Erfolgt eine Hochstufung der Versicherung nach einem Unfall?
Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024
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Welche Auswirkungen hat ein Unfall auf Ihre Schadenfreiheitsklasse?
Laut dem deutschen Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) muss der Halter eines Kfz eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese dient dazu, um Personen-, Sach- oder andere Vermögensschäden, die entstehen können, abzudecken. Möchten Sie nicht nur einen möglichen Schaden an einem anderen, sondern auch an ihrem eigenen Auto absichern, ist eine Kaskoversicherung die richtige Wahl. Diese ist – im Gegensatz zur Haftpflicht – jedoch nicht vorgeschrieben.
Fahrzeughalter werden im Rahmen der Versicherung für vorbildliches Verhalten belohnt. Ist kein Schaden am Auto zu melden, profitieren Sie von günstigeren Versicherungsprämien. Findet jedoch ein Unfall statt, der reguliert werden muss, wirkt sich dies negativ auf die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) aus. In diesem Fall kommt es bei der Kfz-Versicherung zu einer Hochstufung nach dem Unfall. Infos dazu finden Sie hier.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Hochstufung nach einem Unfall
Umgangssprachlich beschreibt eine Hochstufung nach einem Unfall die Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse. Der Begriff „Hochstufung“ rührt wahrscheinlich daher, dass die Versicherungsbeiträge in einem solchen Fall steigen. Kraftfahrer werden allerdings im Schadensfall nicht hoch-, sondern rückgestuft.
Sobald Sie Ihrer Kfz-Versicherung einen Unfallschaden melden und diese mit der Schadensregulierung beginnt, wird normalerweise auch die Hochstufung eingeleitet.
In welcher SF-Klasse Sie nach einem regulierten Unfall landen, entscheiden die Versicherungsgesellschaften üblicherweise selbst. Eine beispielhafte Tabelle über die Eingruppierung in die entsprechenden Schadenfreiheitsklassen im Falle einer Hochstufung finden Sie hier.
Eine Hochstufung bei einem Unfall kann nur dann vorgenommen werden, wenn Sie eine Vollkasko– oder Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Da es bei einer Teilkasko keine Schadenfreiheitsklassen gibt, können Sie dementsprechend auch nicht hochgestuft werden. Darüber hinaus deckt diese Versicherung auch nur unverschuldete Schäden am eigenen Kfz ab, zu denen es beispielsweise durch Diebstahl gekommen ist, nicht jedoch durch einen Verkehrsunfall.
Hochstufung der Autoversicherung – Eine Begriffserklärung
Grundsätzlich gilt bezüglich der Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse), dass, je länger ein Fahrer unfallfrei unterwegs ist und er keinen Schaden am Auto meldet, dieser immer höher eingestuft wird. Im deutschen System der Versicherungen ist die SF-Klasse 35 die beste, während Fahranfänger in der Klasse 0 beginnen. Findet ein Unfall statt, wird der Fahrer in eine schlechtere, also niedrigere Klasse eingruppiert, weshalb man grundsätzlich von einer Rückstufung spricht.
Im alltäglichen Sprachgebrauch hat sich jedoch der Begriff der Hochstufung nach einem Unfall eingebürgert, da diese mit höheren zu zahlenden Prämien für die Dienste der Versicherung einhergehen – auch wenn die Bezeichnung in dieser Form eigentlich falsch ist. Trotzdem wollen wir uns im Folgenden an die Umgangssprache anlehnen und von einer Hochstufung der Kfz-Versicherung nach einem Unfall im Sinne einer Erhöhung der fälligen Kosten sprechen.
Kfz-Versicherung – Welche Hochstufung erfolgt nach einem Unfall?
In welcher Form nach einem Unfall die Hochstufung durch die Versicherung ausfällt, lässt sich nicht pauschal sagen, da dieser Sachverhalt nicht einheitlich geregelt ist. Alle Versicherungen können selbst bestimmen, welche Konditionen hierbei gelten. Grundsätzlich lässt sich jedoch feststellen, dass es bei den zu regulierenden Schäden nicht auf die Höhe der Kosten ankommt.
So führen mehrere kleine gemeldete Schäden innerhalb eines Kalenderjahres bei einer Autoversicherung zur gravierenderen Hochstufung nach einem Unfall, als wenn es zu einem einzigen großen Crash gekommen wäre. Außerdem fällt bei einem Kfz-Haftpflichtschaden die Hochstufung nach einem Unfall in der Regel geringer aus, als wenn es sich um einen Fall für die Vollkaskoversicherung handelt. Des Weiteren ist festzustellen, dass günstigere Kfz-Versicherungen oft schneller hochstufen.
Beispieltabelle einer Versicherung für die Hochstufung nach einem Unfall
Im Folgenden finden Sie eine beispielhafte Tabelle einer Versicherung zur Hochstufung nach einem Unfall. Dieser können Sie entnehmen, in welche Schadenfreiheitsklasse Sie eingestuft werden, nachdem Sie einen Schaden am Auto oder mehrere Unfälle innerhalb eines Kalenderjahres gemeldet haben.
von SF Klasse | Rückstufung nach Schadenanzahl: | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
Haftpflicht | Vollkasko | |||||
1. | 2. | 3. | 1. | 2. | 3. | |
SF 35 | SF 25 | SF 8 | SF 2 | SF 25 | SF 10 | SF 5 |
SF 34 | SF 19 | SF 7 | SF 1 | SF 21 | SF 10 | SF 5 |
SF 33 | SF 16 | SF 6 | SF ½ | SF 20 | SF 10 | SF 4 |
SF 32 | SF 14 | SF 5 | SF ½ | SF 19 | SF 9 | SF 4 |
SF 31 | SF 13 | SF 4 | S | SF 17 | SF 8 | SF 3 |
SF 30 | SF 12 | SF 3 | S | SF 15 | SF 7 | SF 3 |
SF 29 | SF 11 | SF 3 | S | SF 14 | SF 7 | SF 2 |
SF 28 | SF 10 | SF 2 | 0 | SF 13 | SF 6 | SF 2 |
SF 27 | SF 10 | SF 2 | 0 | SF 12 | SF 6 | SF 1 |
SF 26 | SF 9 | SF 2 | 0 | SF 11 | SF 5 | SF 1 |
SF 25 | SF 9 | SF 2 | 0 | SF 11 | SF 5 | SF 1 |
SF 24 | SF 8 | SF 2 | 0 | SF 10 | SF 5 | SF 1 |
SF 23 | SF 8 | SF 2 | 0 | SF 10 | SF 5 | SF 1 |
SF 22 | SF 8 | SF 2 | 0 | SF 10 | SF 5 | SF 1 |
SF 21 | SF 8 | SF 2 | 0 | SF 10 | SF 4 | SF 1 |
SF 20 | SF 7 | SF 1 | 0 | SF 10 | SF 4 | SF 1 |
SF 19 | SF 7 | SF 1 | 0 | SF 9 | SF 4 | SF 1 |
SF 18 | SF 7 | SF 1 | 0 | SF 9 | SF 4 | SF ½ |
SF 17 | SF 6 | SF 1 | 0 | SF 8 | SF 3 | SF ½ |
SF 16 | SF 6 | SF ½ | M | SF 8 | SF 3 | SF ½ |
SF 15 | SF 5 | SF ½ | M | SF 7 | SF 2 | 0 |
SF 14 | SF 4 | S | M | SF 7 | SF 2 | 0 |
SF 13 | SF 4 | S | M | SF 6 | SF 2 | 0 |
SF 12 | SF 3 | S | M | SF 6 | SF 1 | 0 |
SF 11 | SF 3 | S | M | SF 5 | SF 1 | 0 |
SF 10 | SF 2 | 0 | M | SF 5 | SF 1 | 0 |
SF 9 | SF 2 | 0 | M | SF 4 | SF 1 | 0 |
SF 8 | SF 2 | 0 | M | SF 3 | SF ½ | M |
SF 7 | SF 1 | 0 | M | SF 2 | SF ½ | M |
SF 6 | SF ½ | M | M | SF 2 | 0 | M |
SF 5 | SF ½ | M | M | SF 1 | 0 | M |
SF 4 | S | M | M | SF 1 | 0 | M |
SF 3 | S | M | M | SF ½ | M | M |
SF 2 | 0 | M | M | 0 | M | M |
SF 1 | 0 | M | M | 0 | M | M |
SF ½ | M | M | M | M | M | M |
S | M | M | M | M | M | M |
0 | M | M | M | M | M | M |
M | M | M | M | M | M | M |
Ich bin außer der Haftpflicht zusätzlich Vollkasko versichert.
Es kam zu einer Touchierung mit einem vor mir geparkten PKW. Ein Fall für meine Haftpflichtversicherung. Der Schaden steht noch nicht fest und somit nicht die Höherstufung.
Frage : Ist meine Vollkasko (Beiträge) ebenfalls davon betroffen?
Besten Dank Antworter ✌
Hallo, leider hatte ich vorgestern einen Autounfall, ich bin jemanden hinten drauf gefahren und er dem davor. Dass ich jetzt leider Hochgestuft werde ist mir klar, da ich den Rabattschutz nicht abgeschlossen habe. Was ich jetzt wissen möchte ist, ich habe drei Autos bei meiner Versicherung angemeldet und versichert, werde ich jetzt bei allen drei Autos Hochgestuft oder nur bei dem, mit dem ich den Unfall hatte.
Gruß Silke
Die Berechnung der neuen SF-Klasse wird natürlich nur einem Vertrag zugeschrieben, und zwar dem des unfallbeteiligten Fahrzeuges.
Kleiner Tip: es besteht m.W. die Möglichkeit, die Versicherungsverträge innerh. derselben Versicherung und derselben Versicherungsart unter den Fahrzeugen zu tauschen. Erfolgte der Unfall nämlich mit einem Fahrzeug, dass in einer sowieso schon teureren SF-Klasse eingestuft ist, als ein anderes versichertes Fahrzeug, kann es sich lohnen, diesen Vertrag nach der Hochstufung mit dem preisgünstiger eingestuften Fahrzeug zu tauschen. So dürfte es sich lohnen, den jetzt teuer versicherten 300PS-Unfallwagen der in nun in SF5 eingestuft wurde, in die Versicherung des preiswerten 60-PS-Fahrzeuges aufzunehmen, das vielleicht in SF 35 ist. Das 60-PS-Gefährt dürfte nämlich wesentlich günstiger in SF 5 sein, als das PS-stärkere Fahrzeug.
Ich hatte im Sommer diesen Jahres einen eigenverschuldeten Unfall gegen eine Leitplanke.
Mein Auto ist Teilkasko versichert (DEVK).
Nun werde ich aif nächstes Jahr von sf5 auf sf2 gestuft und mein jährlicher Kostenbeitrag steigt erheblich. Zudem wurde die Leitplanke noch nicht repariert und die Versicherung ist für keinerlei Kosten (Teilkasko und Haftpflicht) aufgekommen. Ehrlich gesagt glaube ich auch nicht, dass die Leitplanke jemals repariert wird, da sie noch gut intakt aussah und das ganze auf einer abgelegenen und beschädigten Straße passierte..
Ist die Umstufung und der Kostenanstieg also rechtens, bzw. sinnig?
Grüße
bin beim ausparken eines supermarkts auf einen hinter mir stehendes auto aufgefahren. Ich war beireits bis zu zwei drittels meines fahrzeugs schon aus dem parkplatz hinausgefahren .wer hat schuld ?
Hallo Uwe M.,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo – meine Farge ist — Meine Versicherung nimmt an das ich ein Schaden von einem meiner Beifahrer an einem anderen Fahrzeug entstanden ist . Ich teile der Versicherung mit das ich nicht weiß , da es schon über ein Jahr her ist , wer der Beifahrer war und ich habe den Unfall nicht mitbekommen. Durch einen Zufall weil ich etwas bei meiner Versicherung nachfragen wollte, habe ich erfahren das diese bereits durch die Inanspruchnahme der Regulierungsvollmacht den Schaden ohne mich bereits beglichen hat ! Ohne mich zu informieren und einzuräumen , da es ein Bagatellschaden ist , diesen zu begleichen ! Das Schlimmste für mich ist , das meine Prozente in der Versicherungsprämie steigen und ich somit im nächsten Jahr doppelt zuviel bezahlen müsste ! Ich bin sehr unzufrieden mit der WGV , die auch bei jetzigen Telefonaten Frech und abweisend reagiert , mit den Worten -” “Pech gehabt, sie verstehen das wohl nicht, uns egal, und nein wir schicken ihnen nichts mehr zu!! —- Was kann ich machen damit Hauptsächlich meine Prämie nicht steigt !??
Hallo Stefan B.,
wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher bitte an die zuständige Behörde oder Ihre Versicherung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
mein Sohn hatte letztes Jahr einen Unfall mit meinem Auto, ist es korrekt ,daß die Versicherung mir dafür von meinen 33 schadenfreien Jahren 16 Jahre abzieht ? Ich zahle ja eh schon mehr Versicherungprämie damit er mit meinem Auto fahren kann und für den Totalschaden an meinem Auto ist die Versicherung, der ich jahrelang treu geblieben bin, auch nicht aufgekommen .
Mit freundlichen Grüßen
C. Schmidt
Für einen verschuldeten Schaden am eigenen PkW kommt nur eine Vollkasko auf. Sollten Sie also “nur” eine Teilkasko haben, hat die Versicherung korrekt gehandelt.
Es ist natürlich gut und vertragskonform gewesen, dass Sie Ihre Versicherung von einem zusätzlichen Fahrer ihres Autos in Kenntnis gesetzt haben, andernfalls wäre eine zusätzliche Vertragsstrafe in Höhe Ihres Jahresbeitrages fällig gewesen und rückwirkend eine Umstufung so, als ob Sie Ihren Sohn regulär angemeldet hätten. So steht es zumindest in meinen Vertragsunterlagen.
Nach einem Unfall kann man natürlich zu einer andern Versicherung wechseln, die ggf. günstiger ist.
In Ihrem Falle hätte sich sogar ein “Rabattschutz” gelohnt, um eine Rückstufung nach einem einmaligen Unfall zu vermeiden.
Hallo bei mir haben sie genau das gleiche gemacht ,28 Jahre Unfall frei ,und passiert was und wird man um soviel Jahren zurück gestuft ich finde das ungerecht.
mit freundlichen Grüßen
Claudia
Ich habe einen Unfallschaden an meinen PKW. Vollkasko versichert SB 300 €.
Bei den Unfall war niemand weiter beteiligt, es entstand einen anderen kein Schaden.
Meine Frage, wieso werde ich dann in Haftpflicht auch hochgestuft ob wohl kein weitere Unfallbeteiligter geschädigt wurde?
Grüße
Milo
Hatte vor Monaten einen Unfall mit einem lkw ich war schult einen Schaden von 5000€ an meinem Auto und am lkw auch 6000€ jetzt hatt meine Versicherung mir geschrieben und mich hoch gestuft von 32 % Auf 46% darf sie das und Vollkasko von 27% auf 34 % ich versteh das gar net hat man nicht ein Unfall frei im Leben sowas hab ich gehört oder is das nur daher gesprochen Mit freundlichen Grüßen Ursula wiedemann
Hallo,
ein Verkehrsteilnehmer meint, von mir im Sept. abgedrängt worden zu sein und seine Felgen dadurch beschädigt zu haben. Ich selbst habe davon nichts gemerkt. Er ging zur Polizei und diese kam zu mir. Ich habe bei der Haftpflichtversicherung den potenziellen Schaden gemeldet. Die Polizei stellte das Verfahren im Nov. ein. Die Versicherung erhöhte mit der Rechnung für das neue Jahr die Haftpflichtprämie aufgrund der geänderten SF-Einstufung durch den gemeldeten potenziellen Schaden. Der potenziell Geschädigte hat nach dem Gang zur Polizei jedoch den Schaden nicht bei meiner Versicherung geltend gemacht. Er hat laut Versicherung aber insgesamt drei Jahre Zeit dafür. Die Versicherung musste also bislang noch keinen Schaden begleichen. Selbst wenn er sich noch meldet, ist es fraglich, ob die Versicherung ihmgegenüber leistet. Sie veränderte aber, wie gesagt, trotzdem bereits meine Schadenfreiheitsklasse und erhöhte die Prämie. Wenn in drei Jahren der Schaden nicht beglichen werden muss, bekomme ich lt. Versicherung die zuviel bezahlte Prämie wieder zurück.
Vor diesem Hintergrund frage ich mich, ob das Vorgehen rechtens ist, denn die Versicherung musste noch nicht leisten und meine Schuld ist nicht erwiesen. Kann ich gegenüber der Versicherung eine Aussetzung der Prämienerhöhung bis zur Klärung erwirken?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
VG
Wini
ich fahre zuegig auf die autobahn,war alles frei warschnell auf 130 kmh,mer darf man nicht,es war dunkel man würde licht sehen wenn einer von hunten kommt,nichts war,dann aufeinmal fährt einer auf,der muss sehr schnell gewesen sein,auserdem hätte mein licht sehen müssen und konnte links rüber wechseln,trotzdem bin ich der erste in der unfallaufnahme der polizei ,nun muss meine versicherung den schaden vom unfallverursacher bezahlen und ich werde um 37%höher gestuft.wie kann das sein??? habe doch niemanden behindert geschweige gefährtet,habe meine vorgeschriebene kmh gefahren.weiss jemand rat???????????????? danke
Hallo,
Ist das normal das man von SF 19 auf SF 9 runter gestuft wird,
nach einem Unfall Meldung??
Viel dank
MfG B.
Hallo B.,
nach einem Unfall kann die Versicherung den Betroffenen unter Umständen höherstufen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hab meine Tür auf gemacht in Parkplatz und ein kleine 0,5cm kratzer im klarlack (nicht durch farb). Bin verurteilt fur Unfallfucht und hab €100 bezahlt fur das KRATZER. Das HDI Versicherung hat meine SF Klasse von SF28 zu SF12 gewechselt. Ist das LEGAL ??? Mfg
Hallo WBB,
eine Obliegenheitspflichtverletzung und ein Schaden können den Wechsel der Schadenfreiheitsklasse unter Umständen begründen.
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Wenn ich mit einem Mietwagen (in Deutschland) unterwegs bin und einen Unfall (selbstverschuldet) habe, der dann auch über die Haftpflichtversicherung der Mietwagenfirma abgewickelt wird, steigt dann in meiner privaten KFZ-Versicherung meine SF? Bezieht sich die SF also nicht auf den Halter, sondern auf den Fahrer bzw. auf die Person?
Wenn ich mit einem Mietwagen (in Deutschland) unterwegs bin und einen Unfall (selbstverschuldet) habe, der dann auch über die Haftpflichtversicherung der Mietwagenfirma abgewickelt wird, steigt dann in meiner privaten KFZ-Versicherung meine SF? Bezieht sich die SF also nicht auf den Halter, sondern auf den Fahrer bzw. auf die Person?
Wenn ich mit einem Miewagen unterwegs bin und einen Unfall (selbstverschuldet) habe, der dann auch über die Haftpflichtversicherung der Mietwagenfirma abgewickelt wird, steigt dann in meiner privaten KFZ-Versicherung meine SF? Ist diese also nicht Halter- sondern personenbezogen?
Ich habe im April 2017 beim Rückwärtsfahren auf einem Supermarktparkplatz in Kroatien, den hinter mir stehenden Wagen übersehen und bin auf ihn leicht aufgefahren. Ich habe sofort meine Versicherung angerufen und alle Daten weitergegeben.
Meine Versicherung sagte mir nach 6 Monaten, das sich Niemand gemeldet hat und der Fall geschlossen wird.
Für mich super !! Ich wurde auch von SF 29 auf 30 gesetzt.
Heute bekomme ich ein Schreiben, das ich 121,-Euro Entschädigungsleistungen zahlen soll, sonst werde ich auf SF26 zurück gestuft. Heute ist der 11.01.2019 !!!
Kann mir eine Antwort darauf geben ??
Gruß
Ich habe mich als unfallverursacher bei meiner Versicherung gemeldet, der geschädigte hat sich bis her nicht nicht gemeldet und trotzdem hat mich meine Versicherung hochgestuft. Meine Frage: haben sie das Recht dazu?
Hallo Andreja V.,
das sollte aus Ihren Vertragsunterlagen hervorgehen. Es ist aber üblich, dass Versicherte nach einem Schadensfall höhere Beiträge bezahlen müssen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
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Hallo…Mir wurde die Heckscheibe eingeschlagen und Heckklappe zerkratz
..nun stuft mich versic herung um 8 Stufen zurück
Hallo, ist es rechtens das man meine Autoversicherung (Teilkasko) nach einem Unfall von der S/F 1/2 bei 70% , auf S/F M mit 140% hochgestuft hat?
MfG F.
Hallo F.E,
Versicherungen nehmen nach einem Unfall häufig die Hochstufung vor. Lesen Sie ggf. in Ihren Unterlagen nach.
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Ich habe einen parkenden Fahrzeug angefahren , habe sf31 , das auto war ein porsche , wie hoch wird meine Versicherung eingestuft ?
Hallo,
es gibt ja in SF 35 noch die Jahre, die man in der SF35 ist. Wie sieht es hier mit der Hochstufung nach einem UNfall aus?
Danke.
MfG
GoGreen
Hallo GoGreen,
da sich die Regelungen je nach Versicherer unterscheiden, sollten Sie dies direkt bei Ihrer Versicherung nachfragen.
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Hallo, ich habe einen parkenden Wagen beim vorbeifahren erwischt. Der Unfallgegner hat sein Wagen in die Werkstatt gegeben und sich ein Leihwagen genommen, solange wie die Reperatur halt dauert. Ich bin SFK 4 und die Kosten für die Reperatur Betragen ca. 2.500,00 €. Spielt es eine Rolle ob der jenige sich ein Leihwagen genommen hat oder nicht bei der Hochstufung? Wäre mein neuer Beitrag geringer, wenn der Unfallgegner kein Leihwagen genommen hätte?
Hallo Mike,
bitte wenden Sie sich an Ihre Versicherung oder einen Anwalt. Hier spielen vermutlich vertragsrechtliche Details eine Rolle.
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habe mit meinem H kennzeichen fremtschaden gemacht,leider in 10 monate das 2te mal. beim 1ten mal ,wurde ich nicht hochgestuft,wie ist es beim 2ten mal.
Hallo Johann,
wir können nicht vorhersagen, wie Ihre Versicherung auf den zweiten Unfall reagieren wird – bitte erfragen Sie dies beim Versicherer selbst.
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Meine Versicherung hat uns nach einem Unfall am Anfang des Jahres 2018 nicht hochgestuft. Der Vertrag läuft vom 21.6. bis 21.6. zum Folgejahr. Jetzt kam die Bestätigung für den neuen Zeitraum, also ab dem 21.6.! Aber nur für ein weiteres Vierteljahr und nicht bis zum nächsten Zeitraum. Kann es sein, dass danach der Beitrag steigt?
Hallo Hagen,
dazu können wir keine Einschätzung geben. Wenden Sie sich ggf. an die Versicherung.
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Bin nach einem selbst verschuldeten Unfall sofort hochgestuft worden. Nun (nach fast 24 Monaten) fordert die Versicherung auch die Schadensregulierungssumme in voller Höhe zurück. Ist das korrekt?
Hallo ute,
lassen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen, ob die Rückforderung in diesem Fall legitim ist. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung erteilen.
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Werde ich auch hochgestuft, obwohl eindeutig bewiesen wurde, dass der “andere” die Alleinschuld trägt?
Hallo Michael,
da es – wie im obigen Text erwähnt – keine einheitliche Regelung zu Hochstufungen gibt, müssten Sie sich für eine Auskunft direkt an Ihre Versicherung wenden.
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hallo bitte .. Eines Tages am 20.10.2017 bin ich mit dem Auto gelaufen und berühre nur 4 cm vor der linken Seite nur ein wenig Ich informierte die Polizei alles in der Leitung. Ich habe bezahlt die Versicherung 598 in Jahren , können Sie mir sagen, wie viel meine Versicherung bis jetzt sein kann
Hallo duro,
bitte kontaktieren Sie Ihre Versicherung und bitten diese um Auskunft.
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