Hund wird überfahren: Wie verhalten sich Autofahrer korrekt?
Letzte Aktualisierung am: 26. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Wenn sich Hunde von der Leine losreißen und vors Auto laufen
Hunde gelten gemeinhin als bester Freund des Menschen und sind häufig ein richtiges Mitglied der Familie. Daher ist auch der Schock, wenn ein Hund versehentlich überfahren wird, der ohne Leine unterwegs war oder sich von dieser losreißen könnte, für alle Beteiligten groß. Ebenso quälend ist aber auch die Ungewissheit, wenn der geliebte Vierbeiner nach einem (ungewollten) Alleingang nicht mehr nach Hause kommt.
Doch was besagt das Verkehrsrecht, wenn ein Hund angefahren wird? Wer ist Schuld und muss zum Beispiel für Reparaturen am Fahrzeug aufkommen? Existieren gesetzlich definierte Verhaltensregeln für den Fall, dass Autofahrer einen Hund überfahren? Und besteht vielleicht sogar eine Meldepflicht bei einer solchen Kollision? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Hund überfahren
Die wichtigsten Verhaltensregeln haben wir hier zusammengefasst.
Leidet das Tier nach dem Unfall unnötig, zum Beispiel weil der Fahrzeugführer diesen nicht meldet, kann ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegen. Für Tierquälerei droht in einem solchen Fall ggf. eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Nein, ein Anspruch auf Schadensersatz hat der Halter der Regel nicht. Allerdings haften Hundebesitzer für die Schäden am Auto.
Weiterführende Ratgeber zu Unfällen mit Tieren:
Video: Tier angefahren – was nun?
Was tun, wenn ein Hund bei einem Unfall zu Schaden kommt?
Autofahrer sollten nach der Kollision mit einem Hund oder einem anderen Haustier unbedingt Ruhe bewahren und sich wie folgt verhalten:
- An einer sicheren Stelle anhalten
- Warnblinkanlage einschalten und Warnweste anlegen
- Unfallstelle absichern (Warndreieck aufstellen)
- Unfall bei der Polizei melden (110)
- Am Unfallort auf die Beamten warten
Alle Beteiligten an einem Verkehrsunfall sind gemäß § 34 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dazu verpflichtet, sich nach dem Zusammenstoß über die Unfallfolgen zu vergewissern. Somit dürfen Sie eigentlich nicht weiterfahren, wenn ein Hund angefahren wurde. Ob Fahrerflucht in einem solchen Fall vorliegt, ist hingegen bei Juristen umstritten.
Zwar besteht keine generelle Meldepflicht, dennoch sollten Sie, wird bei einem Autounfall ein Hund angefahren, immer die Polizei verständigen. Denn lassen Sie ein verletztes Tier zurück, kann dies gemäß Tierschutzgesetz als Tierquälerei gewertet werden. Wie hoch für einen Autofahrer, der einen Hund überfahren hat, die Strafe ausfällt, hängt dabei von den individuellen Umständen ab. Der Gesetzgeber sieht grundsätzlich eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.
Hund von Auto angefahren: Wer haftet bzw. zahlt die Tierarztkosten?
Wird ein Hund angefahren, ist die Rechtslage etwas verzwickt. Denn grundsätzlich ist jeder Hundehalter dazu verpflichtet, auf sein Tier aufzupassen, und muss bei einer entsprechenden Pflichtverletzung für mögliche Schäden aufkommen. in § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) heißt es dazu:
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Die daraus resultierenden Ansprüche können mitunter zu einer Verschuldung des Hundehalters führen. Verhindern lässt sich dies meist nur, wenn die Besitzer, deren Hund angefahren wurde, eine Haftpflicht für den Vierbeiner abgeschlossen haben. Vorgeschrieben ist diese Hundehalter-Haftpflichtversicherung bislang aber nicht in allen Bundesländern.
Allerdings lässt sich bei einem Unfall die Schuldfrage nicht immer eindeutig klären, sodass nicht selten auch der Autofahrer eine Teilschuld trägt. Dies kann insbesondere bei einem Verstoß gegen das Tempolimit oder die allgemeine Sorgfaltspflicht beim Führen von Kraftfahrzeugen der Fall sein. Daher muss, wenn ein Hund überfahren wurde, dessen Versicherung mitunter einen Teil der Kosten übernehmen.
Gerichtsurteile zum Unfall mit Hund
Wie die Haftung aussehen kann, wenn Autofahrer einen Hund überfahren, veranschaulichen nachfolgende Gerichtsurteile exemplarisch:
- Ein Hund riss sich los und wurde von einem zu schnell fahrenden Auto (100 km/h statt der erlaubten 50 km/h) angefahren. Das Gericht gab beiden Parteien eine Mitschuld, wobei das Verschulden des Pkw-Fahrers bei 75 Prozent und das des Hundehalters bei 25 Prozent lag. (OLG Hamm, Az. 6 U 202/99)
- Ein Hundehalter forderte aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung in einer verkehrsberuhigten Straße die Erstattung der Tierarztkosten, nachdem sein Hund angefahren wurde. Da ein entsprechender Tempoverstoß nicht nachzuweisen war, wurde die Klage gegen die Autofahrer abgewiesen. (AG Bad Kreuznach, Az. 23 C 428/13)
- Rennt ein nicht angeleinter Hund von einem offenen Grundstück auf die Straße und verursacht dadurch einen Auffahrunfall, muss der Tierhalter in diesem Fall 25 Prozent des Schadens erstatten. (LG Coburg Az. 32 S35/03)
Anhand dieser Beispiele zeigt sich, dass die Richter die Ansprüche immer abwägen, wenn ein Hund überfahren wird. Wer zahlt, hängt somit von den individuellen Umständen der Kollision und dem Unfallhergang ab.
mein HUND hat sich losgerissen und ist direkt ins Auto gelaufen.Er wurde operiert am Fuss und ich kann die Rg. nicht bezahlen.Woran kann ich mich wenden.
Ich habe einen Nachbarn der seinen Hund immer im öffentlichen Straßenverkehr frei laufen lässt ohne Überwachung, trotz mehrerer Meldungen an den Hundebesitzer, das er seinen Hund an die Leine nehmen muss, ignoriert er es. Ich fahre immer 15 km/h (30 Zone), weil ich einfach Angst habe das der Hund irgendwann mal vor mein Auto rennt und ich nicht rechtzeitig bremsen kann oder ich den Hund überfahre. Was ist die beste Reaktion um vorzusorgen? Was passiert falls der Tag kommt, wo der Hund vor meinen Auto rennt und ich es verletzte?
Ich hatte meinen 11 Jahre alten Hund während meines Urlaubs bei Bekannten gelassen. während eines spaziergangs rannte der angeleihnte Hund wohl auf die Straße und wurde überfahren. Er überlebte dank Not op. 3 wirbelbrüche und multible beckenfrakturen. wer muß für die entstandenen Tierarzt Kosten aufkommen? Die Hundesitterin (evtl Unachtsamkeit)oder die Autofahrerin?
Diese Information ist sehr Hilfreich ich hat vor kurzem selbst eine Kollision mit einem Kleinsthund(Strickmiez) an meinem Auto kam es zu keinem Schaden an meiner Seelischen Verfassung jedoch schon . Der Besitzer öffnete die Haustür eines Mehrfamilienhauses (die Straße führt ohne bauliche Abgrenzung direkt an der Haustür vorbei) der Hund war nicht angeleint und rannte direkt unter meinen PKW ich verspürte eine Unebenheit ich schaute in den Rückspiegel da lag dann dieses kleine Häufchen Hund. Der Besitzer machte mir gleich Vorwürfe ich sei mindestens 20 Km/h gefahren (bin ich auch aber in einer 30er Zone ist das durchaus erlaubt und sogar noch mehr.)
Der Hund braucht wohl eine neue Hüfte soll wohl 3200 € kosten und diese möchte der Halter für seine Pflichtverletzung haben und das Sehe ich nicht ein und dieser Beitrag bestätigt auch meine Haltung.
Hundehalter lässt seinen Hund (sog. Mini-Hund) im öffentlichen Straßenverkehr frei laufen, dieser läuft in ein Fahrzeug, welches in geringer Geschwindigkeit bewegt wird (Parkplatzsuche bsplw.) und aufgrund der geringen Größe überhaupt nicht gesehen werden konnte. Hund verletzt, Hundehalter verlangt nun vom Fahrzeughalter die Erstattung der Tierarztrechnungen. Kann ggfs. die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Hundehalters in die Erstattungspflicht hinsichtlich Tierarzt-Rechnungen seines Mini-Hundes genommen werden? Ähnliches gibt es auch im KFZ-Haftpflichtbereich, wenn der Fahrer Unfallverursacher ist und Mitfahrende, bsplw. Familienangehörige ihre Forderungen (aus Sach- und Personenschäden, Heilkosten etc..) an den Kfz- Haftpflichtversicherer stellen.