Internetwache in Sachsen-Anhalt: Per Klick ins eRevier

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Das steckt hinter dem eRevier der Internetwache Sachsen-Anhalt

Hier gelangen Sie zur Internetwache Sachsen-Anhalt. Beachten Sie: In Notfällen wählen Sie bitte die 110. Die Internetwache ist nicht für Notsituationen geeignet.

Die Polizei: Dank der Internetwache Sachsen-Anhalt auch online erreichbar.
Die Polizei: Dank der Internetwache Sachsen-Anhalt auch online erreichbar.

In vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung haben die Behörden digital aufgerüstet und Formulare und Dienste online zugänglich gemacht.

Seit geraumer Zeit bietet auch die Landespolizei einiger Bundesländer ihren Service im Internet an. Darin lässt sich das Bestreben erkennen, sich auch in puncto Sicherheit dem digitalen Zeitalter anzupassen.

Im Februar 2005 öffnete die Internetwache (auch: Onlinewache) Sachsen-Anhalt ihre (digitalen) Türen. Nun können Bürgerinnen und Bürger sich bei vielen Angelegenheiten den Weg in die nächste Polizeidirektion sparen und stattdessen die Dienste des eReviers in Anspruch nehmen.

Wie das mit der Online-Anzeige in Sachsen-Anhalt funktioniert und wie Sie das eRevier richtig nutzen können, erklärt Ihnen dieser Ratgeber.

FAQ: Internetwache Sachsen-Anhalt

Wozu dien die Onlinewache von Sachsen-Anhalt?

Über die Internetwache eRevier können Bürger mit der Polizei in Kontakt treten. Der Onlinedienst ermöglicht dabei unter anderem die Erstattung von Anzeigen, die Abgabe von Hinweisen sowie von Lob oder Kritik.

Wie läuft eine Anzeige bei der Internetwache Sachsen-Anhalt ab?

Bevor Sie wegen einer Straftat eine Anzeige erstatten können, erfolgt erst einmal eine Belehrung. So soll vor einem möglichen Missbrauch des Dienstes abgeschreckt werden. Welche Angaben darüber hinaus notwendig sind, lesen Sie hier.

Was droht bei einem Missbrauch der Onlinewache?

Bei einer falschen Verdächtigung handelt es sich um eine Straftat, die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren nach sich ziehen kann.

Diesen Service bietet die Internetwache Sachsen-Anhalt an

Wenn Sie das eRevier der Internetwache der Polizei Sachsen-Anhalt aufrufen, gelangen Sie direkt auf die Übersicht der Dienste. Mit einem Klick gelangen Sie zum jeweiligen Formular, um …

  • eine Anzeige zu erstatten,
  • einen Hinweis zu geben,
  • eine Frage zu stellen, oder
  • Lob und Kritik zu äußern.

Wie verfährt die Internetwache in Sachsen-Anhalt mit Ihrem Anliegen? Nachdem Sie das Formular online abgeschickt haben, wird es von der Internetwache an die für Sie zuständige Polizeidirektion weiter geleitet.

In Sachsen-Anhalt kann das z. B. die Polizeidirektion Nord, Süd oder Ost oder auch das Landeskriminalamt sein. Dort wird Ihr Anliegen dann bearbeitet.

Das Online-Formular der Internetwache Sachsen-Anhalt ersetzt nicht den polizeilichen Notruf! Handelt es sich um einen Notfall (z. B. einen Verkehrsunfall) wählen Sie in jedem Fall die Notrufnummer 110.

Eine Online-Anzeige bei der Polizei Sachsen-Anhalt erstatten

Bei der Polizei in Sachsen-Anhalt können Sie online Anzeige erstatten.
Bei der Polizei in Sachsen-Anhalt können Sie online Anzeige erstatten.

Rufen Sie die Seite der Internetwache in Sachsen-Anhalt auf und lesen Sie sich zunächst die Hinweise (möglichst auch zum Datenschutz) durch. Dann wählen Sie den Service, den Sie in Anspruch nehmen möchten, und füllen das entsprechende Formular aus.

Geben Sie zunächst Ihre persönlichen Daten an. Obwohl es sich um einen Onlinedienst handelt, sollten Sie sich identifizieren. Das kann die Ermittlungen erheblich vereinfachen. Außerdem ist es der Polizei so möglich, sich bei Rückfragen an Sie zu wenden.
Anschließend müssen Sie folgende Angaben machen:

  • Sachverhalt: Beschreiben Sie, worum es geht bzw. was passiert ist.
  • Tatort: Wo hat der Vorfall stattgefunden?
  • Tatzeit: Teilen Sie der Polizei Datum und Uhrzeit des Vorfalls mit.
  • Zeugen: Falls Ihnen andere Personen bekannt sind, die den Vorfall beobachtet haben, sollten Sie dies melden.
  • Wenn Sie bereits die für Ihren Wohnort zuständige Polizeidienststelle kennen, können Sie dies angeben. Das spart Zeit bei der Weiterleitung des Anliegens.

Technische Hürde: Es kann sein, dass Sie das Online-Formular erst dann nutzen können, wenn Sie das von der Internetwache Sachsen-Anhalt bereitgestellte Sicherheitszertifikat herunterladen. Neben dem jeweiligen Formular finden Sie eine Anleitung dazu.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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