Hundehaltung in der Mietwohnung: Was Sie beachten müssen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Eine Wohnung mieten mit einem Hund: Was darf der Vermieter bestimmen?

Wer eine Wohnung mit einem Hund mieten möchte, welcher unter die Kategorie Listenhund fällt, sollte sich vorher beim Vermieter erkundigen.
Wer eine Wohnung mit einem Hund mieten möchte, welcher unter die Kategorie Listenhund fällt, sollte sich vorher beim Vermieter erkundigen.

Viele Haushalte in Deutschland haben mittlerweile einen Hund als zusätzliches Familienmitglied. Daher ist es bei einem Umzug von besonderer Wichtigkeit, dass der fellige Freund in die neue Wohnung mit einzieht.

Insbesondere, da nicht jede Familie oder auch einzelner Hundebesitzer sich ein eigenes Haus bzw. eine Eigentumswohnung leisten kann.

Auf eine Mietwohnung mit Hund und die Erlaubnis des Vermieters, dass sie ihr Haustier auch mitnehmen können, sind die neuen Bewohner deshalb angewiesen. Doch wann genau ist eine Hundehaltung in einer Wohnung untersagt?

Wie die Rechte für Mieter bei einem Hund in der Mietwohnung sind und was generell bei der Hundehaltung in der Mietwohnung beachtet werden muss, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.

FAQ: Hundehaltung in der Mietwohnung

Muss der Vermieter der Haltung von Haustieren zustimmen?

Das kommt darauf an, um welche Tiere es sich handelt. Kleintiere in üblicher Anzahl können Sie ohne Zustimmung des Vermieters halten.

Ist ein Hund ein Kleintier?

Nein. Unabhängig davon, wie groß Ihr Hund ist, handelt es sich bei ihm nicht um ein Kleintier. Dazu zählen beispielsweise Nagetiere wie Kaninchen und Meerschweinchen, Vögel, Fische und bestimmte Reptilien.

Kann der Vermieter Kampfhunde ablehnen?

Ja. Wann er die Haltung eines Hundes außerdem untersagen kann, erfahren Sie hier.

Hunde in der Mietwohnung: Ist ein neues Gesetz auf dem Vormarsch?

Die Hundehaltung in der Mietwohnung ist in der Regel gestattet.
Die Hundehaltung in der Mietwohnung ist in der Regel gestattet.

Das Mietrecht ist entscheidend bezüglich der Frage, ob die Hundehaltung in Mietwohnungen gestattet ist. Inwiefern der Vermieter dazu bereit ist, wird meist schon bei der Wohnungssuche klar.

Besonders deutlich steht dies aber in dem jeweiligen Mietvertrag.

Daher sollte dieser sorgsam gelesen werden und der zukünftige Mieter sollte sich gegebenenfalls vorher genauestens informieren.

Auch Ausnahmen oder mündliche Absprachen sollten im Mietvertrag festgehalten werden, damit Sie als Hundebesitzer bei möglichen Diskussionen und Schwierigkeiten im Nachhinein nicht in die Bredouille kommen.

Gut zu wissen: Im Mietvertrag gibt es in der Regel eine Bestimmung wie mit der Tierhaltung generell in der Wohnung des jeweiligen Hauses umzugehen ist, die artgerechte Tierhaltung ist dabei außerdem sehr wichtig.

Im Allgemeinen ist in einer Mietwohnung die Hundehaltung nicht untersagt. Gerade bei einem kleineren Hund, welcher ruhig ist und keine Probleme macht, stört es die meisten Vermieter nicht. Wichtig ist es allerdings, dass sich der Hund leise verhält und nicht konstant durch Bellen oder ständiges Jaulen die Nachbarn belästigt. Denn dies kann schnell als Ruhestörung durchgehen.

Ein neues Gesetz oder eine Formularklausel, die eine grundsätzliche Haltung von Hunden in einer Mietwohnung verbietet, wird es jedoch nicht geben. Gemäß des Bundesgerichtshofs (BGH) gab es im Jahr 2013 bereits ein Urteil, das eine solche neue Bestimmung ausschließt.

Am 20.03.2013 trat das Urteil (Az., VIII ZR 168/12) in Kraft, welches wie folgt lautete:

Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, „keine Hunde und Katzen zu halten“ ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.

In den meisten Mietverträgen gibt es sogenannte Genehmigungsvorbehalte. Das bedeutet, dass der Vermietet zustimmen muss, dass ein Mieter in einer Mietwohnung mit seinem Hund lebt. Für die Zustimmung gibt es einige Umstände die dabei bedeutend sein können und die Entscheidung beeinflussen.

Wann ist ein Verbot gegen die Hundehaltung in einer Mietwohnung von der Seite des Vermieters möglich?

Eine Wohnung gemeinsam mit dem Hund zu mieten bzw. diese zu beziehen hängt von einigen Kriterien des Vermieters ab. Dieser kann beispielsweise verschiedene Personen befragen und die Interessen der folgenden Personengruppen in die Entscheidung einfließen lassen:

  • Weiter Hausbewohner
  • Unmittelbare Nachbarn
  • Familie und Angehörige des Mieters mit Hund

Sinn und Zweck ist es, dass die Nachbarn oder weiteren Mieter Informationen geben können, ob ein Hund sie stören würde. Wenn der Vierbeiner schon mit in der neuen Wohnung lebt, können die Personengruppen auch Auskunft darüber geben, wie er sich verhält. Ist er laut und bellt andauernd oder tritt er generell ruhig und artig auf? Nach der Auswertung kann der Vermieter eine begründete Entscheidung fällen.

Eine triftige Begründung muss allerdings vorliegen und auch eine angekreidete Ruhestörung ist zu belegen. Ohne weiteres darf ein Verbot für die Hundehaltung in der Mietwohnung nicht erteilt werden.

Wenn Sie eine Wohnung mieten wollen, mit einem Hund bei dem es sich um einen sogenannten Listenhund handelt, umgangssprachlich als Kampfhund bekannt, kann dies schneller vom Vermieter verwehrt werden. Hier muss nicht zwangsläufig der Prozess der Interessenabwägung stattfinden.

Denn laut Mietrecht kann im Mietvertrag von vornherein die Haltung von Kampfhunden in einer Wohnung untersagt werden. Daher sollten sich Besitzer dieser Hundearten ausreichend informieren, ob sie bei einem Umzug in eine neue Wohnung ihren Hund ohne Probleme mitnehmen können.

Folgende Hunderassen fallen in Deutschland unter die Kategorie der Listenhunde:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Bullmastiff
  • Pitbull Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Ein Ausnahmefall bei der Hundehaltung in einer Mietwohnung

Ein Hund in der Mietwohnung kann schwierig werden, wenn es sich um einen sogenannten Listenhund handelt.
Ein Hund in der Mietwohnung kann schwierig werden, wenn es sich um einen sogenannten Listenhund handelt.

Es gibt einige Personen die zwangsläufig auf ihren Hund angewiesen sind. Blindenhunde und Assistenzhunde sind nicht unbedingt selten und unterstützen Herrchen oder Frauchen im Leben.

Diese Hunde sind geschult darin, ihren Besitzern beizustehen und helfend an ihrer Seite zu leben. Dadurch wird der Alltag für die Personen extrem erleichtert.

Aus diesem Grund besteht hier eine Ausnahmesituation, wenn der neue Mieter in eine Wohnung zieht, in der laut Mietvertrag normalerweise keine Hunde gestattet sind. Der Vermieter muss dann für den Assistenzhund die Haltung genehmigen.

In der Regel sind gerade diese Hunde eher ruhig und fallen den Nachbarn nicht durch Bellen oder anderweitigen lautem Geräuschpegel ständig zur Last. Daher gilt in diesen Fällen und auch bei Polizeihunden, dass der Vermieter kein Verbot gegen die Haltung des Hundes in der Wohnung erzwingen kann.

Hundehaltung in der Mietwohnung: Darauf sollten Sie achten!

Schon bei der Wohnungssuche ist es für einen Hundebesitzer essentiell, dass auf die Möglichkeiten zur Tierhaltung geachtet wird. Viele Wohnungsanzeigen weisen schon im Voraus daraufhin, ob es ein tierfreundliches Haus ist oder ob die Hundehaltung für Mieter generell nicht gestattet wird.

Beim Vermieter oder Hauseigentümer sollten Sie sich zudem vorher gut informieren. Auch wenn eine Absprache schon erfolgte, müssen Sie den Mietvertrag genau lesen. Dabei können Sie Formulierungen oder Klauseln zur Tierhaltung im Vertrag  sorgsam prüfen. Sind die rechtlichen Bestimmungen tatsächlich wasserdicht? Diese Frage sollten Sie sich stellen und daher den Mietvertrag vollständig lesen.

Bei der Mietwohnung gilt es möglichst auch darauf zu achten, dass der fellige Freund die Möglichkeit zum Auslauf hat. In der Nähe sollten sich bestenfalls ein Park befinden oder Grünflächen zum Gassi gehen.

Denn Hunde sollten nicht nur in der Wohnung ein gewisses Maß an Bewegungsfreiraum haben, sondern auch draußen laufen und in Ruhe schnüffeln können.

Andernfalls kann es passieren, dass auch ein ursprünglich sehr ruhiger Hund ungehalten wird und in der neuen Wohnung turbulent und laut ist. Zudem ist es für Sie als Hundebesitzer auch vorteilhaft, wenn Sie ohne längere Fahrtwege schnell spazieren gehen können. Denn mit Ihren Fellkumpanen werden Sie mehrmals am Tag raus müssen. Eine gut gelegene Wohnung bietet daher Vorteile für Sie und die Tiere.

Wie ist die Regelung, wenn die Hundehaltung keine Erwähnung im Mietvertrag findet?

Eine Mietwohnung mit einem Hund zu bekommen, kann teils schwierig sein, wenn dies im Mietvertrag nicht ausführlich beschrieben wird.
Eine Mietwohnung mit einem Hund zu bekommen, kann teils schwierig sein, wenn dies im Mietvertrag nicht ausführlich beschrieben wird.

Es kann auch der Fall eintreten, dass in Ihrem Mietvertrag keine exakten Klauseln auftauchen, die über die Hundehaltung in der Mietwohnung Auskunft geben. Der vertragsmäßige Gebrauch wird dann von dem Vermieter nicht detailliert aufgeführt und sollte daher noch persönlich besprochen werden.

Sollte lediglich die mündliche Absprache mit dem Hauseigentümer oder Vermieter genügen, lassen Sie es sich sicherheitshalber noch mit einer kurzen Notiz im Vertrag bestätigen, bzw. den Zusatzvermerk per Unterschrift unterzeichnen.

Zudem spielt auch die jeweilige Situation immer eine wichtige Rolle. Je nach Wohnungsart und Anzahl der Zimmer kann es unterschiedliche Ausführungen des Vertrages geben. Bei einer Wohnungsgemeinschaft ist meist ein Hund nicht im Mietvertrag eingeplant. Anders sind die Umstände ebenfalls bei einem Mehrfamilienhaus. Sobald mehrere Parteien in dem Haus leben, kann es eher zu Schwierigkeiten und Diskussionen zwischen den Mietern kommen.

Aus diesem Grund werden in den Fällen wohl eher Ausnahmeregelungen eingehalten und gesonderte Absprachen genutzt, als es bei einem Einfamilienhaus üblich an. Im letzteren ist der Störfaktor von anderen Personen nicht so groß, daher wird es bei einem eigenen Haus weniger Komplikationen geben.

Schon gewusst? Ein Vermieter kann sich vorbehalten, dass bei Mietern mit einem Hund und reichlicher Ruhestörung eine Folgeentscheidung getroffen wird. Im schlimmsten Fall muss der Hund abgegeben oder ausquartiert werden. Ein Widerruf trotz der vorherigen Zustimmung seitens des Vermieters ist somit durchaus auch im Nachhinein möglich.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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123 Kommentare

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  1. Katrin
    Am 31. Juli 2018 um 23:43

    Ich hätte mal eine Frage.

    Und zwar möchten meine Tochter und ich uns einen Chihuahua anschaffen. In unserem Mietvertrag steht folgendes: „Der Vermieter muss zustimmen, wenn der Mieter Tiere hält, soweit es sich nicht um übliche Kleintierhaltung handelt (z.B. Fische, Hamster, Vögel)“. Daraufhin habe ich bei unserer Genossenschaft angerufen und habe freundlich gefragt. Die Antwort lautete NEIN. Da noch 5 andere Hunde in unseren Häuserblöcken wohnen, fragte ich nach, warum. Die Mitarbeiterin sagte, dass die ganze Anlage stark verkotet sei (was überhaupt nicht stimmt. Die Anlage ist sehr sauber und man sieht nicht mal ein Häufchen) und dass 5 Hunde bei 90 Wohnungen schon viel zu viel seien. Das Gespräch war damit beendet. Sind die Argumente überhaupt rechtskräftig? Ich hoffe, dass uns jemand weiterhelfen kann.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2018 um 15:26

      Hallo Katrin,

      in der Regel unterliegt der Vermieter dem Gleichbehandlungsprinzip. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Karin
    Am 30. Juli 2018 um 7:31

    Ich lebe in einer Mietwohnung.Vor Monaten ist in der oberen Etage jemand mit 3 großen Hunden eingezogen.Die Wohnung hat 90qm. Nun ist sie in die Wohnung neben mir gezogen mit 50 qm.Der Grund…ich habe zur Küche raus eine Terrasse auf Garagendach und das möchte sie auch.Mein Vermieter will ihr auch eine Balkontür einbauen und die Terrasse vergrößern und ich soll sie mit ihr und ihren Hunden teilen.Da ich das nicht möchte und jetzt 40 Euro monatlich dafür zahlen soll hab ich gesagt ich möchte die Terrasse nicht mehr.Ich würde sie dann eh kaum noch nutzen.Ich habe keine Lust mich da von 3 Hunden beschallen zu lassen.Nun hab ich gesagt dass die Terrasse etwas versetzt werden müsste damit ich die Tür zum lüften aufmachen kann und die Hunde nicht bei mir einlaufen.Da hieß es es kommt ein Gitter vor und ich soll meine Tür nur noch auf Kipp.Heutzutage ist das mit der Rücksichtnahme bei manchen umgekehrt…man muss Rücksicht auf Mieter mit Hunden nehmen.

  3. Anonym
    Am 17. Juli 2018 um 13:46

    Hallo,
    Ich wohne seit 2006 in einer Baugenossenschafts Wohnung’
    Im Mietvertrag ist bezüglich von Halten eines Hundes,sowie die größe nichts angeben auch im Zusatz nicht.

    Mehrere Nachbarn in den Nebenhäusern haben einen Hund und ,die auch grösser als 45 cm sind.
    In dem Bürgerhaus wo wir Wohnen,hätte jemand schon mal ein Hund,der verstorbenen ist

    Mir verweigert der Vermieter ein Hund zu halten, mit der Begründung.

    Auf Rücksicht der Gleichbehandlung ,könne man mir keine Zustimmung zum halten eines Hundes geben.

    Das ist doch Irrsinn!

    Danke im voraus für die Antworten.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2018 um 15:09

      Hallo Anonym,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Stuber R.
    Am 15. Juli 2018 um 10:29

    Gibt es, aus Sicht des Tierschutzes, eine Mindestquadratmeterangabe der Wohnung, für einen mittelgrossen oder grossen Hund.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2018 um 15:03

      Hallo Stuber R.,

      für Hunde spielt weniger die Größe der Wohnung eine Rolle als die Zeit, die sie außerhalb dieser Auslauf und Beschäftigung bekommen. Bei artgerechter Auslastung ist auch ein großer Hund gut in einer kleinen Wohnung zu halten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Christine
    Am 3. Juli 2018 um 22:25

    Meine Vermieterin hat selbst einen Hund und will nicht das wir einen haben ist das gerecht und in Ordnung? Ich finde nicht. Der Mietvertrag läuft noch auf die Verstorbene Mutter und ist 15 Jahre alt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2018 um 14:56

      Hallo Christine,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt. Ein Haltungsverbot ist in der Regel nur mit Begründung möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Ravenheart
    Am 27. Juni 2018 um 14:37

    Hallo,

    ich wohne seit 10Jahren nun “skandalfrei” in meiner Mietwohnung. Mein alter Vermieter hat mir einen Hund genehmigt, da ich Epileptikerin bin und alleine lebe, umdass der Hund “Alarm” geben kann, imfalle dass ich unter einem Anfall zusammenbreche. Kurz gesagt, dieser Hund koennte mir im Ernstfall sogar das Leben retten.
    Nun ist es aber so, dass mein “alter” Vermieter die ganze Mietangelegenheit an seinen Schwiegersohn uebergeben hat, welcher aber Tiere jedweder Art hasst und daher verbietet – auch die Wellensittiche meiner Nachbarin. In meinem Mietvertrag steht zwar “Haustierhaltung nicht gestattet”, aber ich hab ja nun schon einen Hund.
    Das Problem ist, dass mein Hund auch schon recht alt ist, ich aber die Moeglichkeit haette, einen Welpling zu bekommen. Das wuerde heissen, dass ich dann voruebergehend 2 Hunde haette – bis halt mein jetziger stirbt. Der Plan dahinter ist urspruenglich, dass der Kleine dann vom Grossen lernt, wie man im Ernstfall reagiert.
    Meine Frage ist nun: DARF mein neuer Vermieter die Haltung eines Zweithundes verbieten oder “Muss” er es akzeptieren / erlauben, da ich ja nun schon einen Hund habe?

    Ueber eine schnelle Rueckmeldung wuerde ich mich sehr freuen.

    Gruesse Raven

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2018 um 14:48

      Hallo Ravenheart,

      in der Regel kann der Vermieter Kleintierhaltung nicht verbieten, bei Katzen und Hunden ist ein generelles Verbot ohne Begründung normalerweise ebenfalls nicht möglich. Um einen konkreten Fall wie Ihren zu beurteilen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Mietrecht wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Gio
    Am 25. Juni 2018 um 18:22

    Ich überlege in eine neue Wohnung umzuziehen. Schon vorab hat der Vermieter, eine Wohnungsgesellschaft mitgeteilt, dass kein Hund gewünscht ist. Mir ist bekannt, dass es in dem besagten Haus bereits andere Mieter mit Hunden gibt. Wenn ich nun einziehe ohne mitzuteilen, dass ich einen Hund besitze, kann der Vermieter nachher sicher nichts mehr tun. Immerhin darf er im Sinne der Gleichbehandlung einem Mieter die Haltung nicht untersagen und anderen gestatten. Ist das so richtig? Lieben Dank, Gio

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2018 um 14:46

      Hallo Gio,

      der Vermieter muss zwar alle Mieter in der Regel gleich behandeln, wenn andere Hunde jedoch nicht erlaubterweise in einem Haus wohnen, wäre die Sachlage unsicher. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Sonia
    Am 19. Juni 2018 um 12:16

    Hallo,
    ich habe eine Frage. Unser Büro liegt in einem Mehrfamilienhaus. Das Haus hat 7 Parteien. 5 Wohnungen gehören meinem Chef das Haus gehört dem Vater meines Chefes. Früher waren Hunde nie ein Thema. Bis als dass eine Frau einzog, die 2 große Hunde hatte, einen KOvacz und einen Kampfhundmix. Eine Mieterin fühlte sich dermassen gestört, dass sie dafür sorgte dass die Dame wieder ausziehen musste. Alle haben bezahlt, bis auf diese Dame die sich gestört fühlte. Sie hat dann veranlassen dass in diesem Hause keine Hunde mehr geduldet werden.
    Ich bin Diabetiker und habe ab und an einen Diabetiker HUnd dabei. Oder auch HUnde die im Training sind bei mir.Der Diabetiker HUnd ist sogar rettungshund in der HUnderettungsstaffel der Frankfurter Feuerwehr.
    Diese Mieterin ist die einzigste die sich stört (aber die hat auch andere dumme Ansichten). Sie sagte mal, ich dürfe das Büro nicht mehr betreten wegen des Hundes. Ich solle das Tier 10 Stunden zu Hause lassen. Oder es abschaffen. Bis jetzt hat kein Hund ihr etwas getan. Sie wurde als Kind von einem Schäferhund gebissen. Ich bin der Meinung dass diese Dame mal in psychische Behandlung gehen sollte.
    Ich habe sogar vor, wenn es mein geldstatus irgendwann hergibt mir einen HUnd anzuschaffen, da ich diesen benötige. Meine psyche und meine physische Stimmung würden sich positiv bilden.

    Jetzt meine Frage: Was hat diese Frau überhaupt zu melden? Hat ein einzelner Mensch so eine Hoheitsmacht eine komplette Satzung ändern zu lassen? Wirkt Sie sich nicht diskriminierend auf ander aus?

    Mfg
    Sonia

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2018 um 14:36

      Hallo Sonia,

      dies hängt von einigen Faktoren ab. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Klemet
    Am 17. Juni 2018 um 8:44

    Guten Tag. Und zwar habe ich folgendes Problem. Ich bin vor 2,5Jahren mit meinem Hund(Miniature Bullterrier) in eine neue Wohnung gezogen. Habe auch die Erlaubnis zur Hundehaltung im Mietvertrag stehen. Seit zwei Tagen gibt es folgendes Problem: Das 3 Mieter haben nun Angst vor meinen Hund haben. Die 3 Mieter haben haben sonst mit meinen Hund gespielt und gekuschelt. Nun soll ich meinen Hund mit einen Maulkorb und einer Leine im Hof führen. Die anderen 7 Mieter haben kein Problem mit meinen Hund ganz im Gegenteil.
    Wie soll ich mich jetzt verhalten und kann mein Vermieter mir jetzt die Hundehaltung verbieten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2018 um 14:28

      Hallo Klemet,

      ob Ihr Vermieter die Erlaubnis zurückziehen kann, kommt bspw. auf die Formulierung im Mietvertrag an. Bitte wenden Sie sich daher an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Patrick
    Am 1. Juni 2018 um 15:30

    Ich habe eine wichtige Frage,
    ich bin vor 15 Jahren mit meinem Hund (Labrador) in meine jetzige Wohnung eingezogen .Ich habe damals die mündliche Erlaubnis meine Vermieters bzw dem Chef der Hausverwaltung bekommen..In dieser Zeit waren auch noch mehrere Hunde in dem 9 Parteien Haus verteilt.Mein Hund ist jetzt seit 2 1/2 Jahren tot und möchte mir jetzt gerne wieder einen zulegen.
    Reicht da die mündliche Zustimmung noch aus die ich damals bekommen habe ? In meinem Mietvertrag steht “Das Halten-auch zeitweise Halten- von Tieren ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet) .Es steht nichts von einer schriftlichen Zustimmung.
    Ich habe schon schriftliche Anfragen bei der Hausverwaltung gemacht die Antworten allerdings nicht (und Telefonisch wäre ja das selbe wie damals “Mündlich”

    Danke schon mal für die Hilfe
    Patrick

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juni 2018 um 15:36

      Hallo Patrick,

      es ist immer sicherer, eine schriftliche Genehmigung einzuholen. Zudem ist eine sehr lange zurückliegende Genehmigung eines mitunter verstorbenen Hundes nicht unbedingt auch auf die generelle Haltung von Hunden übertragbar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • stephanie
        Am 17. September 2018 um 19:56

        Ich stecke in beinahe der selben situation.
        Meine dackeldame ist dieses jahr verstorben ich wollte mir wenn dann wieder in der selben grösse einen hund zulegen.
        Im mietvertrag steht folgendes
        §25 sonstige vereinbarung
        Hiermit eine Genehmigung zur hundehaltung für den dackelmischling B.
        Geb. Am xxxx unter Vorbehalt u der Möglichkeit diese Genehmigung jederzeit zu widerufen
        Der vorbehalt für die gesamte Dauer der Hundehaltung ist eine Haftpflichtversicherung für das tier abzuschließen. Diese ist jährlich unaufgefordert nachzuweisen.das tier ist so zu halten das es keine beeinträchtigung der mitbewohner im haus gibt.
        Muss ich den vermieter um erlaubnis fragen bei Neuanschaffung
        2 mieter im haus halten sich auch je einen hund
        Wenn ja wie formuliere ich dann so einen “Antrag” beim vermieter?

  11. Franziska
    Am 16. Mai 2018 um 17:16

    Hallo ich habe da mal ne Frage ☺ ich wohne selbst zur Untermiete und mein Vermieter also der Hauptmieter besitzt auch Hunde und im Mietvertag bzw in beiden ist die Hundehaltung erlaubt …nun möchte ich mir auch einen holen wen muss ich da fragen? Bin leicht verwirrt 😑☺

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juni 2018 um 15:09

      Hallo Franziska,

      wenden Sie sich an den Hauptvermieter. Wenn die Hundehaltung auch im Mietvertrag uneingeschränkt erlaubt ist, sollte es in der Regel keine Probleme geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. W. Tatjana
    Am 28. April 2018 um 13:20

    Hallo, bei uns ist laut Mietvertrag Hundehaltung nicht erlaubt. Laut Baugenossenschaft aber geduldet solange sich niemand beschwert. Jetzt haben sich die Mitbewohner beschwert und zwar wegen Tierhaaren im Hausflur, auf den Balkonen und im Keller. Meine Hunde gehen weder in den Keller noch sind sie häufig auf dem Balkon. Die Mieterin unter leidet an einer Tierhaarallergie was ich erst nach dem Einzug erfahren habe. In Gesprächen, die sich schwierig gestalteten da sie kaum deutsch spricht, hatte ich angeboten ihre Etage mit zu reinigen. Dieses wurde abgelehnt. Im Haus gibt es noch eine Katze, die im ganzen Hausflur inkl. Keller rumläuft, es gibt sogar im Keller ein Katzenklo für sie. Vielleicht sind die Tierhaare im Keller ja nicht nur von mir? Wenn die Mieterin unter mir kehrt stellt sie mir den Besen hin. Obwohl nicht abgesprochen reinige ich den dann immer. Was meint ihr kann ich noch tun. Habe gerade ihre Blumenkübel im Hausflur abgewaschen und werde in Zukunft zweimal die Woche den Hausflur komplett kehren und den Bereich der Mieterin mit Tierhaarallergie mitputzen. Habt ihr noch Ideen? Wieviel kann man von mir erwarten/ verlangen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juni 2018 um 14:54

      Hallo W. Tatjana,

      ein rücksichtsvolles Miteinander hilt sicherlich. Recht gesehen kann der Vermieter jedoch die Hundehaltung verbieten, wenn im Mietvertrag die ausdrückliche Erlaubnis nicht gegeben wird und bspw. Allergien anderer Bewohner das verbot rechtfertigen. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Rosenberger
    Am 26. April 2018 um 7:49

    Guten Tag

    Ich bin am 01.08.2017 in eine neue Wohnung im gleichen Eingang gezogen , mein Vermieter hat meine Tiere alle gesehen (2hunde kniehoch Dalmatiner Mix und 1chihuahua) plus 3katzen … Bei der Wohnung Bewerbung was für Haustiere einziehen habe ich dies auch so mitgeteilt …
    Wohnung wurde darauf hin mir erlaubt und bin eingezogen …

    Nun zum Problem
    Mein Chihuahua Mädel ist durch ein im Hauseingang von einer anderen Mieterin Wasserschaden in Stress gerade und nach zwei Tagen Kampf gestorben 05.04.18… Somit ist jetzt am Sonntag der neue Welpe eingezogen der mich wie der Chihuahua helfen soll mich unter Leute zu getrauen , habe seit 2015 ein Panik und Angst Attacken …

    Meine Hunde
    Bellen nicht
    Kreifen niemand an
    Pinkeln und koten niergends hin
    Überall beliebt im Umfeld
    Machen nix kaputt

    Nun bekam ich gestern ein Brief vom Vermieter das ich den Welpen (shitzu Yorker Mischling) bis zum 30.04.18 abzugeben habe und dies nachzuweisen habe

    Habe diesen Link gefunden wo drin steht das die Rasse Yorker zu keinem Hund zählt sondern zum Kleintier

    Bitte was kann ich noch tun um den Welpen zu behalten

    Im Eingang leben im Moment 5 Parteien und alle sagen deine Hunde hört man nicht eher andere wie aus dem neben eingangs

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juni 2018 um 14:52

      Hallo Rosenberger,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt. Der Vermieter kann die Erlaubnis auf konkrete Hunde beziehen, lassen Sie ihren Fall daher anwaltlich prüfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. kira
    Am 16. April 2018 um 11:08

    Hallo,
    Da ich jetzt von Zuhause ausziehen möchte und in einem absehbaren Zeitpunkt einen Hund zulegen möchte war ich mir jetzt unsicher und deshalb stelle ich diese Frage jetzt hier.

    Der Vermieter der Wohnung schrieb in die Wohnungsanzeige das keine Hunde gestattet sind.

    Die Wohnung befindet sich in einen Wohngebäude mit vielen Wohnungen.

    Würde heißen dass, falls ich die Wohnung bekomme erst alle Nachbarn fragen muss ob es okay wäre einen Hund in der Wohnung zu halten?

    Dann schreibe ich einen Brief an den Vermieter mit dem Zettel dran ob die Nachbarn zustimmen?

    Und dann abwarten was der Vermieter dazu sagt?

    Vielen Dank.

    LG Kira

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juni 2018 um 14:46

      Hallo kira,

      zwar darf die Hundehaltung nicht mehr ohne triftigen Grund per se verboten werden, andere Hausbewohner können jedoch ein solcher Grund sein. Insofern kann die Zustimmung aller Nachbarn ein Argument sein, muss jedoch nicht zwangsläufig zu der Erlaubnis führen. Normalerweise hat der Vermieter hier das letzte Wort.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Elisabeth
    Am 29. März 2018 um 10:37

    Habe schon 8 Jahre einen mittelgroßen Hund,der ausgesetzt wurde, den mir der vorherige Vermieter erlaubt hat. Dieses Erlaubnis habe ich schriftlich bekommen. Der neue/ türkischer / Vermieter hat mir geschrieben, ich müsse meinen Hund ,, entsorgen“! Meine Tochter muss bald für 4 Wochen nach Amerika und hat mich gebeten, ihre zwei Jack Russel Hunde / 9 und 11 Jahre alt/ für diese Zeit in Pflege zu nehmen. Alle Hunde sind ruhig, brav, beschädigen nichts, ich lasse sie nie allein. Kann mir der Vermieter Schwierigkeiten machen?
    Vielen Dank . Elisabeth.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 10:13

      Hallo Elisabeth,

      nehmen Sie die Hunde für einen bestimmten Zeitraum auf, muss der Vermieter dem zustimmen. Für eine Ablehnung müssen stichhaltige Gründe vorliegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. anonym
    Am 25. März 2018 um 21:11

    Hallo, wir haben einen neuen Vermieter, der nur seine Whg. schnell vermieten will. Dabei macht er eine Negativauswahl, da er fast nur noch Hundemieter einziehen lässt, hier leben bald mehr Hunde als Menschen. Gibt es eine Mengenbegrenzung, wieviele Hunde pro Wohneingang /Block zulässig sind? Weil gegenüber leben 3 Hunde und hier hat einer 4 Hunde in einer 2 Zimmer Whg — darüber wird eine Whg. frei und ich befürchte, dass noch mehr Hunde einziehen. Gibt es ein Maximum?

    Ich habe nichts per se gegen Hunde, aber das problem ist hier die Masse — es ist ok, wenn es im Rahmen bleibt, aber nicht wenn es überhand nimmt. Ich befürchte Dauergekläffe und finde es auch nicht artgerecht in Etagenwohnungen zu viele Hunde zu halten…. wenn 1 bis 3 Nachbarn Hunde haben ist es ok, aber ich wohne doch nicht in einem Hundezwinger, wo nachher 2 Dutzend Hunde auf nur 8 Mieter kommen (so in etwa)

    mir geht es hier darum, dass ich den Vermieter verpflichten möchte, auf ein AUSGEWOGENES Verhältnis zu achten, dass also nicht zu viele Mieter mit noch mehr Hunden einziehen, sondern z.B. auch mal ein Nichthundebesitzer als Mieter genommen wird, damit es ausgeglichener wird und nicht zu viel Hundehaltung (Lärm, Schmutz, Haufen ggf, ) Es geht um die Quantität — wie so oft bei Gemeinschaftsgütern stört es nicht, wenn es vereinzelnd Hundehalter gibt — wenn aber in einem oder zwei Wohnblöcken geballt nur noch Hundehalter aufgenommen werden, kommt man sich vor wie im Hundezwinger. Der Trend geht in DE leider zu Zweit- Dritt -und Vierthunden.

    Es sind 2 Wohnblöcke die unter dem neuen Vermieter Hunde magisch anziehen, da er schon die anzeigen so formuliert, dass Tierhaltung erlaubt ist. Da die meisten Vermieter keine Tierhaltung von Hunden möchten, zieht er damit die ganzen Hundehalter an — das wird aber problematisch, wenn bei zwei Wohnblöcken nachher zu viele Hunde auf einem Haufen leben.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 10:11

      Hallo,

      möchte der Vermieter Hundehalter aufnehmen, ist ihm dies in der Regel möglich. Eine gesetzliche Regelung bezüglich eines ausgewogenen Verhältnisses besteht unseres Kenntnisstandes nach nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • anonym
        Am 3. Juni 2018 um 21:02

        DOCH — habe mich mittlerweile erkundigt, es gibt Mengenbegrenzungen! Man muss das Veterinäramt einschalten, die Mindestgrößen für Hunde pro Whg sind teilweise strenger als Kinderhaltung. Auf ca 50 qm darf man 4 Riesenköter gar nicht halten, es gibt da gewisse Haltungsbeschränkungen, mit denen man durchkäme. Hintergrund war auch mal ein Urteil zu einer Hundezucht gewerblich im Wohngebieten, auch dagegen hatte mal einer geklagt.

        diese Nachbarn halten auch Hühneer im Keller, wo ständig die Hähne krähen, dagegen könnte ich auch sowohl mit Mietminderung vorgehen als auch mit Veterinäramt, tagsüber sind die Tiere in einem viel zu kleinen Gartenverschlag wo sie kaum Bewegung haben können!

        und meiner Meinung nach sind das TIERMESSIES – da sehe ich Eingriffspotentiale! Beim Vermieter sicher durch Mietminderung bei Belästigungen

        in der Wohnung leben 4 Riesenköter, zwei freilaufende Katzen, Papageien, im Keller hühner und weiß nicht, was noch alles.

        • bussgeldkatalog.org
          Am 13. Juni 2018 um 15:43

          Hallo anonym,

          die Begrenzung der Hunde dürfte sich allerdings auf die Wohnung an sich beziehen, nicht ob der Vermieter grundsätzlich jedem Mieter die Hundehaltung gestatten darf. Inwiefern eine Mietminderung in Frage kommt, sollten Sie einen Anwalt aufsuchen. Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz sollten Sie sich an das Veterinär- oder Ordnungsamt wenden.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Thomas S.
    Am 14. März 2018 um 5:45

    Hallo,
    wir möchten uns einen Hund zulegen im Mietvertrag wird die Haltung von Hunden untersagt. Seid ca. einem halben Jahr sind neue Mieter eingezogen, mit Hund, meine Frage lautet; Würde uns diese Tatsache automatisch auch das Recht geben einen Hund aufzunehmen? Alle anderen Mieter hätten nichts dagegen!
    Gruß Thomas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 9:43

      Hallo Thomas,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, ist ein allgemeines Haustierverbot für Wohnungen nicht erlaubt. Der Vermieter muss jedoch zustimmen, möchte ein Mieter einen Hund im Haushalt aufnehmen. Für eine Ablehnung müssen stichhaltige Gründe vorliegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Manuela J.
    Am 5. März 2018 um 7:44

    Ich besitze ein Zweifamilienhaus und habe die obere Wohnung vermietet. Im Mietvertrag habe ich die Haltung von Hund und Katze erlaubt da auch ich Hund und Katze besitze.
    In der 80 qmWohnung lebten zwei Hunde,drei Katzen und zwei Fretchen, was mir auch bekannt war. Doch seit kurzer Zeit lebt nun auch ein dritter Hund mit in der Wohnung. Da es sich um alle drei große Hunde handelt , bin ich der Meinung dass die Wohnung den Tieren nicht mehr gerecht wird.
    Habe ich die Möglichkeit den dritten Hund zu verbieten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 9:31

      Hallo Manuela,

      ein Verbot ist in der Regel nur dann möglich, wenn Sie als Vermieterin dafür eine stichfeste Begründung angeben können. Befürchten Sie, dass eine artgerechte Tierhaltung nicht möglich ist, können Sie das Veterinäramt informieren. Weitere Informationen erhalten Sie von einem Anwalt für Mietrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Ellen A.
    Am 28. Januar 2018 um 13:11

    Ich möchte zu meinen Freund ziehen der Vermieter duldet keine Hunde .Habe aber einen golden Retriever.Der Vermieter erlaubt uns das zusammen ziehen nur wenn ich meinen Goldi abgebe zb in guten Händen was kann ich tun??? Mein Hund bellt nicht und ist auch so total lieb er hört sehr gut auf Befehle

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 10:38

      Hallo Ellen,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, gilt grundsätzlich, dass eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, „keine Hunde und Katzen zu halten“, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam sei. Jedoch muss laut BGH eine „umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen“. In der Regel muss der Vermieter eine triftige Begründung für das Verbot angeben. Weitere Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt oder beim Mieterschutzbund.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Jenny
    Am 23. Januar 2018 um 21:51

    Guten Tag,

    wie schaut es denn aus,wenn Hunde zu Besuch sind???Haben hin und wieder einen Labrador zur Pflege für ein paar Stunden (nicht täglich).Unser
    “lieber”Vermieter verbietet jetzt diesen Besuch!!!Unsere Nachbarin hält auch einen Hund,finde ich echt nicht gerecht und im Mietvertrag ist die Hundehaltung vorher mit dem Vermieter abzuklären also nicht generell verboten (wie man bei meiner Nachbarin ja sieht).Bin jetzt echt unsicher und brauche Rat.

    Lg

    Jenny

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 10:33

      Hallo Jenny,

      laut einem Urteil des AG Rheine gilt Folgendes (Az.: 4 C 673/03). Grundsätzlich können Besucher einen Hund mitbringen – auch dann, wenn das Halten von Tieren eigentlich untersagt ist. Ein Verbot wäre unter anderem möglich, wenn der Besucherhund eine Gefahr für die anderen Bewohner darstellen würde. Handelt es sich jedoch um einen regelmäßigen Besuch über mehrere Stunden, kann der vorübergehende Aufenthalt unter Umständen untersagt werden. In der Regel muss der Vermieter dann eine entsprechende Begründung vorbringen. Bei weiteren Fragen sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Adam
    Am 9. Januar 2018 um 16:34

    Guten Tag.
    Ich habe eine Frage bezüglich diese Ratgeber.
    Das bedeutet das Vermieter darf nicht verboten Hunde in eine Wohnung zu halten?
    Meine ich normale Hund.
    Wir haben eine Hund gehabt und der ist nun gestorben. Wollen wir eine andere Hund nehmen. Vermieter hat aber abgesagt.
    In Mietvertrag steht dass Tierhaltung ist erlaubt.

    Für eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Mfg
    Adam

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Januar 2018 um 12:05

      Hallo Adam,

      tatsächlich ist es so, dass die Hundehaltung nicht generell verboten werden darf. Jedoch muss laut BGH eine “umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen”. Wenn laut Ihrem Mietvertrag die Tierhaltung allerdings erlaubt ist, sollte er im Regelfall nicht einfach ein plötzliches Verbot aussprechen dürfen. Ein Anwalt oder Mieterverbund kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Guenter S.
    Am 8. Januar 2018 um 0:56

    Im Mietvertrag steht nichts über Tierhaltung in der Wohnung

    Ich bewohne seit mehr als 36 Jahren eine 3-Raum-Wohnung ( II Etage) in einem sog. Plattenbau mit 3 Eingängen zu je 12 Familien. Mein Wohngefühl war in mehr als 30 Jahren ungetrübt.
    Durch den Neueinzug einer Familie über uns (III Etage) wurde das radikal anders.
    Ursache ist ein vom “Obermieter” (III Etage) mitgebrachter, sehr lebhafter Hund
    Mein bisheriges Wohngefühl ist nun durch den Hund (Jack Russel) erheblich gestört.

    Der Vermieter hat dem neuen Mieter diese Hundehaltung gestattet, obwohl 8 von 10
    Mietern (vom 1. Eingang) gegen eine Hundehaltung im Mietshaus sind.
    Eigentlich habe ich auch nichts gegen brave Hunde und Katzen.

    Das Problem ist „nur“ die nervende Geräuschkulisse die der Hund an meiner ungedämmten Zimmerdecke verursacht. Das sporadische Hin-/ Hergerenne, animiertes Gespringe und Gerase des Hundes, nervt mich so sehr, dass ich am verzweifeln bin.

    Begleitproblem ist die alte Plattenbauart, diese hat keinen schwimmenden Estrich, also Null-Deckendämmung. Erschwerend kommt hinzu, dass sich durch den in 2010 ausgetauschten Fußbodenbelag (schlechte Qualität) der ursprüngliche Fußboden/Decken/Dämmzustand weiterhin verschlechtert hat. Ein weiterer erheblicher Dämmungsverlust ist es, dass die Neumieter keine Auslegware und keine Teppiche in ihren Räumen verlegen.
    Der Vermieter lässt die hier von mir analog vorgetragenen Beschwerden unbeantwortet.
    Ich fühle mich genötigt eine andere Wohnung zu suchen.
    Können Sie mir einen guten Rat geben?

    Guenter S.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2018 um 11:40

      Hallo Guenter,

      grundsätzlich bietet sich in einer solchen Situation zunächst das Gespräch mit dem entsprechenden Nachbarn und danach mit dem Vermieter an. Unter Umständen bietet es sich an, ein Lämrprotokoll über die Lärmbelästigungen anzufertigen und dieses dem Vermieter vorzulegen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bussgeldkatalog.org/umwelt-laermbelaestigung/. Bei weiteren Fragen kann ein Anwalt beratend tätig werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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