Internetwache im Saarland – die Polizeiwache im Internet
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Gibt es eine Internetwache im Saarland?
Ja, hier gelangen Sie zur Internetpräsenz der Onlinewache Saarland. Beachten Sie: Über die Internetwache können Sie keinen Notruf absetzen! Wählen Sie in Notsituationen die 110!
Das Internet hat einige Bereiche des alltäglichen Lebens vereinfacht. Sie können dort virtuell um die halbe Welt reisen, einen Schulabschluss nachmachen und sogar einen Partner finden. Nur polizeiliche Hilfe in Anspruch nehmen, das ging lange nicht. In den vergangenen zehn Jahren haben allerdings immer mehr Bundesländer eine sogenannte Internetwache eingerichtet. Diese bieten, je nach Bundesland, unterschiedliche Dienste an.
Meist können hier online Anzeigen erstattet werden und Hinweise zu laufenden Ermittlungen gegeben werden. Die Internetwache wird dabei jedoch nicht von allen Seiten positiv aufgefasst. Viele befürchten durch das Angebot einer bequemeren und einfacheren Anzeigemöglichkeit das Risiko einer Arbeitsvermehrung und eines immensen Mehraufwands. Seit dem 6. Dezember 2018 gibt es auch im Saarland eine Onlinewache.
Wie können Sie über die Internetwache im Saarland Anzeige erstatten? In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie dabei beachten müssen und in welchen Fällen eine Strafanzeige über die Onlinewache der Polizei im Saarland nicht möglich ist.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Internetwache im Saarland
Ja, über die Website der Internetwache des Saarlands können Sie unter anderem Anzeige wegen Betrug, Diebstahl und Sachbeschädigung erstatten.
In akuten Notsituationen – wie etwa bei einem Unfall oder einer Körperverletzung – sollten Sie stets den Notruf wählen, um die Polizei zu verständigen.
Onlinewachen sollen möglich Hemmschwellen senken und die Erstattung von Anzeigen erleichtern.
Welche Möglichkeiten bietet die Internetwache Saarland Bürgern?
Über die Onlinewache Saarland können Sie Strafanzeige erstatten. Dafür stehen Ihnen auf der Internetseite der Internetwache detaillierte Formular zur Verfügung. Um diese vollständig auszufüllen, benötigen Sie etwa 90 Minuten. Die lange Dauer begründet sich darin, dass die saarländische Polizei möglichst genaue Angaben von Ihnen benötigt, um Ihrer Anzeige adäquat nachzugehen.
Welche Straftaten können Sie bei der Onlinewache Saarland zur Anzeige bringen?
Auf der Internetseite der Polizei Saarland stehen Ihnen drei konkrete Formulare zur Verfügung:
- Betrug
- Diebstahl
- Sachbeschädigung
Grundsätzlich können Sie aber auch alle anderen Delikte über die Onlinewache anzeigen. Hat sich das Vergehen jedoch in einem anderen Bundesland ereignet, können Sie dies nicht über die Internetwache der saarländischen Polizei anzeigen.
Wichtig! Sollten Sie sich in einer Notsituation befinden, rufen Sie unbedingt den Notruf über 110! Über die Internetwache Saarland können Sie hingegen keinen Notruf absetzen.
Aufgaben anderer Onlinewachen außerhalb des Saarlandes
In Deutschland übernehmen Onlinewachen von Land zu Land zum Teil unterschiedliche Aufgaben. In Nordrhein-Westfahlen kann die Internetwache zum Erstatten von Anzeigen (wie z. B. wegen Sachbeschädigung) sowie für Hinweise bei Ermittlungen genutzt werden.
Hingegen können in Berlin noch weitere Funktionen übernommen werden, wie das Einreichen von Beschwerden und Fragen an die Polizei und das Anmelden von Versammlungen. Dadurch werden einige Aufgaben übernommen, die auch in der “analogen” Polizeiwache anfallen. Wie die Aufgaben einer Internetwache im Saarland aussehen würden, ist noch nicht bekannt.
Behörden und Politiker schätzen das Potenzial der Internetwache. Sie hoffen, dass Arbeits- und Verwaltungsprozesse vereinfacht werden und mit weniger Aufwand mehr Anzeigen entgegengenommen werden können.
Gleichzeitig versprechen sich einige, dass Internetwachen durch Einfachheit und Verfügbarkeit die Hemmschwelle von Betroffenen senken und diese eher eine Anzeige erstatten. So könnten bisher verborgene oder auch aus Scham verschwiegene Verbrechen in Zukunft erhört werden. Aus diesem Grund können Sie Anzeigen auf einigen Onlinewachen bewusst anonym stellen.
Zeugenbelehrung für Anzeigenerstatter bei der Onlinewache des Saarlands
Auf der Website der Internetwache Saarland finden Sie am Anfang der Formulare für die Online-Anzeige eine rechtliche Belehrung, die darauf hinweist, dass das Vortäuschen einer Straftat bzw. die Kundgabe falscher Angaben selbst strafbar sind. So soll verhindert werden, dass das System aufgrund seiner Einfachheit missbraucht wird. Gleichzeitig klärt Sie die Zeugenbelehrung aber auch über Ihre Rechte als Zeuge auf.