Katastrophenfall bei Corona: Was bedeutet dies?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ein Virus mit katastrophalen Auswirkungen

Katastrophenfall ausgerufen: Ist Corona dadurch besser zu bekämpfen?
Katastrophenfall ausgerufen: Ist Corona dadurch besser zu bekämpfen?

Das Coronavirus stellt Politik, Wirtschaft und Gesellschaft vor eine nie dagewesene Herausforderung, für die es daher aktuelle keine Patentlösung gibt. Zudem gibt es mitunter erhebliche regionale Unterschiede, so arbeiten mancherorts Krankenhäuser und Gesundheitsämter an der Belastungsgrenze oder haben diese sogar bereits überschritten. Zustände, die nicht selten den Folgen einer schweren Naturkatastrophe gleichen.

Doch ist es wegen der Corona-Pandemie möglich, den Katastrophenfall auszurufen? Sehen die Katastrophenschutzgesetze einen solchen Fall überhaupt vor? Welche Vorteile bringt eine solche Maßnahme? Und müssen die Bürger für den Katastrophenfall bei Corona besondere Vorgaben beachten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Katastrophenfall bei Corona

Wann ist von einem Katastrophenfall die Rede?

Hierbei handelt es sich um die behördliche Feststellung eines Ereignisses, welches eine unmittelbare Gefahr für das Leben bzw. die Gesundheit zahlreicher Menschen darstellt oder einen hohen Sachschaden verursacht. Durch den Ausruf findet das Katastrophenschutzgesetz Anwendung.

Ist Corona ein Katastrophenfall?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine Pandemie wie Corona als Katastrophe zu werten. Im Einzelnen gilt es dabei allerdings die Katastrophenschutzgesetze der einzelnen Bundesländer zu prüfen. 

Welche Auswirkungen hat es, wenn Corona als Katastrophenfall gewertet wird?

Wird aufgrund einer Infektionswelle, einem Unwetter oder einem Waldbrand der Katastrophenfall ausgerufen, erleichtert dies vor allem die Koordinierung von Behörden und Organisationen. 

Rechtfertigt die Corona-Pandemie den Ausruf des Katastrophenfalls?

Die Länder haben grundsätzlich die Möglichkeit, bei Corona den Katastrophenfall auszurufen.
Die Länder haben grundsätzlich die Möglichkeit, bei Corona den Katastrophenfall auszurufen.

Wann eine Katastrophe vorliegt und wann ein Katastrophenfall ausgerufen werden kann, ist grundsätzlich eine Angelegenheit der einzelnen Bundesländer. So verfügt jedes über ein eigenes Katastrophenschutzgesetz, aus welchen sich Definitionen, Vorschriften und Zuständigkeit ergeben.

Der Freistaat Bayern hat im Frühjahr sowie im Dezember 2020 den Katastrophenfall wegen Corona ausgerufen. Ein ungewöhnlicher Schritt, denn üblicherweise – also bei Naturkatastrophen – beschränkt sich diese Maßnahme auf einzelne Gemeinden. Die Bayrische Regierung hielt diesen Schritt aber das gesamte Bundesland für unerlässlich. Die gesetzliche Grundlage bildete die Definition des Begriffs „Katastrophe“ gemäß Art. 1 Abs. 2 Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG):

Eine Katastrophe im Sinn dieses Gesetzes ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken.

Doch was bedeutet es nun konkret, wenn sich Landesregierungen dazu entschließen, den Katastrophenfall bei Corona auszurufen? Prinzipiell klingt der Begriff sehr dramatisch, dabei sorgt ein solches Vorgehen vor allem bei organisatorischen Angelegenheiten für Erleichterung. So lassen sich dadurch zum Beispiel Feuerwehren, Rettungskräften, das Technische Hilfswerk und auch die Bundeswehr rekrutieren. Eine hilfreiche Maßnahme, denn mitunter verfügen die Bundesländer über keine eigenen Einsatzkräfte zur Katastrophenabwehr. Zudem ermöglicht der Katastrophenfall den Aufbau einer einheitlichen Kommandostruktur für die Koordinierung der beteiligten Behörden und Organisationen.

Darüber hinaus können die zuständigen Behörden zum Beispiel die Räumung eines Gebietes anordnen oder das Betreten dieses verbieten. Außerdem erleichtert ein Katastrophenfall bei Corona die Beschränkung einiger Grundrechte. Art. 19 BayKSG führt dabei folgende auf:

  • körperliche Unversehrtheit
  • Freiheit der Person
  • Versammlungsfreiheit
  • Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung

Nicht zuletzt ist im Katastrophenfall auch eindeutig geregelt, wer den Helfern bzw. ihren Arbeitgebern Gehaltsausfälle erstatten muss.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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