Wann ist ein Interimsfahrzeug nötig?
Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024
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Ersatzfahrzeug nach einem Unfall
Viele Menschen sind täglich auf ihr Fahrzeug angewiesen. Sei es, um das Kind in die Kita zu bringen, selbst zur Arbeit zu fahren oder um Verwandte zu versorgen. Da kann ein Unfall, bei dem das Fahrzeug stark beschädigt wird und somit ohne eine Reparatur nicht mehr fahrbar ist, eine große Lücke in die Bewältigung der alltäglichen Aufgaben reißen.
Normalerweise erhält der Unfallgeschädigte in diesem Fall einen Mietwagen zur Überbrückung der Zeit oder eine Nutzungsausfallentschädigung, die diesem eine finanzielle Entschädigung für die Zeit ohne ein Auto zusichert.
Aber was passiert, wenn sich die Reparaturzeit des eigenen Autos in die Länge zieht? Ist der Geschädigte in diesem Fall immer noch dazu berechtigt, den Mietwagen oder die errechnete Nutzungsausfallentschädigung über mehrere Monate hinweg zu beziehen?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Interimsfahrzeug
Ein Fahrzeug, das für die Zeit zwischen einem unverschuldeten Unfall und Reparatur des Unfallwagens von dessen Halter erworben wird, um seine Mobilität zu gewährleisten.
Der Geschädigte kann die Kosten für das Ersatzfahrzeug beim Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend machen. Wichtig hierbei ist, dass der Erwerb des Interimsfahrzeugs günstiger ist als die Nutzung eines Mietwagens.
Klären Sie unbedingt vor dem Kauf ab, ob die gegnerische Versicherung tatsächlich die Kosten übernimmt. Stellt sich nämlich heraus, dass Sie keinen Anspruch auf ein Interimsfahrzeug haben, bleiben Sie so nicht auf den Kosten sitzen.
Interimsfahrzeug: Die Bedeutung des Begriffs
„Interim“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie Zwischenzeit. Ein Interimsfahrzeug meint also ein Übergangsfahrzeug, das in der Zeit zwischen Unfall und Wiederherstellung des Unfallfahrzeugs erworben werden soll, um die Mobilität des Geschädigten zu garantieren.
Falls also die Reparatur eines bei einem unverschuldeten Unfall beschädigten Fahrzeugs zu lange dauern sollte, hat der Geschädigte Anspruch auf die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs, wenn dieses die Kosten für einen Mietwagen nach einem Unfall bzw. die Nutzungsausfallentschädigung nicht übersteigt. Das wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) so entschieden.
Wenn derjenige, der das Interimsfahrzeug erwerben möchte, dieses finanziell nicht alleine stemmen kann, ist er durchaus dazu berechtigt, vom Unfallgegner bzw. dessen Versicherung eine Vorschusszahlung zu verlangen, die die Kosten für das Interimsfahrzeug decken kann. Ein Interimsfahrzeug hat den Vorteil, dass kein Mietwagen mehr in Anspruch genommen werden muss. Der Geschädigte erwirbt ein eigenes Auto, mit dem er alltäglichen Pflichten nachkommen kann.
Voraussetzungen für den Erwerb eines Interimsfahrzeugs
Nicht in allen Fällen kann der Anspruch auf ein Interimsfahrzeug auch geltend gemacht werden. Einige Faktoren können beeinflussen, ob ein Ersatzfahrzeug tatsächlich der Situation angemessen ist.
Wichtig ist: Sollten Sie in einem Streitfall bezüglich eines Verkehrsunfalls nicht sicher sein, welche Schäden genau die gegnerische Versicherung übernehmen wird, so sollten Sie nicht einfach auf eigene Faust ein Interimsfahrzeug erwerben.
Im schlimmsten Fall könnten Sie auf den Kosten für die Anschaffung des Autos sitzenbleiben. Da das für Sie als Geschädigten nicht gerade rentabel ist, sollten Sie auf einige Dinge achten, bevor Sie den Erwerb eines Interimsfahrzeugs auf eigene Faust angehen.
Besonders zwei Faktoren, die sich gegenseitig beeinflussen, spielen in die Entscheidung über ein Interimsfahrzeug mit hinein:
- Die Zeit der Reparatur des eigenen Wagens
- Die Kosten des Interimsfahrzeugs vs. Kosten des Mietwagens/des Nutzungsausfalls
Sollten die errechneten Kosten des Mietwagens oder der Entschädigung durch Nutzungsausfall weit über denen für den Kauf eines Interimsfahrzeugs liegen, kann dieser gerechtfertigt sein. Das sollten Sie allerdings vor dem Erwerb mit Ihrem Versicherer – bzw. dem Versicherer des Unfallverursachers besprechen.
Ist ein Interimsfahrzeug zumutbar?
In der Regel übersteigen die Kosten für ein Interimsfahrzeug allerdings die Kosten, die auf normalem Wege als Ersatzlösung für das beschädigte Fahrzeug entstehen. Aus diesem Grund ist ein Interimsfahrzeug für den Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung normalerweise nicht zumutbar. Trotzdem muss immer der individuelle Fall betrachtet werden, um eine Entscheidung darüber zu treffen.
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