu beachten?

Ein weiterer besonderer Stellplatz ist der sogenannte Behindertenparkplatz. Um auf einem solchen parken zu dürfen, reicht es nicht aus, einen Schwerbehindertenausweis zu besitzen. Vielmehr müssen weitere Bedingungen erfüllt werden. Nur schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) und Blinde (Merkzeichen Bl) haben das Recht, diese besonderen Parkplätze zu nutzen.

Seit Anfang April 2009 gehören zum berechtigten Personenkreis auch Menschen mit beidseitiger Amelie (beide Arme fehlen), Phokomelie (Hände bzw. Füße setzen unmittelbar an den Schultern bzw. Hüften an) oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen.

Diese Personen erhalten den blauen Parkausweis. Nur dieser erlaubt es Menschen mit Behinderung, ihr Fahrzeug auf einem Schwerbehindertenparkplatz abzustellen. Dieser muss jederzeit gut sichtbar ausgelegt werden.

Wer widerrechtlich auf einem solchen Stellplatz parkt, muss ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro zahlen.

Gesetzliche Grundlagen für das Bewohnerparken

Für das Bewohnerparken gelten als Rechtsgrundlage unterschiedliche Gesetzestexte.
Für das Bewohnerparken gelten als Rechtsgrundlage unterschiedliche Gesetzestexte.

Im Jahr 1980 wurde das Anwohnerparken in die Straßenverkehrsordnung (StVO) eingeführt. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 28. Mai (Az.: 3 C 11/97) brachte hier jedoch einige bedeutende Änderungen mit sich.

Am wichtigsten war die Begriffsänderung vom “Anwohner-” zum “Bewohnerparken”. Laut der Urteilsbegründung setzt der Begriff des Anwohners eine enge räumliche Verbindung zwischen Wohnung und Abstellort des Pkw voraus. Dies verlangt in diesem Zusammenhang einen Nahbereich zum Parken, der in der Regel nicht mehr als zwei bis drei Straßen umfasst.

Eine flächendeckende Überspannung der ganzen Innenstadt in einer Großstadt durch Parkzonen für Anwohner wurde aus diesem Grund als nicht von der Ermächtigungsgrundlage des § 6 I Nr. 14 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gedeckt betrachtet. Um die großflächigen Bewohnerparkzonen trotzdem möglich zu machen, mussten einige gesetzliche Änderungen durchgeführt werden.

Nacheinander wurden während eines dreijährigen Zeitraums die StVG, die StVO sowie die Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO) geändert und der Begriff des “Anwohners” mit dem des “Bewohners städtischer Quartiere” ersetzt. Aus diesem Grund heißt es seitdem offiziell “Bewohnerparkausweis”.

Seit der StVO-Novelle von 2001 gilt nun folgende Regel: Die maximale Ausdehnung einer Bewohnerparkzone darf in Städten mit mehr als 1 Mio. Einwohnern 1000 m nicht überschreiten, damit Bewohner ihre Wege in der Parkzone in der Nähe ihrer Wohnung – zum Beispiel zum Einkaufen – zu Fuß erledigen können und somit nicht von ihrem Vorrecht bezüglich des Parkens Gebrauch machen müssen.

Auf Grund dieser Gesetzesänderungen mussten im Jahr 2001 viele Verkehrszeichen, die auf das Parken mit einem Anwohnerparkausweis hinwiesen, ausgetauscht werden. Stattdessen wurde der Begriff des Bewohners eingeführt. Vielerorts wurden die Schilder jedoch nicht abgenommen und durch neue ersetzt, sondern das “An-” von Anwohner mit einem “Be-” überklebt.

Auch wenn die offizielle Bezeichnung seit der Änderung der StVO “Bewohnerparken” lautet, wird umgangssprachlich weiterhin auch vom “Anwohnerparkausweis” gesprochen, weshalb wir die beiden Begriffe in diesem Ratgeber gleichbedeutend verwenden.

Bewohnerparken – Die aktuelle Rechtsgrundlage

Der Anwohnerparkausweis verleiht besondere Rechte.
Der Anwohnerparkausweis verleiht besondere Rechte.

Als gesetzliche Grundlage für die Einrichtung von Zonen, in denen für das Abstellen eines Fahrzeugs ein Bewohnerparkausweis benötigt wird, dient § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG, welcher Folgendes besagt:

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen über
1. die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, insbesondere über
(14) die Beschränkung des Haltens und Parkens zugunsten der Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel sowie die Schaffung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen, insbesondere in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung oder Arbeitsstätte […].

Von Bedeutung für die Regelung der Zuständigkeit für das Bewohnerparken ist § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO. Dieser besagt, dass die Straßenverkehrsbehörden die notwendigen Anordnungen treffen, die mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel durch eine vollständige oder zeitlich beschränkte Reservierung des Parkraums für die Berechtigten oder durch Anordnung der Freistellung von angeordneten Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung zusammenhängen.

Weitere Details können den VwV-StVO entnommen werden. Diese besagen unter anderem, dass Zonen, in denen mit einem Bewohnerparkausweis geparkt werden darf, nur dort eingerichtet werden sollen, wo ein Mangel an privaten Stellflächen sowie ein erheblicher allgemeiner Parkdruck besteht.

Innerhalb des Bereichs, in dem das Parken auf einem Anwohnerparkplatz erlaubt ist, dürfen werktags von 9 Uhr bis 18 Uhr nicht mehr als die Hälfte und in der übrigen Zeit nicht mehr als dreiviertel der zur Verfügung stehenden Parkflächen für die Bewohner reserviert werden. Für Personen, die nicht in der Zone wohnhaft sind, müssen also auch weiterhin ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen.

Obwohl für Personen, die in einer speziellen Parkzone wohnhaft sind, Bewohnerparkausweise erhältlich sind, wird vielerorts weiterhin der hohe Parkdruck bemängelt. Der größte Kritikpunkt vieler Betroffener liegt darin, dass zu viele Anwohnerparkausweise ausgestellt werden. Aus diesem Grund rät der ADAC dazu, die Anzahl der ausgestellten Anwohnerparkscheine zu begrenzen. Als Faustregel werden hierfür 1,5 Lizenzen pro Stellplatz angegeben. Außerdem muss die Parksituation ständig überwacht werden, damit gegebenenfalls auf strukturelle und verkehrliche Änderungen reagiert werden kann.

Bewohnerparkausweis beantragen – Das sollten Sie wissen

Um einen Antrag für einen Bewohnerparkausweis zu stellen, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Diese sind in den meisten Städten gleich, bei näheren Fragen sollten Sie sich jedoch an das in Ihrem jeweiligen Fall zuständige Amt wenden.

Zum einen müssen Sie innerhalb der Bewohnerparkzone gemeldet sein, dort also tatsächlich wohnen. In manchen Städten ist es möglich, dass auch Personen, die dort nur ihren Zweitwohnsitz haben, einen Parkausweis für Anwohner bekommen. Dies kann jedoch je nach Stadt und teilweise auch Einzelfall bzw. Parksituation unterschiedlich geregelt und entschieden werden. Zum anderen kann Ihnen der Anwohnerparkschein meist nur für die Zone ausgestellt werden, in der Sie wohnen und nicht etwa in einem angrenzenden Bereich.

Es ist übrigens nicht möglich, einen bestimmten Anwohnerparkplatz zu beantragen. Der Bewohnerparkausweis berechtigt Sie zwar zum Parken in der Sonderparkzone, dies bedeutet jedoch nicht, dass Ihnen automatisch jederzeit ein Parkplatz zur Verfügung stehen muss oder dass ein spezieller Stellplatz für Sie reserviert wird. Außerdem ist der Ausweis meist nur für ein einzelnes Fahrzeug gültig und darf nur für dieses verwendet werden.
Wenn Sie ein neues Auto kaufen, müssen Sie den Bewohnerparkausweis umschreiben lassen.
Wenn Sie ein neues Auto kaufen, müssen Sie den Bewohnerparkausweis umschreiben lassen.

Das Fahrzeug, für welches Sie den Anwohnerparkausweis beantragen möchten, muss auf Sie zugelassen sein. Ist dies nicht der Fall, so muss der tatsächliche Halter des Fahrzeugs zustimmen und angeben, dass das Kfz dauerhaft von Ihnen genutzt wird.

In vielen Fällen muss außerdem nachgewiesen werden, dass keine private Abstellmöglichkeit für das Auto besteht – beispielsweise in einer Tiefgarage oder auf einem Stellplatz, auf dem das Parken nur für Mieter eines Wohnkomplexes erlaubt ist.

Läuft die Gültigkeit des Bewohnerausweises nach ein bzw. zwei Jahren ab, muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Ziehen Sie in der Zwischenzeit in eine andere Parkzone um oder wechseln Sie das Fahrzeug – etwa weil sie ein neues Auto gekauft haben – wird eine kostenpflichtige Umschreibung nötig.

Folgende Unterlagen werden meist verlangt, wenn Sie bei der für Sie zuständigen Behörde einen Bewohnerparkausweis beantragen möchten:

  • Das unterschriebene Antragsformular
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen (nur nötig, wenn Sie selbst nicht der Halter des Fahrzeugs sind)
  • Nachweis darüber, dass Sie in der Parkzone gemeldet und somit dort wohnhaft sind (Kopie des Personalausweises bzw. Meldebestätigung)
  • Bei Vertretungen benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht sowie den Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und den Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)

Besucherparkausweis – Antrag und Gültigkeit

In vielen Städten ist es möglich, dass Gäste, die für einen kurzen Zeitraum bei einer Person zu Besuch sind, die in einem Gebiet wohnt, wo das Parken mit einem Anwohnerparkausweis erlaubt ist, einen sogenannten Besucherparkausweis beantragen können. Mit diesem können sie dann in dem jeweiligen Gebiet ihr Fahrzeug abstellen.

Vielerorts kann der Besucherparkausweis mit einer Gültigkeit von bis zu vier Wochen ausgestellt werden. Die Gebühren variieren sowohl je nach Stadt als auch nach Länge des Aufenthaltes. Der Antrag muss vom Gastgeber gestellt werden, der meist mit einer Kopie seines Personalausweises oder einer aktuellen Meldebestätigung nachweisen muss, dass er in der entsprechenden Anwohnerparkzone wohnhaft ist. Oftmals muss der Gastgeber außerdem selbst Inhaber eines Bewohnerparkausweises sein, damit sein Gast von den Privilegien eines Besucherparkausweises profitieren kann.

Beim Antrag muss außerdem das Kennzeichen des Fahrzeugs des Gastes angegeben werden – der Parkausweis für Besucher ist also an ein einzelnes Kfz gebunden.

Was kostet ein Bewohnerparkausweis?

Für das Anwohnerparken muss eine Gebühr entrichtet werden.
Für das Anwohnerparken muss eine Gebühr entrichtet werden.

Die Kosten für einen Anwohnerparkausweis variieren je nach Stadt. Vielerorts können Sie außerdem entscheiden, ob Sie den Ausweis für ein oder zwei Jahre ausgestellt bekommen möchten. Entscheiden Sie sich für letzteres, können Sie unter Umständen mit Ermäßigungen rechnen.

Der folgenden Auflistung können Sie die jährlichen Gebühren für einen Bewohnerausweis in verschiedenen Städten Deutschlands entnehmen (Stand 2021):

  • Aachen: 30 Euro
  • Berlin: 20,40 Euro (zwei Jahre lang gültig)
  • Dresden: je nach Laufzeit 20 Euro, 30 Euro oder 50 Euro
  • Düsseldorf: 30 Euro
  • Frankfurt: 50 Euro (zwei Jahre lang gültig)
  • Hamburg: 25 Euro (online) 30 Euro vor Ort
  • Kassel: je nach Parkzone 21 Euro, 26 Euro oder 30 Euro
  • Köln: je nach Laufzeit 30 Euro, 45 Euro oder 60 Euro
  • Leipzig: 30,70 Euro
  • Mainz: 60 Euro (zwei Jahre lang gültig)
  • München: 30 Euro oder 60 Euro (zwei Jahre)
  • Nürnberg: 30 Euro
  • Schwerin: zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro

Das sogenannte Carsharing wird immer beliebter. Hierbei handelt es sich um die gemeinschaftliche Nutzung eines oder mehrerer Kfz, die von einer Organisation überwacht wird. Fahrzeuge können hier je nach Bedarf auch nur für einen kurzen Zeitraum, beispielsweise eine einzige Fahrt, gemietet werden.

Mancherorts – beispielsweise in München – ist es möglich, dass Sie auch für ein solches Fahrzeug einen Anwohnerparkausweis bekommen. Bei der Antragsstellung ist es dann der Nachweis zu erbringen, dass Sie Mitglied einer Carsharing-Organisation sind.

Anwohnerparkausweis fälschen – Handelt es sich um Urkundenfälschung?

Wenn Sie einen Anwohnerparkausweis fälschen, kann eine Freiheitsstrafe drohen.
Wenn Sie einen Anwohnerparkausweis fälschen, kann eine Freiheitsstrafe drohen.

Die Entscheidung, in welchem Rahmen Bewohnerparkausweise ausgestellt werden, trifft laut VwV-StVO die Straßenverkehrsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt. In einigen Städten wird auch ein Zweitwohnsitz anerkannt, in anderen muss der Antragssteller für einen Anwohnerparkausweis nachweisen, dass er über keinen privaten Stellplatz verfügt.

Manche Bewohner gehen aus diesen Gründen leer aus, möchten aber trotzdem von einem Anwohnerausweis und den damit einhergehenden Privilegien profitieren.

Und auch für Personen, die zwar nicht in einer Parkzone leben, aber dort arbeiten oder regelmäßig einkaufen oder in der Freizeit Freunde besuchen – also nicht dazu berechtigt sind, einen Bewohnerparkausweis zu bekommen – kann sich ein solcher Ausweis als nützlich erweisen, da hiermit Parkkosten gespart werden und mehr Parkplätze verfügbar sind.

Aus diesen Gründen werden Anwohnerparkausweise häufig gefälscht. Bei den alten Bewohnerparkkarten war dies durch eine Kopie in ausreichender Qualität recht einfach möglich. Viele Städte setzen aber mittlerweile auf fälschungssichere Parkausweise mit Hologramm oder spezielle Vignetten.

Welche Sanktionen können aber drohen, wenn Sie mit einem gefälschten Bewohnerparkausweis erwischt werden?

Zunächst einmal ist anzumerken, dass es sich um Urkundenfälschung gemäß § 267 des Strafgesetzbuches (StBG) handelt, wenn ein Anwohnerparkausweis gefälscht wird, indem dieser beispielsweise vervielfältigt oder widerrechtlich mit einem neuen Gültigkeitsdatum versehen wird.

Wird Ihnen eine Urkundenfälschung zur Last gelegt, können Sie mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe belegt werden. Allein schon der Versuch der Urkundenfälschung ist strafbar.

Was ist beim Parken auf Anwohnerparkplätzen zu beachten?

Besitzen Sie einen Anwohnerparkausweis, sind Sie dazu verpflichtet, diesen gut sichtbar auszulegen. Des Weiteren müssen alle für die Parkberechtigung wichtigen Angaben einwandfrei zu erkennen sein. Ist dies nicht der Fall – etwa weil das Kennzeichen oder der Gültigkeitszeitraum nicht eindeutig abzulesen sind – kann Ihnen ein Strafzettel drohen. Hierbei handelt es sich dann um Parken ohne gültigen Parkschein.

Beim Parken ohne Anwohnerparkausweis in einer Bewohnerparkzone handelt es sich um den gleichen Tatbestand. Es fällt ein Bußgeld in Höhe von 10 bis 50 Euro an. Welche Sanktionen Sie genau erwarten müssen, können Sie der obigen Tabelle entnehmen.

Parken Sie ohne gültigen Bewohnerausweis, kann Ihr Auto unter Umständen abgeschleppt werden.
Parken Sie ohne gültigen Bewohnerausweis, kann Ihr Auto unter Umständen abgeschleppt werden.

Wenn Sie verbotswidrig ohne einen Bewohnerparkausweis auf einem speziell ausgeschilderten Parkplatz parken, können Sie in gewissen Fällen auch abgeschleppt werden. Zwar rechtfertigt ein bloßer verkehrsrechtlicher Verstoß nicht ohne weiteres das Abschleppen eines Fahrzeugs, doch kann diese Maßnahme nötig werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer durch das abgestellte Fahrzeug behindert werden.

Laut eines Urteils des Verwaltungsgerichts Köln vom 05.06.2014 (Az.: 20 K 3268/14) handelt es sich jedoch bereits um eine Behinderung, wenn jemand ohne die Bewohnerparkkarte auf einem dafür ausgewiesenen Parkplatz parkt. Als Begründung wird angeführt, dass durch das Parken ohne Anwohnerparkausweis die Nutzung der Stellplätze durch Berechtigte, die ihren Parkausweis ordnungsgemäß auslegen, verhindert wird. Werden Sie abgeschleppt, haben Sie außerdem die Kosten, die hierfür anfallen, zu tragen.

Neben dem Bewohnerparkausweis gibt es in Deutschland noch viele weitere Arten des Parkausweises. Hierzu gehören unter anderem der blaue Parkausweis für Schwerbehinderte, der orangefarbene Parkausweis sowie der Handwerkerparkausweis.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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160 Kommentare

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  1. Marianne
    Am 26. Juni 2018 um 19:33

    Hallo liebe Redaktion,
    vielleicht können Sie uns einen Rat geben. Wir haben ein Wohnhaus mit einer kleinen Firma und zwei PKWs. Leider wurden uns drei Stellplätze, die von privat vermietet waren, wegen Eigenbedarf gekündigt. Nun verfügen wir über keinen einzigen Parkplatz mehr. Direkt vor dem Haus ist ein Parkstreifen mit 8 Parkplätzen (parken mit Parkscheibe 2h von 8-18 Uhr). Weit und breit gibt es keine anderen Parkplätze. Da uns nichts anderes übrigbleibt, stellen wir unsere Autos dort ab und werden seitdem mit Strafzetteln bombardiert. Eine Anfrage an die Stadt, einen Anwohnerparkausweis zu bekommen, wurde mit dem Argument abgelehnt, für diese Straße (Hauptdurchgangsstraße) gäbe es sowas nicht.
    Ist das nun rechtens? Muss dazu nicht eine trifftige Begründung vorliegen? Was können wir tun?
    Im voraus schon recht herzlichen Dank für Ihre Antwort.
    mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2018 um 15:05

      Hallo Marianne,

      die zuständige Straßenverkehrsbehörde legt fest, wie Parkmöglichkeiten ausgestaltet werden. Nähere Informationen und Tipps zum weiteren Vorgehen erhalten Sie bei einem Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Alexander
    Am 20. Juni 2018 um 15:02

    Hallo,

    wie verhält es sich wenn der Bewohnerparkausweis abgelaufen ist und man dann abgeschleppt wird?
    Gibt es eine Karenzzeit die man überschreiten darf?

    Vielen Dank im voraus für eure Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 9:30

      Hallo Alexander,
      von einer Übergangszeit ist uns nichts bekannt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. U. R.
    Am 6. Juni 2018 um 14:50

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gibt es einen Unterschied bei der Formulierung P ‘Bewohner mir Ausweis frei’ und P ‘ Bewohner mit Ausweis’. Letzteres ist für mich eindeutig. Darf also auf beiden kein anderes Fahrzeug parken? Warum diese unterschiedlichen Formulierungen?

    Mit freundlichen Grüßen
    U. R.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2018 um 14:14

      Hallo,

      ist das Parken für andere Fahrzeuge erlaubt, wird darauf in der Regel gesondert hingewiesen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Peter
    Am 26. Mai 2018 um 16:47

    Hallo, bei uns wird eine neue Parkzone eingerichtet.
    Ich besitze nur einen Hänger (bis 500kg). Für diesen habe ich einen Antrag auf einen Bewohnerparkausweis gestellt, der aber mit der Begründung abgelehnt wurde, das Bewohnerparkausweise nach Absatz X zu Abs.1 bis 1e der VwV zu §45 StVo nur für Kraftfahrzeuge ausgestellt werden.

    Stimmt das? Ich habe Autoanhänger mit Parkvingentte im selben Stadtbezirk (andere Parkzone) gesehen.
    Auch die Kontrollöre des Ordnungsamtes sagen, das Anhänger einen Anwohnerparkausweis haben können.

    Wenn die Aussagen des Amtes richtig sind, darf dann Bußgeld für “falsch” parken an “nichtkraftfahrzeuge” verhängt werden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 10:34

      Hallo Peter,

      unseres Kenntnisstandes nach werden Bewohnerparkausweise für Anhänger in der Regel nicht erteilt. Jede Stadt bzw. Gemeinde kann die Regelungen jedoch selbst bestimmen, weshalb eine Nachfrage bei der zuständigen Behörde nötig ist. Bei Verstößen fällt ein Verwarn- bzw. Bußgeld an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Müller
    Am 8. Mai 2018 um 14:03

    Guten Tag,

    gibt es eine zeitliche Einschränkung wie lange man mit einem Anwohnerausweis an der selben Stellen parken darf, ohne das Fahrzeug zu bewegen ???

    Danke für ihre Hilfe !

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 14:44

      Hallo Müller,

      bitte wenden Sie sich an die ausstellende Behörde, evtl. gibt es hier regionale Verschiedenheiten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Amanda
    Am 7. Mai 2018 um 19:08

    Guten Tag,

    die Stadt hat nach unserem Einzug in einen Neubau, auf unserer Straße Parkscheinautomaten aufgestellt, womit das Parken für uns Anwohner dementsprechend kostenpflichtig geworden ist. Wo kann ich in Hamburg eine Beantragung einreichen für eine “Bewohnerparken-Straße” bzw. lohnt sich dies überhaupt?
    Ich freue mich auf Ihre Antwort!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 14:14

      Hallo Amanda,

      bitte wenden Sie sich an das zuständige Straßenverkehrsamt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Hajo
    Am 30. April 2018 um 18:50

    Meine Tochter hat vor einigen Wochen ein Verwarngeld von 30€ erhalten, weil sie in Köln in der Innenstadt ohne
    “gültigen” Parkschein länder als 3 Stunden geparkt hatte. Gegen diesen Bescheid hat sie Einspruch erhoben, der
    jedoch abgelehnt wurde.
    Ihre Begründung: “Das genannte Parkgebiet war bisher als Bewohnerparkzone gekennzeichnet, sodass meine
    Tochter als Fahrerin und Besitzer eines Bewohnerparkausweises dort auch kostenfrei parken durfte. Dieser reguläre
    Parkplatz wurde jedoch kurzfristig geändert. Es wurde lediglich der kleine Aufkleber am Parkscheinautomat entfernt.
    Äußerst schwer erkennbar. Nach Kenntnis der geänderten Parkscheinpflicht wurde das Fahrzeug umgehend auf einen
    noch als Bewohnerparkplatz ausgewiesenen Parkplatz umgeparkt.
    Frage: Wie muss ein Hinweis auf Änderung erfolgen, der ohne Probleme vom Fahrer aus einsehbar ist? Und nicht
    zuletzt, was geschieht, sollte das Fahrzeug seit Tagen oder gar Wochen nicht bewegt worden sein?
    Vielen Dank für Rückmeldung !

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 12:18

      Hallo Hajo,

      hierzu sind uns keine gesetzlichen Regelungen bekannt. Grundsätzlich muss ein Verkehrsteilnehmer jedoch damit rechnen, dass sich Beschilderungen etc. ändern. Gleiches gilt etwa für mobile Fahrverbote. Ein länger abgestelltes Fahrzeug erhält dann trotzdem ein Verwarn- bzw. Bußgeld. Nähere Informationen sowie Tipps zum weiteren Vorgehen erhalten Sie von einem Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Sascha
    Am 26. April 2018 um 0:43

    Hi, ich hab da eine Frage zum dauerhaften Abstellen von Fahrzeugen im Anwohnerparkbereich. Ein Nachbar hat vor 1 Jahr sein Fahrzeug vor unserem Haus abgestellt und bewegt dieses nicht. Er hat zwar nach wie vor einen Anwohnerschein
    ausliegen, wie ich aber aus allen möglichen Berichten aus dem Web entnehme, liegt der Erteilung eines Anwohnerausweises ein Nutzen des Fahrzeuges Zugrunde. Bedeutet für mich, dass ich das Auto auch mal bewege, um Erledigungen zu machen, oder banal : zum Arbeitsplatz zu gelangen. Somit wird sichergestellt, dass der Parkraum auch mal anderen parkbetechtigten Anwohnern zur Verfügung steht. Es ist ja öffentlich bewirtschafteter Parkraum. Jeder berechtigte Anwohner darf dort parken. Hier wird der Parkplatz zum privaten Dauertellplatz umfunktioniert. Ist ja günstiger als ein Privater Stellplatz. Dazu kommt noch, dass der Müllhaufen vor unserem Haus vergammelt, andauernd fallen Teile von dem Auto ab, verursacht durch Parkrempler, und verschmutzen die Straße. Eine Reinigung der Straße in dem Bereich ist nicht möglich, da das Auto wie gesagt schon 1 Jahr bei uns vor der Tür steht. Es wirft ein ganz schlechtes Bild ab. Der Nachbar ist nicht ansprechbar auf dieses Thema. Eine Sauerei. Früher wurde durchrangiert in der ganzen Straße. Seitdem der Wagen steht, ist alles blockiert. Ist die Erteilung des Anwohnerscheines hier rechtens? Kann man das Bewegen des Fahrzeuges rechtlich erwirken?
    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 11:06

      Hallo Sascha,

      mit Ihrem Anliegen sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der sich mit den Details Ihres Falls auseinandersetzen kann und Sie beraten kann, wenn es darum geht, das Bewegen des Fahrzeugs rechtlich zu erwirken.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Emmy
    Am 28. März 2018 um 10:41

    Trotz Bewohnerparkausweis wird im Hinterhof fast täglich geparkt, vor allem ab dem frühen Abend.
    (abgesehen davon, dass im Hinterhof das parken eigentlich nicht gestattet ist)
    Kann dies als Betrug gegenüber der Stadt, da bei Antragstellung bestätigt wurde, dass kein privater Platz zur Verfügung steht, angesehen werden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2018 um 15:27

      Hallo Emmy,

      uns sind die genauen Umstände in Ihrem Hinterhof nicht bekannt. Falls Sie eine juristische Einschätzung benötigen, haben Sie die Möglichkeit, einen Anwalt zu konsultieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Caroli
    Am 29. Januar 2018 um 7:28

    Ich habe trotz anwohnerparkausweis eine satte rechnung von 240 euro bekommen , dazu steht noch da (natürlich in anderen worten) das ich da immer wieder stehen werde ohne ausweis.

    Was mache ich nun ? Ich habe ja einen ausweis.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 12:39

      Hallo Caroli,

      Sie können sich mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen. Ein Anwalt kann Sie diesbezüglich beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. PETER
    Am 28. Januar 2018 um 16:04

    Guten Tag,
    Ich habe ein Haus in einer Strasse, wo man nur mit Anwohnerausweis parken darf. Ich vermiete es an Monteure. Die können einmal auf dem Grundstück parken, aber auch vor meiner Einfahrt, die ja sowieso niemand anders zu parken darf. Also, das blöde ist, das ich oder andere auch einen Ausweis brauchen, um vor meiner eigenen Einfahrt zu stehen. Aber andererseits dürfte dort niemand stehen, ausser ich selbst mit Ausweis.

  12. Manuel
    Am 20. Dezember 2017 um 9:17

    Hallo ich habe mal eine Frage ich besitze einen Parkausweis für eine öffentlichen Parkplatz daher dass wir ungefähr 30 m vom Parkplatz weg wohnen und es keine andere parkmöglichkeiten gibt.

    Meine Frage ist jetzt durch den Parkausweis steht mit der auch ein Stellplatz zu oder ist das trotzdem eine fifty fifty Chance ein Parkplatz zu ergattern?
    Mfg Manuel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 10:27

      Hallo Manuel,

      leider ist uns Ihre Frage nicht ganz klar. Grundsätzlich hängen solche Regelungen von der zuständigen Behörde und der konkreten Parksituation ab. Wenden Sie sich bei Fragen diesbezüglich am Besten an entsprechende Personen vor Ort.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. M.R.
    Am 18. November 2017 um 17:49

    Sehr geehrte Redaktion,

    ich bin gerade mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert, obwohl ich einen Parkausweis am Automaten gekauft und sichtbar ausgelegt habe. Es heißt nun, “Parkzone 29 9-24H /Parkschein hat hier keine Gültigkeit. Hier darf nur mit einer Vignette für Zone 29 in der angegeben Zeit geparkt werden”.

    Gibt es so etwas tatsächlich? Es stehen doch Parkscheinautomaten da!? Und die Regelung, Anwohnerausweis ODER Ticket kaufen ist ja in Ballungsräumen inzwischen altbekannt. Wie soll ich als Autofahrer erkennen, dass an einer offiziellen Straße nicht mal mit Parkticket (bei nahestendem Automaten ) geparkt werden darf?

    Ich würde mich sehr über eine Information Ihrerseits freuen. Sicherlich bin ich nicht die Erste, die hier mit ihrem Latein am Ende ist… Vielen Dank schon heute!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 10:51

      Hallo M.R.,

      aus der Ferne können wir die Situation leider nicht angemessen beurteilen. Sind Parkscheinautomaten vorhanden und besagt die Beschilderung nichts Gegenteiliges, sollte das Parken mit Parkschein erlaubt sein. Genaue Informationen und rechtliche Beratung kann Ihnen allerdings nur ein Anwalt für Verkehrsrecht anbieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Ruth P.
    Am 28. Oktober 2017 um 10:58

    Hallo, ich habe seit Jahren einen Anwohnerparkausweis. Diesen gültigen Ausweise hatte ich gut sichtbar in das vordere Seitenfenster gelegt. Das war auch auf dem Foto. welches ich der Behörde zuschickte, gut erkennbar. Trotzdem habe ich eine Verwarnung von € 10 bekommen. Bei einem Anruf bei der zuständigen Behörde gab man mir die Erklärung das sei rechtens, da er nicht hinter der Frontscheibe lag. Ist das richtig?
    Hatte zu diesem Thema ein Gerichtsurteil im Internet gesehen. OLG Köln DAR 1993,71
    “gut lesbar, kann auch durch Ablage auf der Abdeckplatte des Gepäckraumes genügt werden.”
    In meinem Fall ist es das Seitenfenster gewesen. Muß ich bezahlen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 10:23

      Hallo Ruth,

      eins vorweg: Es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Wir dürfen Ihnen also nicht zu Schritten raten oder abraten.

      In der Regel sollte es kein Problem sein, solang der Ausweis gut sichtbar ist – leider haben wir keinen Einfluss darauf, wie die zuständige Behörde dies einschätzt. Sollten Sie sich ungerecht behandelt fühlen, dann sollten Sie sich noch einmal mit der entsprechenden Stelle auseinander setzen oder einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  15. viotube
    Am 19. Oktober 2017 um 1:24

    Hallo,

    wie ist das, wenn ich dauerhaft in Stadt A wohne, dort einen Bewohnerparkausweis habe, in Stadt B die Hälfte des Monats arbeite und dort bei Freunden wohne: Kann ich meinem Freund mein Auto “zur Nutzung überlassen” und er holt sich für meinen Wagen einen Bewohnerparkausweis? Oder ist das auch schon Erschleichung oder gar Urkundenfälschung?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 10:27

      Hallo viotube,

      sind Sie in Stadt A gemeldet und ist das Fahrzeug auf Sie angemeldet, sollten Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. T.
    Am 18. Oktober 2017 um 15:00

    Hallo
    Ich habe eine Piaggio Ape und muß einen Anwohnerparkausweis kaufen.Wo ist geregelt welches Kfz einen solchen Ausweis haben muß.Ein Motorrad Mit Beiwagen hat auch 3 Räder und nimmt die selbe Fläche ein wie meine Ape,braucht diesen Ausweis aber nicht. MfG T.K.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 10:09

      Hallo T.,

      in der Regel wird dies von der zuständigen Behörde festgelegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Isabel
    Am 18. Oktober 2017 um 3:16

    Hallo!
    Ich würde gerne wissen, ob es stimmt, dass man mit seinem Parkausweis auch in den angrenzenden Parkvierteln parken darf?
    MfG Isabel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 9:48

      Hallo Isabel,

      der Bewohnerparkausweis sollte nur für ein einziges Parklizenzgebiet gültig sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • Isabel
      Am 18. Oktober 2017 um 3:18

      es geht in meinem Fall um München…

  18. Paule
    Am 26. September 2017 um 20:15

    Hallo,

    ich bog von der Hauptverkehrsstrasse (mit Parkraumbewirtschaftung) in eine Nebenstraße.
    In meiner Fahrtrichtung war absolutes Halteverbot, auf der Gegenfahrbahn offensichtlich nicht, dort war durch eine weiße Linie eine Parkspur gekennzeichnet. Ich wendete an der nächsten möglichen Stelle und parkte.
    Als ich nach etwa 3 Stunden wieder zu meinem Pkw kam, sollte er gerade abgeschleppt werden!?
    Ticket über 20€ war schon am Scheibenwischer und die nette Dame vom Ordnungsamt überwachte den Vorgang. Auf meine Frage nach dem Warum, meinte sie es wären BewohnerParkplätze.
    Auf die Frage, woher ich das wissen solle, gab es die Antwort, dass am Anfang der Strasse (ca 200m entfernt) ein Schild darauf verweist. Dem war auch so. Allerdings gab es keine weiteres Verkehrsschild dem ich das entnehmen hätte können. Und ich also völlig unbewusst falsch geparkt habe, da ich daran ja nicht vorbei gekommen bin!?
    Meine Fragen an sie:
    Wie deutlich muss eine solche Sonderparkzone ausgeschildert sein?
    Hätte ich die Strasse bis zum Ende hochlaufen müssen, um das zu erkennen?
    War das Anfordern eines Abschleppwagen durch das Ordnungsamt verhältnismäßig, es waren noch freie Parkplätze vorhanden?

    Mit freundlichen Grüssen Paule

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Oktober 2017 um 11:13

      Hallo Paule,

      zum Aufstellort der Beschilderung gibt es leider keine pauschalen gesetzlichen Angaben, weshalb hier eine Einschätzung äußerst schwierig ist. Beim Abschleppen muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Das OVG Hamburg hat etwa entschieden, dass das Abschleppen unverhältnismäßig ist, wenn weitere Parkplätze in der Nähe frei sind (Az. 027/05/09). Weitere Fragen kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beantworten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Astrid
    Am 7. September 2017 um 20:45

    Hallo Bussgeldkatalog,
    nachdem ich alle Anfragen und Antworten gelesen habe, ist mein Problem noch gar nicht erfragt worden. Darum nun meine konkrete Frage.
    In unserer Strasse haben wir , in einem Abschnitt von 8 Stellplätzen, in einer Einbahnstrasse, mit einseitigem Halteverbot (Schulweg) drei Familien, die eine Garage (2) besitzen oder, in einem Fall, angemietet haben. Diese Garagen befinden sich in der Halteverbotszone. Leider ist es täglich so, das die PKW`s oder ein Motorad ( hat auch eine Garage) aus Bequemlichkeit ständig, Tag und Nacht, auf der Strasse geparkt werden. Sie haben einen gültigen Anwohnerausweis und dürfen somit “offiziell” auf der Strasse parken. Wenn ich, besonders am Wochenende oder am Abend nach Hause komme, muss ich zwangsläufig im Halteverbot parken. Das heißt für mich, am Abend immer schauen ob was frei wird oder am morgen um 6.00 Uhr aufstehen und gucken ,ob ich was finde um den nächst möglichen Parkplatz zu nehmen um keinen Strafzettel zu bekommen. Meine Frage:” Ist es in Ordnung das Anwohner mit Unterstellmöglichkeit einen Anwohnerausweis bekommen? Und wer prüft das? Ist das ein Straftatbestand? Oder erschleichen von Leistungen? Mir wäre mit einer Auskunft sehr geholfen, da ich aus Unwissenheit keinen “Nachbarschaftskrieg” auslösen möchte, dennoch meine Rechte sehr gern wüsste.
    Mit freundlichen Grüßen
    Astrid aus Stuttgart

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 11:07

      Hallo Astrid,

      hierzu gibt es keine einheitliche Regelung – je nach Stadt gelten unterschiedliche Vorgaben. Erkundigen Sie sich daher am besten direkt bei der zuständigen Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Ana
    Am 6. September 2017 um 20:09

    Hallo,
    habe seit 2 Wochen ein neues Auto und gleich am ersten Tag einen Bewohnerparkausweis beantragt. Bin ich verpflichtet, Strafzettel, welche ich in der Bearbeitungszeit erhalte zu bezahlen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 11:29

      Hallo Ana,

      dazu sind Sie in der Tat verpflichtet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Miroslav S.
    Am 6. September 2017 um 6:46

    Ich wollte nachfragen wie daß ist Ich habe wegziehen und wegen laden meinen Sachen in Auto habe benutzen parkplatz für Bewohner und an Fenster ich habe das geschrieben Un in den zeit wen habe ich die Sachen abholen Dan Beherbergt von stád hatte mich Strafzettel an Auto geben.Ich meine das ist unmoralisch in diesen situacion.Ob es gipt keine Ausnahme in diesem Fall ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 12:28

      Hallo Miroslav,

      auch bei einem Umzug gibt es kein Recht auf einen Parkplatz im Anwohnerbereich, wenn Sie keinen entsprechenden Parkausweis vorweisen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Luna
    Am 24. August 2017 um 14:42

    Hallo.
    Habe eine Frage.
    Ich wohne in der Innenstadt und mein Freund wohnt nicht bei mir. Ich habe kein Auto, er schon. Wenn ich jetzt zum Beispiel zur Behörde gehe, einen Ausweis auf sein Auto beantrage und er der Behörde bestätigt dass ich das Auto dauerhaft nutze, obwohl er es fährt, zählt es dann auch unter Betrug? Weil er hat ja eigentlich keinen Anspruch auf einen Ausweis. Möchte aber nicht ständig so viel fürs parken bezahlen..

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. September 2017 um 9:28

      Hallo Luna,

      in der Regel gilt Folgendes: Das Fahrzeug, für welches Sie den Anwohnerparkausweis beantragen möchten, muss auf Sie zugelassen sein. Ist dies nicht der Fall, so muss der tatsächliche Halter des Fahrzeugs zustimmen und angeben, dass das Kfz dauerhaft von Ihnen genutzt wird. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Carmen W.
    Am 23. August 2017 um 11:32

    Hallo und guten Tag!
    Meine Frage: In meiner Stadt gibt es Bewohnerparkausweise, die mit Nummern versehen sind. Meine Bereich ist z.B. die Zone 2, in der ich berechtigt bin, zu parken. Gleich daran grenzt die Zone 3 an, auf der Bewohner mit der Nr. 3 parken. Nun habe ich aus Platzmangel auf meiner Zone 2,alle Plätze waren belegt, auf der Zone 3 geparkt und meinen Bewohnerausweis gut erkennbar ausgelegt. Habe dennoch ein Knöllchen erhalten. Das Verwarnungsgeldangebot habe ich noch nicht erhalten. Mit wieviel muß ich ca. rechnen? Lohnt sich ein Widerspruch? Die Gebühr für einen Parkausweis habe ich ja bezahlt?
    Vielen Dank für die Antwort vorab! LG CARMEN

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. August 2017 um 11:13

      Hallo Carmen,

      haben Sie einen Bewohnerparkausweis für die Zone 2, dürfen Sie nur dort kostenfrei parken. Ein Recht darauf, kostenfrei in einer anderen, angrenzenden Zone zu parken, besteht nicht. Die Höhe des Verwarngeldes können Sie dem Bußgeldkatalog auf https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/ entnehmen. Inwiefern sich ein Einspruch lohnt, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen. Wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Petra B.
    Am 22. August 2017 um 14:26

    Hallo,
    Kann mir jemand sagen welche Parkplätze ich genau nutzen darf (abgesehen von Bewohnerparkplätzen), und welche nicht? Mir geht es speziell um Parkplätze die “normalerweise” mit Parkscheibe oder Parkschein genutzt weden. In den letzten 1 1/2 Jahren habe ich beides problemlos genutzt, jetzt bekomme ich plötzlich Knöllchen.
    Danke, Petra

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. August 2017 um 10:16

      Hallo Petra,

      welche Parkplätze Sie mit einem Bewohnerparkausweis benutzen dürfen, wird durch die jeweilige Beschilderung geregelt und variiert deshalb von Ort zu Ort.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Anja
    Am 17. Juli 2017 um 11:30

    Hallo,
    ich habe da mal eine Frage. Wir wohnen in einer Sackgasse. An und für sich ist dort wenig Verkehr. Aber die Parkerei von unseren Nachbarn geht mir mittlerweile Mega gegen den Strich. Wir haben Reihenhäuser. Würden ALLE dort parken, wo sie auch in dem Haus wohnen, hätten wir keine Probleme. Aber da gibt es die Nachbarin, die eh kein Auto mehr fahren sollte, die grundsätzlich 2 Plätze in anspruch nimmt, dann gibt es den jenigen der mit 2 Autos bei uns auf der Seite parkt, obwohl er eine Garage hat, die er nutzen könnte! und dann gibt es noch den lieben Nachbarn der ein Haus weiter wohnt und bei uns direkt erst mal mit 2 Hängern alles blockiert!!! Wenn ich Samstags vom Einkaufen komme, darf ich dann am Poppes der Welt parken und mich mit den Taschen abplagen!!! ALLES reden und bitten hilft NICHTS!! Es wird weiter fröhlich alles zu geparkt bei uns! Da ich mittlerweile die faxen dicken habe, ist meine Frage nun:
    Kann ich in diesem Fall auch einen Anwohnerparkausweis beantragen? Oder gilt das nur für Innenstädte?
    Mit den monatlichen oder jährlichen Kosten hätte ich kein Problem. Mir gehts nur darum ob das grundsätzlich machbar wäre.
    Vielen Dank im voraus für Antworten
    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 11:05

      Hallo Anja,

      ein Bewohnerparkausweis wird grundsätzlich nur für gewisse Zonen, etwa in der Innenstadt von Großstädten, ausgestellt. Leben Sie nicht in einer solchen Zone, benötigen Sie auch keinen solchen Parkausweis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Benny
    Am 30. Juni 2017 um 14:24

    Hallo! Ich habe eine Wohnung in der Innenstadt (einkaufsstrasse) Parkplätze natürlich keine.. hatte auch über fast drei jahre ein Bewohner Ausweis doch eine erneute verlängerung wurd mir verwehrt weil die strasse nicht auf deren liste stände! Welche rechte habe ich? Lohnt es zu klagen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2017 um 9:44

      Hallo Benny,

      das können wir Ihnen nicht beantworten – dazu kennen wir die genauen Umstände nicht. Wenn Sie aber bereits einen Ausweis für die Straße erhalten haben, können Sie nochmal nachfragen, was sich von behördlicher Seite geändert hat.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Sebastian V.
    Am 10. Juni 2017 um 13:25

    Unsere Straße ist wie folgt Beschildert:
    Mo-Fr 8-16 Uhr mit Parkscheibe 2 Std. frei.
    Anwohner mit Parkausweis frei. Jetzt hat mein Nachbar darauf bestanden das wir vor seinem Haus die 3 Parkplätze (öffentlich, nicht auf seinem Grundstück) frei bleiben sollen für ihn. Ich arbeite meist zwischen 8-16 uhr und komme danach erst auf den Parkplätzen an. Gehe ich falsch in der Annahme das ich dann nach 16 uhr bis morgens um 8 erlaubt stehe auch ohne Ausweis?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 10:35

      Hallo Sebastian,

      laut Ihren Angaben sollte das Parken von 16 bis 8 Uhr auch ohne Parkausweis erlaubt sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Thomas
    Am 29. Mai 2017 um 17:43

    Hallo hab mit bewohner parkausweis in der vorgesehen zone geparkt nur mein kofferraum ging über das schild hinaus. So das genau mein auto an der Kreuzung endet darauf hin hab ich ein ticket bekommen ist das rechts kräftig sowas
    Mfg thomas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 8:43

      Hallo Thomas,

      dies ist in der Tat rechtens.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Alex B.
    Am 11. Mai 2017 um 15:00

    Wenn man auf einem Parkplatz parkt, andem weit und breit kein Schild für Bewohner- oder Zeitparkplätze ist, darf man mir dann einen Strafzettel, bzw. ein Bußgeld ausstellen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Mai 2017 um 9:42

      Hallo Alex,

      da die entsprechenden Schilder eine Zone markieren, reicht es aus, wenn sie jeweils am Beginn der Zone aufgestellt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. dirk
    Am 9. Mai 2017 um 19:16

    guten abend ! ich habe für sieben minuten auf einem anwohnerparkplatz geparkt und wurde bei ordnungsamt angezinkt . ich wollte ein kleines aber sehr unhandliches möbelstück abgeben ! sind sieben minuten falsch parken 15 euro wert oder berechtigt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Mai 2017 um 9:55

      Hallo Dirk,

      wenn Sie nicht dazu berechtig waren, an dieser stelle zu parken, ist das gerechtfertigt. Zu klären wäre aber, ob es sich bei Ihnen nur um ein “Halten” handelte, da Sie ja das Fahrzeug beladen wollten. Informationen zum Halten finden Sie unter: https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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