Das europäische Land Italien lockt mit vielerlei Sehenswürdigkeiten. Nur etwa 12 Fahrstunden entfernt, warten Kolosseum, Schiefer Turm von Pisa, Sixtinische Kapelle und Co. sowie malerische Städte wie Venedig, Mailand und Rom auf Besucher aus der ganzen Welt.
Wer jedoch mit dem eigenen oder einem Mietwagen nach Italien möchte, muss einige Verkehrsregeln beachten. Im Folgenden finden Sie Informationen zum Verkehrsrecht in Italien sowie einige Tipps zum Italien-Urlaub.
Dieser Ratgeber informiert Sie über das italienische Tempolimit, darüber, was passiert, wenn Sie zu viel Vino getrunken haben und Auto fahren sowie welche besonderen Regelungen für Berg- und Passstraßen gelten. Außerdem gehen wir auf die Warnwestenpflicht in Italien ein und klären, was Sie als Motorradfahrer besonders beachten sollten. Am Ende des Textes finden Sie zudem nützliche Infos, falls Sie ein Strafzettel aus Bella Italia erreicht.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Verkehrsregeln in Italien
Wo liegt die italienische Alkoholgrenze?
In Italien gelten 0,5 Promille als Grenze. Berufskraftfahrer sowie Fahranfänger müssen sich jedoch an eine Promillegrenze von 0,0 halten.
Was sollte ich in Bezug auf die italienischen Straßenschilder beachten?
Teilweise unterscheiden sich die Verkehrsschilder in Italien in ihren Farben von denen in Deutschland. Weiterhin sind gewisse Schilder ausschließlich auf Italienisch beschrieben. Informationen zum besseren Verständnis der italienischen Verkehrszeichen finden Sie hier.
Können italienische Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden?
Aufgrund eines speziellen Vollstreckungsabkommens innerhalb der EU besteht die Möglichkeit, Bußgelder aus Italien ab einer Grenze von 70 Euro in Deutschland einzutreiben.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weitere Informationen über Bußgelder aus Italien
In Italien sind die allgemeinen Bestimmungen und Regelung zum Straßenverkehr ebenfalls in einer Straßenverkehrsordnung festgehalten. Was diese genau bestimmt und wann die Vorschriften zu beachten sind, erfahren Sie hier. » Weiterlesen...
Halten Sie sich in Italien nicht an die geltenden Verkehrsvorschriften, müssen Sie auch dort mit einem Fahrverbot rechnen. Wann ein solches wahrscheinlich ist und wie lange es dauern kann, erfahren Sie in unserem Ratgeber. » Weiterlesen...
Verkehrszeichen sind auch im Ausland meist ein wichtiger Bestandteil der Verkehrslenkung und sollten von Urlauber immer beachtet werden. Welche besonderen Verkehrsschilder es beispielsweise in Italien gibt, erfahren Sie hier. » Weiterlesen...
Auch in Italien müssen Fahranfänger besondere Verkehrsvorschriften beachten., z. B. bei der Promillegrenze oder der Geschwindigkeit. Was Urlauber in diesem Zusammenhang wissen sollten und welche Bestimmungen wichtig sind, erläutert unser Ratgeber. » Weiterlesen...
Im Ausland auf der Autobahn unterwegs zu sein, bedarf manchmal besonderer Aufmerksamkeit - andere Geschwindigkeitsvorgaben oder Beschilderungen können verwirrend sein. Was in Italien auf der Autobahn zu beachten ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema. » Weiterlesen...
Wer in Italien unterwegs ist, der kommt meist nicht um das eine oder andere Gläschen Wein herum. Wer danach noch ein Kfz bedienen will, der sollte sich natürlich mit der geltenden Promillegrenze auseinandersetzen. » Weiterlesen...
Wird der Urlaub durch einen Strafzettel in Italien unterbrochen, kommt schnell Ärger auf. Außerdem sind einige Touristen unsicher, ob sie das Knöllchen überhaupt bezahlen müssen. In unserem Ratgeber erklären wir Ihnen, warum Sie der Zahlungspflicht nachkommen sollten. » Weiterlesen...
Schon Monate nach dem Italien-Urlaub flattert ein Strafzettel in den Briefkasten. Kaum kann sich der damalige Urlauber noch an den Verstoß erinnern. Ist dieser vielleicht schon verjährt? Wie lange ist ein Strafzettel aus Italien überhaupt gültig? Das verrät Ihnen dieser Ratgeber. » Weiterlesen...
In Italien muss für die meisten Autobahnen eine Straßennutzungsgebühr gezahlt werden. Im Ratgeber erfahren Sie, wie in Italien die Maut erhoben wird, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und auf welcher Fahrspur Sie sich an der Mautstation einordnen müssen, wenn Sie nach Italien fahren. » Weiterlesen...
Auszug aus dem italienischen Bußgeldkatalog
Vergehen
Bußgeld
Verstoß gegen die Gurtpflicht
ab 85 Euro
Handy am Steuer
ab 165 Euro
20 km/h zu schnell
ab 175 Euro *
über 50 km/h zu schnell
ab 545 Euro
Parkverstoß
ab 45 Euro
Rotlichtverstoß
ab 170 Euro *
Alkohol am Steuer
ab 545 Euro
* Mindestbußgeld tagsüber, nachts (zwischen 22-7 Uhr) drohen um ein Drittel höhere Bußgelder
(Stand 03/2023)
Gut zu wissen: Da es im Jahr 2022 zehn Prozent mehr Verkehrstote gab, plant die Regierung eine Erhöhung der Sanktionen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. In unserer News: “Bußgelder in Italien werden drastisch erhöht: Was Urlauber wissen müssen!“ erhalten Sie alle wichtigen Informationen diesbezüglich.
Die Straßenverkehrsordnung in Italien
Allgemein ist zu sagen, dass in Italien fast die gleichen Verkehrsregeln wie in Deutschland gelten. Dies liegt an vielen europäischen Verordnungen, nach denen sich die diversen EU-Länder richten. Eine davon ist der EU-Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen, oder kurz: Rahmenbeschluss 2005/214/JI.
Im Oktober 2010 beschloss auch Deutschland diese Verordnung, welche inländische Vollstreckungsmaßnahmen von ausländischen Knöllchen erlaubt. Was das Gesetz im Detail bestimmt und welche Verkehrsregeln in Italien gelten, soll dieser Artikel verdeutlichen.
Der Verkehr in Italien
Italiener bedienen oftmals das Klischee, besonders temperamentvoll zu sein. Besonders im Verkehr in Italien bemerken deutsche Fahrer dies des Öfteren. Neben den Autos schlängeln sich kleine Roller durch die engen Straßen. Im Hintergrund des Lärms wird zusätzlich gehupt, wild gestikuliert und gerufen.
Wer in Italien ein Fahrzeug fährt, sollte Ruhe bewahren. Die Fahrweise kann für ausländische Besucher schnell Hektik verbreiten. Dabei lohnt es sich, bei gewagten Manövern auch einmal ein Auge zuzudrücken und mit Gelassenheit zu fahren. Es dauert nicht lange, bis Sie sich an den Fahrstil gewöhnt haben.
Außerhalb der Ortschaften fehlen meist wichtige Verkehrszeichen, weshalb Besucher immer ein Navigationsgerät mitführen sollten.
Die Straßen- und Verkehrsschilder
Die Straßenschilder in Italien gleichen sich sehr denen in Deutschland. Jedoch unterscheiden sich die Schilder in deren Farben:
Hinweise auf eine Autobahn in der Nähe: grün
italienische Bundes- und Provinzstraßen ohne Maut: blau
touristische Sehenswürdigkeiten sowie interessante Orte: braun
Hinweis innerhalb der Stadt/Gemeinde: weiß
Der Verkehr in Italien wird in einigen Regionen des Landes mit zweisprachigen Schildern geregelt.
In Südtirol beispielsweise sind die Straßenschilder auf Italienisch und Deutsch.
In der Gegend um das Aostatal finden sich Schilder in italienischer und französischer Sprache.
Die wichtigsten Verkehrsschilder sind jedoch auf Italienisch beschrieben:
Zufahrt verboten: divieto di accesso
Parkplatz: parcheggio
Bauarbeiten: lavori in corso
langsam fahren: rallentare
Umleitung: deviazione
Sperrung: sbarrato
Sackgasse: strada senza uscita
Einbahnstraße: senso unico
Hupverbot: zona di silenzo
Das Tempolimit in Italien
Die Höchstgeschwindigkeit in Italien unterscheidet sich zu der in Deutschland. So müssen Autofahrer außerhalb geschlossener Ortschaften ein Tempolimit in Italien von 90 km/h beachten. Im Gegensatz zu außerorts gilt innerorts eine maximale Geschwindigkeit von 50 km/h in Italien.
Auf den Schnellstraßen ist die maximale Geschwindigkeit auf 110 km/h gedrosselt.
Italien und seine Autobahn: Die maximale Geschwindigkeit
Zu Beachten ist die Mautpflicht in Italien, denn die meisten Autobahnen sind kostenpflichtig. Die mautpflichtigen Autostradas werden mit grünen Schildern ausgewiesen. In Deutschland sollte die Mautpflicht ab 2016 eingeführt werden (dazu ist es aber bisher nicht gekommen). Die maximale Geschwindigkeit auf der Autobahn in Italien beträgt durchgehend 130 km/h. Zudem ist die Autobahn in Italien mit Geschwindigkeit-Messsystemen ausgerüstet. Auf etwa 20 Prozent des gesamten Netzes ist ein System namens Sistema Tutor installiert. Dieses misst die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit in Italien auf der Autobahn. Sistema Tutor wurde 2012 auf den Strecken eingeführt, auf denen sich besonders viele schwere und tödliche Unfälle ereignet haben.
Das System misst an mehreren Stellen. Fährt ein Tourist auf der Autobahn in Italien und hält die Geschwindigkeit einmalig nicht ein, passiert in der Regel noch nichts. Zudem ist das System nur fünf bis sechs Stunden am Tag angeschaltet. Das liegt daran, dass die Geschwindigkeitsüberschreitungen noch manuell aufgearbeitet und per Post verschickt werden.
Diese Messweise wird jedoch rechtzeitig durch Hinweistafeln angezeigt: „Tutor attivo per controllo velocita“ oder „Speed Control“. Neben diesem System gibt es aber auch noch klassische Kontrollen vom Tempolimit in Italien.
Die Autobahn ist außerdem teilweise mit modernen Anzeigetafeln bestückt. Sie zeigen den Autofahrern Hinweise zu Baustellen und Staus. Zudem weisen sie auf Minutenangaben hin, welche der Fahrer noch zurücklegt, bis er in der entsprechenden Stadt ist. Dabei bedeutet „Ortsname 20‘“, dass Sie noch 20 Minuten bis zum angegebenen Ort benötigen. Dies wird anhand der aktuellen Verkehrslage berechnet – immer unter Berücksichtigung der in Italien auf der Autobahn maximalen Geschwindigkeit.
Auf der Autobahn und außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine 24-stündige Abblendlichtpflicht. In Italien dürfen aber auch Tagfahrleuchten verwendet werden. Wer ohne Licht fährt, muss mit einem Bußgeld ab 40 Euro rechnen. Die Lichtpflicht gilt für alle Fahrzeuge.
Wer einem anderen Fahrer auf der Autobahn bei einer Panne aushelfen und es abschleppen will, kassiert ein Bußgeld. Privates Abschleppen ist in Italien nämlich verboten. Aus diesem Grund sollten Fahrer also immer den Pannendienst anrufen, um den Wagen abschleppen zu lassen.
Zudem sind die Autobahn und Schnellstraßen für Kleinkrafträder und Motorräder mit einem Hubraum von 150 Kubikmetern oder weniger verboten. Hiervon sind auch Motorräder mit Beiwagen bis 249 Kubikmetern betroffen. Mitte 2015 traten jedoch neue Verkehrsregeln in Italien in Kraft , welche auch Roller und Kleinkrafträder über 120 Kubikmetern auf der Autobahn erlauben.
Weitere Regelungen ab Mitte 2015
bei schweren Verkehrsverstößen wie beispielsweise einem Unfall mit Todesfolge wegen Alkohol am Steuer kann der Führerschein lebenslang entzogen werden
rosa Parkzonen für Frauen mit kleinen Kindern und in der Schwangerschaft
die Höhe des Bußgeldes richtet sich künftig nach der Dauer der Parkzeitüberschreitung
Motorräder, Kleinkrafträder und Fahrräder dürfen auf den Busfahrspuren fahren
Italien: Die Verkehrsregeln für Berg- und Passstraßen
Die Verkehrsregeln in Italien besagen, dass Fahrzeugfahrer Linienbussen auf Pass- und Bergstraßen immer Vorfahrt gewähren müssen. Zusätzlich hat immer das Fahrzeug Vorrang, welches bergauf fährt. Eine Ausnahme bilden Ausweichmöglichkeiten, die sich direkt an Straßen befinden. Sind diese vorhanden, muss nicht auf die Vorfahrtsregel geachtet werden.
Die Promillegrenze in Italien
Wie auch in Deutschland gibt es eine gesetzlich bestimmte Promillegrenze in Italien, die bei 0,5 Promille liegt. Fahranfänger müssen sich an die Nullpromillegrenze halten. Auch Berufskraftfahrer müssen sich an diese Regelung halten und dürfen keinen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie auf italienischen Straßen unterwegs sind.
Die Warnwestenpflicht in Italien
Die Verkehrsregeln in Italien verpflichten auch hier, wie in Deutschland, zu einer Warnweste im Fahrzeug. Diese gilt jedoch nur auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften. Sollten Sie hier also einmal aus dem Fahrzeug aussteigen und auf die Fahrbahn treten müssen, ist eine fluoreszierende Warnweste Pflicht.
Die Warnweste ist beispielsweise bei Unfällen und Pannen sowie bei schlechten Witterungsbedingungen wie Regen oder Nebel nötig. Die Warnweste wird auch immer dann erforderlich, wenn Fahrradfahrer nachts unterwegs sind oder durch einen Tunnel gelangen müssen. Wird die Warnweste vergessen, kann das Bußgeld für diesen Verstoß ab 42 Euro betragen.
Möchten Sie zudem eine Fahrradtour mit Ihren Kindern planen, müssen Sie beachten, dass für alle Kinder ab 14 Jahren eine Helmpflicht besteht.
Der Italien-Urlaub mit dem Moped oder Motorrad
Anstatt mit dem Auto oder Mietwagen nach Italien zu fahren, können Sie auch – typisch italienisch – mit einem Moped oder Motorrad das Land erkunden. Doch auch hier gibt es einige Verkehrsregeln in Italien zu beachten.
Kleinkraftradfahrer dürfen nur dann einen Beifahrer mitnehmen, wenn die Zulassungsbescheinigung oder der Fahrzeugschein ausdrücklich einen Beifahrersitz vorsieht. Der Fahrer muss in diesem Falle laut der Verkehrsregeln in Italien das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben. Als Kleinkraftrad gelten zwei- oder dreirädrige Fahrzeuge mit einem maximalen Hubraum von 50 Kubikmetern und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Ein Beispiel hierfür ist ein Motorroller.
Wer Kinder auf dem Roller mitnehmen möchte, kann dies tun, wenn das Kind selbstständig und sicher auf dem Beifahrersitz sitzt. So darf ein Kind auch als Sozius fahren, wenn die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird. Ein Mindestalter gibt es laut Straßenverkehrsordnung in Italien nicht. Das Kind muss jedoch einen zugelassenen Helm tragen und sich hinter dem Fahrer befinden. Wird beides nicht gewährleistet, kann das Bußgeld etwa 78 bis 311 Euro betragen.
Dieses Bußgeld in der Größenordnung droht auch dann, wenn ein Motorradfahrer einen „Wheelie“ ausübt. Dieser Begriff bezeichnet einen Trick, bei dem sich das Vorderrad des Zweirads über dem Boden befindet. Die Verkehrsregeln in Italien besagen also, dass das Vorderrad ständigen Bodenkontakt haben muss. Zudem regelt die StVO in Italien, dass der Motorrad- oder Motorrollerfahrer volle Bewegungsfreiheit haben muss. Der Fahrer hat beide Hände am Lenker zu haben und muss korrekt sitzen. Zudem unterliegen Zweiräder auch der Höchstgeschwindigkeit in Italien und müssen sich an diese halten.
Die Helmpflicht
Fahrer und Beifahrer von Motorrad- und Kleinkrafträdern unterliegen der Helmpflicht. Im Gegensatz zum deutschen Recht bestimmen die Verkehrsregeln in Italien, dass der Helm eine ECE-Genehmigung besitzen muss. Diese Regelung bestimmt die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen. Sie besagt, dass der Helm nach vorgeschriebenen Verordnungen gebaut, geprüft und genehmigt wurde. Wer gegen die Helmpflicht verstößt oder keine ECE-Kennzeichnung auf seinem Helm vorzeigen kann, muss mit einem Bußgeld von 78 bis 311 Euro rechnen.
Reifen in Italien: Das Winterreifenverbot
Im Mai 2014 kursierten widersprüchliche Berichte über ein Winterreifenverbot in Italien in den europäischen Medien. Dabei schürten sie Verunsicherung und Verwirrung bei den deutschen Kfz-Fahrern. Dabei gilt jedoch kein generelles Winterreifenverbot in Italien in den Sommermonaten.
Ab dem 15. Mai 2014 dürfen besondere Winterreifen nicht mehr im Sommer in Italien gefahren werden. Wer mit Ganzjahres- und Winterreifen in der Zeit vom 15. Mai bis zum 15. Oktober fährt, muss darauf achten, dass der Geschwindigkeitsindex der jeweiligen Reifen für Italien mit dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I übereinstimmt oder höher liegt.
Der Geschwindigkeitsindex bestimmt die maximal erlaubte Fahrgeschwindigkeit für die jeweiligen Reifen. Er befindet sich meist auf der Flanke des Reifens.
Befindet sich auf Ihren Reifen für den Italien-Urlaub mindestens der Geschwindigkeitsindex „Q“, sind Sie auf der sicheren Seite. Im alten Fahrzeugschein finden Sie den Geschwindigkeitsindex unter den Nummern 20, 21, 22 und 23. Der neue Fahrzeugschein listet die Bereifung bei den Kennnummern 15.1, 15.2 und 15.3. Die jeweils letzte Zahl ist die maximale Geschwindigkeit der Reifen für Italien. B bis P bezeichnet etwa eine Geschwindigkeit von 50 bis 150 km/h, Q bis Y hingegen 160 bis 300 km/h.
Jedoch sind von dieser Verordnung größtenteils nur zwei Fahrzeugtypen betroffen.
Geländewagen mit Offroad-Reifen: Diese grobstolligen Reifen besitzen meist eine M&S-Kennzeichnung und damit einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex.
Schnelle Limousinen und Sportwagen
In den Wintermonaten gilt eine Ausnahmeregelung für Reifen in Italien. Hier dürfen Urlauber auch mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex als im Fahrzeugschein fahren. Dabei muss aber ein Geschwindigkeitsaufkleber mit der maximal erlaubten Geschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers vorhanden sein.
Die Verkehrsregeln in Italien bestimmen keine Winterreifenpflicht, so wie es in Deutschland der Fall ist. Die Mindestprofiltiefe in Italien ist durch eine EU-Verordnung festgesetzt, welche auch in Deutschland gilt. Daher liegt sie bei 1,6 mm für Pkw und Lkw. Motorradreifen besitzen eine Ausnahmeregelung in puncto Mindestprofiltiefe in Italien. Sie dürfen ein Profil von mindestens einem Millimeter besitzen.
Parken in Italien
In Italien wird die Parkberechtigung anhand farblicher Bordsteine angezeigt. Ein weißer Bordschein bedeutet, dass Sie hier kostenlos parken dürfen. Bei einem Blauen ist das Parken jedoch gebührenpflichtig. Das Parken in Italien ist grundsätzlich an schwarz-gelben Bordsteinen verboten. Auch gelbe Borde bedeuten ein Parkverbot, da diese Fläche nur für Taxen, Busse und Anwohner reserviert ist. Vereinzelt können die Markierungen für das erlaubte Parken in Italien auch auf der Fahrbahn sein.
Wer einen Strafzettel in Italien für widerrechtliches Parken bekommt, muss dies meist beim örtlichen Postamt zahlen. Dies ist oft der Fall, wenn keine Kontoverbindung angegeben ist.
Weitere Verkehrsregeln in Italien
In Italien besteht außerdem, wie auch in Deutschland, eine Anschnallpflicht. Auch Hunde müssen im Auto angeschnallt werden.
Vor und auf Bahnübergängen darf laut Italien-Verkehrsregeln nicht überholt werden. Das Überholverbot gilt auch für Straßenbahnen. Diese dürfen nicht von rechts überholt werden, wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen.
Wie auch in Deutschland besteht ein generelles Handyverbot am Steuer. Wer nicht auf die Freisprechanlage oder die Kopfhörer verzichtet und dennoch das Telefon am Ohr hat, muss mit einer Geldbuße ab 160 Euro rechnen. Das Gleiche gilt für Schulbusse. Haben sie ihre Warnblinkanlage oder rot-gelbe Warnleuchten eingeschaltet, dürfen Fahrzeugfahrer niemals an ihnen vorbeifahren.
Wer seinen nächsten Italien-Urlaub mit dem Auto plant und Kinder besitzt, muss unter Umständen einen Kindersitz kaufen. Kinder unter 12 Jahren und unter einer Größe von 1,50 m müssen sich in einem Kindersitz befinden. Wollen die Kleinen auf dem Beifahrersitz mitfahren, müssen sie über 10 Jahre alt sein.
Strafzettel aus Italien erhalten?
Wer sich an die hier angegebenen Verkehrsregeln in Italien hält, hat große Chancen den Italien-Urlaub ohne ein Bußgeld oder Strafzettel zu beenden.
Im Oktober 2010 übernahm Deutschland die EU-Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Geldtrafen und Geldbußen. Wird also ein Bußgeld in Italien erlassen, hat dieses auch in Deutschland Bestand und kann hier eingetrieben werden. Letzteres gilt jedoch nur für einen Wert ab 70 Euro. Vor dem Februar 2015 galt eine Übergangsfrist. Diese ist jedoch mit dem Erlass einer Aktualisierung der Verordnung beendet.
Um den Fahrer ausfindig zu machen, der den Bußgeldbescheid aus Italien erhalten soll, dürfen die ausländischen Behörden die deutsche Kontaktstelle beim Kraftfahrbundesamt kontaktieren. Diese geben Auskunft bei folgenden Delikten:
Laut dem Bußgeldkatalog Italien müssen Bußgelder, die in Italien verursacht wurden, innerhalb von 360 Tagen bei den Betroffenen per Bescheid eingefordert werden. Ist der Bescheid rechtskräftig zugestellt, kann dieser innerhalb von 5 Jahren weiterhin vollstreckt werden. Wer seinen Strafzettel aus Italien nicht bezahlt, kann auch hier in Deutschland dafür belangt werden.
Wurde also beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Italien begangen, schickt die Behörde einen Bußgeldbescheid aus Italien. Damit keine weiteren Gebühren anfallen, ist hierbei zu empfehlen, den Strafzettel aus Italien sofort zu bezahlen. Wird dies nicht getan, kommen weitere Mahnungen mit höheren Gebühren. Das Bußgeld aus Italien kann so schnell zu einem Gerichtsverfahren werden.
Wer den Strafzettel aus Italien nicht bezahlen möchte, muss wissen, dass eine erneute Italienreise gefährlich werden kann. Werden Sie hier nämlich wieder von der Polizei angehalten, müssen Sie ein erhöhtes Italien-Bußgeld zahlen. In Ausnahmefällen darf die italienische Regierung auch Ihr Auto beschlagnahmen.
Viele italienische Gemeinden und Städte beauftragen ein privates Unternehmen namens EMO (European Municipality Outsourcing). Dieses verschickt die Strafzettel aus Italien und nimmt die Zahlung entgegen.
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.
Hallo,
Bin letztes Jahr über Pfingsten mit einem Mietwagen in Siena gewesen und habe heute eine Zahlungsaufforderung
– Verstoß – Der Fahrzeugführer fuhr unerlaubt in die verkehrsbegrenzte Zone hinein!
Bußgeld 93,91 € bei Zahlung innerhalb 5 Tage
Bußgeld 118,21 € bei Zahlung innerhalb 60 Tage
Ich bin mir sicher in Siena nur den ausgeschilderten Weg zu offiziellen Parkplätzen gewonnen zu haben!
Was kann ich tun?
Sie haben hier die Möglichkeit Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Allerdings ist es empfehlenswert, dies mit einem Anwalt abzuklären, da dieser die Erfolgsaussichten beurteilen kann. Kennt sich der Anwalt mit dem Verkehrsrecht in Italien aus, kann er Sie bezüglich der weiteren Vorgehensweise beraten.
interessant, welche einschlägigen Erfahrungen es hier mit der italienischen Bürokratie gibt, ich kann mich hier leider ebenfalls mit einer Situation und Frage dazu gesellen
es scheint zudem, dass zwischenzeitlich jedes Bussgeld (wenn man es nicht vor Ort bezahlen kann, zb weil am Sonntag in keinem dieser Büros überhaupt jemand zugange wäre), gleich mal über diese öminösen 70 Euro gepusht werden, wo ist die gesetzliche Grundlage für diese Abzocke?
also konkret der Fall: ich war auf Hotelsuche mit Auto in einem italienischen Ort; die Hotels liegen aber in einer ZTL (zona traffico limitato) = verkehrsbeschränkte Zone. Genau deswegen hatte ich eine Polizistin die den Verkehr regelte direkt gefragt, ob ich zum Zwecke der Hotelsuche in die ZTL einfahren darf, was sie mir explizit gestattete (und natürlich habe ich kein Foto von ihr mit Namensschild gemacht und das Gespräch auch leider nicht aufgezeichnet, was ich in Zukunft sicher machen werde, ich habe ja soooviel Vertrauen in die Staatsmacht, egal wo); nach mehr als einem Jahr kam nun der Bescheid mit einer Busse von sagenhaften 135 Euro, Einspruch nur per Einschreiben/Rückschein an den Polizeipräfekten und gleichzeitige Androhung, dass eben dieser Präfekt auch ganz einfach abschlägig entscheiden kann und sich das Bussgeld dann schlichtweg verdoppelt.
Das Recht bleibt hier wohl jämmerlich auf der Strecke, wo sind die Bürgerrechte in der EU geblieben, kann hier jeder Sesselquäler nach Belieben walten? Lasse ich es auf ein gerichtliches Verfahren ankommen?
Habe heute von EMO eine Zahlungsaufforderung von 70 Euro (inkl. Bearbeitungsgebühr) erhalten für einen Parkverstoss von Mai 2015 (also über 19 Monate) am Gardasee, habe niemals einen Strafzettel an der Windschutzscheibe kleben sehen.
Ist das noch rechtens nach so langer Zeit und ist die Bearbeitungsgebühr nicht zu hoch?
die Verjährungsfrist in Italien beträgt in der Regel 1 Jahr bzw. 5 Jahre, wenn der Bescheid bereits rechtskräftig zugestellt wurde. Die Bearbeitungsgebühr kann ein Anwalt für Sie überprüfen.
Hallo, ich hatte mich am 6.12.16 in Pisa in eine Parklücke gestellt, in die mich ein vermutlich afrikanischer ‘strassenverkäufer’ reinwinkte. Nach ca einer Stunde kam ich zurück uns hatte einen Strafzettel von 122,00 Euro dran.
Im Strafzettel ist alles italienisch, Art. 158/2-1 ist angekreuzt, parken in einer verkehrsberuhigten Zone.
Ich finde das ja Wucher, solche Preise. Wenn ich 50 Euro überweise, lassen die mich dann vielleicht in Ruhe?
Hallo Michael,
es ist eher unwahrscheinlich, dass eine Teilzahlung ausreicht. Vielmehr könnte diese als Einverständnis gewertet werden und Ihnen wird normalerweise im Anschluss ein Bußgeldbescheid zugestellt.
Wir fuhren in Udine in eine Straße, als uns nach 20m plötzlich zwei Carabineri aufhielten – wir würden gegen die Einbahn fahren. Die Straße hatte kein Einbahnschild, was die Herren damit abtaten dass wir doch am Gegenverkehr sehen müssten, dass das eine Einbahn sei. Gegenverkehr gab es leider nicht, auch war die Straße zweispurig. (Lt Google Maps ist es wirklich eine Einbahnstraße, auf Streetview ist auch das Schild montiert, dass bei uns fehlte). Die Straße daneben hatte übrigens ein Einbahnschild, wie hätte man das als Ortsunkundiger erkennen sollen?
114 Eur, das Strafmaß gehe aber bis 220 und wir kämen günstig davon meinten sie, selbstverständlich alles auf italienisch… Wir wurden nach Bezahlung aus der Stadt bis zur Autobahn eskortiert.
Italien: Ich habe einen Strafzettel zugeschickt bekommen und musste wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit (145 bei 130 auf der Autobahn im Nov. 2015) ein Knöllchen über 169.- zahlen (5.4.16). Der Bescheid 4 Seiten ist auf italienisch, das Zahlungsprozedere wird in englisch beschrieben, nichts auf deutsch. Gezahlt habe ich sofort, erhielt dann jedoch am 1.8.16 eine weitere Zahlungsaufforderung, wieder nur auf italienisch, nochmals 286.- zahlen. Der Grund ist mir nicht plausibel, kann das italienische Schreiben nicht deuten und habe erst einmal nicht gezahlt, zudem per Einschreiben Einspruch eingelegt und um weitere Infos auf deutsch oder englisch gebeten. Bin mal gespannt, wohin das noch führt.
in diesem Fall empfehlen wir Ihnen sich an einen Anwalt zu wenden, der sich mit dem Verkehrsrecht in Italien auskennt und mit Ihnen die weiteren Schritte besprechen kann.
Hallo,
Bin letztes Jahr über Pfingsten mit einem Mietwagen in Siena gewesen und habe heute eine Zahlungsaufforderung
– Verstoß – Der Fahrzeugführer fuhr unerlaubt in die verkehrsbegrenzte Zone hinein!
Bußgeld 93,91 € bei Zahlung innerhalb 5 Tage
Bußgeld 118,21 € bei Zahlung innerhalb 60 Tage
Ich bin mir sicher in Siena nur den ausgeschilderten Weg zu offiziellen Parkplätzen gewonnen zu haben!
Was kann ich tun?
Hallo Michael,
Sie haben hier die Möglichkeit Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Allerdings ist es empfehlenswert, dies mit einem Anwalt abzuklären, da dieser die Erfolgsaussichten beurteilen kann. Kennt sich der Anwalt mit dem Verkehrsrecht in Italien aus, kann er Sie bezüglich der weiteren Vorgehensweise beraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
interessant, welche einschlägigen Erfahrungen es hier mit der italienischen Bürokratie gibt, ich kann mich hier leider ebenfalls mit einer Situation und Frage dazu gesellen
es scheint zudem, dass zwischenzeitlich jedes Bussgeld (wenn man es nicht vor Ort bezahlen kann, zb weil am Sonntag in keinem dieser Büros überhaupt jemand zugange wäre), gleich mal über diese öminösen 70 Euro gepusht werden, wo ist die gesetzliche Grundlage für diese Abzocke?
also konkret der Fall: ich war auf Hotelsuche mit Auto in einem italienischen Ort; die Hotels liegen aber in einer ZTL (zona traffico limitato) = verkehrsbeschränkte Zone. Genau deswegen hatte ich eine Polizistin die den Verkehr regelte direkt gefragt, ob ich zum Zwecke der Hotelsuche in die ZTL einfahren darf, was sie mir explizit gestattete (und natürlich habe ich kein Foto von ihr mit Namensschild gemacht und das Gespräch auch leider nicht aufgezeichnet, was ich in Zukunft sicher machen werde, ich habe ja soooviel Vertrauen in die Staatsmacht, egal wo); nach mehr als einem Jahr kam nun der Bescheid mit einer Busse von sagenhaften 135 Euro, Einspruch nur per Einschreiben/Rückschein an den Polizeipräfekten und gleichzeitige Androhung, dass eben dieser Präfekt auch ganz einfach abschlägig entscheiden kann und sich das Bussgeld dann schlichtweg verdoppelt.
Das Recht bleibt hier wohl jämmerlich auf der Strecke, wo sind die Bürgerrechte in der EU geblieben, kann hier jeder Sesselquäler nach Belieben walten? Lasse ich es auf ein gerichtliches Verfahren ankommen?
Danke und Grüsse, Rainer
Hallo Rainer,
wir dürfen Sie leider nicht zum Einzelfall beraten. Ob Sie ein Verfahren anstreben sollten, besprechen Sie besser mit Ihrem Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Habe heute von EMO eine Zahlungsaufforderung von 70 Euro (inkl. Bearbeitungsgebühr) erhalten für einen Parkverstoss von Mai 2015 (also über 19 Monate) am Gardasee, habe niemals einen Strafzettel an der Windschutzscheibe kleben sehen.
Ist das noch rechtens nach so langer Zeit und ist die Bearbeitungsgebühr nicht zu hoch?
Gruß Tobi
Hallo Tobias,
die Verjährungsfrist in Italien beträgt in der Regel 1 Jahr bzw. 5 Jahre, wenn der Bescheid bereits rechtskräftig zugestellt wurde. Die Bearbeitungsgebühr kann ein Anwalt für Sie überprüfen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich hatte mich am 6.12.16 in Pisa in eine Parklücke gestellt, in die mich ein vermutlich afrikanischer ‘strassenverkäufer’ reinwinkte. Nach ca einer Stunde kam ich zurück uns hatte einen Strafzettel von 122,00 Euro dran.
Im Strafzettel ist alles italienisch, Art. 158/2-1 ist angekreuzt, parken in einer verkehrsberuhigten Zone.
Ich finde das ja Wucher, solche Preise. Wenn ich 50 Euro überweise, lassen die mich dann vielleicht in Ruhe?
Hallo Michael,
es ist eher unwahrscheinlich, dass eine Teilzahlung ausreicht. Vielmehr könnte diese als Einverständnis gewertet werden und Ihnen wird normalerweise im Anschluss ein Bußgeldbescheid zugestellt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Wir fuhren in Udine in eine Straße, als uns nach 20m plötzlich zwei Carabineri aufhielten – wir würden gegen die Einbahn fahren. Die Straße hatte kein Einbahnschild, was die Herren damit abtaten dass wir doch am Gegenverkehr sehen müssten, dass das eine Einbahn sei. Gegenverkehr gab es leider nicht, auch war die Straße zweispurig. (Lt Google Maps ist es wirklich eine Einbahnstraße, auf Streetview ist auch das Schild montiert, dass bei uns fehlte). Die Straße daneben hatte übrigens ein Einbahnschild, wie hätte man das als Ortsunkundiger erkennen sollen?
114 Eur, das Strafmaß gehe aber bis 220 und wir kämen günstig davon meinten sie, selbstverständlich alles auf italienisch… Wir wurden nach Bezahlung aus der Stadt bis zur Autobahn eskortiert.
Ein Schelm wer bei so einem Zufall böses denkt.
Italien: Ich habe einen Strafzettel zugeschickt bekommen und musste wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit (145 bei 130 auf der Autobahn im Nov. 2015) ein Knöllchen über 169.- zahlen (5.4.16). Der Bescheid 4 Seiten ist auf italienisch, das Zahlungsprozedere wird in englisch beschrieben, nichts auf deutsch. Gezahlt habe ich sofort, erhielt dann jedoch am 1.8.16 eine weitere Zahlungsaufforderung, wieder nur auf italienisch, nochmals 286.- zahlen. Der Grund ist mir nicht plausibel, kann das italienische Schreiben nicht deuten und habe erst einmal nicht gezahlt, zudem per Einschreiben Einspruch eingelegt und um weitere Infos auf deutsch oder englisch gebeten. Bin mal gespannt, wohin das noch führt.
Hallo Dietmar – bin gerade über deine Geschichte gestossen. Genau dasselbe passierte mir. Darf ich wissen, wie deine Geschichte endete? Besten Dank!
Hallo Dietmar J.,
in diesem Fall empfehlen wir Ihnen sich an einen Anwalt zu wenden, der sich mit dem Verkehrsrecht in Italien auskennt und mit Ihnen die weiteren Schritte besprechen kann.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org