Halteverbotsschilder: Bedeutung der Verkehrszeichen 283 und 286

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 15. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bußgelder: Halteverbotsschilder missachtet

VerstoßBußgeld
Sie hielten trotz Verkehrszeichen 283 (absolutes Halteverbot).20 €
… mit Behinderung35 €
Sie parkten trotz Verkehrszeichen 283 (absolutes Halteverbot).25
… mit Behinderung40 €
… länger als 1 Stunde40 €
… länger als 1 Stunde mit Behinderung50 €
Sie parkten trotz Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot).25 €
… mit Behinderung40 €
… länger als 1 Stunde40 €
… länger als 1 Stunde mit Behinderung50 €

FAQ: Halteverbotsschilder

Welche Schilder zeigen ein Halteverbot an?

Zeichen 283 kennzeichnet ein absolutes Halteverbot. Das Schild 286 markiert wiederum ein eingeschränktes Halteverbot. Beide Verkehrsschilder zum Haltverbot können außerdem mit Zusatzzeichen oder Pfeilen daherkommen, die das jeweilige Verbot genauer definieren.
Zeichen 283: Absolutes Halteverbot Zeichen 286: Eingeschränktes Halteverbot

Worin unterscheiden sich ein absolutes und ein eingeschränktes Halteverbot?

Im absoluten Halteverbot sind sowohl das Halten als auch das Parken tabu. Im eingeschränkten Halteverbot ist lediglich das Parken verboten, weshalb es umgangssprachlich oft auch als „Parkverbot” bezeichnet wird. Das Halten ist hier hingegen erlaubt, sofern es nicht länger als drei Minuten dauert und der Fahrer so dicht bei seinem Fahrzeug bleibt, dass er es jederzeit wegfahren kann.

Wie muss ich ein Schild zum Halteverbot deuten, wenn Pfeile darauf zu sehen sind?

Ein Halteverbotsschild mit Pfeil zeigt an, ob das entsprechende (eingeschränkte oder absolute) Halteverbot vor oder nach dem Schild gilt. Wie genau die Pfeile zu verstehen sind, erläutern wir ausführlich an dieser Stelle.

Im Video erklärt: Halteverbotsschilder 283 und 286

Video über Halteverbotsschilder
Alles Wichtige zu den Schildern 283 und 286 finden Sie auch in unserem Video.

Halteverbot: Bei diesen Zeichen sind Halten und Parken tabu!

Gemäß § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist es erlaubt, am rechten Fahrbahnrand zu halten oder zu parken. Es gibt zwar einige Ausnahmesituationen, wie z. B. an übersichtlichen Straßenstellen, vor Grundstückseinfahrten oder vor Bordsteinabsenkungen, grundsätzlich ist es aber kein Problem, Ihr Fahrzeug auf der Straße abzustellen. Achten Sie jedoch auf mögliche Halteverbotsschilder! Diese sind gut erkennbar: Ein rundes Schild mit rotem Rand und blauem Hintergrund, in dessen Mitte sich entweder ein oder zwei rote, diagonale Streifen befinden.

Ihre offizielle Bezeichnung gemäß StVO lautet Verkehrszeichen 283 und Verkehrszeichen 286. Sie kennzeichnen verschiedene Verbote:

Zeichen 283: Absolutes Halteverbot
Zeichen 283: Absolutes Halteverbot

Das Verkehrszeichen 283 („absolutes Halteverbot”) zeigt an, dass Sie hier unter keinen Umständen Ihr Fahrzeug abstellen dürfen, nicht einmal für einen kurzen Moment.

Zeichen 286: Eingeschränktes Halteverbot
Zeichen 286: Eingeschränktes Halteverbot

Beim Verkehrszeichen 286 („eingeschränktes Halteverbot”) ist lediglich das Parken verboten. Möchten Sie hingegen für maximal drei Minuten halten und bleiben Sie dabei so dicht bei Ihrem Fahrzeug, dass Sie es unverzüglich wegfahren können, ist das erlaubt.

Missachten Sie Halteverbotsschilder, müssen Sie mit Geldbußen von mindestens 20 Euro rechnen. Genaueres zu den Beträgen können Sie der obigen Tabelle entnehmen.

Was bedeuten Halteverbotsschilder mit Pfeilen?

Sowohl beim absoluten als auch beim eingeschränkten Halteverbot kann es vorkommen, dass sich auf dem Verkehrsschild ein oder zwei weiße Pfeile befinden. Das ist üblicherweise dann der Fall, wenn die Verbotsstrecke etwas länger ist und deswegen durch sich wiederholende Halteverbotsschilder gekennzeichnet wird.

Die Pfeile haben folgende Bedeutung:

  • Weist der Pfeil in Richtung Fahrbahn, markiert das Schild den Beginn der Verbotsstrecke.
  • Ein Pfeil, der von der Fahrbahn weg zeigt, kennzeichnet das Ende des Halteverbots.
  • Zwei Pfeile, die in verschiedene Richtungen weisen, zeigen an, dass das Verbot fortbesteht.
VZ 286 mit Pfeil zur Fahrbahn: Anfang des Halteverbots
VZ 286 mit Pfeil zur Fahrbahn: Anfang des Halteverbots
VZ 286 mit Pfeil von Fahrbahn weg: Ende des Halteverbots
VZ 286 mit Pfeil von Fahrbahn weg: Ende des Halteverbots
VZ 286 mit zwei Pfeilen: Fortführung des Halteverbots
VZ 286 mit zwei Pfeilen: Fortführung des Halteverbots

Halteverbotsschilder mit zwei Pfeilen befinden sich üblicherweise in der Mitte längerer Verbotsstrecken und erinnern den Fahrer daran, dass das Halten bzw. Parken weiterhin nicht erlaubt ist.

Absolutes und eingeschränktes Halteverbot mit Zusatzschild

Oft stehen Halteverbotsschilder nicht allein, sondern kommen mit Zusatzzeichen daher. Diese sind weiß, viereckig und befinden sich genau unter dem Schild, dass das Halteverbot anzeigt. Die Zusatzzeichen dienen dazu, das Verbot genauer zu definieren und ggf. zusätzliche Regeln diesbezüglich aufzustellen.

Dazu ein paar Beispiele:

Zusatzschild: Seitenstreifen
Zusatzschild: Seitenstreifen

Bei diesem Zusatzzeichen wird das Halteverbot auch auf den Seitenstreifen neben der Fahrbahn ausgeweitet.

Zusatzschild: Pkw mit Anhänger
Zusatzschild: Pkw mit Anhänger

Zeigt ein Zusatzzeichen einen bestimmten Fahrzeugtyp, gilt das Halteverbot nur für diesen. Hier zum Beispiel ist das Halten bzw. Parken nur für Pkw mit Anhänger verboten.

Zusatzschild: Krafträder frei
Zusatzschild: Krafträder frei

Ein Zusatzzeichen mit Fahrzeug-Symbol und dem Schriftzug „frei” zeigt hingegen an, dass dieser bestimmte Fahrzeugtyp von dem Verbot ausgenommen ist. Bei diesem Beispiel dürfen Krafträder trotz des Halteverbotsschildes halten bzw. parken.

Zusatzschild: Elektrofahrzeuge frei
Zusatzschild: Elektrofahrzeuge frei

Sehen Sie dieses Zusatzzeichen, gilt das Halteverbot nicht für elektrisch betriebene Fahrzeuge.

Zusatzschild: Schwerbehinderte mit Parkausweis
Zusatzschild: Schwerbehinderte mit Parkausweis

Dieses Zusatzzeichen zeigt an, dass Schwerbehinderte mit einem entsprechenden Parkausweis von dem Halteverbot ausgenommen sind.

Zusatzschild: Bewohner mit Parkausweis
Zusatzschild: Bewohner mit Parkausweis

Bei diesem Zusatzzeichen wird ein Bewohnerparkausweis benötigt, um hier halten bzw. parken zu dürfen.

Zusatzschild: Uhrzeiten
Zusatzschild: Uhrzeiten

Ein solches Zusatzzeichen zeigt an, dass das Halteverbot nur während ganz bestimmter Uhrzeiten gilt. Außerhalb der abgebildeten Zeiten ist das Halten bzw. Parken erlaubt.

Zusatzschild: Wochentage
Zusatzschild: Wochentage

Manche Zusatzzeichen wiederum beschränken das Halteverbot auf bestimmte Wochentage. An allen anderen Tagen gilt das Verbot nicht.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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9 Kommentare

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  1. W. Jakobi
    Am 20. August 2024 um 14:08

    Hallo,
    ich bin etwas verwirrt. In einer Einbahnstraße in Berlin Neu-Kölln stehen auf der linken Fahrbahnseite weiterhin die alten, ab 2017 aber längst durch neue, eindeutige Schilder ersetzten Halteverbotsschilder mit abgeänderten Richtungspfeilen für Beginn und Ende der Halteverbotszone auf der linken Seite. Bei der alten Halteverbotssituation hatte man einfach die mit weißen Pfeilen versehenen Schilder, die normalerweise auf der rechten Straßenseite stehen, auf die linke Seite hin übertragen. Mit der Folge, dass der eigentlich auf den Beginn der Haltezone hinweisende linke Pfeil zur Fahrbahnmitte auf der rechten Seite nun einfach auch für die linke Seite benutzt wurde. Hier aber zeigt der linke Pfeil ja nicht mehr in Straßenmitte, sondern, ganz im Gegenteil, ich Richtung Gehsteig. Also der Hinweis auf das Zonenende! Wie kann es sein, dass neue und alte Verkehrsschilder miteinander konkurrieren? Vor allem dann, wenn man für zusätzliches Parken mit Behinderung auf der linken Seite der Einbahnstraße noch 40 Euro an die Berliner Polizei zahlen soll.

    Bin gespannt auf Ihre Antwort
    W. Jakobi

  2. Jung
    Am 16. April 2024 um 10:08

    Was ist, wenn das Haltverbot auf das man sich beruft, im Nachbarkreis steht. Anders gesagt; die Behörde erlässt einen Bußgeldbescheid, ohne dass sie selber dazu eine Verbotsanordnung in Form eines Verkehrsschildes auf ihrem Gebiet aufgestellt hat. Das in Rede stehende Z. 283 steht 30 m im Nachbarkreis und endet meiner Meinung nach im Rahmen der Subsumtion der Zuständigkeiten an der Kreisgrenze.

    • alt
      Am 17. August 2024 um 13:27

      Falls Sie recht hätten, müssten an den Kreisgrenzen jeweils neue Schilder aufgestellt werden.
      Ich halte das für eine kleinlichen Versuch um eine Strafe hrumzukommen. Das Halteverbot gilt. Wo die Kreisgrenzen liegen muss ein Autofahrer nicht wissen.

  3. M.
    Am 14. März 2024 um 10:14

    Hallo, es wir immer von vor und hinter dem Schild des absoluten Halteverbots gesprochen. Wenn das Zeichen auf dem Boden ist, wie viel Abstand dazu muss denn dann zu den Seiten hin sein? Dort findet man oft keine Markierung. Darf ich dann nur nicht über dem Kreis parken?

  4. Oliver
    Am 2. März 2024 um 0:43

    Hallo,
    Situation: Von der Straße ging ein Weg in den Wald ab, nach 10 Metern eine Sperrung direkt auf dem Weg und daran angebracht ein Halteverbotsschild ohne Pfeil. Wir haben rechts neben dem Weg im Seitenbereich geparkt, so das der Weg frei blieb. Nach 5 Minuten, wir waren noch in Sichtweite, kam ein Bauer mit großem Gerät und Anhänger, parkt mitten auf dem Weg vor dem Schild, steigt aus und fotografiert unseren PKW. Wohl um später Anzeige zu erstatten.
    Jetzt hab ich gesucht für welchen Bereich, das Halteverbotsschild eigentlich gilt, wenn es mittig an einer den weg blockierenden Sperre angebracht ist ohne weitere Zusatzzeichen. Aus dem Bezeichnungstext, würde ichd as so lesen,das es zwar für die Fahrbahn gilt, wenn diese einspurig ist, allerdings erst ab dem Schild in Leserichtung und nur für die Fahrbahn selbst. Ein Parken vor dem Schild bzw. neben der Fahrbahn im Gelände ist somit erlaubt, solang der Verkehr ungehindert passieren kann.
    Danke,
    freundliche Grüße

  5. Peter K
    Am 25. Februar 2024 um 9:35

    Hallo,guten Tag,
    an einem Halteverbotsschild mit Peil steht ein Kleinlaster mit einem Rad( Vorder- und Hinterrad) auf der Straße und zu dreiviertel auf den Bürgersteig. Ist das erlaubt? Auf den Bürgersteig bleibt somit zur eine Breite von maximal 0,80 Meter für den Fußgänger übrig.
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

  6. Thomas D
    Am 8. Juni 2023 um 22:45

    Das Verkehrszeichen 286 mit Pfeil, (egal welche Richtung) , wie weit gilt der Pfeil ? (Meter)
    Oder, ab wann, wieviel Meter, muss ein weiteres VZ 286 mit 2 Pfeilen zur Verlängerung des Halteverbotes aufgestellt sein ?
    Meines Wissens endet das VZ 286 mit Pfeil nach 15 mtr. , wenn kein weiteres Schild vorhanden ist.

  7. Manstein
    Am 15. Februar 2023 um 16:29

    Hallo, vor unserem Haus war eine – inzwischen beendete – Baustelle mit einem mobilen Halteverbotsschild, das unten und nebeneinander (!) zwei Pfeile zeigt. Das Schild steht immer noch. Aber ist das überhaupt zulässig? Entspricht jedenfalls nicht 283! Und wenn so ein Schild korrekt wäre, dürften an diesem Straßenrand keine Autos halten, geschweige denn parken. Es parken allerdings seit Monaten tagtäglich so um die 50 Autos in dieser Straße. Wäre doch ein gefundenes Fressen fürs Ordnungsamt, oder?

  8. Mitteltann
    Am 12. Januar 2023 um 14:45

    Ja, danke, ich war unsicher, ihr könntet helfen!

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