Haushaltsführungsschaden: Wie berechnen Sie den Schadensersatz?
Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024
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FAQ: Haushaltsführungsschaden
Erleiden Sie körperliche Schäden, z. B. durch einen Verkehrsunfall, kann es vorkommen, dass Sie Ihre üblichen Tätigkeiten der Haushaltsführung (Kochen, Putzen etc.) nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausführen können. Diese Beeinträchtigung wird als Haushaltsführungsschaden bezeichnet, für den Ihnen eine finanzielle Entschädigung zusteht.
Stellen Sie eine Haushaltshilfe ein, entstehen Ihnen tatsächliche Kosten, die Sie als Haushaltsführungsschaden zurückerstattet bekommen können. Bitten Sie hingegen Freunde oder Angehörige, Ihnen unentgeltlich im Haushalt zu helfen, oder lassen Sie den Haushalt bis zu Ihrer Genesung liegen, kann nur geschätzt werden, welchem finanziellen Betrag diese Beeinträchtigung entspricht. Darum wird hier von einem fiktiven Haushaltsführungsschaden gesprochen.
Es obliegt dem zuständigen Gericht, die angemessene Entschädigungshöhe zu schätzen. Dabei stehen ihm verschiedene Methoden zur Verfügung, welche wir hier kurz vorstellen.
Inhaltsverzeichnis:
Ein Haushaltsführungsschaden wird meist geschätzt
Fügt Ihnen eine andere Person einen körperlichen Schaden zu (ob absichtlich oder durch einen Unfall), stehen Ihnen Schadensersatzleistungen zu. Dazu gehört auch, wenn Sie aufgrund der Schädigung Ihren Haushalt nicht mehr oder nur noch eingeschränkt führen können. Sind Sie zum Beispiel nicht mehr in der Lage, einkaufen zu gehen oder zu kochen, haben Sie auch für diese Beeinträchtigung das Recht auf eine Entschädigung. Diese wird als Haushaltsführungsschaden bezeichnet und ist üblicherweise vom Schädiger zu zahlen.
Aber wie lässt sich eine solche Einschränkung als Geldbetrag ausdrücken? Sehr einfach wird es, wenn Sie eine Haushaltshilfe einstellen, die die entsprechenden Aufgaben für Sie erledigt. Denn dann entstehen Ihnen reale Kosten, welche Sie als Haushaltsführungsschaden geltend machen können.
Häufig behelfen sich Geschädigte jedoch auf andere Weise, indem sie zum Beispiel Angehörige um Hilfe bitten, den Haushalt trotzdem (und unter Schmerzen) selbst erledigen oder ihn bis zu ihrer Genesung liegen lassen. Auch diese Szenarien stellen eine Beeinträchtigung dar, für die aber eben keine Rechnung ausgestellt wird, die Sie Ihrem Schädiger unter die Nase halten können. Stattdessen muss hier geschätzt werden, welcher Geldbetrag als Entschädigung angemessen ist. Das wird als fiktiver Haushaltsführungsschaden bezeichnet.
Berechnung des Haushaltsführungsschadens
Es gibt wohlgemerkt keine allgemeingültige Rechenformel, mit der sich ein fiktiver Haushaltsführungsschaden beziffern lässt. Stattdessen obliegt es dem zuständigen Gericht, die angemessene Höhe zu schätzen, wodurch ihm verschiedene Methoden zur Verfügung stehen:
- Bei der Differenzmethode muss zunächst die Stundenzahl ermittelt werden, die der Geschädigte unfallbedingt nicht mehr für den Haushalt aufbringen kann. Haben Sie zum Beispiel vor dem Haushalt durchschnittlich 50 Stunden im Monat mit Haushaltstätigkeiten verbracht (Kochen, Einkaufen, Wäsche, Putzen etc.) und schaffen nun nur noch 20 Stunden, wird die Differenz von 30 Stunden als Berechnungsgrundlage herangezogen. Diese werden dann mit dem üblichen Stundenlohn einer Haushaltshilfe multipliziert. Jener kann regional unterschiedlich sein und liegt etwa zwischen 12 und 25 Euro. Entscheidet sich das Gericht, beispielsweise den gesetzlichen Mindestlohn von 12,41 Euro als Wert zu nehmen, ergibt sich ein monatliches Entgelt von 372,30 Euro (30 Stunden x 12,41 Euro).
- Etwas aufwendiger gestaltet sich das Verfahren nach Schulz-Borck/Hofmann. Hier wird der Haushaltsführungsschaden mittels einer Tabelle – oder genauer mittels eines komplexen Tabellenwerks – ermittelt. Dieses berücksichtigt u. a. wie viele Personen im Haushalt leben, wie viel Stunden Haushaltstätigkeit dadurch anfallen, wie viele Stunden davon wiederum der Geschädigte üblicherweise leistet und inwiefern sich seine Verletzung auf die Ausführung einer bestimmten Tätigkeit auswirkt. (Als Beispiel: Laut einer solchen Schulz-Borck/Hofmann-Tabelle zum Haushaltsführungsschaden wirkt sich Schwerhörigkeit zu 30 Prozent negativ beim Einkaufen aus, aber zu 0 Prozent beim Waschen oder Geschirrspülen.) Unter Heranziehung aller Tabellen ergibt sich schließlich eine fiktive Ausfallzeit. Diese wird dann wie bei der Differenzmethode mit dem fiktiven Stundenlohn einer Haushaltshilfe multipliziert.
- Die dritte Methode ist das Hohenheimer Verfahren. Dabei wird ein Gutachten erstellt, durch das der entsprechende Fall in einen bestimmten Haushaltstyp eingeordnet wird. Je nach Typ ergibt sich wieder eine bestimmte Haushaltsstundenzahl.