Mobiles Halteverbot für Umzug beantragen: Vorgaben und Formalitäten
Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten
Vergessen Sie nicht das Parkverbot beim Umzug
In einer viel befahrenen Großstadt von einer Wohnung in eine andere umziehen – das ist ein Unterfangen, welches besser von vornherein gut geplant sein sollte. Es darf schließlich kein wichtiger Schritt vergessen werden. Bei all dem Umzugsstress wären Sie nicht der erste willige Wohnortwechsler, dem es plötzlich wie Schuppen von den Augen fällt und der sich die Frage stellt: „Wo soll der Umzugslaster eigentlich parken? Das gesamte Wohngebiet ist tagsüber zugeparkt.“
Damit Sie gar nicht erst in diese stressige Situation geraten, sollten Sie rechtzeitig ein Halteverbot für den Umzug beantragen. Im vorliegenden Ratgeber finden Sie alle wichtigen Informationen, um selbst rechtswirksam Halteverbotsschilder bei einem Umzug zu mieten.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Halteverbot für den Umzug beantragen
Um das Halteverbot für den Umzug rechtzeitig zu beantragen, sollten Sie sich in etwa zwei bis drei Wochen vorher darum kümmern. In der Regel müssen Sie dazu das Straßenverkehrsamt aufsuchen, teilweise kann aber auch das Landratsamt oder das Bezirksamt dafür zuständig sein.
Sie sollten die entsprechenden Schilder bereits zwei bis vier Tage vor dem eigentlichen Umzug aufstellen. So geben Sie Fahrern, deren Autos in der geplanten Halteverbotszone für den Umzug stehen, die Möglichkeit, diese umzuparken.
Das ist je nach Region und Dienstleister unterschiedlich. Die Genehmigung der Behörde kann zwischen 12 und 40 Euro kosten. Für die Miete der Schilder können 3 bis 15 Euro pro Tag fällig werden, ggf. plus einer Kaution von maximal 100 Euro. Der Aufstellservice kann zwischen 60 und 140 Euro verursachen.
Nicht nur für einen Umzug nützlich: Das Halteverbot
Wollen Sie einen reibungslosen Umzug gewährleisten, sollten Sie in jedem Fall rechtswirksam eine Halteverbotszone einrichten. Dabei gibt es aber auch verschiedene andere Anlässe, die einen entsprechenden Antrag lohnenswert machen. Dazu gehören unter anderem Firmenfeiern, Filmdrehs, Stadtfeste.
Vielleicht ist Ihnen auch schon die Idee gekommen, eigenmächtig einen Bereich abzusperren, mithilfe von Kisten, Seilen oder Ähnlichem. Davon ist aber dringend abzuraten. Warum das so ist, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Keine gute Idee: Eine eigenmächtige Verbotszone errichten
Eine Absperrung, die nach eigenem Gutdünken in einem öffentlichen Verkehrsbereich errichtet wird, ist in jedem Fall illegal. Folglich ist solch ein improvisiertes Halteverbot auch nicht rechtswirksam.
Sollten Sie also entgegen aller Warnungen ein solches Gebilde errichten, dürfen Sie nicht erwarten, dass Ihre Mitbürger Rücksicht nehmen und das „Verbot“ beachten. Die Wahrscheinlichkeit, dass andere trotzdem dort parken, ist in einer solchen Situation entsprechend hoch.
Daraus resultiert außerdem, dass Sie kein Recht dazu besitzen, Parkende, die Sie als störend empfinden, zur Räumung des Platzes aufzufordern. Ein improvisiertes Verbot ist und bleibt wirkungslos. Außerdem können zusätzliche negative Konsequenzen auftreten, die nicht gleich offensichtlich sind:
- Ignorieren Nachbarn Ihre Absperrungen, kostet das nicht nur Zeit und Nerven. Es kann auch teuer werden, wenn diese Sie bei einer zuständigen Stelle anzeigen. Das Recht dazu besitzen diese, da sie sich belästigt oder sogar behindert fühlen können.
- Das falsche Halteverbot kann den Umzug oder Ähnliches dadurch nur unnötig verzögern.
- Im schlimmsten Fall kommt es zum Ärger mit dem Umzugsunternehmen, welches schon beauftragt worden ist. Dieses wird zudem in der Regel pro Stunde bezahlt, wie auch das gemietete Transportfahrzeug – auch hier kann es deshalb zu unnötigen Kosten kommen.
Grundsätzlich gilt: Je länger sich der Umzugsvorgang vor der Wohnung gestaltet, desto tiefer müssen Sie finanziell in die Tasche greifen. Hinzu kommt, dass die beauftragten Spediteure auch nur in einem festgelegten Zeitfenster bei Ihnen tätig sein können. Es warten auch noch andere Aufträge, die am betreffenden Tag erledigt werden müssen.
Anleitung: Legitim eine Halteverbotszone beantragen und Schilder aufstellen
Der rechtzeitige Antrag bei der zuständigen Stelle hat absolute Priorität. Dabei spielt es keine große Rolle, für welchen Anlass Sie das Halteverbot benötigen. Ob Umzug, Firmenfeier oder Familienfest: Die Parkzone muss früh genug eingerichtet und von Rechtswegen aus wirksam sein.
Doch woher wissen Sie, welche Behörde in Ihrer Stadt die Halteverbotsschilder hütet? Tatsächlich ist das von Ort zu Ort unterschiedlich. Großstädte wie Berlin, Hamburg und München kommen für gewöhnlich mit mehreren Amtsstellen in den einzelnen Stadtbezirken daher. Zuständig können das Straßenverkehrsamt, das Ordnungsamt, das Bürgerbüro oder auch das Tiefbauamt sein.
Privatpersonen können es unter Umständen als schwierig empfinden, im Vorfeld die richtigen Stellen und Ansprechpartner aufzuspüren. Wer sich die Sucherei sparen möchte, kann auch über eine Umzugsfirma ein Halteverbot beantragen. Verschiedene Unternehmen bieten diesen Service an.
Generell ist es ratsam, 14 Tage vor dem eigentlichen Event den Antrag einzureichen. In jedem Fall sollte Ihnen der Tag bekannt sein, an dem Sie die Halteverbotszone für den Umzug benötigen. Dann können Sie auch in einer Vorabsprache mit einem Verantwortlichen herausbekommen, bis wann alle erforderlichen Unterlagen vorliegen müssen. Ist das erst einmal erledigt und die Amtsstelle hat Ihnen eine Genehmigung erteilt, werden auch Ihre Nachbarn rechtzeitig über das anstehende Verbot und dessen Zeitraum informiert.
Folglich sollte darauf geachtet werden, den gewünschten Stellplatz nicht mit den eigenen Fahrzeugen zu blockieren und bis zum Stichtag freizuhalten. Auch gilt es je nach Stadt einen bestimmten Aufstellungszeitraum einzuhalten. So muss beispielsweise die Beschilderung für eine Halteverbotszone, die den Umzug erleichtern soll, in Berlin schon 72 Stunden im Voraus errichtet werden. Oft gilt hier auch ein Zeitraum von vier Tagen. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Bereich des Halteverbots auch rechtsgültig. Die Vorteile hierbei liegen auf der Hand:
- Halteverbotsschilder, die mit Datum und Uhrzeit gekennzeichnet sind, strahlen Rechtmäßigkeit aus und verpflichten Anwohner, sich an das Gebot zu halten.
- Sie sind davor geschützt, wegen unrechtmäßiger Absperrungen angezeigt zu werden.
Infos zu Kosten und Formalitäten
Wie bereits erwähnt, sind Sie in der Regel auf der sicheren Seite, wenn Sie das Halteverbot für den Umzug zwei Wochen vorher beantragen. Stehen die gemieteten Schilder dann auch vier Tage vorher schon an Ort und Stelle, kann Ihnen niemand mehr die abgesperrte Zone absprechen.
Was die Kosten betrifft, offenbart sich ein variabler Preisbereich zwischen den Städten sowie dem gewählten Dienstleister. Die behördliche Genehmigung kann zwischen 12 und 40 Euro kosten. Für die Miete der Schilder sollten Sie in etwa 3 bis 15 Euro pro Tag einkalkulieren. Möglicherweise müssen Sie auch eine Kaution dafür hinterlegen, die Sie aber später zurückbekommen (maximal 100 Euro). Der Aufstellservice kann 60 bis 140 Euro kosten.
Das Geld ist in jedem Fall gut investiert, wenn bedacht wird, welche unnötigen Zusatzkosten bei selbst improvisierten Lösungen auf einen Verbraucher zukommen können. Nicht zuletzt wird damit nahezu die Gewissheit erworben, dass am Stichtag alles so läuft wie gewünscht.
Wer weniger Zeit aber dafür das nötige Kleingeld hat, kann die Dienstleistungsoption definitiv in Erwägung ziehen. Die sogenannte „Full-Service-Garantie“, die von den meisten Unternehmen dieser Art angeboten wird, sorgt dann dafür, dass kein weiterer Finger gerührt werden muss.
Zusätzliche Fragen und Antworten
Nach Lektüre dieses Ratgebers wissen Sie, wie Sie für das Halteverbot zum Umzug eine Genehmigung erhalten, wann Sie die Schilder aufstellen müssen und welche Kosten und Formalitäten auf Sie warten.
Darüber hinaus bezwecken die folgenden aufgelisteten Fragen und Antworten, hilfreiches Zusatzwissen bereitzustellen, das in einigen speziellen Situationen nützlich sein kann.
- Können selbstgebastelte Halteverbotsschilder eingesetzt werden? Nein, das ist illegal. Nicht nur würden dabei festgelegte Normen nicht beachtet werden, auch eine Geldstrafe ist sehr wahrscheinlich. Ähnliche Tatbestände wurden schon als Straftat gewertet und unter dem Vorwurf der Amtsanmaßung behandelt.
- Kann ich ein Halteverbot über 15 Meter beantragen? Eine Genehmigung dafür können Sie bekommen. Dazu müssen nur alle 15 Meter Schilder platziert werden, so will es die Vorschrift. Es ist jedoch denkbar, dass für den Mehraufwand zusätzliche Kosten anfallen.
- Kann ein Antrag auch zurückgezogen bzw. eine Bestellung storniert werden? Bemerken Sie, dass das Halteverbot am angemeldeten Stichtag doch nicht benötigt wird, könnten Sie der zuständigen Behörde durchaus eine Absage erteilen. Dabei müssen Sie jedoch damit rechnen, dass die verantwortliche Stelle Ihnen Stornierungsgebühren in Rechnung stellt. Sind die Verkehrszeichen sogar schon geliefert und aufgestellt, kommen Sie nicht mehr um die kompletten Kosten herum.
- Wer muss mögliche Abschleppvorgänge bezahlen? Hier gilt der Grundsatz: Der Fahrzeughalter, der unrechtmäßig im Halteverbot geparkt hat, muss die Kosten des Abschleppens übernehmen. Das gilt auch, wenn der Parksünder sein Auto noch entfernt hat, bevor das Abschleppfahrzeug am Einsatzort eintrifft. So entschied das Düsseldorfer Verwaltungsgericht (Az. 14 K 8743/13). In einem solchen Fall müssen nicht nur die Leerfahrt beglichen, sondern auch anfallende Verwaltungsgebühren getragen werden.
- Ein Halteverbotsschild ist umgefallen und hat Schaden verursacht – was nun? Für gewöhnlich sorgen sogenannte Barkenfüße dafür, dass die Verkehrszeichen sicher stehen und nicht umfallen. Platzierte Klötze an der Seite verhindern außerdem, dass ein Schild auf den Gehweg oder die Straße fällt. Sorgt trotzdem Wind dafür, dass ein Zeichen umfällt, wird von einem unabwendbaren Ereignis höherer Gewalt gesprochen. Generell trägt hier die Kaskoversicherung des Geschädigten den Schaden.
- Darf ich ein Schild als Andenken behalten? Nein, das ist nicht möglich. Die Zeichen werden ja nicht gekauft, sondern nur gemietet. Am Ende des Tages gehören Sie immer noch der Behörde.
Sollten Sie weiterhin Fragen zum Thema Halteverbot beim Umzug besitzen, können Sie diese auch einer verantwortlichen Person stellen, die bei der zuständigen Stelle arbeitet. Alle noch nicht geklärten Sachverhalte sollten dort schnell beantwortet werden können. Stellen Sie sich jedoch bei Bürgerbüros und Straßenverkehrsämtern auf mögliche Wartezeiten ein. Haben Sie keine Zeit, persönlich vor Ort zu sein, kann sich auch ein Anruf oder eine E-Mail lohnen. Auch so können Sie Informationen über den Service einholen.
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Hi,
Haben die Halteverbotsschilder neuerdings nur noch folierte DIN A4 Blätter als Zeitraumanzeige?
Kommt mir etwas komisch vor, Sonst waren immer die Metallschilder passend beschriftet.
Hallo Angelika,
leider ja.
Wir hatten hier einen Aufwand und müssen nun die Beschilderung in einer Schrift nach Größenvorschrift Plotten lassen. Irre!
Sind wir nicht in der EU?
In anderen Ländern ist die Hauptsache, dass ein Antrag genehmigt wurde. Und wir konnten Arbeiten nicht ausführen, weil die Polizei sagte, die Beschilderung muss mit Folie und der Schriftgröße ….. auf die Beschilderung. Heißt im Umkehrschluss, dass die Räumung abgesagt werden musst und alles von vorne begann. Termine für Räumung, Antrag für die Genehmigung beim Verkehrswesen und Kampf mit dem verärgerten Kunden. Hier werden sie geholfen.
Der Witz ist, dass es in anderen Regionen total verschieden gehandhabt wird. Wenn schon innerhalb Deutschlands alles total verschieden ist, wie soll es in Europa klappen.
Hallo,
meine Frage bezieht sich auf das Recht abschleppen zu lassen (Stadt Dresden). Im konkreten Fall, sollte mein PKW aus einer Parkverbot-Zone wegen eines Umzuges vom Umzugsunternehmer aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden. Ich bemerkte jedoch mein Versehen als ich auf dem Balkon war. Nun sah ich mein Auto bereits am Haken.
Ich eilte hinunter und erfuhr, dass ich die Kosten Der Anfahrt, der benutzten Hilfsmittel dennoch zu zahlen hätte. In Summe 314 €. Ich fragte wer denn das Abschleppunternehmen gerufen hat. Der Umzugs Service gesellte sich hinzu und sagte er habe das veranlasst. Der Abschleppdienst sagte, “Entweder sofort Zahlen oder das Auto wird mitgenommen und weitere Kosten kommen dazu”. Um meine Kosten zu minimieren und eine Verbringung meines PKW zu Vermeiden Zahlte ich die Summe sofort. Das Auto wurde gelöst und der Umzugsunternehmer verabschiedete sich freundlich bei dem Abschlepper. Als ich ihn darauf Ansprach sagte er, ” Ja wir haben eine Kooperationsvereinbarung mit dem Abschlepp-Service, das passiert uns ja oft.
Später suchte ich Rat bei der örtlichen Polizei dort sagte man mir dafür sein man nicht zuständig bzw. man kenne da die Gesetzeslage nicht genau.
Nun ging ich zum Ordnungsamt und man riet mir einen Anwalt zu beauftragen, aber generell dürfe nur die Polizei bzw. das Ordnungsamt im öffentlichen Raum abschleppen. Nun bin ich verunsichert, ob dies alles nach aktueller Gesetzeslage geschah.
Vielen Dank
Sandro
Hallo.
Ich hätte eine weitere Frage:
Bekannte von mir wohnten bis vor wenigen Tagen an einer Stelle in der Linienfahrzeuge fahren. Damit diese Platz haben um aneinander vorbei zu kommen und abbiegen zu können wurde eine überlange absolute Halteverbotszone eingerichtet.
An einer Stelle in der ich die Linienfahrzeuge oder andere Kfz nicht behindere habe ich meinen Wagen so abgestellt, dass sowohl der Verkehr in keinster Weise behindert wurde noch der Gehweg unpassierbar war (auch für Rollstuhlfahrer).
Wir mussten sperrige und schwere Gerätschaften für gehbehinderte Personen beladen und diese zur neuen Wohnung verbringen.
Nun wollte jemand uns aufschreiben (tat es aber zum glück nicht) und wurde uns gegenüber Fuchtig. Weit und breit war auch kein freier Platz in dem das Halten bzw. Parken erlaubt war frei so das der Umzug nicht hätte fortgesetzt werden können.
Wie hätte ich mich richtig verhalten um einer Strafe aus dem Weg zu gehen? Oder reicht ein Nachweis der Wohnungsauflösung (Ummeldung der Einwohner bzw. Kündigung der Wohnung)?
Auf welchen Paragrafen kann ich mich beziehen? Ich werde mit der Person definitiv noch das Gesrpäch suchen (ich weiß wo er wohnt ;) ).
Übrigens war es niemand von der Stadt oO
Er war vom ÖPNV-Unternehmen vor Ort…