Internetwache Bayern: Anzeige per Online-Verfahren
Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Gibt es eine Internetwache in Bayern?
Ja, hier gelangen Sie zur Internetwache Bayern. Beachten Sie: In Notfällen wählen Sie bitte die 110. Die Internetwache ist nicht für Notsituationen geeignet.
Was Online-Dienste betrifft gibt es mittlerweile fast alles. Egal ob neue Schuhe, Handyvertrag oder gleich der ganze Wocheneinkauf – bei Online-Bestellungen sind der Fantasie des Kunden mehr oder weniger keine Grenzen gesetzt.
Auch einigen Ämtern im öffentlichen Dienst ist der beschriebene Trend nicht entgangen. Sie profitieren von digitalen Lösungen, da beispielsweise weniger Mitarbeiter eingestellt werden müssen, wenn Verbraucher in Portalen selbst die Dateneingabe übernehmen. Ferner können gestellte Anträge effizienter organisiert und bearbeitet werden.
Wurden bei den Landespolizeidienststellen der einzelnen Bundesländer in der Vergangenheit noch keine Serviceleistungen im Internet angeboten, hat sich dies im Laufe der letzten Jahre geändert. In immer mehr Bundesländern haben Betroffene mittlerweile die Möglichkeit per Mausklick Anzeige bei der zuständigen Polizeibehörde zu erstatten. Die Internetwache ist in Bayern erst seit 2018 eingerichtet. Für welche Delikte Online-Strafanzeigen in Frage kommen, fassen wir für Sie in unserem Ratgeber zusammen. Außerdem erläutern wir Ihnen auch mögliche Nachteile des Systems.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Internetwache Bayern
Die Onlinewache soll in Bayern die Erstattung von Anzeigen erleichtern. Wer sich in einer akuten Notsituation befindet, muss allerdings weiterhin die Notruf 110 wählen und auch bei komplexeren Verstöße ist in der Regel immer noch ein Besuch auf der Polizeiwache notwendig.
Die Bayrische Internetwache ermöglicht unter anderem Anzeigen wegen Betrug bei Onlineauktionen, der Beschädigung oder dem Diebstahl von Fahrrädern sowie der Sachbeschädigung an Kfz.
Eine falsche Verdächtigung stellt eine Straftat dar und kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren nach sich ziehen.
Um welche Strafanzeigen kümmert sich die Internetwache in Bayern?
Nachdem die eingesetzte Technik den Testlauf bestanden hat, ist die Online-Anzeige jetzt theoretisch jedem Bürger zugänglich. Es besteht jedoch eine Einschränkung, da nicht alle Straftaten für das Verfahren im Internet in Frage kommen.
Gedacht ist die Internetwache in Bayern lediglich für weniger schwere Delikte. Nachfolgend sind einige Straftaten aufgelistet, die online zur Anzeige gebracht werden können.
- Online-Auktionsbetrug
- Fahrraddiebstahl
- Sachbeschädigung am Fahrrad
- Sachbeschädigung an Kraftfahrtzeugen
- Diebstahl von Teilen eines Fahrzeugs
- Unterschlagung von Gegenständen aus einem nicht abgeschlossenen Kfz
Nachdem per Online-Verfahren Anzeige erstattet wurde, wird die eingehende Anzeige automatisch an die jeweils verantwortliche Dienststelle der Polizei weitergeleitet. Es wird allerdings ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Internetwache des Bundeslandes Bayern nicht für die Annahme von Notrufen zuständig ist.
Im Notfall müssen Verbraucher daher wie bisher gewohnt die 110 kontaktieren. Ein Beispiel hierfür wäre ein Unfall mit Fahrerflucht. Da hier umgehend Hilfe geleistet werden muss, ist das Absetzen eines Notrufs der Online-Anzeige dringend vorzuziehen. Ohnehin gilt, dass bei solch schweren Straftaten die Internetwache in Bayern der falsche Adressat ist. Denn schwerwiegende Delikte sind grundsätzlich vom neuen Online-Verfahren ausgeschlossen. Fälle von Sachbeschädigung, wie beispielsweise Lackschäden am Auto oder zerstochene Reifen, können hingegen bequem per Mausklick zur Anzeige gebracht werden.
Nachteile der Onlinewache in Bayern
Kritiker des neuen Systems befürchten jedoch, dass es durch das vermeintlich einfach zu handhabende Online-Verfahren zu falschen Beschuldigungen kommen wird. Da die Hemmschwelle erfahrungsgemäß sinkt, wenn kein persönlicher Kontakt für die Erstattung der Anzeige erforderlich ist.
Um missbräuchlichen Online-Anzeigen vorzubeugen, benennt die Internetwache des Freistaats Bayern auf der eigenen Homepage in folgendem Wortlaut die Problematik und warnt vor möglichen Sanktionen:
Wenn Sie eine Straftat vortäuschen oder jemanden ungerechtfertigt beschuldigen, können Sie sich selbst strafbar machen.
Ferner werden Verbraucher auch darauf hingewiesen, dass vorsätzliche Falschanzeigen die Ermittlungsarbeit erschweren, wenn diesen irrtümlich nachgegangen wird, während begründete Anzeigen auf der Strecke bleiben.