Kennzeichen am Fahrzeug wechseln: Was muss beachtet werden?
Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Was Sie benötigen, um Ihr Kennzeichen zu wechseln
Jedes im Straßenverkehr zugelassene Fahrzeug ist mit einem bestimmten Kennzeichen versehen. Umgangssprachlich wird dieses auch als Nummernschild bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine amtliche Kennzeichnung, welche von den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen ausgegeben wird.
Ist ein Fahrzeug mit einem bestimmten Kennzeichen zugelassen, muss dies aber nicht für alle Ewigkeiten so bleiben, denn ein Nummernschild am Auto können Sie wechseln. Im folgenden Ratgeber klären wir Sie rund um das Thema „Kennzeichenwechsel“ auf. Welche Gründe gibt es, ein Kfz-Kennzeichen zu wechseln? Welche gesetzlichen Grundlagen sind hier einschlägig?
Verursacht der Kennzeichenwechsel Kosten und wenn ja, wie hoch sind diese? Nach welchen Vorgaben ist der Wechsel möglich und welche Unterlagen werden hierfür benötigt? Die Antworten erhalten Sie hier.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Kennzeichen wechseln
Ein Kennzeichenwechsel kommt zum Bespiel bei einem Umzug oder einem Halterwechsel infrage. Sie können Ihr Nummernschild aber auch jederzeit ändern lassen, wenn Sie ein bestimmtes Wunschkennzeichen wollen.
Wollen Sie Ihr Kennzeichen ändern lassen, können Sie dies bei der Zulassungsstelle Ihres Zulassungsbezirks tun. Sie benötigen dafür Ihren Personalausweis, den Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sowie das alte Kennzeichenschild.
Wollen Sie Ihr Kennzeichen wechseln, ist das mit Kosten verbinden, die in der Regel zwischen 28,10 Euro und 31,50 Euro liegen.
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Warum ein Kennzeichen wechseln?
Die Gründe, ein Autokennzeichen zu wechseln, sind vielfältig. Zum einen kommt ein Wechsel vom Kennzeichen in Betracht, wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen anderen Zulassungsbezirk ändern. Auch bei einem Halterwechsel müssen Sie Ihr Kennzeichen wechseln.
Ferner kommt es immer wieder vor, dass Personen ihr Nummernschild austauschen, weil sie sich ein bestimmtes Wunschkennzeichen zulegen wollen. Hier sind die Initialien einer Person und/oder das Geburtsdatum beliebte Buchstaben– bzw. Zahlenkombinationen. Insofern ist also auch ein Kennzeichenwechsel ohne Halterwechsel möglich.
Kfz-Kennzeichen tauschen: die Voraussetzungen
Wenn Sie Ihr Kennzeichen austauschen wollen oder müssen, gilt es, bestimmte Voraussetzungen zu beachten.
Nicht jede Zahlen- und Buchstabenkombination ist hier erlaubt. Im Einzelnen gelten die folgenden Voraussetzungen:
- Verbotene Kennzeichen in Deutschland: Verbotene Kennzeichen sind hauptsächlich Nummernschilder mit Nazi-Codes (zum Beispiel „SS“ oder „NS“) und Buchstaben-Zahlen-Kombinationen, die gegen die guten Sitten verstoßen.
- Kurze Kennzeichen: Im Einzelfall werden auch kurze Kennzeichenkombinationen zugelassen. In der Regel handelt es sich hierbei um Situationen, in denen dann beim Fahrzeug bauartbedingt keine größere Kombination möglich ist.
- Saison– oder Oldtimerkennzeichen: Wenn Sie Ihr Kennzeichen eines Oldtimers wechseln wollen, darf die Kombination aus Zahlen und Buchstaben insgesamt fünf Zeichen nicht überschreiten.
- Kennzeichenkombinationen für Motorräder und Leichtkrafträder: Wenn Sie an Motorrädern oder Leichtkrafträdern die Nummernschilder wechseln möchten, sind folgende Kombinationen möglich:
1 Buchstabe und 4 Ziffern
2 Buchstaben und 2 Ziffern
2 Buchstaben und 3 Ziffern
- Kennzeichenkombinationen für PKW und LKW: Wenn Sie bei einem Pkw oder Lkw das Nummernschild tauschen wollen, geht dies nach folgenden Maßgaben:
2 Buchstaben und 3 Ziffern
2 Buchstaben und 4 Ziffern
Wechsel vom Kennzeichen: Welche Unterlagen werden benötigt?
Wenn Sie vorhaben, Ihr Kennzeichen zu wechseln, benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
- Personalausweis
- ggf. Vollmacht bei Stellvertretung
- Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung (bei Firmen)
- Auszug aus dem Vereinsregister (bei Vereinen)
- schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen)
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
- bisheriges Kennzeichenschild
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung im Sinne von § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (kurz: StVZO)
Kennzeichen wechseln: die Kosten
Wer sein Nummernschild wechseln möchte, muss Kosten einkalkulieren. Die hier angesetzte Gebühr beläuft sich auf einen Betrag zwischen 28,10,- Euro und 31,50,- Euro.
Abhängig ist dies von dem Aufwand, mit dem die Behörden das Nummernschild austauschen.
Zuständig für den Kennzeichenwechsel ist die jeweilige Zulassungsbehörde in Ihrem jeweiligen Wohnsitz. Die gesetzlichen Grundlagen zum Thema „Kennzeichen wechseln“ finden Sie in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (kurz: FZV) sowie in der bereits erwähnten StVZO.
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Wolf
Hallo,
kann ich auch ein neues KFZ Kennzeichen bekommen wenn die HU ca 6 Wochen überfällig ist ?
Wenn ich das neue Kennzeichen habe würde ich im Anschluß dann zur HU gehen.
Viele Grüße
wie geht das denn nun? Ummeldung eines PKWs jetziger Halter in Schleswig Holstein, künftiger in Hamburg
Wee ist denn da nun zuständig für die Ummelderei?
Hallo D.,
weitere Informationen können unter folgendem Artikel nachgelesen werden: https://www.bussgeldkatalog.org/kennzeichenwechsel-bei-umzug/
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
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Mit freundlichen Grüßen
Hallo K. Kretschmer,
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Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich möchte mein Wohnmobil jetzt nur noch in der Saison fahren. Kann ich mein jetziges Kennzeichen vorab prägen lassen? natürlich mit den entsprechenden Monaten dahinter und dann Ummelden? Vielen Dank H. Runge
Ich möchte meine Kennzeichen ändern, welcher Dokumente braucht man wenn man die der Kennzeichen ändern möchte
Meine Kennzeichen sind verbeult und zerkratzt. Ist es möglich, sie auszutauschen?
Hallo, ich möchte meine Pkw-Schilder im Rahmen einer Ummeldung behalten. Da diese aber sehr zerkratzt sind, möchte ich neue mit der alten Nummer prägen lassen. Ist das zulässig? Bitte um eine zeitnahe Antwort, danke! MfG E. Brennecke