Kennzeichen ändern: Wann ist das möglich?
Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Kfz-Kennzeichen ändern: Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Durch ein Nummernschild sind alle Fahrzeuge eindeutig identifizierbar. Dies ist vor allem deshalb notwendig, damit bei einem Unfall oder einer Verkehrordnungswidrigkeit der Halter bzw. der Fahrer ausfindig gemacht werden kann.
Die Zuteilung eines Kennzeichens erfolgt stets beim Anmelden eines Kfz bei der Zulassungsstelle. Hier gibt es oftmals auch die Möglichkeit, ein altes Nummernschild eines stillgelegten Fahrzeugs auf ein neues zu übertragen oder sich ein Wunschkennzeichen auszuwählen. Wird beides nicht beantragt, erhalten Kraftfahrer ein Kennzeichen auf Zuteilung.
Doch wie verhält es sich, wenn Sie das Nummernschild nachträglich ändern wollen? Welche Unterlagen benötigen Sie für neue Schilder und was wird es kosten, das Kennzeichen zu ändern? Wir klären Sie auf.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Kennzeichen ändern
Die Änderung des Kennzeichens kann beispielsweise bei einem Umzug, bei einer Neuanmeldung oder einem Halterwechsel sinnvoll sein. Eine Pflicht dazu besteht aber nicht.
Sie können Ihr Kennzeichen jederzeit ändern lassen und sich ein Wunschkennzeichen zuteilen lassen. Sie können dies bei einer Zulassungsstelle beantragen.
Die Kosten für eine Kennzeichenänderung sind nicht einheitlich geregelt. Das Kennzeichen ändern zu lassen, kostet ungefähr 30 Euro. Die Prägung des neuen Kennzeichens kostet auch noch einmal bis zu 20 Euro.
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Gründe für eine Kennzeichenänderung
Ein neues Kennzeichen erhalten sie stets dann, wenn Sie ein Fahrzeug erstmalig in einem Landkreis auf Ihren Namen zulassen.
Es besteht zwar oftmals die Möglichkeit, ein altes Kennzeichen „mitzunehmen“ – dies erfolgt aber nur auf speziellen Antrag.
Beim neuen Nummernschild können Sie entscheiden, ob Sie dies zugeteilt bekommen oder ein Kennzeichen nach Wunsch ändern wollen.
Aber auch nach der Neuanmeldung (z. B. nach einem Umzug) gibt es die Möglichkeit, das Autokennzeichen zu ändern. Die Kosten dafür muss aber der Halter tragen, denn es handelt sich bei der sogenannten Umkennzeichnung um einen gebührenpflichtigen Verwaltungsakt. Eine Umkennzeichnung sollte stets bei Diebstahl bzw. Verlust der Nummernschilder erfolgen.
Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr mit den abhanden gekommenen Schildern in Verbindung gebracht wird und Sie für Verkehrsvergehen haften müssen. Sie beugen also einem Kennzeichenmissbrauch vor.
Manchmal besteht aber auch einfach nur der Wunsch, das Kennzeichen ändern zu lassen. Viele Kraftfahrer identifizieren sich mit der Kombination aus Buchstaben und Ziffern. Verändert sich Ihr Leben, wollen das manche gern über das Nummernschild Ihrer Umwelt mitteilen. Auch das ist ein legitimer Grund.
Was benötigen Sie, um das Autokennzeichen zu ändern?
Um das Kennzeichen ändern zu können, benötigen Sie verschiedene Unterlagen, die Sie im Original zur Zulassungsstelle mitnehmen sollten.
Folgende Dokumente benötigen Privatpersonen:
- Personalausweis bzw. Pass mit Meldebescheinigung
- (ggf. Vollmacht)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (ehemals Fahrzeugbrief und -schein)
- bisherige Nummernschilder
- Nachweis über die Hauptuntersuchung
- Bestätigung der Polizei (bei Diebstahl bzw. Verlust)
- Unternehmen benötigen zusätzlich einen Auszug aus dem Handelszentralregister sowie die Gewerbeanmeldung.
- Bei Vereinen ist ein Auszug aus dem Vereinsregister notwendig.
- Minderjährige brauchen die Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten.
Nummernschild ändern: Welche Kosten kommen aus Sie zu?
Das Kfz-Kennzeichen zu ändern, verursacht Kosten, welche vom Halter getragen werden müssen. Die Höhe der Gebühren ist allerdings nicht einheitlich in der Bundesrepublik. Somit sind die Kosten, um ein Nummernschild zu ändern, vom jeweiligen Landkreis abhängig.
Die Verwaltungsgebühren liegen aber im Bereich von 30 Euro. Damit ist das neue Nummernschild allerdings noch nicht bezahlt. Geld kostet nämlich auch das Prägen, des neu zugeteilten Autokennzeichens. Dies erfolgt grundsätzlich durch private Anbieter. Entsprechend groß ist hierbei auch die Preisspanne.
Wollen Sie die neuen Schilder sofort haben, können Sie bei einem örtlichen Schilderhersteller ein Paar für ungefähr 20 Euro prägen lassen. Im Internet gibt es aber auch Anbieter, welche ein Nummernschild schon für unter drei Euro herstellen. Ein Preisvergleich lohnt sich also, wenn Sie das Kennzeichen ändern wollen. Insgesamt müssen Sie also ungefähr mit Kosten von 50 Euro rechnen.
Wie beantragen Sie ein Wunschkennzeichen?
Wollen Sie Ihrem Auto ein Nummernschild nach Ihren Wünschen verpassen, können Sie dies bei der Zulassungsstelle beantragen und Ihre Kennzeichen ändern. Häufig ist es sogar online möglich, nach einer entsprechenden Kombination zu suchen. Ist diese verfügbar, steht dem Vorhaben nichts im Wege. Der Preis dafür beträgt zusätzlich 12,20 Euro.
Hallo,
ich hatte gestern einen kleinen Rempler und auf meinem vorderen Kennzeichen sind nun weiße Streifen zu sehen. Muss ich nun dringend ein neues Kennzeichen haben?
Danke für die Hilfe
Kathrin
Das aktuelle Kennzeichen ist noch gut lessbar.
Hallo Kathrin,
ist das Kennzeichen beschädigt und dadurch unleserlich, sollten Sie Ersatzschilder beantragen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Kann ich bei einem Kennzeichenwechsel wegen Umzugs in einen anderen Bezirk auch die Versicherung wechseln?
Danke im Voraus
Hallo Daniela,
dies ist nicht möglich. Um die Kfz-Versicherung zu wechseln, müssen Sie diese ordentlich kündigen (in der Regel zum 31.12 des Jahres). Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht Ihnen nur dann zu, wenn der Versicherer eine Beitragserhöhung vornimmt oder ein Schadensfall (Unfall) eintritt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich möchte meine Kennenzeichen ändern
Nein!