Ist ein Kennzeichenwechsel bei Umzug notwendig?
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Kfz-Kennzeichen ändern: Bei einem Umzug haben Sie die freie Wahl
Es gibt unzählige Dinge, die Sie bei einem Umzug bedenken müssen: Wurde der alte Internetanbieter gekündigt? Haben Sie einen Nachsendeantrag bei der Post gestellt? Was ist eigentlich mit dem Auto? Muss nicht auch ein Kennzeichenwechsel bei einem Umzug vorgenommen werden?
Seit Januar 2015 müssen Sie sich zumindest darum nicht mehr kümmern. Auch wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk ziehen, dürfen Sie Ihr altes Kennzeichen behalten. Zwar müssen Autobesitzer nun nicht mehr ihr Kfz-Kennzeichen wechseln, bei einem Umzug werden sie jedoch nicht gänzlich von den Pflichten rund um den fahrbaren Untersatz befreit.
Hat sich Ihre Anschrift geändert, so müssen selbstverständlich die Fahrzeugpapiere dahingehend angepasst werden – um eine Ummeldung des Fahrzeugs kommen Sie dementsprechend nicht herum. Was es dabei zu beachten gilt, wann eine Kennzeichenmitnahme nicht akzeptiert wird und welche Möglichkeiten Sie haben, wenn Sie Ihr Nummernschild ohnehin nicht behalten möchten, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Kennzeichenwechsel bei einem Umzug
Nein, Sie dürfen Ihr altes Kennzeichen mitnehmen, wenn Sie in einen neuen Zulassungsbezirk ziehen. Ein Kennzeichenwechsel bei einem Umzug ist nicht mehr Pflicht.
Wollen Sie Ihr Kennzeichen wechseln, können Sie dies bei der Zulassungsbehörde des neues Zulassungsbezirks im Rahmen der Kfz-Ummeldung tun.
Für die Ummeldung benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I, den Personalausweis, die eVB-Nummer, den TÜV-Bericht und ein SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer. Wollen Sie Ihr Kennzeichen wechseln, brauchen Sie zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II.
Finden Sie jetzt Ihr persönliches Wunschkennzeichen
Keine Lust zu Lesen? Kennzeichenwechsel im Video
Was benötigen Sie zum Ummelden Ihres Autos?
Wie bereits erwähnt, ist ein Kennzeichenwechsel bei einem Umzug zwar nicht mehr nötig, das Kfz muss allerdings dennoch umgemeldet werden, um Ihre Daten auf dem neuesten Stand zu halten. Dies können Sie bei der für Sie zuständigen Zulassungsstelle tun. Folgende Unterlagen sollten Sie dazu mitbringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
- Elektronische Bestätigung der Versicherung (eVB-Nummer)
- aktueller TÜV-Bericht (inkl. Abgasuntersuchung)
- SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
Die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief müssen Sie nur mitnehmen, wenn Sie Ihr Kennzeichen wechseln möchten. Durch das Wegfallen der Kennzeichenänderung bleibt die Versicherung normalerweise unberührt. Die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie ist auch weiterhin abhängig vom Wohnort.
Kennzeichenwechsel bei Umzug: Welche Ausnahmen gibt es?
Die noch relativ neue Regelung zur Kennzeichenmitnahme gilt bundesweit und wurde eingeführt, um der in Deutschland meist vorherrschenden Bürokratie den Kampf anzusagen. Zusätzlich sparen Betroffene Zeit und Kosten, die ein Nummernschildwechsel bei einem Umzug normalerweise mit sich gebracht hätte.
Es existieren jedoch auch Situationen, in denen das Kennzeichen vom Auto gewechselt werden muss. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn
- es zu einem Halterwechsel kommt,
- das betroffene Auto verkauft wird oder
- das Kfz abgemeldet wird.
Auch wenn sich das Kfz nach dem Wechsel vom Fahrzeughalter oder einem Verkauf noch im gleichen Zulassungsbezirk befindet, ist ein Kennzeichenwechsel vonnöten. Bei einem Umzug können die alten Schilder zwar behalten werden, aber nicht, wenn Sie sich ein neues Auto zulegen. In diesem Fall benötigen Sie in der Regel ein Kennzeichen mit dem Kürzel der neuen Region.
Wenn Sie einen Kennzeichenwechsel bei Umzug ausdrücklich wünschen
Bei der Kfz-Kennzeichenmitnahme handelt es sich lediglich um eine Option, sie ist keine Pflicht. Möchten Sie also Ihr altes Kennzeichen gar nicht behalten, ist es natürlich auch kein Problem, ein neues zu beantragen.
In diesem Fall benötigen Sie die oben genannten Unterlagen, wenn Sie der Zulassungsstelle einen Besuch abstatten. Hinzu kommen jedoch die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief sowie die neuen Kennzeichen.
Wie dumm ist diese Regelung denn bitte. Warum gibt es denn überhaupt noch kennzeichen mit ortskennzeichnung wenn diese garnicht stimmt?
Hallo,
ich möchte für mein Motorrad eine Leistungssteigerung machen. Vorher hab ich in einem anderen Landkreis gewohnt. Letztes Jahr bin ich umgezogen.
Nach der KEnnzeichenliberalisierung benötige ich kein neues Kennzeichen. Jetzt aber nach 1,5 Jahren hab ich eine Leistungssteigerung im Motorrad vorgenommen und benötige einen Fahrzeugbrief und Schein. Ist es jetzt notwendig auch ein neues Kennzeichen zu besorgen?
In welchem offiziellen Dokument ist die Mitnahme des Kennzeichens in ein neuen Zulassungsbezirk geregelt?
Wo bekomme ich ein SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer?
Wenn ich also bereits umgezogen bin, noch das Kennzeichen des vorherigen Bezirkes habe und dann ein neues Auto kaufe kann ich das alte Kennzeichen behalten?
Die zuständige Zulassungsstelle ist stets die des aktuellen Wohnortes. Bei Umzug also die des neuen Wohnortes.
Wo genau die sich befindet, weiß das Bürgerbüro (Personen-Meldeamt).
Grüße!
Wird die Anzahl der Fahrzeughalter erhöht wenn man beim Umzug das Kennzeichen ändert ?
Welche ist die zuständigen Zulassungsstelle?
Die in dem Bezirk, wo das Auto gemeldet ist oder diejenige, wo das Auto hin soll?
Mit freundlichen Grüßen
Jonathan