Höhere Gewalt: Welche Schäden die Versicherung übernimmt
Letzte Aktualisierung am: 25. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Wie Versicherungsgesellschaften außergewöhnliche Fälle handhaben
Manche Versicherungsfälle sind sehr sonderbar und gleichen einem schlechten Scherz. Für einen Autofahrer ist es daher kaum zu glauben, wenn ein wuchtiger Baum genau auf sein parkendes Auto nach einem Sturm fällt oder Gebrauchsgegenstände derartig von der Natur beschädigt werden, dass der ursprüngliche Gegenstand kaum mehr zu erkennen ist.
In der Regel wird dann von höherer Gewalt gesprochen. Welche Vorfälle unter die Begrifflichkeiten „Höhere Gewalt“ im versicherungstechnischen Sinne fallen und unter welchen Umständen eine Versicherung dabei aktiv wird, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.
Zudem erhalten Sie alle wichtigen Informationen, worauf Sie als Versicherungsnehmer bei derartigen Unfällen achten sollten und wie Sie dabei richtig reagieren.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Höhere Gewalt
Als höhere Gewalt werden Ereignisse verstanden, die weder vorhersehbar sind noch durch eine gewisse Sorgfalt verhindert werden können, wie z. B. Naturkatastrophen oder Sachbeschädigung.
In den meisten Fällen ja, es sei denn, Naturkatastrophen wurden nicht per Vertrag mitversichert. Oft muss der Versicherte bei der Teilkasko jedoch nachweisen, dass ein Sturm an dem entsprechenden Ort stattgefunden hat.
Kann die Versicherung dem Fahrzeughalter grobe Fahrlässigkeit nachweisen, weil er z. B. trotz Sturmwarnung unter einem Baum geparkt hat, besteht die Möglichkeit, dass die Zahlung verweigert wird.
Höhere Gewalt: Eine Definition für den Versicherungsbereich
Allgemein und meist auch wiederkehrend im Vertragsrecht zu finden, wird unter höherer Gewalt ein Ereignis verstanden, welches nicht vorhersehbar ist und auch nicht durch eine gewisse Sorgfalt abgewendet werden kann. Der Begriff kommt in den verschiedensten Rechtsbereichen vor und findet dort Anwendung.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird höhere Gewalt meist innerhalb der Vertragspflichten für den Versicherer aufgeführt. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die höhere Gewalt und nennt zudem Ausnahmefälle für die jeweiligen Rechtsbereiche.
Als höhere Gewalten sind die folgenden Beispiele aufzuführen:
- Naturkatastrophen
- Unruhen
- Streiks
- Revolutionen
- Bürgerkriege
- Sabotagen
- Brände
- Erhebliche Verkehrsunfälle
Im versicherungstechnischen Sinne liegt hier meist ein Schaden vor, welcher durch eines der oben aufgeführten Faktoren entstanden ist und mit welchem nicht zu rechnen war und der Versicherungsnehmer konnte diesen Schaden nicht verhindern.
Bei einem Vorfall, welcher auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, hat beispielsweise ein Fahrzeughalter seiner Kfz-Versicherung gegenüber eine Nachweispflicht zu erbringen.
Anhand von belegen muss klar erkennbar sein, dass zum Beispiel Naturkatastrophen, an der Beschädigung des Auto schuld sind.
Was deckt die allgemeine Haftpflichtversicherung bei höherer Gewalt ab?
Bei einer Haftpflicht werden generell die Schäden übernommen, welche durch höhere Gewalt resultierten und dabei das Eigentum von anderen Personen beschädigt oder komplett zerstört haben. Dabei sind die entstandenen Schäden an den eigenen Gegenständen, wie zum Beispiel am Fahrzeug nicht mit einbegriffen. Die Haftpflichtversicherung schützt Sie somit durchaus, wenn es Komplikationen gibt, da eines Ihrer Besitztümer bei dem Ereignis mit höherer Gewalteinwirkung einen anderen Besitz zerstört hat. Die Schäden am eigenen Eigentum werden dabei allerdings nicht reguliert oder die Kosten für eine Reparatur übernommen.
Zudem ist es wichtig darauf zu achten, wie hoch Sie die Selbstbeteiligung im Vertrag angesetzt haben. Denn dieser Anteil wird von der Versicherungsleistung abgezogen, wenn Schäden bei höherer Gewalt entstehen.
Was übernimmt die Teilkaskoversicherung?
Eine Teilkasko deckt zahlreiche Sachschäden an einem Fahrzeug ab, die meist auf Umwelteinwirkungen zurückzuführen sind. Wenn Naturkatastrophen mitversichert wurden, was bei einer Teilkaskoversicherung so gut wie immer der Fall ist, dann wird ein beschädigtes Kfz von der Versicherungsgesellschaft wieder instand gesetzt und die Kosten dafür werden übernommen.
Ein starker Sturm muss allerdings mit einer Windstärke 8 am Ort des Geschehens nachgewiesen werden, damit die Versicherung aktiv wird. Generell gilt es, ob es sich nun um ein Erdbeben, eine Überschwemmung oder einen Sturm handelt, dass Belege für die höhere Gewalt bei der Versicherung eingereicht werden.
In den Versicherungsunterlagen sollten immer die genauen Punkte festgehalten sein, welche unter höhere Gewalt im Vertrag fallen. Denn hierbei kann es bezüglich der Naturkatastrophen, je nach Versicherungsanbieter, auch Abweichungen geben.
Höhere Gewalt: Was trägt die Vollkaskoversicherung?
Bei einer Vollkaskoversicherung sollte ebenfalls im Vertrag die höhere Gewalt und die genauen Faktoren diesbezüglich genannt werden. Diese Regelungen finden sich meist in den allgemeinen Vertragsbedingungen wieder und sind Bestandteil eines ordnungsgemäßen Versicherungsvertrages.
Die Vollkaskoversicherung übernimmt entstandene Schäden gänzlich, welche das Resultat von Blitzeinschlägen oder Erdbeben sind. Bei der Versicherung sollte die höhere Gewalt bei der Schadensmeldung mitangegeben werden. Außerdem sollte auch hier ein Nachweis für höhere Gewalt bei der Versicherung erfolgen. Nur dann kann der Versicherungsnehmer sichergehen, dass alle Schäden von der Vollkasko vollständig abgedeckt werden.
Eine Rückstufung in eine andere Schadenfreiheitsklasse würde nur dann erfolgen, wenn beispielsweise ein Fahrer einen Verkehrsunfall komplett selbstverschuldet hat. Bei höherer Gewalt kann dies allerdings ausgeschlossen werden.
Im Vergleich zu der Teilkaskoversicherung übernimmt die Vollkasko sogar Schäden bei Stürmen, welche am Unfallort nicht eine Windstärke von 8 aufweisen. Also ist hier das Spektrum von Umwelteinfluss breiter gefächert und auch wenn eine Nachweispflicht zwar gegeben ist, sind die Umstände diesbezüglich nicht so streng, wie bei der allgemeinen Haftpflichtversicherung.
Worauf ist bei Versicherungsfällen in denen höhere Gewalt eine Rolle spielt noch zu achten?
Ein Versicherungsnehmer sollte immer bedacht darauf sein, dass der Versicherungsfall nicht eintritt. Einen Verkehrsunfall zu umgehen ist daher empfehlenswert. Dieser lässt sich vermeiden, wenn Sie als Fahrer vorausschauend fahren und sich nicht zu einer überhöhten Geschwindigkeit verleiten lassen.
Zudem ist es wichtig, dass auch wenn es sich um höhere Gewalt handelt, der Kfz-Versicherungsnehmer in Kenntnis darüber gesetzt wird, dass der Versicherte alles Mögliche versucht hat, um den Schaden abzuwenden. Vorfälle bei Naturkatastrophen können allerdings schwerlich verhindert werden.
Sollten Rettungskosten anfallen, muss diese der Halter des Fahrzeugs vorerst übernehmen. Diese werden nach Prüfung des Falls von der Versicherungsgesellschaft nachgezahlt
Ausnahmen für die Kostenübernahme bei Fällen mit höherer Gewalt
Nicht in jedem Versicherungsfall, welcher auf höherer Gewalt resultiert, wird auch der Schaden von einem Versicherungsunternehmen reguliert und die Kosten übernommen.
Bei einem schon vorherrschenden Unfallrisiko sollte der Versicherungsnehmer darauf verzichten zu fahren oder es vermeiden sein Kraftfahrzeug an diesen Orten zu parken.
Sollte beispielsweise in einem gesonderten Gebiet eine Hochwasserwarnung herausgegeben werden, Sie fahren hier dennoch mit Ihrem Auto und es entsteht ein Schaden, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie dafür die Kosten selbst tragen müssen.
Wenn bewusst entgegen dem hohen Risiko gehandelt wird, kann die Versicherung eine grobe Fahrlässigkeit anführen, was zu einer Obliegenheitsverletzung des Versicherungsvertrages führt. Dadurch entfällt die Leistung und der Versicherungsschutz vom Anbieter aus.
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