Was eine Insassenunfallversicherung abdeckt

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was ist eine Insassenversicherung?

Wer Auto fährt, fährt Risiko. Auch der sorgsamste Fahrer kann nie ausschließen, dass er verunfallt oder durch das Fehlverhalten Dritter in einen Unfall verwickelt und dabei verletzt wird. Dann sollte er auf einen der Situation angepassten Versicherungsschutz zurückgreifen können.

FAQ: Insassenunfallversicherung

Was bedeutet eine Insassenunfallversicherung?

Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Versicherung, die Schäden von Insassen im Fahrzeug abdeckt. Oftmals ist sie jedoch auch Bestandteil einer allgemeinen Kfz-Unfallversicherung.

Was deckt die Insassenunfallversicherung ab?

In der Regel ist hier die Regulierung von Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden inbegriffen. Auch Schmerzensgeld gehört oft zu den Leistungen.

Ist eine Insassenunfallversicherung sinnvoll?

Das muss jeder aufgrund der Leistungen selbst entscheiden. Oftmals sind Ansprüche durch die Kfz-Haftpflichtversicherung oder eine allgemeine Unfallversicherung bereits abgedeckt.

Insassenunfallversicherung: Was ist versichert?

Die Insassenunfallversicherung soll die Mitfahrer im Auto schützen
Die Insassenunfallversicherung soll die Mitfahrer im Auto schützen

Kfz-Versicherer bieten als Zusatz zu einer Kfz-Versicherung eine Insassenunfallversicherung an. Sie schützt die Insassen eines Fahrzeuges, falls sie bei einem Verkehrsunfall einen körperlichen Schaden erleiden. Ihr Name verspricht jedoch mehr als sie hält. Vielfach bieten Versicherer die Insassenunfallversicherung auch nicht mehr in dieser Form, sondern allenfalls noch eine allgemeine Unfallversicherung (Kfz-Unfallversicheung) an. Ob jedoch für die Insassen bei einem Unfall eine Versicherung ratsam ist, muss letztlich jeder selbst beantworten.

Die Insassenunfallversicherung ergänzt die Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung. Unabhängig von der Schuldfrage schützt sie die Insassen des verunfallten Fahrzeuges vor den finanziellen Folgen unfallbedingter Personenschäden.

Versichert sind Unfälle, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Fahrzeuges, insbesondere bei der Fahrt, beim Ein- und Aussteigen oder Be- und Endladen entstehen. Wird ein Insasse durch einen Unfall verletzt oder getötet, zahlt die Insassenunfallversicherung die vereinbarte Leistung. Da es auf die Schuldfrage zunächst nicht ankommt, kann der Insasse auch dann Ansprüche gegenüber der Insassenunfallversicherung geltend machen, wenn der eigene Fahrer den Unfall verschuldet hat.

Da die Insassenunfallversicherung die Kfz-Haft- und Kaskoversicherung ergänzt, kann sie nicht für einen befristeten Zeitraum wie beispielsweise den Urlaub mit Mietwagen abgeschlossen werden und ist an den Besitz eines eigenen Fahrzeuges gebunden.

Insassenunfallversicherung bei Mietwagen, Carsharing und Mitfahrgelegenheiten

Wer am Carsharing teilnimmt, einen Mietwagen anmietet oder Mitfahrgelegenheiten in Fahrzeugen Dritter nutzt, ist nicht automatisch insassenunfallversichert. Hier gilt es, in der Police nachzulesen, ob und inwieweit in diesen Fällen Versicherungsschutz besteht. Pauschale Aussagen sind nicht möglich.

Kfz-Unfallversicherung: Wer und was ist versichert?

Alternativ zur Insassenunfallversicherung bieten Versicherer eine Kfz-Unfallversicherung an. Sie schützt nur den Fahrer des bei diesem Versicherer versicherten Fahrzeuges, soweit er beim Lenken des versicherten Fahrzeuges durch einen Unfall verletzt oder getötet wird. Ersetzt werden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme:

  • Personenschaden
  • Verdienstausfallschaden
  • Kosten für eine Haushaltshilfe
  • Schmerzensgeld
  • Unterhaltszahlungen für hinterbliebene Angehörige
  • Zahlung bei Fahrerflucht des Unfallgegners

Die Insassen des Fahrzeuges werden vom Versicherungsschutz nicht erfasst. Ihr Versicherungsschutz ist und sollte anderweitig sichergestellt sein.

Kfz-Unfallversicherung und Insassenunfallversicherung sinnvoll?

Eine Insassenunfallversicherung ist nicht unbedingt sinnvoll
Eine Insassenunfallversicherung ist nicht unbedingt sinnvoll

Der Versicherungsschutz ist in beiden Versicherungsvarianten meist überflüssig oder zumindest unwirtschaftlich, da die Risiken in den allermeisten Fällen anderweitig abgedeckt sind. Machen die Insassen des verunfallten Fahrzeuges Haftpflichtansprüche gegen den Fahrer oder den Halter geltend, deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters diese Forderungen bereits ab (zumindest seit dem Jahr 2002).

Die Insassen erhalten ihre Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden ersetzt. Da der Fahrer ohnehin nicht in den Versicherungsschutz einbezogen ist, ist die Insassenunfallversicherung kaum notwendig, wenn der Fahrer das Fahrzeug nur allein nutzt.

Hat ein Dritter den Verkehrsunfall verschuldet, haften der Unfallverursacher und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung kraft Gesetzes für jeden durch den Unfall verursachten Personen- und Sachschaden. Eine zusätzlich bestehende Insasseunfallversicherung erübrigt sich.

Es versteht sich, dass der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist, wenn der Fahrer den Unfall vorsätzlich, zum Beispiel anlässlich einer Trunkenheitsfahrt oder der Teilnahme an einem illegalen Autorennen verursacht hat und die Insassen in Kenntnis der Gegebenheiten eingestiegen und mitgefahren sind.

Welche Alternativen bestehen?

Um eventuelle Lücken abzudecken, bestehen Alternativen. Da der Fahrer in der Insassenunfallversicherung meist gar nicht und in der Kfz-Unfallversicherung nur im Rahmen eines Verkehrsunfalls versichert ist, ist es wirtschaftlicher, wenn der Fahrer für sich selbst eine allgemeine Unfallversicherung abschließt. Sie schützt ihn umfassend vor Unfällschäden jedweder Art. Der Fahrer ist dann sowohl als Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger als auch beim Sport und im Haushalt gegen Unfälle versichert. Gleiches gilt für einen Insassen. Auch er fährt mit einer allgemeinen Unfallversicherung, die Unfallrisiken auch außerhalb des Straßenverkehrs abdeckt, besser.

Hinzu kommt, dass der verunfallte Fahrer sowie die Insassen für Körperschäden auch über die eigene Krankenversicherung versichert sind und insoweit kein zusätzlicher Versicherungsschutz erforderlich ist.

Begeht der Unfallverursacher Unfallflucht, besteht zwar für die Insassen des versicherten Fahrzeuges in der Insassenunfallversicherung Versicherungsschutz. Allerdings hilft in Fällen von Unfallflucht auch die Verkehrsopferhilfe e.V., wenn Unfälle durch nicht ermittelte oder nicht versicherte Fahrzeuge verursacht werden oder in denen das Auto vorsätzlich und widerrechtlich als “Tatwaffe” eingesetzt wird.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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