Helmpflicht im Beiwagen: Müssen Beifahrer zwingend einen Helm tragen?
Letzte Aktualisierung am: 13. September 2024
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FAQ: Helmpflicht im Beiwagen
Ja, grundsätzlich müssen auch Personen, die im Beiwagen eines Motorrads mitfahren, einen Helm tragen. Dies gibt § 21a Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn der Beiwagen über einen vorgeschriebenen Sicherheitsgurt verfügt und der Beifahrer diesen korrekt anlegt.
Nur bei Fahrzeugen, die über entsprechende Sicherheitsgurte verfügen, gilt keine Helmpflicht. Das ist etwa bei überdachten Motorrollern, wie dem BMW C1, der Fall.
Missachtet eine Person die Helmpflicht, weil sie im Beiwagen keinen Helm trägt, dann wird ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro fällig. Außerdem setzt sich der Beifahrer einer großen Gefahr aus. Ohne Helm kann er bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt werden.
Nur in speziell gelagerten Ausnahmefällen dürfen örtliche Straßenverkehrsbehörden einen Fahrer von der Helmpflicht fürs Motorrad befreien – etwa aus medizinischen Gründen. Dabei liegt die Entscheidung stets im Ermessen der jeweiligen Behörde.
Bußgeldkatalog: Sanktionen beim Verstoß gegen die Helmpflicht
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte |
---|---|---|
Während der Fahrt keinen geeigneten Helm getragen | 15 | |
Auf dem Motorrad ein Kind befördert, das keinen Helm trug | 60 | 1 |
... mehrere Kinder | 70 | 1 |
Inhaltsverzeichnis:
Dürfen Sie ohne Helm im Beiwagen mitfahren?
Es ist hinlänglich bekannt, dass Fahrer, die mit einem Motorroller, Quad oder Motorrad unterwegs sind, einen Helm tragen müssen. Dieser schützt nicht nur den Kopf, sondern auch die Halswirbelsäule, falls es zu einem Unfall kommen sollte.
Doch wie verhält es sich bei einem Motorradgespann? Besteht auch für Beifahrer eine Helmpflicht? Für Beiwagen vom Motorrad gilt: Beifahrer müssen aus Sicherheitsgründen zwingend einen Helm tragen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 21a StVO:
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Eine Ausnahme lässt die StVO jedoch zu: Es besteht keine Helmpflicht im Beiwagen, wenn dort Sicherheitsgurte vorhanden sind und diese ordnungsgemäß angelegt werden.
Im Video: Welche Schutzkleidung muss ein Motorradfahrer tragen?
Das Tragen eines Helms ist auf dem Motorrad Pflicht. Doch wie sieht es mit anderer Schutzkleidung aus? Ist diese gesetzlich vorgeschrieben? Mehr dazu erfahren Sie in diesem Video:
Sanktionen bei Verstößen gegen die Helmpflicht: Wenn im Beiwagen der Helm fehlt
Was geschieht, wenn Beifahrer im Beiwagen keinen Helm tragen? In diesem Fall muss die betreffende Person mit einem Bußgeld rechnen. Dieses beträgt 15 Euro.
Teurer wird es, wenn Motorradfahrer Kinder mitnehmen und dabei gegen die Helmpflicht im Beiwagen verstoßen. Trug das Kind keinen Helm, liegt das Bußgeld bei 60 Euro. Zusätzlich erhalten Sie einen Punkt in Flensburg. Haben Sie sogar mehrere Kinder ohne Helm befördert, steigt das Bußgeld auf 70 Euro. Auch in diesem Fall gibt es zudem einen Punkt in Flensburg.
Ds ist ja schön und gut mit der Helmpflicht,aber ich bin der Meinung,das man selber entscheiden soll ob ich einen Held trage oder nicht.Wenn ich eine Motarradtour mache über mehrere Km trage ich Vollschutzkleidung.
Fahre ich mit dem Roller zumLaden,der 1 km weg ist um was zu holen,das ich aber insTopcase tun muss,finde ich einen Helm zu überflüssig.Nartürlich kommt jetzt wieder,auch da kann was passieren.Ich finde ,es soll sich jeder seber einen Kopf machen ob er ihn trägt oder nicht.