Katze von Auto überfahren: Drohen rechtliche Konsequenzen?
Letzte Aktualisierung am: 27. Juli 2024
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Samtpfoten im Straßenverkehr
Katzen haben gemeinhin sieben Leben, doch treffen die Samtpfoten auf ein Auto, können diese schnell verwirkt sein. Denn gegen Kraftfahrzeuge haben die schlauen Mäusejäger kaum eine Chance. Ein Risiko, mit welchem vor allem die Besitzer von Freigängern jeden Tag konfrontiert sind, während sie auf die Heimkehr der Vierbeiner warten. Aber auch für Autofahrer, denen eine Katze vor das Auto läuft, ist dies eine dramatische Situation.
Doch müssen Fahrzeugführer, die eine Katze überfahren, dies der Polizei melden? Schreibt der Gesetzgeber konkrete Verhaltensregeln für einen solchen Unfall vor? Drohen Sanktionen für Autofahrer, die eine Katze angefahren haben? Welche Rechtslage gilt bei möglichen Haftungsansprüchen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Katze wird überfahren
Personen, die eine Katze versehentlich überfahren, begehen laut Gesetz in der Regel keine Sachbeschädigung. Lassen sie aber eine verletzte Katze zurück, kann dies den Tatbestand der Tierquälerei erfüllen.
Es besteht in diesem Fall keine gesetzliche Meldepflicht. Dennoch sollten Autofahrer, die versehentlich eine Katze überfahren, die Polizei rufen. Diese verständigt dann unter anderem einen Tierarzt.
Wurde eine Katze angefahren, sind die Kosten für den Tierarzt in der Regel vom Halter zu bezahlen, da der Unfall auf eine Pflichtverletzung des Besitzer zurückzuführen ist.
Weiterführende Ratgeber zu Unfällen mit Tieren:
Video: Tier überfahren – was nun?
Katze überfahren: Was ist nun zu unternehmen?
Bei jedem Verkehrsunfall sind die Beteiligten laut StVO dazu verpflichtet, anzuhalten und sich über die entstandenen Unfallschäden zu vergewissern. Dies gilt auch, wenn Sie nur einen Aufprall spüren bzw. hören. Hierzu ist an einer sicheren Stelle anzuhalten und die Warnblinkanlage einzuschalten. Bevor Sie das Fahrzeug verlassen, sollten Sie zudem die Warnweste anlegen.
Meist ist der Schock groß, wenn Autofahrer feststellen, dass eine Katze überfahren wurde. Wo muss ich anrufen? Welche Maßnahmen kann ich ergreifen? Und wie geht es nun weiter? Diese Fragen schießen den Beteiligten in einer solchen Situation häufig durch den Kopf.
Grundsätzlich gilt, stellt das Tier auf der Fahrbahn ein Hindernis dar, müssen Sie die Unfallstelle unbedingt absichern. Stellen Sie dafür das Warndreieck auf. Danach gilt es, die Polizei darüber zu informieren, dass eine Katze überfahren wurde. Melden Sie dabei unbedingt den genauen Unfallort und machen Sie Angaben über den Zustand des Tieres. Anschließend warten Sie auf des Eintreffen der Beamten und ggf. eines hinzugezogenen Tierarztes.
Eine Meldepflicht für Unfälle mit Haustieren gibt es in Deutschland nicht. Allerdings können sich Autofahrer, die einfach weiterfahren, nachdem eine Katze überfahren wurde, strafbar machen. Denn müssen Tiere unnötige Qualen erleiden, kann es sich um Tierquälerei handeln, die gemäß Tierschutzgesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen kann. Ist die Katze, die angefahren wurde, bereits tot, liegt der Tatbestand der Tierquälerei in der Regel nicht mehr vor. Dennoch sollten Sie auch in diesem Fall die Polizei verständigen, um ggf. den Besitzer des Vierbeiners zu ermitteln.
Katze angefahren: Wer zahlt Tierarztkosten und Schaden am Auto?
Gemäß § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Tierhalter für die Schäden aufkommen, die ihre Vierbeiner verursachen. Bei einem Verkehrsunfall kann dies schnell teuer werden. Daher sollten insbesondere die Besitzer von Freigängern eine private Haftpflichtversicherung abschließen, die auch Katzen beinhaltet.
Denn wurde eine Katze überfahren, sind der Schaden am Auto, mögliche Behandlungskosten des Autofahrers sowie die Tierarztkosten in der Regel von Tierhalter zu übernehmen. Eine Teilschuld kann der Fahrzeugführer aber erhalten, wenn dieser gegen die geltenden Verkehrsregeln verstößt und zum Beispiel das Tempolimit missachtet.
Sie machen sich Sorgen um die drohenden Tierarztkosten, für den Fall dass Ihre Katze angefahren wird? Eine Versicherung kann sich in diesem Fall lohnen. Dabei sollten Sie sich aber im Vorfeld gründlich über die Konditionen für eine solche Tierkrankenversicherung informieren.
Katze überfahren, das kommt häufig vor. Die meisten Kleintiere erkennen die Gefahr nicht und laufen plötzlich über die Straße. Oft ist die Katze dann schwer verletzt. Brustkorb gequetscht, massive Einblutung in die Lunge, innere und äußere Blutungen, Wirbelsäule gebrochen, Lähmungen des hinteren Körpers. Ich wohne auf dem Dorf und habe das alles schon gesehen. Auf keinen Fall das Tier anfassen. Bei so schweren Verletzungen kann ein Tierarzt auch nichts mehr tun. Und was soll die Polizei tun? Den Unfallort absperren und Berichte anfertigen? Bussgelder verteilen? Das einzige was getan werden kann ist den Besitzer ausfindig zu machen und zu verständigen. Der muss dann häufig zu sehen wie das Tier an den Verletzungen zu Grunde geht. Vielleicht findet sich dann eine geeignete Stelle das Tier zu beerdigen. Mein Fahrlehrer hat gesagt für Hasen darf man keine Vollbremsung machen, denn wenn dann jemand auffährt bekommt man eine Schuld. Andereseits muss ein Auto in Ortschaften immer bremsbereit sein. Der Autofahrer muss am Unfallort bleiben und absichern, aber mehr ist oft nicht möglich
Sehr gute Informationsquelle, die ich gerne bei der Recherche für Ausbilden benutze.
Frage: Wer kommt für Tierarztkosten auf, wenn es sich bei der angefahrenen Katze um ein herrenloses Haustier handelt. Das es per Definition keinen Besitzer hat, kann dieser ja auch nicht dafür aufkommen. Alternativ wäre die Kommune auf deren Germarkung sich der Unfall ereignet hat.
Vielen Dank