Handwerkerparkausweis: Wo darf ich damit parken?

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Handwerkern das Parken erleichtern

Welche Vorteile bringt der Handwerkerparkausweis?
Welche Vorteile bringt der Handwerkerparkausweis?

Damit Handwerker ihre Dienstleistung verrichten können, benötigen diese allerhand Gerätschaften und Materialien. Findet sich in unmittelbarer Nähe des Einsatzorts kein geeigneter Parkplatz, kann der Transport der Ausrüstung mitunter ziemlich kraftraubend und zeitintensiv sein. Aus diesem Grund können Handwerker unter bestimmten Umständen eine Ausnahmegenehmigung fürs Parken – einen sogenannten Handwerkerparkausweis – erhalten.

Doch welche Voraussetzungen gelten bei der Parkgenehmigung für Handwerker? Wo gibt es die Bescheinigung? Fallen, wenn Betriebe den Handwerkerparkausweis beantragen, Kosten an? Und welche Vorteile bietet ein solcher Parkausweis konkret? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Handwerkerparkausweis

Wo darf man mit einem Handwerkerparkausweis parken?

Der Handwerkerausweis räumt fürs Parken eine Ausnahmegenehmigung ein. So ist insbesondere das gebührenfreie Parken in Parkraumbewirtschaftungszonen gestattet. In manchen Gemeinden darf das Kfz mitunter auch im eingeschränkten Halteverbot, in Halteverbotszonen und auf Anwohnerparkplätzen abgestellt werden.

Wer kann einen Handwerkehrausweis beantragen?

Um den Parkausweis für Handwerker beantragen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. So verlangen die Behörden in der Regel eine Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer. Welche Anforderungen darüber hinaus gelten, lesen Sie hier.

Was kann ein Handwerkerparkausweis kosten?

Die Gebühren für Handwerkerparkausweise können je nach Region und Dauer der Sondergenehmigung variieren. Eine exemplarische Übersicht mit den anfallenden Kosten einiger Städte und Regionen bietet diese Tabelle.

Parkgenehmigung für Handwerker: Wozu berechtigt sie?

Handwerkerausweis: Wo darf ich damit parken und wo nicht?
Handwerkerausweis: Wo darf ich damit parken und wo nicht?

Beim Handwerkerparkausweis handelt es sich um eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Handwerksbetrieben das Parken erleichtert. Wozu ein solches Dokument konkret berechtigt, hängt allerdings vom zuständigen Landkreis bzw. der zuständigen Stadt ab. Üblicherweise ist den Besitzern der Handwerkerausweise das Parken an folgenden Orten gestattet:

  • in Parkraumbewirtschaftungszonen (gebührenfrei)
  • im eingeschränkten Halteverbot
  • in Halteverbotszonen
  • auf Anwohnerparkplätzen

Dabei gilt die Ausnahmegenehmigung nur für Kfz, die zur Durchführung von Reparatur-, Wartungs- sowie Montagearbeiten eingesetzt werden. Die Genehmigung ist außerdem auf die Dauer der Arbeiten beschränkt.

Mancherorts ist zusätzlich zum Handwerkerparkausweis auch noch ein sogenannter Arbeitsstättennachweis notwendig, der unter anderem Angaben zum Ort sowie Zeitraum des Einsatzes enthält. Das Schreiben ist gemeinsam mit der Parkgenehmigung für Handwerker gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen.

In Berlin berechtigen Handwerkerparkausweise lediglich zum gebührenfreien Parken in Parkraumbewirtschaftungszonen. Wobei Betriebe, deren Sitz sich innerhalb der Zonen befindet, für diese keine Ausnahmegenehmigung beantragen können. Stattdessen ist ein Antrag für eine sogenannte Betriebsvignette möglich.

Antrag für den Handwerkerparkausweis: Voraussetzungen und Kosten

Wie kann ich einen Parkausweis für Handwerker beantragen?
Wie kann ich einen Parkausweis für Handwerker beantragen?

Betriebe, die einen Handwerkerausweis fürs Parken bei der Straßenverkehrsbehörde, dem Bezirksamt oder Ordnungsamt beantragen wollen, müssen verschiedene Kriterien erfüllen. Diese können sich je nach Behörde etwas unterscheiden. Zu den üblichen Voraussetzungen zählen insbesondere die Zugehörigkeit zu einem vorgeschriebenen Gewerbe sowie der Eintrag bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK).

Darüber hinaus muss eine Notwendigkeit für das Fahrzeug am Einsatzort bestehen und ggf. sogar nachgewiesen werden. Ein möglicher Grund ist etwa der Transport von sperrigen Materialen und schwerem Werkzeug. Manche Behörden beschränken den Handwerkerparkausweis zudem auf Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t sowie einer Nutzung als Werkstattwagen bzw. für Material- und Werkzeugtransporte, sodass vor allem Kombis, Kastenwagen und Transporter für die Parkgenehmigung infrage kommen.

Um einen Parkausweis beantragen zu können, müssen Sie einen entsprechenden Antrag ausfüllen und diesen gemeinsam mit weiteren Unterlagen bei der zuständigen Behörde einreichen. Dabei werden in der Regel folgende Nachweise verlangt:

  • Kopie Handwerkskarte oder Gewerbeanmeldung
  • Kopie Kfz-Schein
  • Fotos des Fahrzeugs

Die Fotos sollen die Eignung des Kfz für den Handwerkbetrieb belegen. Dafür müssen neben dem Kennzeichen auch der Kofferraum oder etwa eine verbaute Werkbank erkennbar sein.

Die Kosten für Handwerkerparkausweise variieren je nach Region und Gültigkeitsdauer, informieren Sie sich daher am besten direkt bei der für Sie zuständigen Behörde. Nachfolgend haben wir zur Veranschaulichung einige Gebühren zusammengetragen, die für eine zwölfmonatige Ausnahmegenehmigung anfallen (Stand 04/2022):

Stadt / RegionKosten für 12 Monate
Stadtgebiet Baden-Baden100 €
Saarbrücken119 €
Metropolregion Rhein-Neckar150 €
Regierungsbezirk Düsseldorf180 €
Berlin200 €
Stuttgart240 €
Hamburg250 €
Region Hannover276 €
Region RheinMain305 €
Nordrhein-Westfalen350 €
München720 €

Übrigens! Melden Sie auf einen Handwerkerparkausweis mehrere Fahrzeuge an oder entscheiden Sie sich für eine längere Gültigkeitsdauer, sparen Sie unter Umständen Kosten.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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3 Kommentare

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  1. Christian M.
    Am 8. Januar 2025 um 19:56

    Ich habe an meinem Fahrzeug den Handwerkeroarkausweis ausliegen. Parallel dazu habe ich eine digitale Parkuhr die sich selber stellt. Ist eine parallele Nutzung überhaupt zulässig? Das Ding ist ja fest eingeklebt.

    Mfg

  2. Robert G.
    Am 3. Januar 2025 um 12:42

    Grüß Gott, meine Name ist [Name von der Redaktion entfernt], ich bin seit bald 46 Jahre Elektriker davon 33 Jahre Elektroinstallationsmeiter und seit bald 31 Jahren als Meisterbetrieb in München unterwegs.
    720 € für einen Handwerkerausweis am Anfang des Jahres für noch kein verdientes Geld auszugeben ist faktisch schon ein Problem.
    Die letzten 10 Jahre in München als Handwerkbetrieb mit teilweisen ständigen mehrmaligen Wechseln von einem Standort zum Anderen innerhalb Münchens ist mit einer besonderen Herausforderung und Engagement oder reinen Leidenschaft und Ethos zum Beruf nicht mehr zu rechtfertigen. Im Kundendienst sind bei einen 8-10 Std. Tag so max. 3-5 Std. in Rechnung zu stellen, ich würde sagen eher defiziär.
    Sich in eine beim Kunden vorhandene Ausfahrt (1,5 m) Restbreite wurden berücksichtigt. Strafzettel trotzdem von 55 € und 1 Punkt in Flensburg ob mit oder ohne Handwerkerausweis, das wurde uns von der komunalen Parkaufsicht angedroht.
    Handwerkersterben ist eh schon angesagt , allein in Deutschland fehlen 18000 Elektriker, tendenz steigend.
    Ich werde meine innerstädtischen Arbeiten immer mehr einschränken und auf dem Land den Arbeiten nachgehen.
    In München werden immer mahr Radwege auf Kosten der Autofahrer gebaut zzgl. E.-Auto/Rad – Lastenrad Parkplätze etc..
    Hatte kürzlich das Vergnügen das ein handwerklicher Kollege die Baustelle mit einem Lastenrad beliefert hatte inkl. Fliesen – Werkzeug etc. ….. die Kosten für den Kunden hatten sich verdoppelt.
    In diesen Sinne auf ein stromarmes Jahr in den Städten wo kein Elektriker mehr hinfahren möchte.

  3. Sebastian E
    Am 1. Oktober 2024 um 14:04

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zur Ausübung meiner Tätigkeit, verfüge ich bereits über eine Ausnahmegenehmigung nach StVO. Nun ergab es sich in der Vergangenheit, dass ich ebenfalls in unmittelbarer Nähe des Einsatzorts kein geeigneten Parkplatz fand. Geparkt hatte ich auf einem nicht gekennzeichneten Privatgrundstück, welches lediglich private Parkplätze auswies. Kurz um, ich wurde abgeschleppt und muss 300€ für meinen Dienstwagen als Auslösesumme zahlen.

    Gibt es eine Möglichkeit, einen Antrag auf Erweiterung meiner Genehmigung zu stellen, um künftig solch ein Fopa zu vermeiden?

    Besten Dank vorab,
    freundliche Grüße

    Sebastian E

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