Fahren ohne Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr
70 €
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Fahren ohne Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr anordnen / zulassen
70 €
Fahren ohne Führerschein
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr
Hoverboard: Welche Vorschriften gelten in Deutschland?
Beim Hoverboard handelt es sich eigentlich um ein selbstschreibendes Skateboard aus dem Science-Fiction-Film Zurück in die Zukunft II von 1989. Mittlerweile sind im Handel sogenannte E-Boards erhältlich, die gemeinhin auch als Hoverboard bezeichnet werden. Diese Gefährte verfügen über einen Elektroantrieb, lassen sich durch Gewichtsverlagerung steuern und erreichen je nach Hersteller Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 20 km/h.
Doch welche Vorschriften gilt es bei der Verwendung laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu beachten? Darf man mit dem Hoverboard auf der Straße/dem Gehweg fahren? Benötige ich eine Zulassungfür das Hoverboard? Ist ein Führerschein vorgeschrieben? Schreibt der Gesetzgeber fürs Hoverboard besondere Verkehrsregeln vor? Und welche Sanktionen können bei einem Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben drohen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Hoverboard im Straßenverkehr
Sind Hoverboards auf der Straße erlaubt?
Da der Gesetzgeber für E-Boards bzw. Hoverboards bislang keine Zulassung vorsieht, ist die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht gestattet. Daher ist mit dem Hoverboard das Fahren auf der Straße verboten, gleiches gilt auch für Radwege und Bürgersteige.
Wo dürfen Kinder mit dem Hoverboard fahren?
Wollen Sie oder Ihre Kinder mit einem Hoverboard fahren, ist dies in Deutschland nur auf einem abgeschlossenen Privatgelände erlaubt. Es handelt sich dabei also nicht um ein Fortbewegungsmittel, sondern eher um eine Aktivität für die Freizeit.
Was passiert, wenn man mit dem Hoverboard erwischt wird?
Nutzen Sie das Hoverboard im öffentlichen Straßenverkehr, kann dies sowohl eine Ordnungswidrigkeit als auch eine Straftat darstellen. Über die konkreten Tatbestände informiert diese Tabelle. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die Polizei das Gefährt beschlagnahmt.
Unterwegs mit dem Hoverboard: Wo darf ich fahren?
Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr gelten in Deutschland zahlreiche Vorschriften. So muss ein Hoverboard grundsätzlich der StVO, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) entsprechen. So heißt es unter § 16 StVZO, dass Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h über eine Zulassung verfügen müssen.
Aufgrund der Antriebsart käme grundsätzlich eine Zulassung gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) infrage, die bereits für E-Scooter und Segways gilt. Um aufgrund dieser Verordnung mit dem Hoverboard auf der Straße fahren zu dürfen, müsste das Gefährt allerdings unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 und maximal 20 km/h
Anhand dieser Anforderungen ist es aktuell in Deutschland nicht möglich, dass ein Hoverboard eine Zulassung als Elektrokleinstfahrzeug erhält. Alternative Optionen sehen die Gesetze momentan nicht vor, weshalb das Hoverboard im Straßenverkehr nicht erlaubt ist. Das Fahren ist somit sowohl auf der Straße als auch auf dem Gehweg untersagt und kann Sanktionen nach sich ziehen.
Wann werden Hoverboards legal?
Mit Blick auf die aktuelle Gesetzeslage ist es eher unwahrscheinlich, dass der Gesetzgeber beim Hoverboard das Fahren im Straßenverkehr erlaubt. Denn die Geräte erfüllen die die geltenden Anforderungen zur Verkehrssicherheit.
Mit dem Hoverboard im Straßenverkehr fahren: Welche Strafe droht?
Da es den futuristischen Gefährten an einer Zulassung fehlt, ist der Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Doch was ist, wenn das Hoverboard dennoch zum Fahren genutzt wird? In Deutschland erlaubt der Gesetzgeber die Verwendung nur auf privaten Grundstücken, wer gegen diese Vorgabe verstößt, muss mit Sanktionen rechnen.
So droht laut Bußgeldkatalog für das Fahren ohne Zulassung ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Fahranfänger in der Probezeit sollten zudem bedenken, dass es sich bei diesem Tatbestand um einen A-Verstoß handelt, der eine Verlängerung der Probezeit und die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich ziehen kann.
Wird ein Hoverboard im Straßenverkehr durch Kinder, Jugendliche oder andere Personen genutzt, müssen die Besitzer ebenfalls mit Sanktionen rechnen. Denn der Bußgeldkatalog sieht ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro vor, wenn diese das Fahren ohne Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr anordnen oder zulassen.
Das unerlaubte Fahren mit dem Hoverboard kann zudem als Straftat gewertet werden. Laut einem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 17. November 2016 (412 Cs – 100 Js 7810/16 – 2016/16) ist ein solches Fehlverhalten als Verstoß gegen die Versicherungspflicht zu ahnden und zog im entsprechenden Fall eine Geldbuße von 450 Euro (15 Tagessätzen zu je 30 Euro) nach sich. Ursprünglich wollte die Anklage die Verwendung vom Hoverboard als Fahren ohne Fahrerlaubnis ahnden. Der Angeklagte war allerdings im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B, was nach Einschätzung des Gerichts bei einer möglichen Legalisierung als Befugnis zum Führen ausreichen sollte.
Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.