Die Kfz-Steuer absetzen: Tipps zum Absetzen der Autosteuer
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
Wer darf die bezahlte Steuer für sein Kfz absetzen?
Dass bestimmte Kosten, die ein Auto verursacht, von der Steuer abgesetzt werden können, ist vielen Kfz-Besitzern klar. Doch auch die notwendigen Steuerzahlungen können unter Umständen anderweitig von der Steuer abgesetzt werden. Mehr als ein Autofahrer würde die mitunter teure Kosten gerne an anderer Stelle abmildern.
Doch wie genau lässt sich die Kfz-Steuer absetzen? Ist in der Steuererklärung eine Spalte für die Kfz-Steuer eingeplant? Und kann jeder die Steuer seines Autos in der Einkommenssteuererklärung absetzen?
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer die Autosteuer absetzen darf, welche Bestimmungen dabei gelten und wie diejenigen richtig vorgehen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Kfz-Steuer absetzen
Das ist in der Regel möglich, wenn Sie das Kfz sehr viel beruflich nutzen. Allerdings müssen Sie dann ggf. ein Fahrtenbuch führen, um dies nachweisen zu können.
Das ist höchstens über die Entfernungspauschale möglich, die Sie bei den Werbungskosten angeben können.
Ja, Selbstständige können die Kfz-Steuer bei den Betriebsausgaben aufführen. Auch ein Firmenwagen lässt sich absetzen.
Eine Steuer von der Steuer absetzen: Grundlagen
Jene Ausgaben, zu welchen der Staat verpflichtet, können Bürger in der Regel von der Steuer absetzen, sofern sie auch in der Steuererklärung angegeben wurden. Die Kfz-Steuer zählt ohne Frage zu den gesetzlich verordneten Ausgaben. Dennoch können diese nicht einfach so von der Steuer abgesetzt werden.
Grundsätzlich unterscheidet der Gesetzgeber zwischen zwei Arten von Kosten bzw. Aufwendungen: Jene Posten, welche zur Ausübung des Berufes notwendig sind und jene, welche zum Privatvergnügen entstehen.
Grob gesagt, ist lediglich erstere Positionen von der Steuer absetzbar. Zur Erklärung: Jene Kosten, welche Sie privat für sich ausgeben, sind nicht notwendig. Es steht Ihnen beispielsweise frei, ein Auto zu kaufen, oder eben nicht. Entschließen Sie sich dazu, kein Kfz zu erwerben, müssen Sie die entsprechenden Steuern auch nicht bezahlen.
Doch was ist mit jenen Kosten, die Ihnen sowohl privat als auch beruflich dienen? Das deutsche Steuerrecht bedient sich hier dem Begriff der „gemischten Aufwendung“. Diese liegt zum Beispiel dann vor, wenn ein Unternehmen eine gewisse Kleiderordnung vorgibt – etwa einen Anzug.
Je nach Art der Kleidung wird diese von den Arbeitnehmern auch oftmals im Privatleben genutzt. Die Erwerbskosten können daher nicht in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden, sondern nur anteilig.
Was bedeutet eigentlich „von der Steuer absetzen“ genau?
So gern der geflügelte Satz „das kann ich einfach von der Steuer absetzen“ gebraucht wird, viele wissen nicht, welche Mechanismen sich dahinter verbergen. Oftmals kümmert sich nämlich ein Steuerberater um die relevanten Aktionen.
Deutsche Bürger müssen ihr Jahreseinkommen versteuern. Je nachdem, in welcher Steuerklasse diejenigen eingestuft sind, liegt der Steuersatz zwischen 10 und 50 Prozent des Nettoeinkommens. Möchten Sie etwas – etwa die Kosten Ihres Kfz – von der Steuer absetzen, müssen Sie die entsprechenden Summen in der Steuererklärung angeben. Die Beträge werden anschließend von dem Jahreseinkommen abgezogen, sodass lediglich eine geringere Summe versteuert werden muss.
Entstehen diese Kosten Ihres Berufes wegen, gelten sie als „Werbungskosten“. Möchten Sie also beispielsweise einen Geschäftswagen absetzen, ist die entsprechende Kategorie zu beachten. Private Ausgaben, welche ebenfalls steuerlich relevant sind, gelten als „Sonderausgaben“.
Kann man die Kfz-Steuer als Privatperson absetzen?
Freuen Sie sich nur darauf, die mitunter teure Kfz-Steuer in Ihrer nächsten Einkommensteuererklärung geltend zu machen, folgt an dieser Stelle ein Dämpfer: Privatpersonen können die Autosteuer in der Regel nicht absetzen – zumindest nicht direkt.
Arbeitnehmer haben das Recht, eine sogenannte „Entfernungspauschale“ als Werbungskosten abzusetzen. Dabei können Sie 0,30 Euro je zurückgelegten Kilometer veranschlagen. Damit sollen jene Kosten, welche anteilig für das Auto entstehen, abgedeckt werden. Reparaturen, Versicherung und Kfz-Steuer sind in dem Pauschalbetrag also inbegriffen.
Sie können als Arbeitnehmer die Kfz-Steuer Ihres privaten Autos also nur indirekt über die „Pendler-Pauschale“ absetzen, wenn Sie den Wagen für die Fahrt zur Arbeit nutzen. Die Möglichkeit, die Summe als einzelnen Posten abzusetzen, besteht für Privatpersonen somit nicht.
Unternehmer und Selbständige haben das Recht auf ihrer Seite
Anders sieht der Fall bei Unternehmern und Selbstständigen aus. Diese können die bezahlte Kfz-Steuer unter Umständen absetzen. In der Steuerklärung rechnen sie den entsprechenden Betrag zu den Betriebsausgaben.
Darin fallen aber nicht nur die Steuerbezüge, sondern sämtliche Kosten, welche zur Anschaffung und zum Erhalt des Kfz entstehen. Die Steuerzahlungen tragen je nach Fahrzeugart nur einen vergleichsweise geringen Teil zur Gesamtsumme der Betriebsausgaben bei.
Dann können Sie die Autosteuer absetzen
Voraussetzung, um ein Auto von der Steuer absetzen zu können, ist, dass dieses zum großen Teil beruflich genutzt wird, dann zählt das Kfz als „notwendiges Betriebsvermögen“. Eine dienstliche Benutzung von 50 bis 100 % gilt es an dieser Stelle nachzuweisen. Der Fahrer des Wagens muss hierfür in der Regel ein Fahrtenbuch führen. Sämtliche Kosten, welche das Auto verursacht, sind in dieser Situation von der Steuer absetzbar.
Was aber, wenn das Auto zu weniger als 50 % von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern zur Berufsausübung genutzt wird? Auch hier können sämtliche Kosten abgesetzt werden, sofern das Kfz zumindest zu 10 % betrieblich benötigt wird. Dann gilt es nämlich als “gewillkürtes Betriebsvermögen”.
Bei Firmenwagen, welche zu 10 % oder weniger für den Betrieb genutzt werden, kann die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer geltend gemacht werden. Auch bei Kfz, die darüber hinaus zur Arbeit Nutzung finden, kann die Pendler-Pauschale zum Einsatz kommen. Hier empfiehlt es sich, die Vor- und Nachteile beider Varianten mithilfe eines Experten gegeneinander abzuwägen.
Die Steuer von einem Firmenwagen absetzen: Private Fahrten herausrechnen
Möchten Sie einen Firmenwagen steuerlich absetzen, welcher nicht zu 100 % der Arbeit dient, müssen Sie die privaten Fahrten abrechnen – lediglich der betriebliche Anteil kann von der Steuer abgezogen werden.
Hierfür stehen Ihnen zwei Wege zur Verfügung. Mithilfe des genau geführten Fahrtenbuchs lässt sich exakt ermitteln, zu wie viel Prozent der Wagen privat benutzt wird. Dieser Prozentsatz wird von den Gesamtkosten, welche das Auto verursacht, abgezogen. Den restlichen Betrag können Sie anschließend von der Steuer absetzen.
Eine andere Option bietet die 1-%-Regelung. Hierbei wird pauschal für jeden Monat des Jahres 1 % des Bruttolistenpreises als privater Teil berechnet und von den Kosten abgezogen. Bei Fahrten von und zur Arbeit fallen zusätzlich noch einmal 0,03 % des Listenpreises an. Da sich der Bruttolistenpreis nach dem Neuwagenpreis richtet, lohnt sich diese Regelung nicht in jedem Fall.
Beispiel: Bei einem Auto mit einem Listenpreis von 20.000 Euro werden nach der 1-%-Methode im Jahr bei einer Fahrtleistung von 10.000 Kilometern rund 3100 Euro von den Gesamtkosten abgezogen. Fahren Sie in diesem Zeitraum lediglich 1000 Kilometer privat, müssen Sie nach der Fahrtenbuchmethode lediglich ca. 230 Euro abziehen.
Je höher der private Fahrtenanteil, desto weiter schließt sich die Differenz zwischen beiden Beträgen. Eine 50-prozentige private Nutzung würde bei obigem Beispiel einen Abzug von 3250 Euro nach der Fahrtenbuch-Option bedeuten. An dieser Stelle wäre die 1-%-Regelung sinnvoller.
Sonderfall: Eine dritte Person versteuert den Wagen
In vielen Familien ist es üblich, Autos bei der Person zu versichern, welche den höchsten Schadensfreiheitrabatt genießt. Der Einfachheit halber wird das Auto auf denjenigen ebenfalls zugelassen.
Dementsprechend erhält diese Person die Steuerforderungen. Aus diesem Grund kann nur sie den bezahlten Betrag in seiner Steuererklärung geltend machen. Dabei ist es völlig irrelevant, ob sie die Forderungen selbst beglichen hat oder ob der regelmäßige Fahrer des Wagens dies übernimmt.
Lichtblick für Privatpersonen: Die Versicherung des Kfz von der Steuer absetzen
Auch, wenn Sie als Privatpersonen die Kfz-Steuer Ihres Autos nicht in Ihrer Steuererklärung geltend machen können: Die Versicherungskosten sind hingegen teilweise absetzbar. Jedes Auto muss per Gesetz zumindest über eine Haftpflichtversicherung abgesichert sein.
Dies gewährleistet, dass die Kosten des schuldlosen Parts im Falle eines Unfalles erstattet werden. Darüber hinaus haben Autobesitzer die Möglichkeit, Teil- oder Vollkaskoversicherungen für Ihre Kfz abzuschließen.
Diese zusätzlichen Versicherungen sind jedoch nicht zwingend. Oben erwähnten Grundsatz folgend können Sie also nur jene Kosten absetzen, zu welchen Sie der Staat verpflichtet. Anders gesagt: Lediglich die Gebühren der Haftpflichtversicherung sind steuerlich absetzbar.
Haben Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen, dürfen Sie lediglich den darin enthaltenen Haftpflichtanteil in der Steuererklärung geltend machen.
Hallo,
haben Sie Ihr Beispiel zur 1%-Regelung einmal nachvollzogen? Ich konnte es nicht.
MfG
Dieter