Skaten in der Stadt: Wo sind Inline-Skates im Straßenverkehr erlaubt?
Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Sich auf Inlinern mit Speed fortbewegen, ist nicht nur was für Kinder
Der Straßenverkehr in der Stadt wird maßgeblich durch Autos, Motor- und Fahrräder geprägt, die gerade an Verkehrsknotenpunkten zuhauf aufeinandertreffen. Wo eine Fahrbahn die andere kreuzt, regeln in städtischen Bereichen häufig Lichtzeichenanlagen, auch Ampeln genannt, den Verkehrsfluss. Um die Sicherheit der zahlreichen Fußgänger als auch anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, ist es daher von größter Wichtigkeit, dass sich alle an die Vorschriften halten.
Häufig unterschätzt werden die sogenannten Inline-Skater, die sich in ihrer Freizeit auf dem Radweg fortbewegen, manchmal aber auch der Straße skaten in der Stadt. Sie haben mitunter eine viel größere Geschwindigkeit auf den Rollen, als von Autofahrern erwartet.
Die Frage ist: Dürfen Sie skaten in der Stadt bzw. wo darf man überhaupt mit Inline-Skates fahren? Der vorliegende Ratgeber schafft Abhilfe und erklärt, was die StVO hierzu vorgibt.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Als Inline-Skater unterwegs
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt in § 24, dass für Inline-Skater die gleichen Regeln gelten wie für Fußgänger. Sie gelten nicht als besondere Fortbewegungsmittel im Sinne des Gesetzes.
Ja. Auf Gehwegen und sonstigen Verkehrsflächen, die für Fußgänger freigegeben sind, dürfen Sie sich mit Inline-Skates fortbewegen.
Ja. Das entsprechende Verkehrszeichen erkennen Sie an dem Piktogramm eines Inline-Skaters, das sich auf rechteckigem weißen Grund mit schwarzer Umrahmung befindet. Rechts daneben steht das Wort “frei”. Hier erfahren Sie mehr darüber, wann und wo Sie in der Stadt skaten dürfen.
Was fasziniert Inlineskater an dieser speziellen Art der Fortbewegung?
Bei den Inline-Skates handelt es sich um Schuhe, unter denen längs vier Rollen angebracht sind. Geübte Skater können mit denen auch als Rollerblades bekannten „Rollschuhen“ richtig schnell werden und treten sogar im Speed-Skating gegeneinander an.
Skaten in der Stadt können Liebhaber mit ganz unterschiedlichen Arten von Inline-Skates. Es gibt:
- Hardboot-Skates: weisen ein relativ hohes Gewicht auf und sind wegen ihrer haltgebenden Eigenschaften gerade für Anfänger geeignet
- Speed-Skates: der sehr leichte Schuh sitzt relativ niedrig und lässt den Knöchel häufig frei, was eine höhere Beweglichkeit ermöglicht
- Offroad-Skates: sind dank ihrer Konstruktion auch im Gelände einsetzbar, die zwei angebrachten Rollen sind hier hohl und mit Luft gefüllt
Begeisterte Inline-Skater lieben an dieser Art der Fortbewegung, dass:
- sie sich quasi lautlos von A nach B auf ebenen Strecken bewegen
- die eigene Ausdauer durch das Skaten in der Stadt trainiert wird
- es sich um einen Sport handelt, der an der frischen Luft ausgeübt werden kann
- die Geschwindigkeit, die mit etwas Übung erreicht werden und einen echten Adrenalinstoß verursachen kann
- im Gegensatz zu Teamsportarten keine Terminabstimmung mit etwaigen Partnern vorgenommen werden muss
Sind Sie auf den Geschmack gekommen und wollen nun skaten in der Stadt, stellt sich die Frage: Wo darf ich das überhaupt? Muss ich auf dem Radweg bleiben oder darf ich auch die Straße benutzen?
Sie sind auf der Suche nach geeigneten Inline-Skates, Rollschuhen oder anderen Fortbewegungsmitteln für Stadt und Land? In unserer “Test & Vergleich”-Kategorie erfahren Sie, worauf Sie beim Kauf achten sollten und finden hilfreiche Tipps:
Wo dürfen Sie in der Stadt laut StVO skaten?
Wo sich Inline-Skater bei ihrer Fahrt durch das Stadtgewimmel aufzuhalten haben, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehalten. Inline-Skates gehören gemäß § 24 nicht zu besonderen Fortbewegungsmitteln.
Die Straßenverkehrsordnung sieht Inline-Skater als Fußgänger an, auch wenn sie sich wesentlich schneller bewegen. Einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) nach gilt: Sie müssen nicht auf der Fahrbahn fahren, sind aber in der Pflicht, Fußgängerwege zu benutzen.
Aus der Entscheidung des Gerichtes und der StVO geht hervor, dass das Skaten in der Stadt auf Wegen, die von Fuß- und Radfahrern gemeinsam benutzt werden dürfen, erlaubt ist – und zwar uneingeschränkt. Sie müssen sich hier nicht rechts halten, was jedoch oftmals zu gefährlichen Situationen und schlimmstenfalls auch Zusammenstößen mit Fahrradfahrern führen kann.
Ein solcher Fall wurde in der Vergangenheit vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verhandelt. Die Richter hielten in ihrem Urteil fest: Es ist die Pflicht eines Fahrradfahrers, seinen Überholwunsch rechtzeitig kundzutun.
Tut er dies nicht, indem er beispielsweise auf den Einsatz seiner Klingel oder seiner Stimme verzichtet, liegt die Haftung allein bei ihm.
Doch auch auf der Fahrbahn, einem Radweg oder Seitenstreifen darf das Skaten unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden. Entscheidend ist, dass ein entsprechend angebrachtes Zusatzzeichen dieses Verhalten erlaubt.
Wo Sie skaten dürfen in der Stadt, erkennen Sie an einem rechteckigen weißen Schild mit schwarzer Umrahmung. In der Mitte ist ebenfalls schwarz ein Rollschuhfahrer abgebildet, neben dem rechts das Wort „frei“ steht. Genehmigt dieses die Benutzung der Fahrbahn für den Inlineskater-Verkehr, sind folgende Vorgaben zu beachten:
Das Fahren ist in diesem Bereich nur mit besonderer Vorsicht legitim. Darüber hinaus gilt: Da Sie sich hier nicht alleine befinden, müssen Sie auf die übrigen Verkehrsteilnehmer äußerste Rücksicht nehmen. Sie haben das Rechtsfahrgebot einzuhalten und dürfen Fahrzeugen nicht das Überholen verwehren.
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
Guten Tag!
In München im Ostpark fahren Rollskater – Langläufer auf Rollen mit Stöcken. Diese fahren aus meiner Perspektive ohne Rücksicht auf andere. Es wird nicht gebremst man muß quasi von dem Weg aufs Gras gehen damit man nicht angefahren wird. Heute war auch noch einer dieser Rollskater mit einem Laubbläser unterwegs. Auch auf bieten diesen kurz auszumachen wenn man vorbei geht würde nicht eingegangen. Sondern ich ziemlich verbal angepöbelt. Ehrlich gesagt war es beängstigend.
Für Kinder und Hunde sind diese lauten Rollfahrer sehr erschreckend. Insbesondere noch dazu ein Laubbläser.
Meine Frage ist wie müsste man hier miteinander umgehen? Dürfen die Rollskater ohne zu bremsen den Park als Rennsttrecke benutzen?
Können diese woanders hinverwiesen werden?
Danke im voraus!
Viele Grüße,
Astrid
Skaten ist auf unseren Bahntrasse zwar möglich, aber doch teilweise sehr gefährlich.
Da die so ausgelegt sind, das Fußgänger und Radfahrer kein Problem haben und wir Skater leider drauf verzichten müssen.
Wenn ich sehe wie sauber die Straßen sind, und dann der Radweg der mit Steinen, Gehölz übersät ist, bin ich enttäuscht, und traurig das da nichts getan wird.
Ich wohne in Gummersbach.
LG. Und lasst uns Skater doch auch unseren Spaß.
Typisch Deutland eben. Es wird alles komplett kaputtreguliert. Deutschland ist das mit Abstand skaterfeindlichste Land, das ich kenne.
Ja genau das möchte ich auch wissen
*kommentar zur Frage von Kevin
{„…..Ist es mir dann erlaubt auf der Landstraße zu fahren? Wenn “Ja”, linke oder rechte Fahrbahn? (Laut ADAC links). Ich möchte gerne mit Inlinern zur Arbeit fahren…..“}
Ich habe folgende Frage:
Der Radweg am Rhein entlang ist gepflegt und glatt also perfekt zum inliner fahren. Der nebenherlaufende Fußgängerweg ist vollkommen kaputt, übersäht mit Schlaglöchern, losem Asphalt und Wurzelanhebungen. Das Schild für inliner habe ich hier noch nie gesehen. Wo darf ich jetzt fahren? Das Unfallrisiko und der Spaß sind unter o. g. Regelung für mich nicht nachvollziehbar in einer solchen Situation. Lösung wäre breitere Radwege und diese auch für inliner etc. freigeben.
Auf eine Antwort bin ich gespannt. Oder gibt es hier gar keine? Wie oben 2019?! Oder löscht ihr Fragen? Es gibt doch nicht nur eine Frage dazu…
Das Verkehrszeichen “Inlineskater frei” wurde in Lingen (Ems) seit 2016 an diversen Straßen verkehrsberuhigter Zonen (30er Zonen) angebracht. Insbesondere in der Nähe von Grundschulen. Soweit mir bekannt ist, gab es bislang keine Unfälle in diesen Bereichen an denen Inlineskater beteiligt waren. (Stand Juni 2020)
In meiner Gegend habe ich folgende Probleme:
1. Es gibt zwischen den Stadtteilen bzw. auch zwischen Dorf und Stadtteil, nicht immer einen Radweg oder einen befahrbaren Seitenstreifen und das Sonderzeichen für Inliner habe ich in unserer Gegend meines Wissen auch noch nie gesehen.
2. Zwischen zwei Stadtteilen gibt es keinen extra Radweg, denn der Weg wird von landwirtschaftlichen Fahrzeugen (Traktor, Mähdrescher, etc.) benutzt und ist vor allem aufgrund seiner Beschaffenheit für Inliner nicht zumutbar?
Ist es mir dann erlaubt auf der Landstraße zu fahren? Wenn “Ja”, linke oder rechte Fahrbahn? (Laut ADAC links). Ich möchte gerne mit Inlinern zur Arbeit fahren.
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.