Einmal im Jahr kommt es vor, dass ganze Städte buchstäblich auf dem Kopf stehen. Die Rede ist von der Karnevalszeit. Ob Köln, Düsseldorf oder Mainz – gerade die Karnevalshochburgen sind in der „fünften Jahreszeit“ kaum mehr wiederzuerkennen.
Menschen unterschiedlichsten Alters und verschiedenster Nationen finden sich zusammen, um sich zu kostümieren, um zu tanzen und zu feiern. Sowohl für viele Einheimische als auch für Touristen ist die Karnevalszeit ein echtes Highlight im Jahr. Startschuss für den Straßenkarneval ist dabei traditionell Weiberfastnacht, der Donnerstag vor Aschermittwoch. In den Straßen und Fußgängerzonen tummeln sich die Menschen.
Wo sich die Jecken und Narren zusammenfinden, geraten die Dinge allerdings auch schnell mal aus den Fugen. Immerhin fließt bei aller Freude und Heiterkeit auch der Alkohol und das zum Teil in großen Mengen. Entsprechend wichtig ist es, dass während des Karnevals bestimmte Regeln gewahrt werden. Im folgenden Ratgeber wollen wir Ihnen diese etwas näher bringen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Karneval
Welche Regeln gelten im Karneval bezüglich (alkoholischer) Getränke?
Grundsätzlich dürfen Sie sich nach dem Konsum von Alkohol nicht ans Steuer setzen. Außerdem haben einige Städte ein Glasflaschenverbot verhängt.
Was muss ich in der Karnevalszeit besonders beachten?
Einige Karneval-Traditionen sind mit Vorsicht zu genießen, so z. B. das Bützen (Küssen auf die Wange). Respektieren Sie die persönlichen Grenzen Ihrer Mitmenschen.
Gibt es Bußgelder für Fehlverhalten im Karneval?
Ja. Ordnungshüter sanktionieren beispielsweise das Wildpinkeln mit einer Geldbuße von bis zu 100 Euro.
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Das Auto besser stehen lassen
In Bezug auf die an Karneval geltenden Regeln ist das Thema „Alkohol am Steuer” eines der besonders wichtigen. Die ausgelassene Stimmung verleitet zur Unvernunft. Wer sich indes in alkoholisiertem Zustand hinters Steuer setzt, riskiert nicht nur Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot.
Je nach Einzelfall droht bei einer Alkoholfahrt sogar ein Strafverfahren. Nicht zuletzt stellt ein alkoholisierter Autofahrer aber vor allen Dingen eine große Gefahr für sich selbst und auch für andere dar.
Wer nach dem Rosenmontagsumzug oder im Anschluss an die Karnevalssitzung den Heimweg antritt und ein paar Kölsch intus hat, sollte also lieber auf den Bus- und Bahnverkehr zurückgreifen oder sich ein Taxi rufen. Selbstüberschätzung ist eine häufige Begleiterscheinung des Alkoholrauschs, auch an Karneval.
Video: Dürfen Sie eigentlich mit Maske Auto fahren?
Karneval: Regeln zum Thema „Glasflaschen“
Seit einigen Jahren herrschen an Karneval Regeln in puncto Glasflaschen. In vergangenen Zeiten war der Anblick des Kölner Straßenkarnevals vor allem im Bereich der Zülpicher Straße stark getrübt durch Ansammlungen knöchelhoher Haufen zersplitterter Glasflaschen.
Das Verletzungsrisiko war hierbei entsprechend hoch. Um dem entgegenzuwirken, haben einige Städte, darunter Köln, Mainz, Koblenz und Düsseldorf, für die Zeit des Straßenkarnevals ein Glasflaschenverbot für Teilbereiche der Stadt verhängt.
Mittels Zugangskontrollen durch Ordnungsbehörden werden seitdem Fußgänger vom unerlaubten Hineinschmuggeln von Glasflaschen abgehalten. Auch die Büdchen und Imbisse in den betroffenen Bereichen verkaufen in der Zeit ausschließlich Getränke in Plastikflaschen. Wer sich nicht an das Verbot hält, kassiert ein Bußgeld von 60 Euro.
Bützen: An Karneval kaum wegzudenken
Was für den Kölner in der jecken Zeit völlig gewöhnlich ist, irritiert Besucher und Touristen nicht selten: Das Bützen. Gemeint sind Küsse auf die Wange, harmlose Schmatzer, die traditionell in der Karnevalszeit ausgeteilt werden. Wegzudenken sind sie ebenso wenig wie Kamelle (Süßigkeiten) und Strüßjer (Blumensträuße) am Rosenmontag.
Doch auch hier geraten die Dinge nicht selten mal aus den geordneten Bahnen. Andere an Karneval mit Küssen auf die Wange zu begrüßen, ist die eine Sache. Ein absolutes No-Go hingegen ist es, andere zu begrapschen. Weder die ausgelassene Feierlaune noch die Tradition des Bützen sind als Freifahrtschein für ungefragtes Anfassen zu interpretieren.
Vor allem für Neulinge an Karneval sollten folgende Regeln gelten: Vor freundschaftlichen Umarmungen oder kleinen Schmatzern auf die Wange muss man sich nicht fürchten. Wer hingegen Belästigungen und/oder unsittlichen Berührungen ausgesetzt ist, sollte klare Grenzen ziehen, sich zur Wehr setzen und notfalls die Polizei alarmieren.
Wildpinkeln verboten
Überfüllte Toiletten in Kneipen und meterlange Schlangen vor Dixie-Klos verleiten viele Besucher des Karnevals zum Urinieren in der Öffentlichkeit, umgangssprachlich auch Wildpinkeln genannt.
Auch wenn dies die unzweifelhaft schnellere Variante darstellt, sich zu erleichtern, sollte davon tunlichst abgesehen werden. Hier drohen Bußgelder bis zu 100 Euro. Nicht zuletzt stellt das Wildpinkeln auch eine massive Belästigung anderer dar.
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.