Ist das Telefonieren mit einer Handyspange am Steuer erlaubt?
Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
FAQ: Handyspange
Eine Handyspange ist entweder eine Halterung, die um den Kopf gelegt oder an der Windschutzscheibe befestigt wird. Sie verfügt in der Regel über eine Vorrichtung, in die das Handy eingespannt ist. Fahrer haben bei dieser Variante beide Hände frei und müssen das Telefon nicht halten. Was bei der Benutzung der unterschiedlichen Varianten wichtig ist, erfahren Sie hier.
Eine grundsätzliche Regelung dazu gibt es nicht. Haben Verkehrsteilnehmer das Handy während der Fahrt nicht in der Hand und nur in der Handyspange eingespannt, sollte das in der Regel zulässig sein, da die Bestimmungen aus § 23 StVO eingehalten werden.
Müssen Sie das Handy trotz der Handyspange während der Fahrt festhalten oder bedienen Sie es zu lange, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Sie müssen mit Bußgeldern bis zu 200 Euro rechnen. Wann Punkte und ein Fahrverbot drohen, können Sie der Tabelle hier entnehmen.
Inhaltsverzeichnis:
Bußgeldkatalog bei Handyverstößen
Werden Sie bei der ordnungswidrigen Nutzung des Handys hinterm Steuer erwischt, müssen Sie mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg rechnen. Gemäß Bußgeldkatalog sind folgende Sanktionen vorgesehen:
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
Beim Fahrradfahren das Handy genutzt | 55 € | Hier prüfen ** |
Ist die Nutzung der Handyspange zulässig?
Handys in den Händen von Verkehrsteilnehmern sorgen für Ablenkung und erhöhen das Unfallrisiko. Um mehr Sicherheit zu erreichen, hat der Gesetzgeber bestimmte Vorschriften zur Nutzung von Handys und anderer elektronischer Geräte während der Fahrt definiert. So ist es gemäß § 23 Straßenverkehrsordnung (StVO) untersagt, das Gerät in der Hand zu halten und zu bedienen, wenn der Motor läuft.
Um während der Fahrt telefonieren zu können, gibt es jedoch verschiedene Möglichkeiten, die dies zulässig machen. Neben einer Freisprecheinrichtung und einer Sprachsteuerung kann auch eine Handyspange eine Option sein. Hier gibt es zwei Versionen, die als Handyspange bezeichnet werden. Zum einen kann das eine Vorrichtung sein, die per Saugfuß oder Kleber auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe angebracht wird. Das Handy wird bei dieser Handyspange dann in eine Halterung eingelegt und mit dieser verbunden.
Fahrer können das Display sehen und es auch bedienen. Allerdings gilt hier dann die Bestimmung aus § 23 Absatz 1a StVO. Die Nutzung des Gerätes mit der Hand ist nur erlaubt, wenn:
zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Bei der zweiten Variante handelt es sich um eine Halterung, die um den Kopf gelegt wird und an der das Handy befestigt ist. So haben Nutzer das Telefon am Ohr und müssen es nicht in der Hand halten.
Eine Regelung, wonach eine solche Handyspange unzulässig ist, gibt es nicht. Fahrer sollten jedoch darauf achten, dass sie das Telefon nicht berühren oder festhalten müssen. Denn dass kann dann zu einem Bußgeld führen.
Handyspange: Kann sie zum Problem werden?
Die Nutzung der Handyspange kann dann zum Problem werden, wenn Sie das Gerät zu lange bedienen oder es trotz Halterung in die Hand nehmen. Werden Sie dann erwischt, kann auch die Nutzung der Handyspange Sie nicht vor einem Bußgeld bewahren. Denn auch in diesen Fall handelt es sich dann um einen Handyverstoß, der gemäß dem Bußgeldkatalog geahndet wird.
Sie müssen mit mindestens 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Gefährden Sie anderen durch das Abgelenktsein am Handy, steigt das Bußgeld auf 150 Euro und die Punkte erhöhen sich auf zwei. Hinzu kommt ein Fahrverbot von einem Monat.