Kabinenschlafverbot: Wann darf der LKW als Nachtlager genutzt werden?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 4. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Übernachten in der Kabine unterliegt Regelungen

Ist ein Kabinenschlafverbot in der EU einheitlich geregelt?
Ist ein Kabinenschlafverbot in der EU einheitlich geregelt?

Berufskraftfahrer legen oft Strecken zurück, die es nicht erlauben, nach erfüllter Arbeit zurück nach Hause zu fahren und dort den verdienten Feierabend zu verbringen. Aufgrund der langen Zeiten, die sie unterwegs sind, wird die Kabine fast zwangsläufig zum zweiten Zuhause – oft auch, weil es entlang der Route kaum andere Übernachtungsmöglichkeiten gibt. Doch ein Kabinenschlafverbot kann unter Umständen einen Strich durch solche Pläne machen.

Darüber, wann in LKW-Kabinen ein Schlafverbot zu beachten ist, gibt es widersprüchliche Meldungen. Das hängt nicht zuletzt auch mit den Beschlüssen der Europäischen Union vom Dezember 2018 zusammen. Welche Regelungen es zum Kabinenschlafverbot nun gibt und was eventuell geplant ist, betrachtet der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Kabinenschlafverbot

Gibt es ein Kabinenschlafverbot in Deutschland?

Ja, seit 2017 ist es nicht mehr zulässig, einen bestimmten Anteil der Ruhezeit in der Kabine zu verbringen. Auch das Schlafen ist nicht gestattet.

Wann muss ein Kabinenschlafverbot beachtet werden?

Gemäß § 8a des Fahrpersonalgesetzes (FpersG) muss während der wöchentlichen Ruhezeit ein geeigneter Schlafplatz vorhanden sein. LKW-Fahrer und auch die Halter müssen mit Sanktionen rechnen, wenn das Kabinenschlafverbot missachtet wird.

Wie hoch fällt das Bußgeld aus, wenn die wöchentliche Ruhezeit in der Kabine verbracht wird?

Sowohl Fahrer als auch Halter müssen mit Bußgeldern je angefangener Stunde rechnen. Die Tabelle bietet hier einen Überblick zur Höhe der Sanktionen.

Bußgeldkatalog zum Kabinenschlafverbot

Missachten LKW-Fahrer die Vorschriften zur wöchentlichen Ruhezeit und verbringen diese im Fahrzeug, müssen sowohl sie als auch der Halter des Fahrzeugs mit Sanktionen rechnen. Wie hoch diese ausfallen können, ist in der folgenden Tabelle aufgeführt:

VerstoßSanktionen für den FahrerSanktionen für den Halter
Wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug bzw. an einem Ort mit nicht geeigneter Schlaf­möglichkeit verbracht 60 EUR je angefangener Stunde
Nicht verhindert, dass Fahrpersonal die wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug bzw. an einem Ort mit nicht geeigneter Schlaf­möglichkeit verbringt180 EUR je angefangener Stunde

Was bedeutet „Kabinenschlafverbot“?

Wann in LKW-Kabinen ein Schlafverbot gilt, bestimmt in Deutschland das FpersG.
Wann in LKW-Kabinen ein Schlafverbot gilt, bestimmt in Deutschland das FpersG.

Der Begriff Kabinenschlafverbot ist selbsterklärend und bedeutet, dass Fahrer nicht im Fahrzeug schlafen dürfen. Allerdings geht daraus noch nicht hervor, wann es nicht zulässig ist, in der Kabine zu übernachten. In Deutschland gelten entsprechende Vorschriften seit der Änderung des Fahrpersonalgesetzes (FpersG) im Jahr 2017.

Explizit ist ein Verbot im Gesetz nicht zu finden, allerdings ist bestimmt, dass Fahrern und Haltern Bußgelder drohen, wenn die wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug verbracht wird. Somit ist das Übernachten innerhalb der gesetzlich bestimmten Wochenruhezeit von mindestens 45 Stunden untersagt. Es besteht ein Kabinenschlafverbot.

In § 8a FpersG sind die entsprechenden Bußgeldvorschriften zu finden. Neben den Bußgeldern wird zudem auch die Weiterfahrt untersagt, bis die Ruhezeiten mit einer geeigneten Schlafmöglichkeit nachgeholt sind. Somit muss eine ordentliche Schlafmöglichkeit vorhanden sein, um die wöchentliche Ruhezeit korrekt verbringen zu können.

Halten sich Fahrer nicht an das Kabinenschlafverbot, droht ihnen ein Bußgeld von 60 Euro pro unterschrittener Stunde in der nicht geeigneten Schlafmöglichkeit. Der Halter des Fahrzeugs, in der Regel der Unternehmer, muss mit 180 Euro rechnen. Im Bußgeldkatalog ist unter der Tatbestandsnummer 113 definiert, dass die Unterschreitung der wöchentlichen Ruhezeit hier mit 16 Stunden anzusetzen ist.

Soweit die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nach Artikel 8 Absatz 6 (FpersG) nicht eingehalten ist, weil diese im Fahrzeug oder an einem Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit verbracht wird, ist bei der Bemessung des Bußgeldes nach lfd. Nr.111 regelmäßig ein Unterschreiten von 16 Stunden anzusetzen, da dies der durchschnittlichen Schlafzeit innerhalb der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit entspricht.

Es wird also davon ausgegangen, dass Fahrer in der Kabine nicht die Erholung finden, welche für eine wöchentliche Ruhezeit geeignet wäre. Der durchschnittliche Schlaf von 16 Stunden dient hier als Grundlage für die Ermittlung der unterschrittenen Stunden der wöchentlichen Ruhezeit.

Wöchentliche Ruhezeit: Bestandteil der Arbeitszeit

Im LKW herrscht ein Kabinenschlafverbot, wenn die wöchentliche Ruhezeit dort verbracht werden soll.
Im LKW herrscht ein Kabinenschlafverbot, wenn die wöchentliche Ruhezeit dort verbracht werden soll.

In den gesetzlich bestimmten Lenk-und Ruhezeiten sind eben auch die Zeiten enthalten, in denen Berufskraftfahrer nicht hinterm Steuer sitzen dürfen. Darüber hinaus sind auch die Vorschriften aus dem Arbeitszeitgesetz zu beachten. Fahrer dürfen also nicht unbegrenzt lange fahren, sondern müssen Pausen und auch längere Ruhezeiten einhalten.

Neben dem Schutz der Arbeitnehmer steht hier auch die Verkehrssicherheit im Vordergrund. Übermüdete und unaufmerksame Verkehrsteilnehmer stellen ein Sicherheitsrisiko dar. Die Regelungen zu den Ruhezeiten sollen dieses Risiko mindern. In diesem Rahmen soll auch das Kabinenschlafverbot dazu beitragen, dass Fahrer sich erholen und gut schlafen können. Oft ist das auf lauten Rastplätzen und in den engen Kabinen nicht ausreichend möglich.

Grundsätzlich liegt die tägliche Ruhezeit bei elf Stunden. Diese darf im Fahrzeug verbracht werden. Das Schlafen ist in diesem Fall nicht untersagt. Die wöchentliche Ruhezeit muss, wie bereits erwähnt, mindestens 45 Stunden betragen. Diese müssen zudem auch am Stück genommen werden, ein Aufteilen ist nicht zulässig. Eine Verkürzung der Wochenruhezeit auf 24 Stunden ist allerdings möglich, wenn die fehlende Zeit nachgeholt wird.

Wer muss sich an ein Kabinenschlafverbot halten?

Grundsätzlich gilt das Kabinenschlafverbot für alle Fahrer, für die auch das Fahrpersonalgesetz zu beachten ist. Üblicherweise handelt es sich um Berufskraftfahrer, die Güter und Personen gewerblich befördern und deren Lenk- sowie Ruhezeiten aufzuzeichnen sind. In Fahrzeugen, die von vornherein keine Schlafmöglichkeit bieten, ist das Übernachten an sich schon keine erholsame Sache und auch keine gute Idee. LKW, die Schlafmöglichkeiten bieten, können jedoch für Übernachtungen genutzt werden, sofern diese nicht in die wöchentliche Ruhezeit fallen.

Kabinenschlafverbot missachtet? Bußgelder werden für Fahrer und Halter fällig.
Kabinenschlafverbot missachtet? Bußgelder werden für Fahrer und Halter fällig.

Alle betreffenden Fahrer, die in Deutschland unterwegs sind, müssen sich an diese Vorschriften halten. Sowohl Fahrer als auch die Unternehmen haben darauf zu achten, dass die wöchentliche Ruhezeit an einem Ort verbracht wird, der eine „geeignete Schlafmöglichkeit“ bietet.

Vorhaben der EU zum Kabinenschlafverbot

Da ein sogenanntes Kabinenschlafverbot innerhalb der Europäischen Union nur in einigen Ländern in nationalen Gesetzen bestimmt ist, haben die EU-Verkehrsminister im Dezember 2018 beschlossen, ein solches für die gesamte Union einzuführen. In diesem Zusammenhang entstanden Verwirrungen, da kurz nach den Verhandlungen von einem kompletten Kabinenverbot gesprochen wurde.

Tatsächlich handelt es sich auch in diesem Fall, um das Verbringen der wöchentlichen Ruhezeiten in den Fahrzeugen. Dies soll nun innerhalb der EU und auch des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) untersagt werden. Dafür müssen alle Staaten entsprechende Regelungen in nationales Recht umsetzen. Wann ein solches Kabinenschlafverbot dann in der gesamten EU gültig ist, kann derzeit noch nicht bestimmt werden.

Die tägliche Ruhezeit bleibt von dem Verbot auch weiterhin unberührt. Fahrer können also auch weiterhin in ihren Kabinen übernachten, sofern sie die Vorschriften zur wöchentlichen Ruhezeit nicht verletzen. Die Umsetzung eines kompletten Verbots wäre zudem durchaus kompliziert, da es derzeit oft nicht nur an passenden Schlafmöglichkeiten entlang der Strecken mangelt, sondern meist auch zu wenig geeignete LKW-Parkplätze vorhanden sind.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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15 Kommentare

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  1. Schneider F.
    Am 28. Februar 2023 um 19:57

    Die Probleme wurden schon beschrieben, man rechnet mit autonomen Fahrzeugen die in den nächsten 10 Jahren kommen und bis dahin erlaubt uns die Europäische Union auch das parken in Industrie Gebieten obwohl Parkverbot ausgesprochen wurde da im Moment keine ausreichenden Parkplätze mehr gebaut werden können zur Einhaltung der Pausen in diesem Beschluss heißt es unter anderem das wir auch Menschen wären und es nicht sein kann das man die Lkw Fahrer wie Sklaven behandeln könne, daher werden alle Lkw Parkverbote außer Kraft gestellt solange es keine Behinderung darstellt es finden zur Zeit Verhandlungen statt das Industriegebie dazu genötigt werden solle ausreichend Parkplätze für Mitarbeiter anzuschaffen und nicht Freiflächen um die Firmen mit Mitarbeiter pkws zu belagern und dadurch den Lkw Fahrern das Parken zu erschweren, Mahlzeit

  2. Siebels
    Am 13. Juni 2022 um 14:05

    Toll gedacht, schlecht gemacht?!wie soll das gehen bei drei bis vier abladestellen in suedfrankreich?

  3. Jona B
    Am 13. Juni 2022 um 0:36

    Wäre das Gesetz mit Übergangsfristen da (auch in der Woche 3 x Hotel) würden im nu Ibis Budgets Motel 8 usw. enstehen. Ein Jobmotor!
    In den USA ist das schon 40 Jahre so und die verdienen zudem min. 6000 USD/Monat. Kein Fahrermangel mehr,wetten?

  4. Guenter W.
    Am 11. Januar 2022 um 16:08

    Ich betrachte das “Kabinenverbot” nicht als wirklich sinnvoll … zumindest nicht an Rastplätzen an denen auch ausreichend Infrastruktur wie z.B. Toiletten und Waschgelegenheit vorhanden ist. Sehr sinnvoll erachte ich das Kabinenverbot, was man leider sehr oft sieht, das auf Parkplätzen ohne jegliche Infrastruktur die wöchentliche Ruhezeit “abgruht” wird.

  5. Johannes Z
    Am 21. März 2021 um 19:02

    …bitte Bußgeldkatalog-Auszug als pdf per mail.

    DANKE
    Johannes Z

  6. Grisch
    Am 30. Oktober 2020 um 10:26

    Als Spediteur würde ich mir da schon überlegen ob ich meinem Fahrer die Hotelkosten erstatten soll oder das ganze so umorganisiere, dass dieser am Wochenende oder unter der Woche ausreichend Zeit bei seiner Familie verbringen kann.

    Könnte für die Fahrer also durchaus auch positive Auswirkungen haben…

  7. Werner
    Am 19. Juli 2020 um 4:02

    Es ist nur wieder ein neues von sehr vielen hirnlosen Gesetzen, die vornehmlich den Namen EU tragen. Ich habe keine Ahnung, woran es liegt, daß unsere Welt immer kryptischer, komplizierter und weltfremder wird.

    Was sollen die LKW-Fahrer denn machen? Das Zelt auf dem Autobahnparkplatz aufschlagen? Ach nein, das ist ja auch verboten! Es wäre eigentlich nur lachhaft, wenn es nicht so traurig wäre.

  8. St. G
    Am 9. Juli 2020 um 23:45

    Dann wird also zukünftig am Rastplatz gezeltet oder was xDDD

  9. Frank
    Am 9. Juli 2020 um 12:32

    Welche Lobby hat da Ihre Finger in Spiel?

    Diese Gesetzgebungt dient in keinster Weise den Fahrern. Wenn ich nach 8 oder 9 Stunden auf Bock, mir noch den Stress geben muss irgendwo einzuchecken und im Hinterkopf immer den LKW samt Ladung haben muss (der irgendwo unbewacht herumsteht, vieleicht sogar mit Hochpreisiger Ladung oder Gefahrgut?). Jetz heisst es nicht “nur” mehr einen geeigneten Standplatz unterwegs zu finden, sonder auch noch eine Unterkunft. VIELEN DANK! Ein Stressor mehr im Alltag des Kraftfahrers!

    Sicher ist dies ein Zugewinn an Steuern und Einnahmen für alle die diesem Gesetz eine reale Grundlage in Form von Pensionen, Hotels und der Gleichen bieten. Am Ende bezahlt dies der Verbraucher mit den zwangsläufig erhöhten Preisen. Den Staat freut es mit seinem prozentualen Partizipieren an den Umsätzen.

    Wie schafft man Verdruss bei jenen die sich den Stress unserer Gesellschaft Tagtäglich auf der Autobahn anschauen und unterwerfen müssen? Genau so!

    Lohndumping wird damit sicher nicht reguliert ganz im Gegenteil.

    Wer verdient denn am meisten wenn die Waren möglichst billig transpotiert werden, der Fahrer? der Spediteur? der Verbraucher? oder doch eher, die Hersteller, die großen Firmen, die somit Ihre Waren möglichst effizient an den Menschen bringen? Ein Hoch auf auf alle Anteilseigner der Industrie. Schnell sichert noch Eure Profite mit Aktien. Ohne diese Ausbeutermentalität hätte es nie einen solchen Aufschwung an Ostblockfahrer gegeben. Jetzt schell ein neues Gesetz und eine neue Kuh kann gemolken werden.

    Warum nicht mal die ganze angebliche Wertschöpfungskette der Industrie gläsern gestalten von A – Z und dann kann der “normale” Verbraucher entscheiden was jener selbst Unterstützen möchte mit seinem Kauf/Investition/Verbrauch oder eben nicht!?!

    Achso, das wirft ja weniger Marge für die Anteilseigner ab, sorry habe ich ganz vergessen. Na dann lieber weiter die jenigen verarschen, die dafür sorgen, das wir unsere Lebensgrundlage serviert bekommen.

    Beste Grüße nach Brüssel.

    [Von der Redaktion bearbeitet]

    Frank D.

    • Ich
      Am 23. Dezember 2023 um 9:28

      Es geht nur ums Wochenende. Wenn du am Wochenende, während des Sonntagsfahrverbots hochpreisige Ladung auf dem Laster ist, sollte man den Disponenten feuern. Es ist nicht die Aufgabe des Fahrers, am Wochenende die Ladung zu bewachen.

  10. Ed H.
    Am 10. März 2020 um 21:04

    Was geht in den Köpfen von den Leuten vor die solch Dumme Gesetze herausbringen? Kabinen Schlaf Verbot!
    Welches Hotel in Europa hat Parkplätze für LKWs?
    Welcher Fahrer tauscht sein Bett im lkw mit einem Bett in einem Hotel an der Autobahn?
    Welcher Fahrer lässt sein Lkw auf irgend einem Parkplatz stehen?
    Warum wird der Fahrer bestraft wenn er am Wochenende nicht bei seiner Familie ist?
    Welcher Minister gibt darauf ANTWORT ?
    Bei Corona Virus braucht ihr uns , dann ist die Gesundheit egal weil ihr was zu Essen braucht. An sonsten sind wir die Buhmänner der Strasse.

    • Max M
      Am 26. April 2023 um 21:41

      Wenn ein Fahrer aus Osteuropa wochenlang ohne Unterbrechung in Deutschland/Westeuropa unterwegs ist, eine Tour nach der anderen, auch die Wochenenden auf irgendeinem Parkplatz im LKW verbringt – wie viel Geld braucht der in einem solchen Monat und wie viel braucht seine Familie in Rumänien oder Bulgarien?

      Und wie hoch muss der Lohn für einen Fahrer sein, der mit seiner Familie in Deutschland ein normales Leben führen will, deutsches Arbeitsrecht, deutsche Preise und so weiter?

      Wenn man die Ausbeutung der einen zulässt, dann gibt es keine Chance, mit den anderen konkurrenzfähig zu arbeiten.

    • Treveris
      Am 11. Oktober 2021 um 17:03

      Ziel ist es die Disponenten so zu bekommen das die Touren zuhause enden bzw. das die ganzen Osteuropäischen Fahr-Sklaven wenigstens einmal in der Woche in vernünftige Unterkünfte kommen.
      Die seriöse Firma die mit einheimischen Personal arbeitet wird damit kein Problem bekommen

  11. Kubach, W.
    Am 21. Januar 2020 um 18:42

    Hallo,
    immer wieder wird festgestellt, dass Lkw-Fahrer den Standstreifen der BAB zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepause benutzen.
    Standstreifen einer BAB sind jedoch keine Parkplätze und dürfen nur benutzt werden, die die gesetzlichen Vorschriften vorgeben.
    Welche Bußgelder werden bei Verstoß verhängt?
    Handelt es sich um eine Straßengefährdung sofern ein Unfall (z.B. Streifen des abgestellten Lkw´s) dadruch erfolgt?

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