Hase überfahren: Handelt es sich um einen Wildunfall?

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wenn Meister Lampe unter die Räder kommt

Hase überfahren: Da die Langohren zum Haarwild zählen, liegt ein Wildunfall vor.
Hase überfahren: Da die Langohren zum Haarwild zählen, liegt ein Wildunfall vor.

Die Suche nach Futter oder einem geeigneten Partner kann für Hasen und Kaninchen ein gefährliches Unterfangen sein, denn nicht selten müssen sie dafür Straßen oder sogar Autobahnen überqueren. Dabei kann es unter Umständen vorkommen, dass ein Hase versehentlich überfahren wird und deshalb Verletzungen erleidet oder ums Leben kommt.

Doch wie müssen sich Fahrzeugführer in einem solchen Fall verhalten? Werten die Behörden den Zusammenstoß als einen Wildunfall? Besteht, wenn ein Hase überfahren würde, eine Meldepflicht? Und wer kommt für die Schäden am Fahrzeug auf? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.  

FAQ: Hase überfahren

Wie muss ich mich verhalten, wenn ein Hase überfahren wurde?

Das richtige Vorgehen können Sie hier nachlesen.

Stellt ein Zusammenstoß mit einem Hasen einen Wildunfall dar?

Ja, ein Unfall mit Hase, Marder oder Fuchs gilt ebenso wie die Kollision mit einem Reh oder Wildschwein als Wildunfall.

Welche Versicherung zahlt für die Schäden am Auto, wenn ein Hase angefahren wurde?

Hierfür kommt in der Regel die Teilkaskoversicherung auf.

Was muss ich nach einem Unfall mit einem Hasen unternehmen?

Der Feldhase, das Wildkaninchen und der Schneehase zählen gemäß §2 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes zum Haarwild, weshalb ein Zusammenstoß mit diesen Tierarten als Wildunfall gilt.

Wie sich Autofahrer verhalten müssen, nachdem ein Hase überfahren wurde, zeigt die nachfolgende Übersicht:

  • Anhalten
  • Warnblinkanlage einschalten
  • Warnweste anlegen
  • Unfallstelle absichern
  • Polizei verständigen (110)
  • Am Unfallort warten
Ein Unfall mit Hase oder Kaninchen sollten Sie der Polizei melden.
Ein Unfall mit Hase oder Kaninchen sollten Sie der Polizei melden.

Wenn die Möglichkeit besteht, sollte das getötete Tier auf den Randstreifen gebracht werden. Aufgrund einer möglichen Infektionsgefahr (z. B. Tollwut) sollten Sie vorab unbedingt die Handschuhe aus dem Verbandskasten anziehen.

Nachdem ein Hase überfahren wurde, besteht in der Regel keine Meldepflicht. Denn diese schreiben die Landesjagdgesetze der einzelnen Bundesländer – falls vorhanden – meist nur bei größeren Wildtieren vor.

Allerdings kann es sinnvoll sein, trotzdem die Polizei zu verständigen und diese über den Zusammenstoß zu informieren. Denn dadurch lässt sich eine mögliche Anzeige wegen Tierquälerei vermeiden. Diese kann gemäß dem Tierschutzgesetz folgen, wenn Menschen Tieren ohne Grund Schmerzen zufügen.

Darüber hinaus verlangen viele Versicherungen eine sogenannte Wildunfallbescheinigung, die Sie bei der Polizei sowie dem zuständigen Jäger erhalten.

Übrigens! Wird ein Hase überfahren, liegt keine Fahrerflucht vor, wenn Sie nach der Kollision einfach weiterfahren. Denn ein entsprechender Vorwurf ist nur möglich, wenn Personen oder Gegenstände, die einen Besitzer haben, zu Schaden kommen. Wildtiere haben allerdings keine Besitzer.

Hase überfahren: Wer zahlt den Schaden?

Die Schadensregulierung ist, wenn ein Hase angefahren wurde, über die Teil- oder Vollkaskoversicherung möglich. Diese kommt für den Schaden am fahrenden Fahrzeug auf, die der Zusammenstoß mit einem Haarwild verursacht hat.

Können Sie den Wildunfall nicht belegen, weil zum Beispiel die Wildschadenbescheinigung fehlt, ist die Regulierung in der Regel ausschließlich über die Vollkaskoversicherung möglich. Allerdings geht die Inanspruchnahme dieser mit einer Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse einher.

Wollen Sie durch ein Bremsmanöver verhindern, dass ein Hase überfahren wird, kann Sie als Vorrausfahrender am daraus resultierenden Auffahrunfall eine Teilschuld tragen. Zu diesem Schluss kam jedenfalls das Amtsgericht München am 25. Februar 2014 (Az.: 331 C 16026/13) bei einer Abbremsung wegen eines Eichhörnchens.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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