Parkausweis – Regelungen für das Parken in kostenpflichtigen Zonen

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 19. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Viele Varianten: Ein Parkausweis ist oft begehrt

Ein Parkausweis ist vor allem in Innenstädten mit Parkraumbewirtschaftung sinnvoll.
Ein Parkausweis ist vor allem in Innenstädten mit Parkraumbewirtschaftung sinnvoll.

Parkraumbewirtschaftung ist für viele Autofahrer heutzutage ein Begriff, bedeutet diese doch, dass das Parken mit Kosten einhergeht. Besonders in den Stadtzentren und den Ballungsräumen sind kostenfreie Parkflächen rar geworden. Da ist der Besitz von einem Parkausweis, der das Parken ohne Pakrschein in diesen Zonen erlaubt, ein erstrebenswertes Ziel.

Bei den vielen verschiedenen Formen und Anforderungen ist es oftmals jedoch schwer den Überblick zu behalten, welcher Regelungen für welchen Parkausweis gelten. Hinzukommt, dass ein Parkausweis nicht nur durch Behörden erteilt werden kann, sondern es auch Ausweise für Parkhäuser, Hotel- oder Firmenparkplätze gibt.

Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung eines Parkausweises erfüllt werden und welche verschiedenen Formen können ausgestellt werden? Wo kann ein Parkausweis beantragt werden und welche Sonderregelungen gelten für welche Art des Ausweises?

Diese und weitere Fragen zum Thema Parkausweise sollen im nachstehenden Ratgeber näher betrachtet und beantwortet werden.

FAQ: Parkausweis

Wozu benötige ich einen Parkausweis?

Dieser gestattet es bestimmten Fahrzeugen, an Orten zu parken, die Autofahrern ohne Parkausweis nicht zugänglich sind.

Welche Parkausweise gibt es?

Es gibt z. B. den Behindertenparkausweis, den Anwohnerparkausweis und den Handwerkerparkausweis.

Woher bekomme ich den Parkausweis?

Sie müssen diesen beim zuständigen Bezirks- oder Bürgeramt beantragen. Welche Unterlagen Sie dafür benötigen, erfahren Sie hier.

Spezifische Ratgeber zum Parkausweis

Welche Arten von Parkausweisen gibt es?

Ein Antrag für einen Parkausweis muss im für die Zone zuständigen Straßenverkehrsamt erfolgen.
Ein Antrag für einen Parkausweis muss im für die Zone zuständigen Straßenverkehrsamt erfolgen.

Die häufigste Variante von einem Parkausweis ist wohl der Bewohnerparkausweise – früher auch Anwohnerparkausweis genannt. Dieser ermöglicht es Bewohnern in bestimmten Zonen in ihrem Wohngebiet zu parken. Meist handelt es sich um parkraumbewirtschaftete Zonen, in denen nur kostenpflichtig für eine bestimmte Zeit geparkt werden darf.

Mit einem Bewohnerparkausweis, der bei der zuständigen Behörde beantragt werden muss, ist es Anwohnern gegen eine monatliche oder jährliche Gebühr erlaubt, ihre Fahrzeuge in diesen Zonen ohne das ständige Lösen eines Parkscheins abzustellen.

Weitere Arten der behördlich ausgestellten Parkausweise sind jene, die Parkerleichterungen für mobilitäts- oder anderweitig eingeschränkte Personen ermöglichen. Zu diesen gehören der blaue Behindertenparkausweis sowie der orangene Parkausweis. Beide Formen können nur unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Diese werden in den folgenden Abschnitten noch näher behandelt.

Krankenhäuser, Firmen sowie Parkhaus- oder Parkplatzbetreiber bieten für Patienten, Mitarbeiter oder Dauerparker oftmals die Möglichkeit, sich einen Parkausweise ausstellen zu lassen. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um behördlich erteilte Ausweise, sondern um private Parkberechtigungen.

Ein Parkausweis, egal in welcher Form, bedeutet immer eine Parkerleichterung für den Inhaber.

Bewohnerparkausweis – Nur für Anwohner und deren Gäste

Im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie in der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist mit dem Bewohnerparken die Möglichkeit geregelt, sein Fahrzeug über längere Zeit in Bereichen abstellten zu können, in denen sonst ein Halteverbot ausgewiesen ist und welche nur für Bewohner freigegeben sind.

Diese Bereiche sind dann meist durch Zusatzzeichen und eine Beschilderung gekennzeichnet. Um in diesen Zonen parken zu können, bedarf es eines Parkausweises. Dieser kann von den Bewohnern bei der zuständigen Behörde der Gemeinde oder den Bezirksämtern in den Städten beantragt werden.

Der Antrag auf einen Parkausweis kann postalisch oder persönlich eingereicht werden. Bei vielen Behörden ist auch die Beantragung per E-Mail möglich. Der Antragsteller muss meist nachweisen, dass die betroffene Parkfläche sich in der Näher seines Wohnortes, an dem er gemeldet ist, befindet. Oftmals muss darüber hinaus auch der Mangel an privaten Abstellmöglichkeiten nachgewiesen werden.

Der Bewohnerparkausweis ist fahrzeuggebunden und erlaubt das Parken dieses Fahrzeuges in den ausgeschilderten Parkzonen, für die der Ausweis ausgestellt ist. Der Parkausweis muss gut sichtbar an der vorgeschriebenen Stelle im Fahrzeug angebracht sein. Ist dies nicht gegeben, kann ein Verstoß gegen die Regelungen des Haltens und Parkens der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorliegen.

Für die Ausstellung eines solchen Ausweises fallen Gebühren an, die je nach Parkzone, Stadtgebiet oder Gemeinde unterschiedlich hoch ausfallen.

Für Bewohner: Ein Parkausweis beantragen, geht mit einer Gebühr einher.
Für Bewohner: Ein Parkausweis beantragen, geht mit einer Gebühr einher.

Darüber hinaus besteht in vielen Gemeinden und Städten auch die Möglichkeit sogenannte Gästeparkausweise zu beantragen. Diese sind oftmals auf die Zeit des Besuches des Gastes begrenzt und sind in den Gebühren wesentlich niedriger angesetzt.

Allgemein muss der Antragsteller in der Parkraumbewirtschaftungszone oder dem betroffenen Bereich für seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sein. Ist dies nicht der Fall, kann kein Bewohnerparkausweis beantragt werden.

In vielen Gemeinden und Städten muss der Antragsteller darüber hinaus auch nachweisen, dass das Fahrzeug auf ihn zugelassen ist oder ihm dauerhaft zu Verfügung steht. Üblicherweise werden Parkausweise für Anhänger nicht erteilt.

Je nach Vorgaben der Gemeinden oder Städte werden Bewohnerparkausweise für eine bestimmte Dauer ausgestellt. In der Regel sind dies zwei Jahre. Der Parkausweis kann nach Ablauf dieser Zeit erneut beantragt werden.

Antragsformulare sind ein Service der zuständigen Behörden der jeweiligen Städte und Gemeinden. In der Regel ist für den Antrag auf einen Parkausweise die Einreichung folgender Unterlagen notwendig:

  • Ein korrekt ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
  • Ist der Wohnort aus den Unterlagen nicht eindeutig ersichtlich, Nachweis über den Wohnsitz durch die Bescheinigung aus dem Melderegister, die innerhalb der letzten drei Monate ausgestellt wurde
  • Kopie der Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder Erklärung des Halters, dass das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde, bei Firmenwagen Nachweis der Firma

Mehr im Video: Bewohnerparken

In diesem Video zeigen wir Ihnen, was genau hinter dem Anwohnerparken steckt und wie es funktioniert.
In diesem Video zeigen wir Ihnen, was genau hinter dem Anwohnerparken steckt und wie es funktioniert.

Blauer Parkausweis – Sonderregelungen für Schwerbehinderte

Eine Sonderform für einen Parkausweis ist der blaue EU-Parkausweis. Dieser erlaubt es Schwerbehinderten, ihr Fahrzeug auf den gekennzeichneten Behindertenparkplätzen abzustellen. Die Parkflächen sind durch ein Zusatzschild auf dem ein Piktogramm eines Rollstuhlfahrers abgebildet ist oder durch Markierungen auf dem Boden gekennzeichnet. Dies ist innerhalb der EU einheitlich geregelt. Die Nutzung dieser Parkflächen ist nur mit diesem blauen Parkausweis erlaubt, der Schwerbehindertenausweis allein reicht nicht aus.

Um diesen Parkausweise beantragen zu können, muss jedoch ein Schwerbehindertenausweis vorhanden sein.
Ein blauer Parkausweis berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen.
Ein blauer Parkausweis berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen.

Auf dem Schwerbehindertenausweis muss entweder das Merkzeichen „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung oder „Bl“ für blind eingetragen sein.

Seit Anfang 2009 ist es auch für Contergangeschädigte (bei denen zum Beispiel eine Amelie oder Phokomelie vorliegt) oder Menschen mit Amputationen möglich, einen blauen Parkausweis zu erhalten.

Der Antrag kann formlos meist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eingereicht werden. Hierzu muss der Grad der Behinderung nachgewiesen sowie ein Passbild eingereicht werden. Die Erteilung und Ausstellung ist kostenlos.

Sonderregelungen für den blauen Parkausweis können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Auch innerhalb der EU (Europäische Union) und des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) können sich die Sonderregelungen stark unterscheiden.

Die Nutzung eines ausgezeichneten Behindertenparkplatzes ist seit 2001 nur mit dem blauen EU-Parkausweis gestattet – ältere, nationale Parkausweise haben ihre Gültigkeit verloren.

Orangefarbener Parkausweis – was ist der Unterschied?

Ein orangener Parkausweis, ist im Gegensatz zum blauen, nur regional gültig. Die Parkerleichterungen, die dieser Ausweis mit sich bringt, werden von den Bundesländern geregelt. Inhaber dieses Ausweises dürfen ihr Fahrzeug zwar nicht auf einem Behindertenparkplatz abstellen, können jedoch andere Parkerleichterungen in Anspruch nehmen.

Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B sowie einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 Prozent können den orangefarbenen Parkausweis beantragen. Sofern die Behinderung als Funktionsstörung der unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule vorliegt (VwV-StVO Ziffer 137).

Liegt der Grad der Behinderung bei mindestens 70 Prozent und gibt es zusätzlich auch eine Einschränkung der Herzfunktion und/oder der Atmungsorgane von mindestens 50 Prozent, kann auch hier dieser Parkausweis beantragt werden.

Darüber hinaus ist es in vielen Bundesländern und Gemeinden für Menschen mit Morbus Crohn, Colitis ulcerosa (GdB mindestens 60 Prozent) oder einem künstlichen Darmausgang und einer künstlichen Harnableitung möglich, den orangenen Parkausweis zu bekommen.

Dieser Parkausweis erlaubt dem Inhaber unter anderem das Parken …
Handwerkerparkausweis: Für viele Firmen eine gut Investition.
Handwerkerparkausweis: Für viele Firmen eine gut Investition.
  • im eingeschränkten Halteverbot,
  • in Fußgänger- und/oder Ladezonen,
  • zeitlich unbegrenzt.

Auch dieser Parkausweis muss bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde unter Nachweis der Behinderung beantragt werden. Die Ausstellung ist kostenlos.

Was ist ein Handwerkerparkausweis?

In vielen Städten und Ballungszentren, in denen die Parkraumbewirtschaftung großflächig eingeführt wurde, wurden für bestimmte Berufsgruppen spezielle Parkausweise eingeführt. Zu diesem Service gehört unter anderem auch der Parkausweis für Handwerker und bestimmte Dienstleister.

Auch der Handwerkerparkausweis muss für die jeweiligen Zonen und Bereiche bei der zuständigen Behörde oder dem Bezirksamt beantragt werden. Er ist entweder für sechs, zwölf oder 24 Monate gültig und für bis zu vier Fahrzeugkennzeichen nutzbar. Hier muss jedoch beachtet werden, dass nur jeweils ein Fahrzeug in der betreffenden Zone ohne Parkschein parken darf. Die Gebühren für die Parkausweise unterscheiden sich je nach Stadt und Gemeinde.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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43 Kommentare

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  1. Frieda
    Am 2. August 2016 um 15:46

    Frage: Mangels eines freien Behindertenparkplatzes habe ich mein Fahrzeug auf einem Parkstreifen für Busse abgestellt.
    Der war gekennzeichnet mit einem Parkschild (314) und dem Zusatzschild mit abgebildeten Bus sowie dem Hinweisschild “nur mit Parkschein”.
    Zum Behindertenparkausweis (blaue Karte) legte ich die Parkuhr wegen der 3-Stundenregelung im eingechränkten Halteverbot.
    Trotzdem erhielt ich eine Anzeige vom Ordnungsamt.
    Ist das rechtens?
    Danke im Voraus für die Rückantwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. August 2016 um 9:57

      Hallo Frieda,

      wenn ein Parkschein erforderlich war und weitere Hinweise, wie angegeben zur Busspur führten, dann ist dies rechtens.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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