Wie Sie die Internetwache Niedersachsen nutzen können
Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Gibt es eine Onlinewache für Niedersachsen?
Ja, hier gelangen Sie zur Internetwache Niedersachsen. Beachten Sie: In Notfällen wählen Sie bitte die 110. Die Internetwache ist nicht für Notsituationen geeignet.
Im Internet ist bekanntlich alles möglich: Sie können hier jedes passende Produkt, Ihre Lieblingsmusik oder die große Liebe finden. Weil sich mittlerweile ein großer Teil unseres Lebens online abspielt, ließ auch die Strafverfolgung nicht lang auf sich warten und bezieht seit Anfang der 2000er nach und nach seinen Platz im Netz. Wo 2003 das Land Brandenburg den Anfang machte, zog im Februar 2007 die Internetwache Niedersachsen nach. Dort können die Bürger auf unterschiedliche Weise mit ihrer zuständigen Dienststelle Kontakt aufnehmen, sich entsprechende Informationen beschaffen sowie mit den zuständigen Beamten interagieren.
Die Hauptfunktion besteht aber darin, dass für verschiedene Delikte maßgeschneiderte Online-Anzeigen-Formulare bereitgestellt werden, welche es den Nutzern als auch den Beamten erleichtern soll, die erforderlichen Informationen bereitzustellen bzw. zu erhalten.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Internetwache Niedersachsen
Bei den Onlinewachen handelt es sich um ein Angebot der einzelnen Bundesländer, die über das Internet unter anderem die Erstattung von Anzeigen ermöglicht.
Über den Online-Dienst können Sie unter anderem Fahrrad- und Autodiebstähle oder auch Auktionsbetrug im Internet zur Anzeige bringen.
Grundsätzlich lässt sich ein Missbrauch der Internetwachen nicht ausschließen. Eine falsche Verdächtigung stellt allerdings eine Straftat dar, die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren nach sich zieht.
Was für Möglichkeiten bietet die Internetwache Niedersachsen genau?
Eine solche polizeiliche Webpräsenz soll es in erster Linie den Bürgern erleichtern, sich mit ihren Anliegen an die zuständigen Beamten zu wenden. Daher gibt es verschiedene Reiter auf der Startseite, welche den Nutzer in die richtige Richtung schicken sollen. So kann mit dem Klick auf die entsprechende Verlinkung eine allgemeine Online-Anzeige an die Polizei Niedersachsen gesendet werden. Jedoch gibt es auch Fragebögen für spezielle Fälle. So können Sie
- einen Fahrraddiebstahl anzeigen,
- einen Fahrzeugdiebstahl anzeigen oder
- einen Online-Auktionsbetrug melden.
Jeder dieser Reiter der Internetwache Niedersachsen führt den Nutzer auf eine Fragemaske, die jene Details abfragt, welche die Beamten für die Bearbeitung des jeweiligen Falles benötigen.
So gibt es, falls Sie gegenüber der Polizei Niedersachsen eine Online-Anzeige wegen eines Fahrraddiebstahls erstatten wollen, auch einen speziellen Fragekatalog zu dem gestohlenen Gerät. Zu Anzeigen im Bereich Korruption und Wirtschaftskriminalität gibt es zwar kein gesondertes Formular bei der Internetwache Niedersachsen, aber einige Infos zum (möglicherweise auch anonymen) Melden eines Vergehens dieser Art. Hinzu kommt der Hinweis, dass dies über das Feld der allgemeinen Anzeige geschehen muss.
Darüber hinaus können Sie auf der Internetwache Niedersachsen strafrechtlich relevante Inhalte im Internet melden (bspw. Kinderpornografie) sowie einen Dank oder eine Beschwerde an die zuständigen Beamten übermitteln.
Sie können zudem, neben der Online-Anzeige, sich in Niedersachsen über das polizeiliche Onlineportal Informationen aller Art beschaffen. Dazu gehören
- Informationen zum Opferschutz sowie
- die Prävention von Straftaten.
Mögliche Nachteile einer Internetwache in Niedersachsen
Insbesondere um es Nutzern zu erleichtern, mit Ihrem Anliegen die zuständigen Behörden zu erreichen, wurden die Online-Polizeireviere eingeführt. Darüber hinaus standen bei der Planung Menschen mit Behinderung im Fokus, denen die Zugänglichkeit zu den Dienststellen besser ermöglicht werden sollte.
Bei Anzeigen steht immer die Befürchtung des Missbrauchs im Raum, unabhängig von der Art der Anzeigenerstattung. Bei Online-Anzeigen könnte die Hemmschwelle des Missbrauchs sinken.
Es kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen, eine Straftat vorzutäuschen oder wissentlich falsche Angaben zu machen. Unter Umständen leidet ein anderer Fall darunter, wenn die Beamten zunächst den falschen Angaben nachgehen.
Auf der Internetwache Niedersachsen gibt es daher vor jedem Online-Formular eine Rechtsbelehrung, welche die User darüber aufklärt, dass das wissentliche Anführen von Falschinformationen eine Straftat darstellt und wie es geahndet wird.