Hundehaltung in der Mietwohnung: Was Sie beachten müssen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Eine Wohnung mieten mit einem Hund: Was darf der Vermieter bestimmen?

Wer eine Wohnung mit einem Hund mieten möchte, welcher unter die Kategorie Listenhund fällt, sollte sich vorher beim Vermieter erkundigen.
Wer eine Wohnung mit einem Hund mieten möchte, welcher unter die Kategorie Listenhund fällt, sollte sich vorher beim Vermieter erkundigen.

Viele Haushalte in Deutschland haben mittlerweile einen Hund als zusätzliches Familienmitglied. Daher ist es bei einem Umzug von besonderer Wichtigkeit, dass der fellige Freund in die neue Wohnung mit einzieht.

Insbesondere, da nicht jede Familie oder auch einzelner Hundebesitzer sich ein eigenes Haus bzw. eine Eigentumswohnung leisten kann.

Auf eine Mietwohnung mit Hund und die Erlaubnis des Vermieters, dass sie ihr Haustier auch mitnehmen können, sind die neuen Bewohner deshalb angewiesen. Doch wann genau ist eine Hundehaltung in einer Wohnung untersagt?

Wie die Rechte für Mieter bei einem Hund in der Mietwohnung sind und was generell bei der Hundehaltung in der Mietwohnung beachtet werden muss, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.

FAQ: Hundehaltung in der Mietwohnung

Muss der Vermieter der Haltung von Haustieren zustimmen?

Das kommt darauf an, um welche Tiere es sich handelt. Kleintiere in üblicher Anzahl können Sie ohne Zustimmung des Vermieters halten.

Ist ein Hund ein Kleintier?

Nein. Unabhängig davon, wie groß Ihr Hund ist, handelt es sich bei ihm nicht um ein Kleintier. Dazu zählen beispielsweise Nagetiere wie Kaninchen und Meerschweinchen, Vögel, Fische und bestimmte Reptilien.

Kann der Vermieter Kampfhunde ablehnen?

Ja. Wann er die Haltung eines Hundes außerdem untersagen kann, erfahren Sie hier.

Hunde in der Mietwohnung: Ist ein neues Gesetz auf dem Vormarsch?

Die Hundehaltung in der Mietwohnung ist in der Regel gestattet.
Die Hundehaltung in der Mietwohnung ist in der Regel gestattet.

Das Mietrecht ist entscheidend bezüglich der Frage, ob die Hundehaltung in Mietwohnungen gestattet ist. Inwiefern der Vermieter dazu bereit ist, wird meist schon bei der Wohnungssuche klar.

Besonders deutlich steht dies aber in dem jeweiligen Mietvertrag.

Daher sollte dieser sorgsam gelesen werden und der zukünftige Mieter sollte sich gegebenenfalls vorher genauestens informieren.

Auch Ausnahmen oder mündliche Absprachen sollten im Mietvertrag festgehalten werden, damit Sie als Hundebesitzer bei möglichen Diskussionen und Schwierigkeiten im Nachhinein nicht in die Bredouille kommen.

Gut zu wissen: Im Mietvertrag gibt es in der Regel eine Bestimmung wie mit der Tierhaltung generell in der Wohnung des jeweiligen Hauses umzugehen ist, die artgerechte Tierhaltung ist dabei außerdem sehr wichtig.

Im Allgemeinen ist in einer Mietwohnung die Hundehaltung nicht untersagt. Gerade bei einem kleineren Hund, welcher ruhig ist und keine Probleme macht, stört es die meisten Vermieter nicht. Wichtig ist es allerdings, dass sich der Hund leise verhält und nicht konstant durch Bellen oder ständiges Jaulen die Nachbarn belästigt. Denn dies kann schnell als Ruhestörung durchgehen.

Ein neues Gesetz oder eine Formularklausel, die eine grundsätzliche Haltung von Hunden in einer Mietwohnung verbietet, wird es jedoch nicht geben. Gemäß des Bundesgerichtshofs (BGH) gab es im Jahr 2013 bereits ein Urteil, das eine solche neue Bestimmung ausschließt.

Am 20.03.2013 trat das Urteil (Az., VIII ZR 168/12) in Kraft, welches wie folgt lautete:

Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, „keine Hunde und Katzen zu halten“ ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.

In den meisten Mietverträgen gibt es sogenannte Genehmigungsvorbehalte. Das bedeutet, dass der Vermietet zustimmen muss, dass ein Mieter in einer Mietwohnung mit seinem Hund lebt. Für die Zustimmung gibt es einige Umstände die dabei bedeutend sein können und die Entscheidung beeinflussen.

Wann ist ein Verbot gegen die Hundehaltung in einer Mietwohnung von der Seite des Vermieters möglich?

Eine Wohnung gemeinsam mit dem Hund zu mieten bzw. diese zu beziehen hängt von einigen Kriterien des Vermieters ab. Dieser kann beispielsweise verschiedene Personen befragen und die Interessen der folgenden Personengruppen in die Entscheidung einfließen lassen:

  • Weiter Hausbewohner
  • Unmittelbare Nachbarn
  • Familie und Angehörige des Mieters mit Hund

Sinn und Zweck ist es, dass die Nachbarn oder weiteren Mieter Informationen geben können, ob ein Hund sie stören würde. Wenn der Vierbeiner schon mit in der neuen Wohnung lebt, können die Personengruppen auch Auskunft darüber geben, wie er sich verhält. Ist er laut und bellt andauernd oder tritt er generell ruhig und artig auf? Nach der Auswertung kann der Vermieter eine begründete Entscheidung fällen.

Eine triftige Begründung muss allerdings vorliegen und auch eine angekreidete Ruhestörung ist zu belegen. Ohne weiteres darf ein Verbot für die Hundehaltung in der Mietwohnung nicht erteilt werden.

Wenn Sie eine Wohnung mieten wollen, mit einem Hund bei dem es sich um einen sogenannten Listenhund handelt, umgangssprachlich als Kampfhund bekannt, kann dies schneller vom Vermieter verwehrt werden. Hier muss nicht zwangsläufig der Prozess der Interessenabwägung stattfinden.

Denn laut Mietrecht kann im Mietvertrag von vornherein die Haltung von Kampfhunden in einer Wohnung untersagt werden. Daher sollten sich Besitzer dieser Hundearten ausreichend informieren, ob sie bei einem Umzug in eine neue Wohnung ihren Hund ohne Probleme mitnehmen können.

Folgende Hunderassen fallen in Deutschland unter die Kategorie der Listenhunde:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Bullmastiff
  • Pitbull Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Ein Ausnahmefall bei der Hundehaltung in einer Mietwohnung

Ein Hund in der Mietwohnung kann schwierig werden, wenn es sich um einen sogenannten Listenhund handelt.
Ein Hund in der Mietwohnung kann schwierig werden, wenn es sich um einen sogenannten Listenhund handelt.

Es gibt einige Personen die zwangsläufig auf ihren Hund angewiesen sind. Blindenhunde und Assistenzhunde sind nicht unbedingt selten und unterstützen Herrchen oder Frauchen im Leben.

Diese Hunde sind geschult darin, ihren Besitzern beizustehen und helfend an ihrer Seite zu leben. Dadurch wird der Alltag für die Personen extrem erleichtert.

Aus diesem Grund besteht hier eine Ausnahmesituation, wenn der neue Mieter in eine Wohnung zieht, in der laut Mietvertrag normalerweise keine Hunde gestattet sind. Der Vermieter muss dann für den Assistenzhund die Haltung genehmigen.

In der Regel sind gerade diese Hunde eher ruhig und fallen den Nachbarn nicht durch Bellen oder anderweitigen lautem Geräuschpegel ständig zur Last. Daher gilt in diesen Fällen und auch bei Polizeihunden, dass der Vermieter kein Verbot gegen die Haltung des Hundes in der Wohnung erzwingen kann.

Hundehaltung in der Mietwohnung: Darauf sollten Sie achten!

Schon bei der Wohnungssuche ist es für einen Hundebesitzer essentiell, dass auf die Möglichkeiten zur Tierhaltung geachtet wird. Viele Wohnungsanzeigen weisen schon im Voraus daraufhin, ob es ein tierfreundliches Haus ist oder ob die Hundehaltung für Mieter generell nicht gestattet wird.

Beim Vermieter oder Hauseigentümer sollten Sie sich zudem vorher gut informieren. Auch wenn eine Absprache schon erfolgte, müssen Sie den Mietvertrag genau lesen. Dabei können Sie Formulierungen oder Klauseln zur Tierhaltung im Vertrag  sorgsam prüfen. Sind die rechtlichen Bestimmungen tatsächlich wasserdicht? Diese Frage sollten Sie sich stellen und daher den Mietvertrag vollständig lesen.

Bei der Mietwohnung gilt es möglichst auch darauf zu achten, dass der fellige Freund die Möglichkeit zum Auslauf hat. In der Nähe sollten sich bestenfalls ein Park befinden oder Grünflächen zum Gassi gehen.

Denn Hunde sollten nicht nur in der Wohnung ein gewisses Maß an Bewegungsfreiraum haben, sondern auch draußen laufen und in Ruhe schnüffeln können.

Andernfalls kann es passieren, dass auch ein ursprünglich sehr ruhiger Hund ungehalten wird und in der neuen Wohnung turbulent und laut ist. Zudem ist es für Sie als Hundebesitzer auch vorteilhaft, wenn Sie ohne längere Fahrtwege schnell spazieren gehen können. Denn mit Ihren Fellkumpanen werden Sie mehrmals am Tag raus müssen. Eine gut gelegene Wohnung bietet daher Vorteile für Sie und die Tiere.

Wie ist die Regelung, wenn die Hundehaltung keine Erwähnung im Mietvertrag findet?

Eine Mietwohnung mit einem Hund zu bekommen, kann teils schwierig sein, wenn dies im Mietvertrag nicht ausführlich beschrieben wird.
Eine Mietwohnung mit einem Hund zu bekommen, kann teils schwierig sein, wenn dies im Mietvertrag nicht ausführlich beschrieben wird.

Es kann auch der Fall eintreten, dass in Ihrem Mietvertrag keine exakten Klauseln auftauchen, die über die Hundehaltung in der Mietwohnung Auskunft geben. Der vertragsmäßige Gebrauch wird dann von dem Vermieter nicht detailliert aufgeführt und sollte daher noch persönlich besprochen werden.

Sollte lediglich die mündliche Absprache mit dem Hauseigentümer oder Vermieter genügen, lassen Sie es sich sicherheitshalber noch mit einer kurzen Notiz im Vertrag bestätigen, bzw. den Zusatzvermerk per Unterschrift unterzeichnen.

Zudem spielt auch die jeweilige Situation immer eine wichtige Rolle. Je nach Wohnungsart und Anzahl der Zimmer kann es unterschiedliche Ausführungen des Vertrages geben. Bei einer Wohnungsgemeinschaft ist meist ein Hund nicht im Mietvertrag eingeplant. Anders sind die Umstände ebenfalls bei einem Mehrfamilienhaus. Sobald mehrere Parteien in dem Haus leben, kann es eher zu Schwierigkeiten und Diskussionen zwischen den Mietern kommen.

Aus diesem Grund werden in den Fällen wohl eher Ausnahmeregelungen eingehalten und gesonderte Absprachen genutzt, als es bei einem Einfamilienhaus üblich an. Im letzteren ist der Störfaktor von anderen Personen nicht so groß, daher wird es bei einem eigenen Haus weniger Komplikationen geben.

Schon gewusst? Ein Vermieter kann sich vorbehalten, dass bei Mietern mit einem Hund und reichlicher Ruhestörung eine Folgeentscheidung getroffen wird. Im schlimmsten Fall muss der Hund abgegeben oder ausquartiert werden. Ein Widerruf trotz der vorherigen Zustimmung seitens des Vermieters ist somit durchaus auch im Nachhinein möglich.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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123 Kommentare

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  1. D.Koch
    Am 9. Oktober 2024 um 13:49

    Kann ich von meinem Mieter verlangen, dass sein Hund einen Maulkorb tragen muss.
    Es gab einen Beißvorfall mit diesem Hund und es gibt noch zwei andere Mieter mit Hunden im Haus.
    Der Hund ist ein Schäferhund und überhaupt nicht sozialisiert was Hunde betrifft.
    Wir hatten die Vereinbarung, dass er sich darum kümmert, dass der Hund gut erzogen wird.

  2. Kay
    Am 27. April 2024 um 23:11

    Guten Abend meine Partnerin und ich haben ein kleines Problem wir sind in eine Mietwohnung eingezogen ohne Hund hatten auch nicht vor uns ein zuzulegen aber nach ca 6 Monaten erfuhren wir das eine Freundin für ihre Hündin ein neues Zuhause sucht und damit sie nicht ins Tierheim muss entschieden wir uns die liebe kleine zu uns zuholen aber hatten vergessen vorher dies mit der Vermietung abzuklären . wir holten dies aber nach aber da lebte die Hündin schon bei uns . Wir erhielten erst 4 Wochen nachdem wir es der Vermietung bescheid gegeben haben plötzlich die Antwort der Verwaltung das die Hauseigentümer dies nicht erlauben und wir entweder den Hund abgeben oder uns was neues suchen müssen für die Entscheidung gab man uns 13 Tage Zeit dann erfuhr ich aber von einer Mieterin des Hauses das schon immer mindestens ein Hund im Haus gelebt hat bei Vormietern auch dieser Mieterin würde es mal erlaubt ein grossen Hund halten zu dürfen aber uns wird es verwehrt nur weil wir verspätet leider gemeldet haben . meine Frage ist ob mir jemand ein Rat geben kann wie wir es hinbekommen könnte rechtlich sowie persönlich das wir die Wohnung nicht verlieren und den Hund nicht abgeben müssen ?
    .vielen Dank schon mal im vorraus

  3. Birgit
    Am 2. November 2023 um 20:51

    Hallo.
    Meine Tochter hatte einen sogenannten Listen Hund, total ruhiges und freundlichesTier. Dieser wurde auch beim Einzug vom Vermieter erlaubt. Nun ist der Hund leider verstorben und sie wollte sich einen neuen aussuchen dem Tierschutz holen. Sie erfüllt auch alle Auflagen. Jetzt stimmt auf einmal der Vermieter nicht mehr zu. Kann er das machen?
    Lieben Gruß

  4. Franzi
    Am 6. Mai 2023 um 19:24

    Hallo
    Wir leben in einer 120qm großen Mietwohnung und haben drei Katzen . Wir würden gerne noch einen Schäferhund-laprador mischling aber unserer Vermieter verbietet es uns wegen nicht artgerechter Haltung . Ist das rechtens ?

  5. Alfred L.
    Am 31. März 2023 um 17:16

    Hallo,
    Meine Frage lautet, ist es grundsätzlich verboten einen Hund für kurze Zeit , weil man zb. am Schneidern ist im eigenen Haus anzuleinen.
    Mfg

  6. Dirk
    Am 24. März 2023 um 12:01

    Guten Tag, Ich wohne in einem Mietshaus mit 12 Parteien a drei Aufgänge. Im Nachbaraufgang ist jemand eingezogen mit einen mittelgossen Hund der jeden Mieter, wenn er das Haus velässt sofort angeht.
    Habe Angst wenn ich das Haus verlasse das die Besitzerin oder Besitzer die Kontrolle über das Tier verliert und mich angeht.
    Ich habe grundsätzlich nichts gegen Tiere, aber wenn ein Gefährder hier einzieht und sich viele Mieter dadurch belästigt fühlen?

    Was wäre zu tun , das man keine Angst haben muss wenn man das Haus verlässt? Hier wohnen auch Menschen mit Kleinkindern

    Vielen Dank für eine hoffentliche Antwort

  7. Ursula S
    Am 18. März 2023 um 7:54

    Hallo
    Ich habe seid kurzem ein Problem. Vor elf Jahren haben wir eine Zusage zur Hundehaltung in der Wohnung bekommen. Alle die Jahre war alles in Ordnung, bis ich auf einmal ein Brief von Vermieter bekommen Habe das ich mit dem Hund nicht die Kellerräume betreten darf, ohne irgend einen Grund zu nennen. Der Gang durch den Keller ist für mich wichtig, weil ich im Dachgeschoss wohne und nach dem Spaziergang mit dem Hund , Holle ich mir meine Wäsche aus dem Trockenraum, weil ich gesundheitlich eingeschlagen bin und dadurch spare ich mir einen Treppen Gang. Der Hund wartet dann liegend neben meine Waschmaschine. Ich habe einen kleinen Schiba Inu, der sehr sozial, und ruhig ist. Der bellt nicht, richt nicht und hört aufs Wort, kommt wunderbar mit Menschen, Kindern und anderen Tieren zu recht. Meine Tochter hat sich viel mühe gemacht, ihn alles das beizubringen. Ist sehr lange zur Hundeschule gegangen, und auch hat ihn zum Altenheim mitgenommen, wo sie gearbeitet hat. Alle die Jahre haben wir keine Probleme, bis vor eine Woche. Wie sollen wir uns verhalten? Was können wir dagegen tun?

  8. Ramona B
    Am 13. Oktober 2022 um 12:49

    Hallo

    wir sind im Mai diesen Jahres mit unseren zwei Katzen in eine Mietwohnung gezogen.
    Im Mietvertrag steht, dass der Vermieter einem Tier zustimmen muss (ist auch erfolgt bei den zwei Katzen)

    Nun wollten wir uns einen Hund zulegen. Unser Vermieter verneinte dies mit “Nein wenn einer einen Hund haben will, wollen alle einen.” und “ggf werden die anderen Mieter mit Lärm belästigt”

    Nun kann man aber doch nicht von vornherein damit argumentieren, dass der Hund bellt wenn er noch garnicht da ist. Ich habe bereits die Gründe für eine Absage im Internet recherchiert Lärm, Geruch, etc aber das kann man doch erst ankreiden wenn das Tier da ist, nicht im Vorhinein?

    wie sind hier unsere Rechte?

    liebe Grüße

    Ramona B

  9. Daniel
    Am 8. Juli 2022 um 9:26

    Hallo,

    ich hätte folgende Frage…
    Ich glaube mal gelesen zu haben, das einem die Haltung eines Hundes nicht untersagt werden darf, wenn andere Mieter einen Hund halten dürfen, stimmt dies soweit? Wenn ja, gilt dies auch für Mietobjekte die nicht zu einer Genossenschaft o.ä. gehören sondern von Privat vermietet werden?
    Sachlage ist folgende.
    Ich wohne in einem größerem Komplex (Vorderhaus und Hinterhaus) wo die Wohnungnen zwischen vershiedenen Privatleuten aufgekauft wurden.
    Verwaltet werden diese von einer anderen Firma und diese scheint sich um fast nichts zu kümmern und immer nur den leichtesten Weg zu gehen.
    Die Wohnung unter mir gehört zum selben Inhaber wie meine und im Hinterhaus gibt es auch nochmal drei Wohnungnen die dieser Person gehören.
    In der Wohnung unter mir hat der Mieter einen Hund und vier Katzen, der Nachbar direkt neben mir (gehört einem anderem Käufer) hat sich vor 5 Monaten einen Welpen geholt und im Hinterhaus gibt es eine Familie die ebenfalls einen Hund haben (ich glaube ebenfalls in einer Wohnung eines Käufers bei dem ich derzeit auch meine Wohnung beziehe).

    Als ich bei der Hausverwaltung angefragt hatte (dies musste ich vier mal schriftlich tun), kam irgendwann kurz und knapp ein “Nein, wir befürchten das ein Hund den Hochwertigen boden zerstören würde, eine Katzen dürfen Sie jedoch halten”. 1. Die Wohnung unter uns hat den identischen Boden wie wir verlegt. 2. Handelt es sich definitiv nicht um einen “hochwertigen” Boden!.

    Reicht solch eine Aussage als Absage oder kann ich noch etwas dagegen tun?
    Ich bezweifle das auch direkt beim Eigentümer nachgefragt wurde, da der Mieter unter uns meinte das dieser mal Kontakt zum Eigentümer hatte und dieser recht aufgeschlossen sein soll.

    Was kann ich noch tun oder bin ich machtlos und muss mich der Untersagung beugen?

  10. Cornelia
    Am 20. April 2022 um 11:36

    Hallo,brauche einen Rat
    Meine Tochter wohnt seit Juli 2021 in ihrer ersten Wohnung mit zwei Mietern.Alle haben Katzen und Hunde.Auch meine Tochter hat einen kleinen Hund,mit Erlaubnis der Hausverwaltung.Am Anfang alles schön und gut,doch seit Monaten macht eine Mieterin,die selbst einen größeren Hund hat permanent Stress,weil sie auch ein Kind hat und sich durch den Hund meiner Tochter gestört fühlt. Wenn die Mieterin mit ihren Hund abends zwischen 21 und 23 Uhr nochmal rausgeht und ihr Hund bellt,schlägt der Hund meiner Tochter kurz an.Nach meiner Meinung ist das ja normal. Nach ner kurzen Weile ist er aber wieder still. Nun behauptet sie ,das es ein ständiges Dauerbellen ist,was nicht der Wahrheit entspricht.Deshalb würde ihr Kind wach werden.Muss auch dazu sagen, meine Tochter wohnt über ihr und die Wände sind nicht gerade Schalldicht.Ständig droht sie meiner Tochter per Whatsapp mit Polizei und Tierschutz.Dazu gibt es aber keinen Grund. Desweiteren hat sie meiner Tochter ans Herz gelegt sich eine andere Wohnung zu suchen,ansonsten werde sie mit allen Mitteln versuchen sie aus dem Haus zu bekommem.Meine Tochter hat aber darauf nicht reagiert,weil sie ein friedliebender Mensch ist.Nun gehen die Intrigen weiter,was sie aber nicht beweisen kann,leider. Ihr Klingel und Briefkastenschild wurde abgerissen, als sie ein Paket erwartete wurde dem Paketboden gesagt,das sie nicht mehr dort wohnt. Desweiteren wurde durch die Mieterin der Hausverwaltung mitgeteilt,das meine Tochter einen zweiten Hund hält,was in keinster Weise wahr ist. Als meine Tochter Post von der Hausverwaltung bekam und aufgefordert wurde den angeblichen zweiten Hund zu entfernen und im Haus gegenüber den anderen Mietern für deren Ruhe zu sorgen. Daraufhin bat sie den Hausverwalter um ein Termin zwecks Aufklärung der Angelegenheit. Er hat ihr aber nur über Whatsapp eine Sprachnachricht gesendet,mit den Worten: Es bedarf diesbezüglich kein Termin zwecks Aufklärung,er wohne ja schließlich nicht in dem Haus.
    Meine Frage nun:
    Was kann meine Tochter nun tun ?

  11. Manaria
    Am 7. Februar 2022 um 16:27

    Hallo allerseits,

    wir haben seit 6 Monaten einen Spitzwelpen(9Monate) (ruhiger ängstlicher Kerl).
    Die Hundehaltung ist lauf MV erlaubt.
    Einmal pro Woche sind wir nach dem Gassi gehen in den Hof, damit er mal ohne Leine toben kann.
    Zu erwähnen wir heben generell Kot auf aber sind immer nach der Gassirunde in den Hof damit er sich dort nicht erleichtert und es zu beschwerden kommt.
    Der kleine bellt kaum und macht als keinen Schmutz im Hof, dennoch wurde diese Woche ohne Information oder sonstiges ein Schild angebracht dass Hundeverboten sind.
    Geht dass den einfach so ohne Vorwarnung?

    Können wir dagegen irgendwas machen?
    Wir wohnen hier seit 21 Jahren und plötzlich dürfen Hunde nicht mehr in den Hof

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2022 um 12:49

      Hallo Manaria,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt oder die Hausverwaltung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Dieter S
    Am 27. November 2021 um 13:16

    Guten Tag,
    Ihr Artikel ist sehr informativ.
    Allerdings fehlt mir ein sehr wichtiger Punkt:
    Grundsätzlich kann eine Wohnung von einem Berufstätigen oder Rentner bewohnt werden.
    Und gerade das macht einen erheblichen Unterschied bei der Frage, wie viele Stunden am Tag ist der Hund alleine in der Wohnung.
    Ich denke ein Hund darf auch mal eine Stunde alleine bleiben.
    Geht dieses täglich darüber hinaus, ist es ein “NO-GO”.

  13. Nadine
    Am 12. Oktober 2021 um 11:21

    Hallo,
    ich bin derzeit auf Wohnungssucheund habe mich um eine 68 qm große Wohnung bei einer wohnungsgesellschaft beworben. ich habe eine schäfer-mix mit einer schulterhöhe von ca. 60 cm. hundehaltung ist mit dem vermieter zu klären und wenn dann nur bis zu einer schulterhöhe von 40 cm. mein hund ist weder laut noch unrein und ebenfalls kein listenhund. ich bin besitzer eines über 200 qm großen gartens in fußläufiger nähe. kann der vermieter mir die wohnung aufgrund des hundes verweigern?

  14. Christoph.K
    Am 29. August 2021 um 16:12

    Hallo ihr lieben habe da mal ne fragen .

    Ich wohne in einen mietwohnung 80qm groß wir hätten mal ein hund jetzt wollen wir uns nach länger überlegung wieder ein hund anschaffen und der kommt aus dem tierschutz so das problem ist jetzt der vermeiter sag zur mir er düfte keine erlaubnis geben da im dem haus hunde verbot ist. obwohl wir hier in der wohnung ein hätten und er nie was angerichtet hat stets leise keine gebelle und das zweite hier im haus haben fast alle ein hund was kann man gegend machen da er meinte das wen man hund hat den mietrecht verliert dann müsste er als vermieter die leute auch sagen die hier hund haben hoffe ihr könnt mir tipps gegeb was ich machen kann da der hund für mein ADHS sohn ist da er durch hunde ruhiger wird und von der Phsylogin dies auch bestätigen kann

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. September 2021 um 10:19

      Hallo Christoph K.,

      Wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich mit ihrem Anliegen an ihren Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Claudia
    Am 11. August 2021 um 10:34

    Mein Vermieter hat mir die Haltung von 2 Hunden genehmigt, allerdings würde die Genehmigung für denjenigen Hund erlöschen, wenn einer von beiden stirbt.

    Der Fall ist nun eingetreten und wir würden gerne den frei gewordenen Platz neu besetzten.

    Es wird wieder ein Hund unter 40 cm kein Listenhund. Ich selbst hatte eine Hundeschule. Demzufolge ist eine ordentliche Erziehung gewährleistet.

    Unsere Hunde waren allseits beliebt, gern gesehen und unauffällig.

    Muss ich jetzt wirklich eine neue Genehmigung beantragen?

    Ich selbst finde das merkwürdig.

  16. Samuele S
    Am 6. August 2021 um 11:11

    Guten Tag, ich habe eine Frage und zwar, letzte Woche ich habe den Mietvertrag nachgeschaut und da steht das ein Tiehaltung ist nur nach Gespräch mit der Vermieter.
    Jetzt ist so, dass meinen Mutter von Brustkrebs betroffen ist und sehr starke Depression hat, im Bezug von der Tod ihre Mutter in der letzte Monat. Der Arzt hat uns, für die betroffene Psyche, ein Hund zu holen gesagt und dieses unter Therapiehund ordnen.
    Ich habe dann ein Antrag zu mein Vermieter gestellt wo ich erkläre es und auf sein Genehmigung nachgefragt, der hat aber das nicht Erlaub.
    Im diesem Fall, da über eine Gesundheitliche Situation gesprochen ist, was kann man machen?

  17. Birma
    Am 10. Juli 2021 um 12:27

    Guten Tag,

    ich brauche Ihren Rat bezüglich der Tierhaltung in der Wohnung. Im Mietvertrag steht dass Tierhaltung in der Wohnung verboten ist (wegen Hygiene, Allergiker im Haus, Ruinierund der Räumlichkeiten). Hinzu muss man sagen, dass die Vermieterin direkt unter mir im gleichen Haus wohnt.

    Nun zu dem ganzen Geschehen. Ich habe einen Kater, der bei meinem Ex Freund geblieben ist, seit dem ich in die neue Wohnung gezogen bin(da ja keine Tiere gehalten werden dürfen). Nach ca. 4 Monaten hat sich unser Verhältnis mit dem Ex verschlechtert und er wollte den Kater von heute auf morgen nicht mehr haben, daraufhin habe ich die Vermieterin gefragt ob ich den Kater für 2 Tage über’s Wochenende nehmen dürfte, um ihm eine neue Familie finden zu können muss der Kater irgendwo ja besichtigt werden. Daraufhin hat sie abgesagt mit der Begründung wenn ich es Ihnen erlaube, dann werden aus einem Wochenende dann eine Woche und dann wollen Sie ihn hier ganz behalten und dann wollen andere Mieter ja auch Haustiere, dann wäre es ungefähr wenn ich ihnen “Ja”sage und den anderen “Nein”. Wenn verboten, dann für alle.

    Nach einigen Monaten wird die Wohnung in der gleichen Etage, wo ich wohne, zur Besichtigung angeboten, da die Mieter bald ausziehen und sie frei wird. Diese hatten wir vorgehabt für meine Mutter anzubieten damit wir in einem Haus wohnen können. Bei der Besichtigung stellt sich raus dass sie eine Katze haben. Dies war aber mit der Vermieterin abgesprochen worden(die Katze war von Oma, die ins Krankenhaus kam und sich drum nicht mehr kümmern könnte, und durfte für paar Monate bis zum Auszug aus der Wohnung dort hausen).

    Eine andere Mieterin hat seit über einem halben Jahr einen Jack-Russel Hund zugelegt und obwohl sie einen Brief von der Vermieterin bekommen hat mit der Ermahnung (entweder Hund kommt weg, oder sie ziehen in drei Monaten aus der Wohnung aus), hat der Rechtsanwalt die Mieterin in Schutz nehmen können, da es sich um einen sehr kleinen Hund handelt, der nicht wächst, so wie kaum Bellgeräusche macht und solange die Nachbarn sich nicht beschweren, darf er weiterhin hier im Hause wohnen und die Vermieterin kann nichts mehr dagegen unternehmen.

    Eine andere Mieterin haltet 6 Mehrschweine in der Wohnung in einem kleinen Gehege, wie es sich später herausstellte (man kommt nach eine Weile ins Gespräch mit den Mietern und lernt so einiges kennen). Diese gehören allerdings zu Kleintieren und brauchen gar keine Genehmigung vom Vermieter.

    Nun kommen wir zur der eigentlichen Frage.
    Darf ich mir jetzt meinen Kater(der vorerst bei meiner Mutter haust) in die Wohnung holen(da es ja auch schon ein Hund im Hause Wohnt, auch wenn von Vermieterin ungewohlt), oder wie siehst es hier rechtlich aus? Denn ich fühle mich, auf gut Deutsch gesagt ‘verascht’, den einen Mietern erlaubt sie für mehrere Monate einen Kater zu nehmen, ich darf es für 2 Tage nicht. Und die andern haben jetzt einen Hund. Das ist für mich Diskriminierung.

    P.S.-als das Stellenangebot für die Wohnung ausgeschrieben war, stand drauf, dass Tiere nicht gehalten werden dürfen, aber auch dass man einen Nichtraucher gesucht hat. Wo ich dann den Mietvertrag unterschrieben habe, habe ich der Vermieterin mitgeteilt wie Happy ich bin in einen Nichtraucherhaus einzuziehen, da ich als Asthmatiker mich selber in der alten Wohnung von Rauchern sehr gestört gefühlt hatte(da hatte die Vermieterin nur gelächelt und mit dem Kopf bejahend gewunken). Als ich aber eingezogen bin, stellte es sich raus, dass es neben meiner Wohnung eine Etage tiefer ein Raucherpärchen wohnt(liebe Menschen an sich, aber das mit rauchen stört unheimlich). Dagegen kann ich nichts machen, da es ja im Mietvertrag nicht festgehalten wurde, dass es sich wirklich um einen Raucherfreien Haus handelt. Oder kann ich sagen: sie als Vermieter haben es mir verschwiegen beim unterzeichnen des Vertrages und somit sich nicht an Gesetz gehalten. Jetzt halte ich mich auch nicht an die Absprachen und hole mir eine Katze. Weiß nicht was ich machen soll.

  18. Monika G
    Am 29. Juni 2021 um 17:35

    Ich habe zum Thema Hundehaltung in der Mietwohnung folgende Frage:
    Wenn der Vermieter einer Eigentumswohnung erlaubt, in seiner Wohnung einen Hund zu halten, darf dann die Eigentümerversammlung dem widersprechen und die Hundehaltung verbieten? Diese Frage stellt sich nun ganz akut. Wie verhalten wir uns? Es handelt sich um ein Gebäude mit mehreren Wohnungseigentümer. Bei dem Hund handelt es sich um einen kleinen, ruhigen Kerl, der rund 5 kg wiegt.
    Für eine zeitnahe Antwort wären wir sehr dankbar!
    Monika G.

  19. Doreen R
    Am 5. Juni 2021 um 17:00

    Ich 41 mit einer Tochter von 16 Jahren haben einem kleinen Hund (Rasse Bolonka)
    Zu uns genommen, da ein liebes Familieitglied ihm nicht mehr versorgen kann. Heute gäbe ich meine Vermieterin darübet informiert bzw um Erlaubnis gefragt ob er bei uns bleiben kann.
    Lsut Mietvertrag bedarf es einer schriftlichen Zustimmung.
    Ihre klare Aussage war Nein. In ihren Wohnungen nicht.
    Wir sind so traurig und enttäuscht über dieser Herzlosigkeit.
    Was können wir tun??

  20. Katharina N
    Am 23. Mai 2021 um 23:32

    Hallo,

    mein Partner und ich wünschen uns seit Jahren einen kleinen Hund! Bei der Mietvertragsunterzeichnung sahen wir, dass die Hundehaltung laut Mietvertrag grundsätzlich verboten ist. Auf Nachfragen sagte die Vermieterin, dass wir darüber dann sprechen könnten, wenn es wirklich spruchreif wäre, dass wir uns einen Hund anschaffen möchten! Letztes Jahr haben wir dann eine süße kleine Nase getroffen und wollten diese bei uns einziehen lassen- bei meinem Anruf verwies mich unsere Vermieterin auf den Mietvertrag, der ja klar die Hundehaltung verbietet. ( sie behauptete niemals gesagt zu haben, dass wir darüber sprechen könnten) Nun lese ich, dass die Hundehaltung nicht explizit verboten werden darf! Was können wir tun?

    Liebe Grüße

  21. Jofi
    Am 21. April 2021 um 16:06

    Guten Tag,

    wir haben ein Haus vermietet und dort auch Hundehaltung erlaubt, nun würden wir gerne wissen, ob man die Anzahl der Hunde im Nachhinein beschränken darf?
    Falls ja, reicht es dann die Mieter einfach davon in Kenntnis zu setzen?

    Besten Dank

  22. Yuna
    Am 19. Juli 2020 um 20:59

    Guten Tag.
    Ich habe eine dringende Frage zu diesem Antwort und wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Antwort.
    Wir möchten einen Hund haben, die Rasse ist klein, ruhig und bellt nahezu gar nicht!
    Auf unseren Antrag für eine Hundegenehmigung wurde uns ohne Grund abgelehnt.
    Wir haben von all unseren Nachbarn eine schriftl. Einverständniserklärung zum Hund bekommen.

    Mit was für einem Grund könnte uns unser Vermieter immer noch das Halten verbieten?

    Vielen dank,
    Mfg Yuna.

  23. Necla K.
    Am 17. Juni 2020 um 0:22

    Zu der ersten Nachricht möchte ich hinzufügen was im Mietvertrag drin steht,
    „Der Mieter bedarf ferner der Zustimmung des Vermieters,wenn er ein Tier halten will“
    „Abweichend dürfen ohne Zustimmung des Vermieters kleinere Tiere in den Wohnräumen gehalten werden, soweit sich die Anzahl der Tiere in den üblichen Grenzen hältund soweit nach der Art der Tiere und ihrer Unterbringung Belästigungen der Hausbewohner und Nachbarn sowie Beeinträchtigungen der Mietsache und das Grundstücks nicht zu erwarten sind.“
    Der Vermieter kann die Zustimmungohne Angaben von Gründen verweigern.Er kann eine erteilte Zustimmung wiederrufen, eine nach (obigen Gründen)ohne zulässige tierhaltunh untersagen, wenn Auflagen nicht eingehalten, das Haus oder die Bewohner gefährdet oder das Grundstück beeinträchtigt werden oder wenn sich sonstige Unstände sich ergeben , unter denen eine Zustimmung erteilt werden würde.“

  24. Necla K.
    Am 17. Juni 2020 um 0:11

    Sind vor knapp drei Monaten in ekne neue Beamtenwohnung umgezogen, von vornerein haben wir unsere Wunsch für ein neue Gamilienmitglied geäussert die uns mit einer Zusatzvereinbarung zugesprochen wurde.
    Nach Absprache mit den neuen Nachbarn haben uns für einen Rottweiler (Kategorie 2, Listenhund) entschieden. Bekamen eine Zusatzvereinbarung vom Vermieter, schnell wurde unser Traum zum Albtraum. Bekam nach den Kaufvertrag und der Anzahlung für den kleinen Welpen einen Anruf vom Vermieter, das sich ein besorgter Vater es nicht möchte.
    Daraufhin bekamen wir ein zweites mal Post von der Hausverwaltung (verschärfte Zusatzvereinbarung) die wir unterschrieben wieder zurücksendeten.
    Ne knappe Woche später bekamen wir wieder Post von der Hausverwaltung, die beiden Genehmigung würde sie mir entziehn das ich das zweite Schreiben von ihnen nicht unterzeichnet zurücksand.ihre Aussage darazf war, das sie mir keine Genehmigung geben wird und die zwei Vereinbarungen hinfällig sind, darf sie das?

  25. Elke
    Am 23. Mai 2020 um 14:19

    Guten Tag, darf sich ein Hund in einer Mietwohnung/ auf der Terrasse ohne Leine /Maulkorb aufhalten ? Wer wäre verantwortlich für Beschilderung und Umzäunung? Mieter oder Vermieter ?

  26. Maria
    Am 30. April 2020 um 10:00

    Guten Tag alle zusammen,ich bin deutsch aus Kasachstan 66 J.alt und habe kl.Hund,alle Nachbarn sind deutsche ,sehr freundliche Leute,nur ein Nachbarn mit Freundin mich immer schimmpft,wegen mein Hund,er spielt im Hof mit gr.ball und bellt,das dauert 5-10 min.Ich weisst nicht was muss ich tun? Sie konnen mich nicht vertragen ,das ich russin bin,und lache mich aus.Ich habe immer stress und kommt Bluthochdruck,was muss tun?

  27. Franziska
    Am 31. März 2020 um 0:32

    Guten Tag.

    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 10 Parteien. Zum Einzug hab ich vom Makler eine mündliche Zusage bekommen, dass die Anschaffung eines Hundes in der Regel kein Problem darstellt und zügig genehmigt wird. Ich wohne jetzt zwei Jahre in der Wohnung und wollte mir nun den geplanten Hund anschaffen. Nun heißt es, dass Hundehaltung in meinem Wohnanlage grundsätzlich nicht erlaubt sei.

    Auf die Rückfrage warum dies so sei, wurde mir gesagt, dass es in der Vergangenheit große Probleme mit Hunden gab, weil das Gebäude sehr hellhörig gebaut sei. Es gab wohl viele Beschwerden von Nachbarn bis hin zu Anzeigen bei der Polizei und Mietminderungen der Nachbarn.

    Ich bin nun Dank corona seit zwei Wochen im
    Home Office und höre von den Nachbarn nichts. Den kompletten Tag und auch abends nichts. Das Haus kann also so hellhörig nicht sein.

    Darüberhinaus hat es in meinem Haus in den letzten zwei Jahren keinen Hund gegeben. Die Beschwerden müssen also älter sein oder aus einem anderen Hauseingang kommen.

    Ist dies noch eine Einzelfall-Entscheidung und Begründung mit triftigem Grund? Gibt es irgendwas, was man tun kann?

    Besten Dank viele Grüße

  28. Lukas
    Am 29. März 2020 um 16:32

    Schönen guten Tag,

    wir haben folgende Thematik und zwar leben wir in einer tollen Wohnung direkt neben unser Vermieterin. Im Mietvertrag ist eine Zustimmung zur Hundehaltung durch den Vermieter notwendig. Vor Einzug in die Wohnung hat die Vermieterin uns eine mündliche Zusage zur Hundehaltung gegeben (da wir damals schon mitgeteilt haben, dass wir in Zukunft uns einen Hund anschaffen wollen).
    Nun nach einer gewissen Zeit wollten wir uns einen Hund anschaffen und haben unsere Vermieterin hierüber informiert. Leider hat sie nun widererwartend die Hundehaltung abgelehnt auch in einer schriftlichen Mitteilung, jedoch ohne weitere Begründung.
    Wir hatten uns im Vorfeld auch bei den anderen Nachbarn erkundigt und die würden einer Hundehaltung zustimmen. Des Weiteren kommt hinzu, dass unsere Vermieterin, welche gleichzeitig unsere direkte Nachbarin ist auch häufig einen Hund zu Besuch hat, da ihr Partner einen Hund besitzt und somit dieser mindestens 50% der Zeit auch in ihrer Wohnung verbringt.
    Gibt es irgend einen Weg, dass wir trotz der Ablehung doch noch einen Hund halten können?
    Ich freue mich auf eine Rückmeldung, vielen lieben Dank.

    Liebe Grüße
    Lukas

  29. Sandra
    Am 11. März 2020 um 11:59

    Folgendes Problem,

    Im Mietvertrag ist geregelt das man eine Schriftliche Erlaubnis vom Vermieter braucht für eine Hundehaltung. Die haben wir eingefordert und per E-Mail zu geschickt bekommen. In dem Dokument steht das keine Kampfhunde bzw. keine Kampfhundmischlinge erlaubt sind. Es sind keine Rassen aufgezählt. Allerdings lebe ich in Niedersachsen und hier gibt es im ganzen Bundesland weder eine Rasseliste noch gibt es eine Kampfhundliste. Ich möchte mir gern einen Amstaff zulegen. Ich habe 3 Jahre lang recherchiert welche Rassen in frage kommen für die Assistentenzhund Ausbildung und welche Hunde auch von der Fellpflege her unkompliziert sind und wenig Haaren. Es gibt einen Beschluss das Vermieter keine bestimmten Rassen verbieten kann. Jetzt bin ich irritiert was zutrifft. Auch ist der Begriff Kampfhund irreführend, da ich ihn ja nicht als Kampfhund ausbilden möchte kann er ergo auch kein Kampfhund sein.

    Mfg. Sandra

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. März 2020 um 16:42

      Hallo Sandra,
      eine Einschätzung des Sachverhaltes ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen fachkundigen ANwalt oder einen Tierschutzverein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Claudia
    Am 22. Februar 2020 um 21:46

    Hallo,
    Wir sind eine vierköpfige Familie und wohnen seit 10 Jahren in einem Haus mit 90qm. Dieses Haus ist im ländlichen mit angrenzendem Wald. Wir haben seit Einzug immer einen kleinen Hund gehabt. Laut Mietvertrag dürfen wir einen kleinen Hund halten. Unser jetzige Hund kommt aus dem Tierschutzverein. Er war damals ein angsthund. Mittlerweile ist sie eine kleine Diva und total umgänglich und ruhig. Jetzt haben uns Bekannte gefragt ( die Frau arbeitet im Tierschutzverein), ob wir Interesse haben einen zweiten Hund bei uns aufzunehmen. Dieser kommt aus Ungarn und wurde von einer Familie in Deutschland aufgenommen. Nun sind die Besitzer überfordert und wollen den Hund wieder loswerden. Wenn er nicht vermittelt wird muss er wahrscheinlich wieder nach Ungarn zurück. Uns blutet bei dem Gedanken das Herz . Deshalb die Frage: Können wir ohne zusätzliche Genehmigung des Vermieters den Hund zu uns holen? Griess Claudia

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