Internetwache Berlin: Online Anzeige erstatten
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Eine Internetwache in Berlin – wird Berlinern dieses Angebot zur Verfügung gestellt?
Ja. Hier gelangen Sie zur Internetwache für Berlin. Achten Sie jedoch darauf, dass in Notfällen nach wie vor die 110 zu wählen ist. Für diese ist die Online-Wache nämlich der falsche Ansprechpartner.
Mittlerweile gibt es kaum noch Dienstleistungen, die interessierten Kunden nicht auch online zugänglich gemacht werden. Egal ob Tutorials zur Weiterbildung, Filme und Serien oder sogar der Wocheneinkauf – auf viele Angebote können Kunden bequem und schnell von zu Hause aus zurückgreifen.
Diesem Trend folgen aktuell auch immer mehr Behörden des öffentlichen Dienstes. Unter anderem sind Bürgerämter aber auch die Polizei online erreichbar. Die Internetwache in Berlin sei hier stellvertretend genannt, denn in der Hauptstadt machen sich die Behörden bereit für das Online-Zeitalter. Folgende Anliegen können im Internet bearbeitet werden:
- Eine Anzeige erstatten,
- Hinweise geben,
- Fragen stellen oder
- Lob und Kritik äußern
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Internetwache Berlin
Die Internetwache Berlin soll die Erstattung von Anzeigen erleichtern und dient als ergänzendes Angebot. In Notsituation ist die Polizei allerdings weiterhin über den Notruf 110 zu verständigen.
Die Internetwache Berlin ermöglicht unter anderem die Anzeige von Auto- und Fahrraddiebstählen sowie Betrugsdelikten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Lob und Kritik an der Arbeit der Polizei zu äußern.
Grundsätzlich sind über die Berliner Onlinewache auch falsche Verdächtigungen möglich. Wer allerdings eine falsche Anzeige erstattet, macht sich dadurch strafbar und muss mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren rechnen.
Online-Wache für Berlin: Wie User mittels Internetwache in Berlin online Anzeige erstatten können
Die Onlinewache wurde in Berlin ins Leben gerufen, um Bürgerinnen und Bürgern eine schnellere und vor allem einfachere Kommunikation mit der Polizei zu ermöglichen. In Betrieb genommen wurde in Berlin die Internetwache 2005. Fünf Jahre danach (2010) waren es bereits 46.493 Menschen, die den Online-Dienst genutzt haben. Laut Angaben der Polizei verzeichnet die Plattform rund 250 Meldungen täglich.
Aber wie läuft der Prozess genau ab, wenn Sie auf der Internetwache von Berlin beispielsweise Strafanzeige erstatten wollen? Zunächst müssen User die Plattform aufrufen und anschließend auswählen, welcher Delikt zur Anzeige gebracht werden soll. Einige Beispiele sehen Sie in der folgenden Liste:
- Betrugs-Anzeige
- Anzeigen rund um das Fahrrad
- Anzeigen rund um das Kraftfahrzeug
Haben Sie die erste Vorauswahl getätigt, werden Sie aufgefordert mittels entsprechender Schaltflächen weitere Spezifizierungen vorzunehmen. Wenn Sie beispielsweise einen Betrug auf der Online-Wache der Berliner Polizei anzeigen wollen, können Angaben gemacht werden um was für eine Art von Betrug es sich genau handelt. Zum Beispiel ob es sich um einen Bankbetrug handelt oder Sie beim Kauf bzw. Verkauf betrogen wurden. Auch E-Mail Betrüge oder Datenmissbrauch zählen zu diesem Bereich.
Wenn sich Ihr Anliegen hingegen auf Ihr Fahrrad bezieht, können Sie auch hierbei genauere Angaben machen. Beispielsweise ob es sich um einen Diebstahl handelt oder Ihr Fahrrad nur beschädigt wurde. Bei Kraftfahrzeugen gilt das Gleiche, wenn Sie bei der Internetwache für Berlin einen Vorfall zur Anzeige bringen wollen. Hier kann angegeben werden, ob das komplette Fahrzeug entwendet wurde oder nur bestimmte Fahrzeugteile. Ferner können Sie die Internetwache für Berlin und Brandenburg auch dann kontaktieren, wenn Gegenstände aus Ihrem Fahrzeug gestohlen wurden.
Internetwache der Stadt Berlin: Barrierefreiheit aber auch Missbrauchsgefahr
Neben der Zeitersparnis ist auch die Barrierefreiheit als Vorteil der Internetwache in Berlin zu nennen, der durchaus für eine flächendeckende Einführung der Plattform spricht.
Aber sowohl für Menschen mit Behinderung als auch für alle anderen Verbraucher gilt: Lassen Sie sich durch die einfache Handhabung nicht dazu verleiten voreilig Anzeige zu erstatten, ohne die Entscheidung im Vorfeld gründlich überdacht zu haben. Außerdem sollte Antragstellern klar sein, dass es trotz Online-Anzeige früher oder später zum persönlichen Kontakt mit den Beamten kommt. Falschaussagen werden spätestens dann aufgedeckt und entsprechende Strafmaßnahmen können eingeleitet werden.