Kennzeichen gestohlen: Was müssen Autofahrer nun unternehmen?
Letzte Aktualisierung am: 28. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Wenn Langfinger sich am Nummernschild vergreifen
Um bei Kfz die Identifizierung des Halters zu ermöglichen, schreibt der Gesetzgeber die Verwendung von Kennzeichen vor. Allerdings kann es vorkommen, dass Kriminelle ebendiese Identifikationsmerkmale nutzen wollen, um Straftaten – wie etwa einen Tankdiebstahl – zu begehen.
So manch einem Autofahrer fällt im ersten Moment gar nicht auf, dass seine Kennzeichen gestohlen wurden. Dabei handelt es sich bei einer solchen Tat nicht um einen Einzelfall, denn laut Angaben des ADAC finden in Deutschland jedes Jahr rund 160.000 Kennzeichendiebstähle statt.
Doch was müssen Sie unternehmen, wenn Ihr Nummernschild gestohlen wurde? Dürfen Sie ohne Kennzeichen noch zur Polizei fahren? Wie erhalten Sie neue Schilder? Fallen dafür Kosten an? Und mit welcher Strafe müssen die Täter rechnen, die Ihre Kennzeichen gestohlen haben? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Kennzeichen gestohlen
Nein, die auf dem gestohlenen Nummernschild abgebildete Kombination aus Buchstaben und Zahlen wird für zehn Jahre gesperrt. Dies soll den Missbrauch verhindern.
Die Kfz-Versicherung trägt in der Regel nicht die Kosten, die mit dem Diebstahl und der erneuten Beantragung einhergehen.
Welche Tatbestände in diesem Fall vorliegen können und welches Strafmaß der Gesetzgeber vorsieht, zeigt diese Tabelle.
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Stellen Sie fest, dass ein oder sogar beide Nummernschilder an Ihrem Auto abhandengekommen sind, müssen Sie zu allererst bei der Polizei eine Verlustmeldung aufgeben. Denn so können Sie sicherstellen, dass mögliche Straftaten, die ggf. künftig mit den Schildern stattfinden, nicht auf Sie zurückfallen.
Zudem werden gestohlene Kennzeichen bzw. die entsprechende Kombination aus Buchstaben und Zahlen für zehn Jahre gesperrt. Eine Tatsache, die gerade bei speziellen Wunschkennzeichen sehr ärgerlich sein kann.
Wurden Kennzeichen gestohlen, können die Geschädigten ergänzend zur Verlustmeldung bei der Polizei auch eine Anzeige wegen des Kennzeichendiebstahls erstatten. Sollte die verantwortliche Person durch die Polizei gefasst werden, besteht dadurch ggf. einen Anspruch auf Erstattung der entstandenen Schäden.
Mit der polizeilichen Verlustbescheinigung geht es anschließend zur zuständigen Zulassungsstelle, um den Antrag für neue Nummernschilder zu stellen. Diese teilen Ihnen neue Kennzeichenschilder zu, die Sie bei einem entsprechenden Unternehmen drucken lassen. Anschließend begeben Sie sich erneut zur Zulassungsstelle, um die neuen Schilder mit den notwendigen Plaketten versehen zu lassen.
Haben Unbekannte Ihr Kennzeichen gestohlen, ist zudem auch die Kfz-Versicherung zu informieren. Nach dem Besuch der Zulassungsstelle ist dem Versicherer zudem das neue Nummernschild mitzuteilen.
Neues Kennzeichen beantragen: Diese Unterlagen sind notwendig
Wie zuvor beschrieben, müssen Sie, wenn Ihre Kennzeichen gestohlen wurden, zur zuständigen Zulassungsstelle. Damit Sie dort ein neues Nummernschild zugeteilt bekommen, sind verschiedene Unterlagen vorzulegen. Um welche Dokumente es sich dabei handelt, zeigt die nachfolgende Auflistung:
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
- Verlustmeldung der Polizei
Haben die Täter nur ein Kennzeichen gestohlen – zum Beispiel weil sie vom hinteren die TÜV-Plakette entfernen wollen – ist auch das zweite Schild ebenfalls zur Zulassungsstelle mitzubringen. Dieses wird entwertet.
Für die Zuteilung neuer Nummernschilder und das Umschreiben der Fahrzeugpapiere erhebt die Zulassungsstelle Gebühren. Diese belaufen sich im Durchschnitt auf bis zu 60 Euro. Darüber hinaus fallen die Kosten für das Drucken der Kennzeichen an. Hierfür sind meist rund 30 Euro einzuplanen.
Kennzeichendiebstahl: Muss die Versicherung haften?
Wurden die Kennzeichen gestohlen, ist dies für die geschädigten Fahrzeughalter mit einem erheblichen Aufwand und in der Regel viel Stress verbunden. Zudem entstehen durch den Nummernschild-Diebstahl Kosten, denn die Zulassungsstelle erhebt unter anderem für die Änderung in den Fahrzeugpapieren Gebühren. Zusätzlich sind auch die neuen Schilder mit Ausgaben verbunden.
Allerdings übernimmt die Kfz-Versicherung die Kosten dafür in der Regel nicht. Eine Ausnahme besteht nur, wenn im Versicherungsvertrag der Kaskoversicherung eine entsprechende Vereinbarung enthalten ist.
Sollten die Täter, die Ihre Kennzeichen gestohlen haben, durch die Ermittlungsarbeit der Polizei gefasst werden, besteht allerdings die Möglichkeit, dass diese für entsprechende Ausgaben aufkommen müssen. Daher sollten Sie sicherheitshalber die Belege gut aufheben.
Welche Strafe kann für einen Kennzeichendiebstahl drohen?
Bei dem ganzen Aufwand, den die geschädigten Fahrzeugbesitzer haben, stellt sich auch die Frage, welche Strafe der Gesetzgeber für Personen vorsieht, die Kennzeichen gestohlen haben. Eine einfache und definitive Antwort gibt es nicht, denn der Tatvorwurf „Diebstahl von Nummernschildern“ existiert in Deutschland nicht.
So ist beim Kennzeichendiebstahl eine Strafbarkeit aufgrund verschiedener Gesetze bzw. Tatbestände möglich. Grundsätzlich kämen dabei insbesondere als Gesetzesgrundlage das Strafgesetzbuch (StGB) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Betracht. Genauere Informationen zu möglichen Sanktionen liefert die nachfolgende Tabelle:
Möglicher Tatbestand | Strafe |
---|---|
Diebstahl (§ 242 StGB) | Geldstrafe / Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre |
Urkundenfälschung (§ 267 StGB) | Geldstrafe / Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre |
Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) | Geldstrafe / Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre |
Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG) | Geldstrafe / Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr |
Ein Kennzeichendiebstahl kann gemäß StGB auch als Urkundenfälschung bzw. -unterschlagung gewertet werden. Denn grundsätzlich bilden Fahrzeug und Nummernschild eine Urkunde und gehen somit eine feste Verbindung miteinander ein.
Welche Strafe jemandem droht, der Kennzeichen gestohlen hat, lässt sich pauschal nicht benennen. Denn das Gericht berücksichtigt bei der Bemessung die individuellen Umstände der Tat. Dabei fließt auch die Motivation des Täters ein, sodass bei einem dummen Streich in der Regel von einer milderen Strafe auszugehen ist als bei der Vorbereitung für einen möglichen Spritdiebstahl.
Wie lassen sich Kennzeichen gegen Diebstahl sichern?
Es ist in der Regel kaum möglich, bei Kfz-Kennzeichen einen Diebstahl vollkommen auszuschließen. Allerdings können verschiedene Maßnahmen die Tat erschweren, sodass sich die Kriminellen ggf. einem anderen Fahrzeug zuwenden.
Möchten Sie verhindern, dass Ihre Kennzeichen gestohlen werden, sollten Sie daher nach Alternativen zur üblichen Kennzeichenhalterung aus Plastik suchen, da sich diese sehr leicht öffnen lässt. Zum einen können Sie die Nummernschilder anschrauben. Besonders effektiv ist dieses Vorgehen mit sogenannten Torx-Schrauben, denn durch das sechseckige Innenprofil lassen sich diese nur mit einem entsprechenden Schraubendreher lösen.
Zum anderen sind im Handel spezielle „diebstahlsichere“ Kennzeichenhalterungen erhältlich. Diese bestehen in der Regel aus Edelstahl und lassen sich nur mit speziellem Werkzeug öffnen. Möchten Sie mit dieser Maßnahme verhindern, dass Ihre Kennzeichen gestohlen werden, müssen Sie dafür Kosten in Höhe von durchschnittlich 50 Euro einplanen.
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Mein Bruder hat mir erzählt das in Hessen die Kennzeichen bzw. die Kosten für neue Kennzeichen übernommen/erstattet werden, falls das Kennzeichen noch keine zwei Jahre von gleichen Halter gefahren wurde. Allerdings kommt mein Bruder aus Hessen und hier in Rheinland-Pfalz ist keinem was darüber bekannt. Habe 80 € für den Spaß gezahlt (neue Schilder und entsprechende Papiere) und ärgere mich echt über diese unnötige Kostenaufwendung. Mfg Sinja
vollkommener Unsinn.! Auch in Hessen zahlt man neue Kennzeichen selbst
Bus, Bahn, Fahrrad, Taxi, Leihwagen, Urlaub.
was macht man aber wenn die Arbeit das nicht zulässt und man selber darauf angewiesen ist mit dem Auto zu Fahren ohne Kennzeichen, weil das andere Nummernschild zur Zulassungsstelle muss ?