Auf dem Kaufland-Parkplatz: Ist ein Strafzettel gültig?
Letzte Aktualisierung am: 11. September 2024
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Parkscheibe vergessen, Knöllchen kassiert: Infos und Tipps für Autofahrer
Im Jahr 1984 eröffnete der erste Supermarkt mit dem Namen „Kaufland“. Heute gibt es deutschlandweit etwa 670 Filialen, in denen Kunden alles Nötige für ihren täglichen Bedarf finden. Wie auch viele andere Supermärkte setzt Kaufland bei vielen seiner Filialen darauf, deren Parkplätze von privaten Firmen überwachen zu lassen.
Kunden dürfen die Parkplätze von Supermärkten meist kostenlos nutzen. Immer häufiger finden sich dort jedoch Schilder, die darauf hinweisen, dass das Parken nur für einen gewissen Zeitraum erlaubt ist. Zur Überprüfung, dass niemand zu lange parkt, müssen die Kunden eine Parkscheibe auslegen, auf welcher die Ankunftszeit eingestellt wurde.
Viele Kunden übersehen die Hinweisschilder jedoch oder vergessen es im Alltagsstress, eine Parkscheibe auszulegen. Nach dem Einkauf kann dann eine teure Überraschung auf den Betroffenen warten: ein Knöllchen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Müssen Sie, wenn Sie auf einem Kaufland-Parkplatz einen Strafzettel erhalten haben, die angegebene Summe tatsächlich bezahlen?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Strafzettel auf dem Kaufland-Parkplatz
Häufig überwachen private Unternehmen Supermarktparkplätze. Verstoßen Sie gegen die Regeln, die auf gut erkennbaren Hinweisschildern auf dem Gelände festgehalten sind, kann eine Art Strafzettel die Folge sein. In diesem Fall wird von einer Vertragsstrafe gesprochen.
Die Vertragsstrafe darf maximal das Doppelte eines regulären Bußgeldes für das Falschparken auf öffentlichen Straßen betragen. Die Grenze liegt demnach in der Regel bei 80 Euro.
Sie können mit einem Widerspruch gegen eine ungerechtfertigte Vertragsstrafe vorgehen – etwa, wenn das Hinweisschild auf dem Parkplatz an einer nicht gut einzusehenden Stelle angebracht war. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Dürfen Supermärkte ihre Parkplätze von privaten Unternehmen kontrollieren lassen?
Im Regelfall ist es so, dass der Parkplatz eines Supermarktes nicht öffentlicher, sondern privater Grund ist. Der Besitzer kann deshalb festlegen, wer dort unter welchen Voraussetzungen parken darf.
Der Supermarkt hat verständlicherweise ein Interesse daran, dass immer ausreichend freie Parkplätze für seine Kunden vorhanden sind. Doch oft stellen auch Fremd- bzw. Dauerparker ihre Fahrzeuge auf Supermarktparkplätzen ab.
Um dies zu verhindern, beauftragen viele Supermärkte, darunter auch Kaufland, private Unternehmen damit, ihre Parkplätze zu überwachen.
Diese Überwachung von Supermarktparkplätzen ist grundsätzlich erlaubt. Des Weiteren dürfen Regelverstöße von Parkenden sanktioniert werden. Sie können also auf dem Kaufland-Parkplatz einen Strafzettel erhalten und müssen diesen unter Umständen auch bezahlen.
Strenggenommen handelt es sich hierbei nicht um einen Strafzettel. Ein solcher darf nämlich nur von einer Behörde ausgestellt werden, wenn Sie im öffentlichen Raum einen Parkverstoß begangen haben. Vielmehr wird bei privaten Parkplätzen von einer Vertragsstrafe gesprochen. Da die Begriffe „Knöllchen“ und „Strafzettel“ in der Umgangssprache jedoch auch in diesem Zusammenhang verwendet werden, nutzen wir diese auch in diesem Ratgeber und meinen damit dann, wenn wir nicht ausdrücklich auf etwas anderes hinweisen, die Vertragsstrafe.
Wann ist die Vertragsstrafe auf dem Supermarktplatz gerechtfertigt?
Wenn Sie auf dem Kaufland-Parkplatz einen Strafzettel erhalten haben und zur Zahlung einer Vertragsstrafe aufgefordert wurden, sollten Sie zunächst die Beschilderung überprüfen. Die Vertragsstrafe ist nämlich nur dann gültig, wenn der Parkplatz mit Hinweisschildern ausgestattet ist, die klar und deutlich auf die geltenden Parkregeln aufmerksam machen.
Es muss schnell und einfach zu verstehen sein, …
- wie lange und unter welchen Voraussetzungen Sie parken dürfen (z. B. nur Kunden, keine Fremdparker),
- ob Sie bei Verstößen abgeschleppt werden können und
- welche Vertragsstrafe bei Verstößen genau droht.
Ist Ihrer Meinung nach das Hinweisschild nicht aussagekräftig genug oder nicht gut für Parkende sichtbar, so sollten Sie Beweisfotos machen. Diese können Sie dann vorlegen, wenn Sie auf dem Kaufland-Parkplatz einen Strafzettel erhalten haben und dagegen vorgehen möchten.
Wie teuer darf das Knöllchen auf dem Supermarktparkplatz sein?
Wie wir bereits erwähnt haben, handelt es sich bei einem Supermarktparkplatz meist um privaten Grund. Der Besitzer kann also selbst die dort geltenden Regeln festlegen. Das bedeutet jedoch nicht, dass er willkürlich sehr hohe Vertragsstrafen festlegen darf.
Grundsätzlich gilt, wenn Sie auf dem Kaufland-Parkplatz einen Strafzettel erhalten haben: Die Vertragsstrafe darf in der Regel maximal das Doppelte dessen betragen, was Sie für einen Parkverstoß im öffentlichen Raum bezahlen müssten.
Für das Parken ohne Parkscheibe bzw. das Überschreiten der geltenden Parkdauer auf einer öffentlichen Straße müssen Sie laut aktuellem Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld in Höhe von 20 bis 40 Euro rechnen. Eine Vertragsstrafe bis zu einer Höhe von 80 Euro für das regelwidrige Parken auf einem Supermarktplatz kann also unter Umständen gerechtfertigt sein. Bei höheren Beträgen kann sich ein Widerspruch lohnen.
Es kann durchaus dazu kommen, dass Sie nach dem Parken auf dem Kaufland-Parkplatz keinen Strafzettel an Ihrem Auto finden, aber kurze Zeit später ein Schreiben eines Inkassobüros oder des Überwachungsunternehmens in Ihrem Briefkasten finden. Bei diesen werden meist zusätzlich zur Vertragsstrafe hohe Mahnkosten angesetzt. Gut zu wissen: Wussten Sie nichts von der ursprünglichen Forderung, weil kein Knöllchen an Ihrem Auto war, dann müssen Sie die Mahnkosten nicht zahlen.
Wie können Sie gegen eine ungerechtfertigte Vertragsstrafe vorgehen?
Haben Sie auf einem Kaufland-Parkplatz einen Strafzettel erhalten und möchten gegen die Vertragsstrafe vorgehen, so haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Diesen müssen Sie an die Firma richten, welche die Vertragsstrafe ausgesprochen hat.
Beachten Sie, dass Sie Ihren Widerspruch gut begründen müssen. Legen Sie beispielsweise Fotos bei, die belegen, dass die Hinweisschilder nicht gut zu sehen oder dass diese nicht aussagekräftig genug sind.
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Habe bei Kaufland in OFFENBURG eingekauft und die Parkscheibe vergessen zu legen.Laut Beleg bezahlte ich um uhrzeit 16:51an der Kasse,die Vertragsstrafe von 22,90 Euro wurde um 16:49Uhr ausgestellt.Auch der Hinweis,man könne sich für eine Klärung an die Kundeninformation wenden,was ich auch tat,wurde ich barsch zurechtgewiesen,man könne nichts tun,ich soll mich an GSG wenden,aber da gibt es kein Ansprechpartner,kein durchkommen,
Ich erhielt meine Vertragsstrafe von “fairparken” am Kaufland in Roth direkt nach dem Verlassen des Autos. Offensichtlich wurde ich beim Verlassen beobachtet und noch in der gleichen Minute mit einer Vertragsstrafe bedacht. Ich habe extra auf die Uhr gesehen, weil ich danach noch einen Termin hatte, den ich nicht verpassen durfte. Es war 9:26 Uhr als ich den Kaufland-Supermarkt betrat. Die gleiche Uhrzeit steht auf meiner Vertragsstrafe von 29,90 €,
Im Kaufland war ich exakt drei Minuten um einen einzigen Artikel zu kaufen. Um 9:29 Uhr stand ich wieder am Auto und fand den “fairparken”-Wisch an der Windschutzscheibe. Die Firma sollte sich besser von “fairparken” in “unfairabzocken” umbenennen. Der große Parkplatz war übrigens bis auf fünf Autos komplett leer.
Warum bekommt man eine Vertragsstrafe von 29,90 € für drei Minuten Parken ohne Parkscheibe? Warum wird man beobachtet und erhält den Strafzettel unmittelbar nachdem man das Auto verlassen hat? Und warum darf man selbst im eingeschränkten Halteverbot drei Minuten halten, was dann nicht als Parken gilt, sondern eben als Halten, und was folglich nicht gebührenpflichtig verfolgt werden kann?
Ich habe genau einem Monat nach der angeblichen “Tat” ein Schreiben der German Service Group wegen eines Parkverstoßes auf dem Kauflandparkplatz in Neustrelitz erhalten.
Das Fahrzeug war mit einer KBA zugelassenen elektronischen Parkscheibe ausgerüstet und zudem während des Einkaufs dort ständig mit einer Person besetzt. Es hat sich definitiv niemand dem Auto auch nur ansatzweise genähert, um nach der Parkuhr zu sehen oder einen Zettel unter den Scheibenwischer zu klemmen. Die Zahlungsaufforderung kam dann auch gleich im Stil einer Erinnerung, obwohl es kein vorheriges Schreiben gab.
Ich habe sofort Widerspruch eingelegt und einen Nachweis der angeblichen Tatzeit und ein Beweisfoto angefordert.
Ich vermute hier pauschale Abzocke, bequem vom heimischen Sofa aus, via Kamera.
Das ich das komplette Einkaufszentrum zukünftig meiden werde, ist vielleicht nachvollziehbar.
Wenn vor der eigenen Ladentür der Kaufkunde ausgenommen wird, darf man sich über die Abwanderung ins Internet nicht beschweren.
Ich denke, dass direkt auf mich, als Fahrer mit fremden Kennzeichen gewartet wurde, denn ich bin um 11.23 Uhr angekommen und der Parkverstoß wurde um 11.25 Uhr aufgenommen.
Mein Enkel hatte um 11.30 Uhr einen Augenarzttermin im Kauflandgebäude Gotha und wir waren wegen der Straßensperrung auf der B247 spät, aber nicht zu spät angekommen. Das NAVI hat mich auf den Kauflandparkplatz geleitet, ich weiß nicht, ob der Augenarzt andere Parkmöglichkeiten hat.
Wegen dieser späten Ankunft habe ich die Parkscheibe zwar eingestellt, deshalb weiß ich auch die genaue Ankunftszeit, aber ich habe die Parkscheibe in Gedanken nicht sichtbar hingelegt.
Deshalb ist der Parkverstoß sicherlich rechtens, aber nach 2 Minuten einen Strafzettel zu bekommen, ist offensichtlich Abzocke. Soviel Zufall kann nicht sein.
Übrigens hängen die Schilder so ungünstig, dass man als Fremder nicht lesen kann, wie lange man parken dürfte.
Übrigens war ich schon um 12.06 Uhr bei McDonalds.
Mit unfreundlichen Grüßen
Martina B
Mich hat’s bei Kaufland in Würzburg, Industriestraße erwischt. Hier kontrolliert German-Service-Group.
Ich kam mit dem Wohnmobil aus dem Urlaub und wollte noch schnell etwas einkaufen und einen Kaffee trinken, der Parkplatz war leer. Die Parkuhr lag aus, aber ich habe nicht die korrekte Zeit eingestellt. 29,50€ – Danke, Kaufland. Dafür, dass ich Geld reintrage, werde ich draußen noch mal abkassiert. Dabei habe ich wahrscheinlich noch Glück gehabt, mit einem Wohnmobil passt man nicht in die aufgemalte Parkbox, das ist aber auch vorgeschrieben, Extra große Boxen sind aber nicht ausgeschildert. Zukünftig werde ich um Kaufland einen Bogen machen, es gibt auch noch andere Supermärkte.
Hallo, wir haben folgendes Problem: wir haben auf einem Privatparkplatz geparkt, was wir erst später erfahren haben. Es war im Urlaub. Wie immer haben wir den blauen Schwerbehindertenausweis, gut sichtbar in die Windschutzscheibe gelegt. Nach dem wir zurückkamen hatten wir ein Knöllchen von 60 Euro. Was können wir tun?
Ich habe Kaufland Halteverbot geparkt samstags 27.4.2024 Uhr Zeit war 12.30 ich habe Strafzettel bekommen Datum steht 26.4.2024 Uhr Zeit 14.14 Uhr Zeit und Datum ganz anders wie kann ich jetzt verhalten soll ich Strafe zahlen oder nicht werden sie mich bitte informieren
liebe Grüße
Seit Jahren gehe ich ins Kaufland Leipzig- Grosszschocher einkaufen. Ich bemühe mich immer so schnell wie möglich meine Einkaufen zu tätigen. Heute bekam ich einen Strafzettel, um wegen des Parkverstosses 32, 85 zu zahlen. Ich muß dass morgen nachprüfen, ob überhaupt Schilder dort gut leserlich aufgestellt sind. Ich werde jedenfalls nicht mehr ins Kaufland einkaufen gehen. Da sie weniger Fachkräfte haben, bzw. Kasserinnen haben muss man lange an den Kassen anstehen.
Ich habe heute 15.21Uhr meinen Einkauf bei Kaufland beendet.
15.01Uhr habe ich von Ihnen einen Strafzettel bekommen wegen fehlender Parkscheibe.
VorgangsNr. xxx
Ich möchte Sie bitten von der Strafe abzusehen. Meine Gedanken waren bei meinen Bruder, der gestern plötzlich verstorben ist.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin K
Um dem Ärger aus dem Weg zu gehen, legte ich mir eine eParkscheibe von einer renomierten Firma zu, deren Gerät mit einem Prüfzeichen des KBA und einer entsprechenden Prüfnummer versehen ist.
Auf Grund einer Beanstandung einer Kommune, diese sei nicht zulässig, forderte ich vom KBA eine Stellungnahme an, in welcher mir erklärt wurde, daß diese eParkscheibe abgenommen und ihr Prüfsiegel erhalten und somit zur Nutzung im Öffentlichen Straßenverkehr zulässig sei.
Dies wurde in der Folge dann von einem Mitarbeiter bestritten, diese Prüfung besage lediglich die Funktionssicherheit dieser Gerät im bezug auf die im Fahrzeug befindliche Elektronik, mit der Zulässigkeit im Öffentlichen Straßenverkehr habe das nichts zu tun.
Regelmäßig handele ich mir daher immer wieder ein Knöllchen ein, welches dann bei Vorsprache beim Ordnungsamt wieder zurückgenommen wird.
Dort allerdings erhielt ich durch Zufall von Mitarbeitern des Amtes in Information, das täglich sich mindestens 6 Personen wegen dem gleichen Vorfall vorstellig werden, da ihnen nach ihrer Meinung zu Unrecht dieses unter dem Scheibenwischer geklemmt wurde, im Bereich unterhalb der eParkscheibe, sodaß diese nach dem Fotografieren auch mit Dokumentiert ist.
Antwort des Mitarbeiters, man kann doch mal einen Fehler machen.
Was heißt das nun für mich, ich darf keinesfalls einen Fehler machen, die kontrollierenden Personen ist es jedenfalls nicht verboten.
Eine Antwort auf eine regelmäßige noltwendige Schulung wurde mir nicht beantwortet, auch nicht vom Chef des Ordnungsamtes.
Auch auf die Frage nach dem Qualitätsmanagment der Kommune, in Bezug auf die Qualität der Mitarbeiter des Ordnungsamtes wollte man mir nicht beantworten.
Ich habe am 22. August in einem Parkhaus von Kaufland auf einem Behindertenparkplatz geparkt. In meiner Frontscheibe lag ein Behindertenausweis, daraufhin habe ich einen Strafzettel bekommen, auf diesen Stand. ausgelegter Schwerbehindertenausweis berechtigt nicht zum parken auf einem Behindertenparkplatz jetzt stellt sich mich die Frage, wenn ich ein behinderten Ausweis habe. Warum darf ich nicht auf Behindertenparkplatz parken und bekomme einen Strafzettel in Höhe von 45 €?
Dass ging mir gestern auch ähnlich in Spandau. Ich bin auch schwerbehindert und brauche eine Gehhilfe… Habe für 45 Euro dort eingekauft …und die Fa fair parken Düsseldorf will 54,90 € für “Forderung ueber Vertragsstrafe” haben… Will mich nä Woche jur evtl erkundigen. Bitte schreib mir mal zurück. Mfg