Inzahlungnahme von Gebrauchtwagen: Was ist zu beachten?
Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Auto an Händler verkaufen – so funktioniert das Prozedere
Ist Ihre Familie gewachsen, hat das alte Auto oft ausgedient – es muss ein Neuwagen her. Für diesen müssen Sie unter Umständen gar nicht so viel bezahlen wie ursprünglich verlangt. Alles, was es dafür braucht, ist das Auto in Zahlung zu geben.
Wie dieses Verfahren abläuft, welche Stolperfallen drohen und wie der Wert des Fahrzeugs berechnet werden kann, lesen Sie im Folgenden.
Die Inzahlungnahme von Auto, Motorrad und Co. bieten in der Regel Händler an. Diese übernehmen das Fahrzeug des Kaufinteressenten und verrechnen seinen Restwert mit dem zu zahlenden Preis für den Neuwagen. Allerdings muss das Kfz dann auch dort erworben werden.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Inzahlungnahme
Möchten Sie bei einem Händler ein neues Auto kaufen, bietet dieser mitunter an, Ihr altes Auto in Zahlung zu nehmen. Der Wert Ihres alten Fahrzeugs wird dann mit dem Kaufpreis des neuen verrechnet.
Nein, nicht jeder Autohändler bietet diese Möglichkeit an. Manche nehmen auch nur Fahrzeuge ganz bestimmter Marken in Zahlung.
Der Fahrzeughalter genießt den Vorteil, dass er Autoverkauf und -neukauf gleichzeitig abwickeln kann. Der Händler wiederum erwirbt auf diesem Weg mitunter ein hochwertiges oder gut gepflegtes Fahrzeug zu einem geringen Preis.
Ist die Inzahlungnahme beim Auto sinnvoll?
Die Inzahlungnahme vom gebrauchten Wagen ist mit vielen Vorteilen für beide Seiten verbunden: Der Verbraucher erledigt Ver- und Neukauf in einem Abwasch, muss sich also nicht mit den langen und nervenaufreibenden Recherche nach einem anderen Abnehmer herumschlagen. Auf der anderen Seite kann der Händler mit einem seltenen, beliebten oder auch gut gepflegten Fahrzeug ein echtes Schnäppchen ergattern, dass er für einen guten Preis weiterverkaufen kann. Gerade durch Aufarbeitungen kann der Verkaufserlös in der Regel noch erhöht werden.
Nicht immer ist der Autoverkauf an den Händler ganz komplikationslos, schließlich kaufen einige Gewerbetreibende nur eine Marke bzw. wenige an, nämlich solche, die zu ihrem Markenverbund zählen. Das Angebot für Inzahlungnahme vom Gebrauchtwagen liegt deshalb oft besonders niedrig. Weist das Fahrzeug einen höheren Restwert auf, als der Autohändler dafür bietet, sollten Sie vom Handel Abstand nehmen – außer das Angebot für den Neuen ist sensationell günstig.
Übrigens: Auch Fahrzeuge, die sich noch in der Finanzierung befinden, können bei einigen Händlern in Zahlung gegeben werden. Diese übernehmen dann nach Absprache die Kreditablösung und kümmern sich gegebenenfalls auch um alle weiteren nötigen Formalitäten, wie zum Beispiel die Abmeldung bei der Zulassungsstelle.
Vor der Gebrauchtwagen-Inzahlungnahme Restwert ermitteln
Das A und O im Autohandel ist es herauszufinden, wie hoch der Wert des zu verkaufenden Fahrzeuges ist. Erst wenn Sie als Verkäufer hierum wissen, können Sie informiert und sicher in die Preisverhandlung gehen und Ihr altes Auto in Zahlung geben.
Doch wie oder wo bekommen Sie heraus, welcher Preis für Ihr Auto angemessen ist? In diesem Fall hilft die so genannte Schwacke-Liste weiter. Entwickelt von Kfz-Experten sind hier die Marktwerte der unterschiedlichsten Modelle verschiedener Marken aufgeführt.
Unter anderem online haben Interessenten auf der firmeneigenen Webseite die Möglichkeit, auch die eventuell vorhandene Sonderausstattung bei der Ermittlung des Restwerts zu berücksichtigen.
So erfahren Sie näherungsweise, wie viel Sie verlangen können, wenn Sie den Gebrauchtwagen in Zahlung geben.
Wer auf keinen der zahlreichen Online-Fahrzeugbewerter zurückgreifen möchte, hat alternativ die Möglichkeit, seinen Gebrauchtwagen einem Kfz-Sachverständigen vorzuführen. Dieser unterzieht ihn persönlich einem fachmännischen Blick. Dabei werden in der Regel nicht nur eine Inaugenscheinnahme und eine Probefahrt unternommen, sondern auch die technischen Funktionen auf den Prüfstand gestellt. Dafür fallen etwas höhere Kosten an. Der Technische Überwachungsverein (TÜV) verlangt für seinen Gebrauchtwagen-Check 90 Euro. Kommen die Experten zu Ihnen vor Ort, sind 115 Euro zu zahlen.
Auto verkaufen an Händler – gebotener Preis zu niedrig?
Stehen Sie in der Preisverhandlung mit einem Gebrauchtwagenhändler, bietet dieser – gerade für ältere Modelle – einen relativ geringen Preis. Bei seiner Kalkulation bezieht er häufig folgende Faktoren mit ein:
- Angebot und Nachfrage
- Wertverlust bis zum Zeitpunkt des Wiederverkaufs
- Kosten für die Lagerhaltung
- Instandsetzungsarbeiten
- Handelsspanne
Fazit
Die Inzahlungnahme eines Fahrzeuges sollte im besten Fall nach folgendem Schema ablaufen:
- Restwert des Gebrauchten herausfinden
- Händler finden und Neuwagen auswählen
- Preis für das zu verkaufende Kfz verhandeln