Wie Sie den Kaufvertrag für einen Unfallwagen richtig formulieren
Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Unfallfahrzeug verkaufen: Beim Vertrag ist einiges zu beachten
Möchten Sie sich ein neues Fahrzeug zulegen, muss das alte meist zunächst verkauft werden. Nur wenige benötigen nämlich ein zweites Kfz oder können bzw. wollen sich dessen Unterhalt leisten. Außerdem ist gerade in den deutschen Innenstädten Parkraum rar gesät oder muss teuer bezahlt werden. Möchten Sie Ihr Fahrzeug veräußern, bietet sich vor allem der Privatverkauf an.
Hier lauern jedoch einige Fallstricke, die Sie kennen sollten, um nicht in eine missliche Lage zu geraten. Zwar dürfen Privatpersonen einen Haftungsausschluss in den Kaufvertrag aufnehmen, jedoch können Käufer in bestimmten Situationen trotzdem Ansprüche stellen. Dies ist unter anderem der Fall, wenn Ihnen Mängel am Fahrzeug arglistig – also wohlwissend und absichtlich – verschwiegen wurden.
Aus diesem Grund sollten Sie den Kaufvertrag für einen Unfallwagen von privat stets gründlich überprüfen. Entgegen der landläufigen Meinung reicht es nämlich nicht aus, den Interessenten bei der Begutachtung über alle Schäden aufzuklären. Wenn Sie ein Unfallauto verkaufen und der Vertrag wasserdicht sein soll, ist einiges mehr zu beachten. Auch schriftlich sollten die Defekte festgehalten werden. Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, wie Sie den Vertrag am besten formulieren. Außerdem finden Sie ein Muster zum kostenlosen Download, an welchem Sie sich orientieren können.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Kaufvertrag für einen Unfallwagen
Es handelt sich dabei um PKW, die bei einem Unfall beschädigt und anschließend wieder instandgesetzt wurden. Dabei muss mehr als lediglich ein Bagatellschaden wie leichte Kratzer entstanden sein. Solche Fahrzeuge müssen im Kaufvertrag als Unfallwagen bezeichnet werden.
Nach dem Bundesgerichtshof ist ein Schaden erheblich, wenn seine Beseitigung mehr als fünf Prozent des Kaufpreises kostet (Az.: VIII ZR 94/13) .
Sie können gern unser kostenloses Muster als Orientierungshilfe downloaden. Bitte beachten Sie, dass dieses jedoch keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt.
Wann muss der Begriff „Unfallfahrzeug“ in den Kaufvertrag aufgenommen werden?
Viele Laien gehen davon aus, dass es sich, wenn sie einen Unfallwagen verkaufen und einen Vertrag dafür aufsetzen, um ein ramponiertes Kfz handelt. Dies stimmt so allerdings nicht. Häufig sehen Sie es einem Fahrzeug gar nicht an, dass es sich dabei um ein Unfallauto handelt. Denn auch Pkw, die nach einer Kollision oder einem anderen Schaden instandgesetzt wurden, gelten häufig als Unfallwagen.
Wichtig ist, dass bei einem Unfall mehr als ein bloßer Bagatellschaden entstanden ist. Nach einem leichten Parkrempler, bei dem es zu einem kleinen Kratzer in der Stoßstange gekommen ist, müssen Sie das Fahrzeug im Kaufvertrag nicht als Unfallwagen aufführen. In der Regel wird von einem erheblichen Schaden gesprochen, wenn es sich nicht bloß um einen geringfügigen Blechschaden, der problemlos ausgebessert werden konnte oder um einen Schönheitsfehler handelt. Trotzdem sollten Sie den Käufer über jeden Mangel informieren.
Kaufvertrag für einen Unfallwagen: Unser Vordruck hilft bei der Formulierung
Möchten Sie einen Kaufvertrag für ein Unfallauto aufsetzen, können Sie hierfür einen herkömmlichen Vertrag verwenden. Diesen sollten Sie jedoch um den Punkt „Zusätzliche Vereinbarungen“ erweitern. Dort sollten Sie aufführen, dass es sich um einen Unfallwagen handelt. Im Kaufvertrag sind außerdem sämtliche Ihnen bekannten Mängel und Schäden des Kfz aufzuführen.
Unseren Kaufvertrag für einen Unfallwagen können Sie als Beispiel verwenden. Denken Sie jedoch daran, dass es sich hierbei lediglich um ein Muster handelt, welches von Ihnen angepasst werden muss.
Kaufvertrag für einen Unfallwagen: Muster zum Download
Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF und Word-Format zum Download:
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