Handy am Steuer: Kann Einspruch eingelegt werden?
Letzte Aktualisierung am: 27. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Einspruch gegen die Ordnungswidrigkeit „Handy am Steuer“: Was ist zu beachten?
Die Nutzung des Handys am Steuer gehört zu den häufigsten Unfallursachen in Deutschland. Fahrer nutzen die Zeit im Auto häufig dazu, um auf Nachrichten zu antworten oder um zu telefonieren. Schon das Handy am Steuer in der Hand zu halten, ist verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet.
Wer telefoniert uns sich bei dieser Ordnungswidrigkeit von der Polizei erwischen lässt, zahlt ein Bußgeld von 100 Euro und kassiert einen Punkt in Flensburg.
Regelmäßig beschäftigen sich allerdings auch verschiedene Gerichte mit den Bußgeldbescheiden zum Thema „Handy am Steuer“, weil Betroffene Einspruch einlegen.
In diesem Ratgeber erklären wir daher, was die Rechtsprechung zur Handynutzung sagt und wann sich ein Einspruch gegen den Bescheid lohnen kann.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Bei Handy am Steuer Einspruch einlegen
Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid für den Verstoß Handy am Steuer, können Sie gegen diesen Einspruch einlegen.
Sie müssen binnen zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids schriftlich Einspruch bei der zuständigen Bußgeldstelle einlegen.
Um die Frist für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu wahren, können Sie diesen auch erst einmal ohne eine Begründung abschicken.
Keine Lust zu lesen? Handyverstoß im Video erklärt
Was ist laut Rechtsprechung erlaubt und was nicht?
Das Handyverbot ist im § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. Hier heißt es:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden. 5Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt. (§23 Asb 1a StVO).
Dies bedeutet, dass das Smartphone oder Handy während der Fahrt weder gehalten noch genutzt werden darf. Trotz dieser klaren Aussage, haben sich in den letzten Jahren immer wieder Gerichte mit der Thematik „Handy am Steuer“ beschäftigt und mittlerweile gibt es zu fast jeder erdenklichen Situation, welche im Auto mit dem Handy entstehen kann, ein Urteil von einem Gericht. Folgende Dinge sind dabei erlaubt bzw. verboten:
- Telefonieren am Steuer ist nur über eine Freisprechanlage erlaubt.
- Die Uhrzeit darf während laufendem Motor nicht abgelesen werden.
- Das Handy darf nicht als Navi genutzt werden. Es sei denn, es wird über die Sprachfunktion bedient und während der Fahrt nicht aufgenommen.
- Ein Anruf darf nicht weggedrückt werden.
- Auf dem Standstreifen darf nicht gehalten werden, um mit den Handy zu telefonieren.
- Es dürfen keine SMS oder Whats-App Nachrichten verschickt oder gelesen werden – es sei denn, es wird die Sprachfunktion des Autos genutzt.
- Auch darf nicht über das Handy Musik gehört werden, wenn es dazu per Hand bedient wird. Die Nutzung eines Ipods oder ähnlichen Geräten ist ebenfalls nicht erlaubt.
- Das Handy darf nicht weggelegt oder weiter gereicht werden.
- Ist der Motor abgeschaltet, darf das Handy genutzt werden. Vor einer roten Ampel gilt das jedoch nicht. Fahrer von Kfz mit Start-Stopp-Automatik dürfen in dieser Situation trotz ausgeschaltetem Motor das Handy nicht bedienen.
Es zeigt sich, dass bereits viele Betroffene gegen ihren Bescheid mit dem Vorwurf „Handy am Steuer“ Einspruch eingelegt haben. Bei jedem Einspruch stellt sich die Frage, wie beim Vorwurf „Handy am Steuer“ Einspruch einzulegen ist und wann dies sinnvoll sein kann.
Haben Sie selbst einen Bußgeldbescheid wegen der Nutzung eines Handys am Steuer erhalten und möchten wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie nun haben? Eine unverbindliche Erstberatung erhalten Sie durch einen Bußgeldcheck **.
Handy am Steuer – Einspruch einlegen: Schritt für Schritt Anleitung
Werden Betroffene mit dem Handy am Steuer von der Polizei erwischt, erhalten diese erst einmal einen Anhörungsbogen. In diesem müssen Sie lediglich Angaben zur Person machen. Eine Aussage zu den Vorwürfen ist nicht verpflichtend. Sie müssen den Bogen im Anschluss zurückschicken.
Im Folgenden erhalten Sie dann postalisch den Bußgeldbescheid. In diesem werden dann auch die Sanktionen für den Verstoß “Handy am Steuer” aufgeführt. Ein Einspruch kann dann binnen zwei Wochen eingelegt werden. Dieser muss schriftlich erfolgen.
Wann ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer sinnvoll?
Ob Betroffenen nun besser zahlen oder Einspruch einlegen sollten, hängt stark vom Einzelfall ab. Manche Fehler im Bescheid machen diesen allerdings ungültig.
Ist die Identität des Fahrers nicht zu beweisen oder nicht eindeutig beschrieben, kann der Bescheid ungültig sein. Auch die Aufzählung falscher Nebenfolgen oder das Fehlen dieser kann den Bescheid nichtig machen.
Lassen Sie sich ggf. von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beraten. Dieser kennt die bereits genannten Urteile und die Rechtsprechung und kann daher am besten abschätzen, ob sich der Aufwand und eventuell die zusätzlichen Kosten lohnen.
Unser Tipp: Sie können auch die kostenlose Erstberatung durch den Bußgeldcheck ** nutzen, um die Möglichkeiten eines Einspruchs zu prüfen.
Diese falschen Beschuldigungen sind eine bodenlose Unverschämtheit.
Mit Dampfer (E-Zigarette) im Auto gesehen worden. Die Polizei behauptet, es wäre ein Handy gewesen. „Man konnte Zahlen sehen.“ Während der Fahrt und auf ca. 50 m Entfernung. Na klar. Adlerauge, oder was?
Keine Chance dagegen anzukommen.
Es sollten bei solchen Vorwürfen nur noch Bildbeweise gelten.
Mir ist so etwas ähnliches passiert, ich habe eine Zigarette geraucht und die Handhaltung ist ähnlich der eines Telefons. Ich wurde angehalten und wollte sofort nachweisen dass ich weder Anrufe in meiner Telefonliste auch über das Autotelefon noch Voicemails geschrieben oder abgehört habe. Das wollten die beiden jungen Beamten nicht wissen. Es kam zum Bußgeldbescheid. Ich habe Widerspruch eingelegt und vorgestern hatte ich meine Verhandlung. Die beiden Polizisten haben beide behauptet sie hätten gesehen dass ich das Handy auf der flachen Hand hatte und Mundbewegung gemacht habe. Ein schwarzes Handy hat die Polizistin genau gesehen. Mein Handy ist türkis und ich habe nichts gemacht außer eine Zigarette geraucht und das Handy lag auf der Ablage. Rutschfest. Die Richterin entschied dass die Beamten wird das überzeugend dargestellt haben und ich wurde dann verurteilt. So eine Ungerechtigkeit kann ich gar nicht glauben. Polizei dein Freund und Helfer das gilt für mich natürlich nicht mehr wenn man so einen kranken erfährt.
Wie hoch war die Strafe? Was müssten Sie alles bezahlen insgesamt?
Hey Max,
ich habe so eine ähnliche Sache am laufen. Hast du Einspruch gegen diese Sache eingelegt?
Was ist daraus geworden?
Mit freundlichen Grüßen
Erencem G
Was kann man machen wenn zwei polizistin sagen das sie mich am Handy während der Fahrt gesehen zu haben ? Aber ich kein Handy an der Hand hatte. Auf der Kreuzung soll gesehen worden sein das ich das Handy in der Hand hatte schrägliegende Fahrbahn geschätzte 25 m. Wenn es so gewesen wäre könnte man das verstehen aber falsch verdächtigt zu werden und bußGeld zu verlangen finde ich echt dreist.
Hallo ich hab eine kurze Frage. Neulich war ich am Auto fahren und bei der Autofahrt ist mir mein Handy aus der Hosentasche gefallen. Ich hab’s aufgehoben und wurde gleichzeitig vor mir an einer Tankstelle von der Polizei angehalten die mir „Handy am Steuer“ vorgeworfen haben. Die Beamtin hat gesagt sie hätte eine tippbewegung unterm Lenkrad gesehen. Kann ich dagegen mit guten Chancen vorgehen? Ich meine letztendlich war es ja nicht meine Absicht ans Handy zu gehen.
Mein Handy hat eine starke Beleuchtung bei Klingel ich würde darauf angehalten und ein Bussgeld ist gekommen kann ich ein Einspruch erheben,ich habe nicht das Handy angefasst. Es steht Aussage gegen aussage komm ich damit durch
Hallo Bedjo U.,
wir können und dürfen keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Bitte wenden Sie sich zur Beratung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe nur die Haare berührt.da siet mann schlecht .aber war kein handy.was machen.und wie beweisen?
Darf man beim Autofahren jemanden mit dem Handy fotografieren, der eine Ordnungswidrigkeit begeht, wie zb dicht auffahren und den Mittelfinger zeigen?
Hallo Sandra,
das Nutzen eines Handys am Steuer ist grundsätzlich verboten. Für weitere Einschätzung konsultieren Sie einen Anwalt, der Sie beraten kann.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org