Hauptverhandlung im Straf- und Bußgeldverfahren in Deutschland
Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Der Gang der Hauptverhandlung ist gesetzlich geregelt
Wird in Deutschland eine Straftat begangen, hat dies zur Folge, dass ein Strafverfahren in die Wege geleitet wird. Ziel dessen ist es, den Täter zu überführen und gemäß Strafgesetzbuch (StGB) zu verurteilen.
Doch bevor es zu einer Sanktionierung kommen kann, muss erst einmal eine Hauptverhandlung gemäß Strafrecht abgehalten werden. Im Rahmen dieser soll geklärt werden, ob ein Verdächtiger die jeweilige Tat auch tatsächlich verübt hat.
Wie genau gestaltet sich bei der vor Gericht abgehaltenen Hauptverhandlung der Ablauf? Wie lange dauert eine solche Verhandlung? Gibt es Besonderheiten bei der Hauptverhandlung in einem Bußgeldverfahren? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Hauptverhandlung
Im Rahmen der Hauptverhandlung soll eindeutig geklärt werden, ob der Angeklagte die ihm zur Last gelegte Straftat begangen hat oder nicht. Am Ende der Hauptverhandlung erfolgt eine Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe oder ein Freispruch.
Hier können Sie sich umfassend über den Ablauf von einem Strafverfahren in Deutschland informieren.
Wie die Hauptverhandlung nach einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid gemäß OWiG abläuft, erfahren Sie hier.
Ablauf der Hauptverhandlung im Strafprozess
Das Ziel eines Strafverfahrens ist es, den Täter einer Straftat zu ermitteln und diesen gemäß Strafgesetzbuch zu sanktionieren. Im ersten Schritt muss eine Verdächtige Person ausgemacht werden.
Die Ermittlungen konzentrieren sich dann darauf, Beweise für deren Schuld bzw. Unschuld zusammenzutragen. Hat die Staatsanwaltschaft genug Fakten gesammelt, die ihrer Meinung nach eine Anklage rechtfertigen, werden diese dem Gericht vorgelegt. Der Richter entscheidet dann, ob die Beweislage ausreicht, um die Hauptverhandlung gegen den Verdächtigen zu eröffnen.
Der Prozess vor Gericht folgt dabei einem Ablauf, welcher in § 243 Strafprozessordnung (StPO) festgelegt ist. Dieser gestaltet sich wie folgt:
- Der vorsitzende Richter eröffnet die Hauptverhandlung und stellt die Anwesenheit der Prozessbeteiligten (Angeklagter, Staatsanwalt, Zeugen etc.) fest. Die Zeugen verlassen danach den Gerichtssaal.
- Im nächsten Schritt werden die Personalien des Angeklagten festgestellt. Im Anschluss verliest der Staatsanwalt die Anklageschrift.
- Nun folgt die Vernehmung des Angeklagten. Dieser hat die Möglichkeit, eine Aussage zu verweigern und sich somit nicht zu den Vorwürfen zu äußern.
- Nachdem der Angeklagte die Möglichkeit hatte, eine Aussage zu tätigen, wird die Beweisaufnahme eröffnet. Diese bildet den Kern der Hauptverhandlung. Im späteren Textverlauf werden wir daher noch einmal genauer auf die Beweisaufnahme eingehen.
- Sind alle Beweise zusammengetragen, hält die Staatsanwaltschaft den Schlussvortrag, in welchem in aller Regel eine konkrete Strafe für den Angeklagten gefordert wird. Ist der Staatsanwalt von dessen Unschuld überzeugt, kann auch ein Antrag auf Freispruch erfolgen. Im Anschluss kommt der Verteidiger zu Wort. Den Schlusssatz kann der Angeklagte sprechen, sofern er sich noch einmal äußern möchte. Dies ist in § 258 Absatz II StPO festgelegt.
- Danach zieht sich das Gericht zur Beratung zurück. Kommt dieses zu einem Urteil, erfolgt im Anschluss die Verkündung. Das Urteil wird sodann mündlich begründet.
Wichtig: Sind Staatsanwaltschaft oder Verteidigung nicht mit dem Urteil einverstanden, haben beide Parteien die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Entscheidung vom Gericht einzulegen. Erfolgt dieser Schritt nicht, gilt der Urteilsspruch als rechtskräftig.
Hauptverhandlung im Strafrecht: Die Beweisaufnahme ist essentiell
Wie bereits erwähnt, stellt die Beweisaufnahme das Herzstück der Hauptverhandlung dar. § 244 Absatz 2 StPO definiert diesbezüglich:
Das Gericht hat zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind.
Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft können Beweisanträge stellen. Dabei kann beispielsweise auch die Vernehmung eines Sachverständigen gefordert werden, wenn dies für das Verfahren erforderlich ist. Das Gericht kann einen Beweisantrag ablehnen, wenn die Erhebung des Beweises unzulässig ist.
In diesem Teil der Hauptverhandlung werden auch Zeugen befragt. Die Befragung wird zunächst vom Richter durchgeführt, danach können auch Staatsanwalt und Verteidiger dem Zeugen Fragen stellen, die für die Verhandlung relevant sind.
Hauptverhandlung: Welche Dauer ist angesetzt?
Die Dauer einer Hauptverhandlung kann vorab nicht pauschal angegeben werden.
Es gibt Prozesse, welche über Wochen oder Monate dauern können. Einige Verfahren sind auch nach einem Verhandlungstag schon beendet.
Es kommt immer darauf an, wie umfangreich der vorliegende Fall ist.
Zudem können Strafverteidiger und Staatsanwaltschaft zu einem längeren Verfahren beitragen, wenn diese immer wieder neue Anträge zur Zulassung von Beweismitteln stellen.
Gut zu wissen: Es ist auch möglich, die Hauptverhandlung zu vermeiden, indem durch eine Absprache mit Gericht und Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt wird. Dies ist in aller Regel aber nur bei kleineren Delikten, welche keine hohe Strafe nach sich ziehen, möglich.
Kann eine Hauptverhandlung ohne den Angeklagten stattfinden?
Grundsätzlich muss ein Angeklagter der Hauptverhandlung beiwohnen. Erscheint dieser nicht und kann dafür keine triftigen Gründe anführen, hat der Richter die Möglichkeit, die Vorführung anzuordnen oder einen Strafbefehl zu erlassen.
Eine Ausnahme dieser Regelung ist in § 232 Absatz 1 StPO definiert:
Die Hauptverhandlung kann ohne den Angeklagten durchgeführt werden, wenn er ordnungsgemäß geladen und in der Ladung darauf hingewiesen worden ist, daß in seiner Abwesenheit verhandelt werden kann, und wenn nur Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Einziehung, Vernichtung oder Unbrauchbarmachung, allein oder nebeneinander, zu erwarten ist. Eine höhere Strafe oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung darf in diesem Verfahren nicht verhängt werden. […]
Ablauf einer Hauptverhandlung nach einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Auch im Rahmen eines Bußgeldverfahrens kann es zu einer Hauptverhandlung vor Gericht kommen. Dies ist der Fall, wenn der Beschuldigte einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt hat und die Bußgeldstelle diesen aufrechterhält.
Dann wandert die entsprechende Akte an das zuständige Amtsgericht. Der Richter legt dann einen Termin zur Hauptverhandlung fest. Während der Beschuldigte in aller Regel zu diesem Termin erscheinen muss, ist die Anwesenheit eines Staatsanwalts nicht zwingend erforderlich.
Bezüglich des Ablaufs der Hauptverhandlung ist in § 71 Absatz 1 Folgendes geregelt:
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:Das Verfahren nach zulässigem Einspruch richtet sich, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung, die nach zulässigem Einspruch gegen einen Strafbefehl gelten.
Interessant die Einstellung eines Verfahrens!