Igel überfahren: Besteht eine Meldepflicht?
Letzte Aktualisierung am: 11. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Gefährliches Pflaster für kleine Stacheltiere
Bricht die Dämmerung herein, machen sich Igel auf die Suche nach Nahrung und einen geeigneten Partner. Dabei müssen die kleinen Stacheltiere immer wieder Straßen überqueren, wodurch das Risiko steigt, dass Igel überfahren werden. Kommt es tatsächlich zu einer Kollision mit einem Fahrzeug, haben die Tiere auch aufgrund ihres Schutzmechanismus meist keine Chance, denn nicht selten rollen sie sich zu einer Kugel zusammen und warten ab.
Doch welche gesetzlichen Vorschriften gelten, wenn ein Igel angefahren wird? Was müssen Autofahrer machen? Schreibt der Gesetzgeber eine generelle Meldepflicht vor? Und welche Maßnahmen können Fahrzeugführer ergreifen, um einen Unfall mit einem Igel zu verhindern bzw. das Risiko dafür zu verringern? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Igel überfahren
Grundsätzlich finden auch in diesem Fall die Regeln zum Verhalten bei einem Unfall Anwendung. Eine Meldepflicht wie bei einem Wildunfall besteht hingegen nicht.
Welche Maßnahmen Autofahrer ergreifen können, um die Sicherheit der Igel im Verkehr zu erhöhen, erfahren Sie hier.
Wenn Sie einen verletzen Igel finden, sollten Sie diesen zum Beispiel mit einer in ein Handtuch eingewickelten Wärmflasche warmhalten und zu einem Tierarzt oder einer entsprechenden Auffangstation bringen. Dort können dann die notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet werden.
Weiterführende Ratgeber zu Unfällen mit Tieren:
Igel überfahren: Welche Verhaltensregel gelten?
Kommt ein Igel im Straßenverkehr ums Leben oder wird durch ein Auto schwer verletzt, handelt es sich dabei rein rechtlich nicht um einen Wildunfall. Denn eine solche Kategorisierung ist in der Regel nur möglich, wenn die entsprechende Tierart als Haarwild in § 2 Bundesjagdgesetz aufgeführt ist. Dieser Umstand führt auch dazu, dass für Autofahrer, die einen Igel überfahren, keine gesetzliche Meldepflicht gilt.
Allerdings hat das Tierschutzgesetz grundsätzlich Bestand und sieht Strafen vor, wenn Tiere ohne einen triftigen Grund leiden müssen. Für Tierquälerei kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen. Ist der Igel also „nur“ verletzt, muss der Autofahrer eigentlich aktiv werden und dem leidenden Tier helfen. Mögliche Maßnahmen sind zum Beispiel:
- Verständigung der Tierrettung
- Transport zu einem Tierarzt
- Meldung bei der Polizei
Durch die Benachrichtigung der Polizei können Sie dafür sorgen, dass ein Tierarzt gerufen wird, der sich des Igels annimmt und entscheidet, ob eine Behandlung noch möglich ist. Selbst erlösen dürfen Autofahrer das Tier grundsätzlich nicht, eine entsprechende Berechtigung haben meist nur Tierärzte und Jäger.
Beachten Sie dabei allerdings, dass Ihre eigene Sicherheit immer höchste Priorität hat. So können Sie sich gerade bei Dunkelheit erheblich in Gefahr bringen, wenn Sie aus dem Fahrzeug aussteigen und auf der Straße herumlaufen, um nach dem Tier zu schauen. In einem solchen Fall kann es sinnvoll sein, sich nur auf die Verständigung der Polizei zu beschränken. Diese leiten dann auch Maßnahmen in die Wege, um den Kadaver von der Fahrbahn zu entfernen.
Übrigens! Sind, nachdem Sie einen Igel überfahren haben, Ihre Reifen kaputt, müssen Sie für den Ersatz meist selbst aufkommen. Denn die Versicherung übernimmt einen solchen Schaden in der Regel nicht.
Maßnahmen zum Schutz der Igel: Was können Autofahrer unternehmen?
Um zu verhindern dass ein Igel überfahren wird, sollten Autofahrer insbesondere nachts in der Nähe von Wäldern und Wohngebieten die Geschwindigkeit anpassen. Denn dadurch lässt sich die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass das Tier rechtzeitig gesehen wird und der Fahrzeugführer noch bremsen kann.
Unter Umständen besteht auch die Möglichkeit, die kleinen Stacheltiere zwischen die Räder zu nehmen und dadurch zu vermeiden, dass der Igel überfahren wird. Allerdings gilt es, bei einem solchen Fahrmanöver sicherzustellen, dass keine Gefährdung vorliegt. Dabei spielt sowohl die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer als auch die eigene eine wichtige Rolle.
Hektische Ausweichmanöver oder eine Vollbremsung wegen Igeln gelten laut Verkehrsrecht als unverhältnismäßig, denn ein Zusammenstoß zwischen Tier und Fahrzeug wäre für die Insassen ungefährlich. Daher besteht die Möglichkeit, dass die Versicherungen nicht für den Schaden aufkommen bzw. den verantwortlichen Fahrzeugführer in Regress nehmen, wenn sich deswegen ein Unfall ereignet.