An Karneval mit dem Auto fahren: Was Sie dabei beachten sollten
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
In der jecken Zeit am Steuer sitzen? Nicht ohne gewisse Regeln
Die Karnevalszeit ist für viele die wohl schönste Zeit im Jahr. Vor allem in den Karnevalshochburgen Köln, Düsseldorf oder Mainz herrscht ein regelrechter Ausnahmezustand, sobald sich die Jecken und Narren in ihre Kostüme schmeißen und loslegen.
Für so manchen Karnevalist gibt es in der „fünften Jahreszeit“ kaum Tabus. Hier wird getanzt, gegröhlt, gebützt und getrunken was das Zeug hält. Frei nach dem Motto: „An Karneval ist alles erlaubt!“
Im Straßenverkehr gilt das jedoch nicht. Für das feiernde Volk herrschen hier die gleichen Gesetze wie eh und je. Wer dennoch in alkoholisiertem Zustand an Karneval Auto fährt, hat die entsprechenden Konsequenzen zu tragen. Auch bei der Auswahl des Kostüms gilt es beim Autofahren ein paar Dinge zu beachten. Wie diese im Einzelnen aussehen, verrät Ihnen der folgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: An Karneval mit dem Auto unterwegs
Nein. Auch an Karneval gelten die üblichen Promillegrenzen. Da Alkohol am Steuer eine ernstzunehmende Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen kann, sollten Sie nicht darauf hoffen, dass die Sanktionen bei einem entsprechenden Verstoß während der Karnevalszeit geringer ausfallen.
Das kommt darauf an, ob das Kostüm Sie in irgendeiner Art behindert. Beeinträchtigt es beispielsweise Ihre Sicht oder Ihre Bewegungsfreiheit, verletzen Sie Ihre Sorgfaltspflicht, wenn aufgrund dessen ein Unfall geschieht.
Kann die Identität des Fahrers nicht festgestellt werden, bitten die Behörden die Polizei üblicherweise um Hilfe bei der Fahrerermittlung. Unter Umständen erhält der Fahrzeughalter eine Fahrtenbuchauflage.
Alkoholisiert an Karneval mit dem Auto unterwegs?
Eine der wohl größten Gefahren im Straßenverkehr stellt das Thema Alkohol dar. Gerade an Karneval fließt er in Strömen. Selbstüberschätzung ist dabei keine Seltenheit, weswegen sich viele Feierwütige trotz Pegel ans Steuer setzen.
Für diejenigen, die an Karneval mit dem Auto fahren und zuvor einen gebechert haben, kann das allerdings nicht nur teuer werden, sondern auch gefährlich. Nicht zuletzt droht einem alkoholisierten Kraftfahrer in bestimmten Fällen sogar ein Strafverfahren. Da nützt leider auch das schönste Kostüm nichts.
Ab einem Promillewert von 0,5 begeht ein Kraftfahrer eine Ordnungswidrigkeit, Alaaf hin oder her. Geahndet wird diese mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, mit zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem Monat Fahrverbot.
Bußgeldkatalog zum Alkoholverstoß
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Verstoß gegen die 0,0 Promillegrenze | 250 € | 1 | Hier prüfen ** | |
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze | ||||
... beim 1. Mal | 500 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... beim 2. Mal | 1000 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
... beim 3. Mal | 1500 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (gilt ab 0,3 Promille) | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | Hier prüfen ** | |
Alkoholgehalt im Blut ist über 1,09 Promille | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | Hier prüfen ** |
Bei 1,1 Promille gilt ein Kraftfahrer indes als absolut fahruntüchtig. Dabei kommt es nicht darauf an, ob er während seiner Fahrt Ausfallerscheinungen (wie das Fahren in Schlangenlinien oder das Missachten einer Ampelanlage) zeigt oder nicht. In dem Fall macht sich der Fahrer wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar gemäß § 316 Strafgesetzbuch (kurz: StGB). Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Ab 0,3 Promille kann sich ein Kraftfahrer strafbar im Sinne des § 316 StGB machen, wenn er Ausfallerscheinungen zeigt.
Promillerechner: Schon zu viel getrunken beim Karneval?
Karneval: Im Auto mit Kostüm fahren, darf ich das?
„Jeder Jeck ist anders“: Die Kölsche Weisheit gilt auch in Bezug auf die Vernunft beim Thema Alkohol am Steuer. Wer nüchtern bleibt und fährt, wird sich dann allerdings unter Umständen die Frage stellen, ob es erlaubt ist an Karneval mit dem Auto zu fahren trotz Kostümierung.
Die gute Nachricht lautet zunächst einmal wie folgt: Grundsätzlich ist es erlaubt, kostümiert Auto zu fahren. Ausnahmen gelten allerdings trotzdem. Die Grenze liegt dort, wo Sicht und/oder Gehör beeinträchtigt werden.
Gesetzlich regelt diesen Grundsatz § 23 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (kurz: StVO). Hierbei ist die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht mehr gewährleistet. Übergroße Perücken oder Brillen müssen vor der Fahrt also abgelegt werden. Im Falle von Zuwiderhandlungen kassieren die jecken Autofahrer dann ein entsprechendes Bußgeld.
Im Video: Darf ich zum Karneval maskiert ans Steuer?
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