Kennzeichen per Magnet befestigen: Ist dies erlaubt?
Letzte Aktualisierung am: 14. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Nummernschild dank Magnetismus anbringen
Damit Verkehrssünder oder zumindest die Halter der Tatfahrzeuge identifiziert werden können, müssen Kfz mit einem Kennzeichen ausgestattet werden. Dabei ist das Aussehen von einem Nummernschild durch den Gesetzgeber umfassend definiert.
So handelt es sich dabei um ein weißes Schild mit schwarzer Schrift und Umrandung. Darüber hinaus gibt es auch konkrete Vorgaben, wie groß dieses Erkennungsmerkmal sein darf. Vage bleibt der Gesetzgeber allerdings, wenn es darum geht, das Nummernschild am Fahrzeug anzubringen, weshalb so mancher Autobesitzer seine Kennzeichen per Magnet befestigt.
Doch welche gesetzlichen Vorschriften gilt es, bei der Montage von Nummernschildern am Auto zu beachten? Ist es erlaubt, Kennzeichen mit Magneten zu befestigen? Und welche Sanktionen können drohen, wenn die Anbringung nicht den Vorgaben entspricht? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Kennzeichen mit Magnet befestigen
Der Gesetzgeber schreibt grundsätzlich nur vor, dass Kennzeichen „fest angebracht“ werden müssen. Eine Methode ist hingegen nicht vorgegeben.
Ob es ausreicht, wenn Sie die Nummernschilder mit Magneten befestigen, ist bislang noch nicht eindeutig geklärt. Bei der Einschätzung kommt es darauf an, ob die Polizei die Installation mit einem Magnet als „fest“ gewertet wird.
In diesem Fall kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, die ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro nach sich zieht. Unter Umständen kann Ihnen auch die Weiterfahrt untersagt werden.
Kennzeichen mit Magnet anbringen: Welche Vorgaben gelten?
Die Möglichkeit, ein Nummernschild per Magnet zu montieren, ist vor allem bei Fahrzeugbesitzern beliebt, die mit ihrem Kfz zu Autotreffen fahren. Denn dort wird dieses häufig fotografiert. Gleiches gilt natürlich auch für Autobesitzer, die ihr Gefährt anderweitig ablichten. Denn wird, um das Kennzeichen zu befestigen, ein Magnet genutzt, kann dieses für Aufnahmen problemlos abgenommen werden. Dadurch ist es nicht notwendig, das Nummernschild zu verpixeln.
Doch was sagt der Gesetzgeber dazu, wenn Sie per Magnet ein Kennzeichen befestigen? Erlaubt kann dies unter Umständen sein, denn die Vorschriften sind in diesem Fall nicht eindeutig. So heißt es in § 10 Abs. 5 Satz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nur:
Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.
Ob die Befestigung von einem Kennzeichen per Magnet als „fest“ gilt, ist bislang nicht eindeutig geklärt. So berichten im Internet verschiedene Autofahrer, dass sie mit einem per Magnet angebrachten Nummernschild keinerlei Probleme bei der Hauptuntersuchung hatten. Allerdings gibt es auch Meldungen, in denen die Polizei diese Art der Montage als Ordnungswidrigkeit gewertet und ein Bußgeld verhängt haben.
Wichtig! Der Gesetzgeber definiert unter anderem in der FZV klare Vorschriften über das Aussehen und das Material von Kennzeichen. So ist die Verwendung von einem sogenannten Magnetkennzeichen in der Regel nicht zulässig. Hierbei handelt es sich um eine Magnetfolie, auf die das Kennzeichen gedruckt wird. Da bei diesen das amtliche Prüfsiegel der Zulassungsstelle fehlt, dürfen diese im öffentlichen Straßenverkehr nicht zum Einsatz kommen. Daher dienen solche Magnetkennzeichen ausschließlich zu Dekorationszwecken.
Was droht, wenn die Befestigung unzureichend ist?
Kommen die zuständigen Behörden zu der Erkenntnis, dass die Nummernschilder nicht fest genug am Fahrzeug angebracht sind, kann dies als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Welche Sanktionen drohen, wenn das Kennzeichen trotz Magnet nicht ordnungsgemäß befestigt ist, zeigt die nachfolgende Bußgeldtabelle:
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
Sie verwendeten ein Fahrzeug, dessen amtliches Kennzeichen fehlte. | 60 € |
Zusätzlich zu dem Bußgeld in Höhe von 60 Euro besteht die Möglichkeit, dass Ihnen die Beamten die Weiterfahrt solange untersagen, bis die Nummernschilder vorschriftsmäßig montiert sind.
Eine grundsätzliche Aussage, ob Kennzeichen, die per Magnet befestigt sind, gegen die Vorschriften verstoßen, ist nicht möglich. Denn dabei kommt es auf die Auslegung der gesetzlichen Vorgaben und wohl auch auf die Zugkraft der Magneten an. Darüber hinaus ist auch davon auszugehen, dass nicht alle Beamten genau kontrollieren, in welcher Art und Weise die Nummernschilder am Fahrzeug angebracht sind, solange diese halten, gut sichtbar sind und nicht anderweitig gegen die Verkehrsregeln verstoßen.
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Guten Tag,
ich bin dabei mir ein Kennzeichen zu bestellen und bin auf die Befestigungsmetode mit Klett gestoßen und wollte fragen.
Ob das Befestigen von Kennzeichen mit ein Klettband legal währe oder das es ungenügend befestigt ist?
Ich hoffe sie können mir eine Antwort liefern.
Mit freundlichen Grüßen
Lars S