Für diese Kfz gilt eine Steuerbefreiung

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Befreiung von der Kfz-Steuer ist an enge Vorgaben gebunden

Die Kfz-Steuerbefreiung bedeutet für manch einen Autobesitzer eine große Ersparnis.
Die Kfz-Steuerbefreiung bedeutet für manch einen Autobesitzer eine große Ersparnis.

Keine Steuern für das eigene Auto bezahlen? Für viele Fahrzeuginhaber klingt dies zu gut, um wahr zu sein. Je nach Alter und Antriebsart der Kfz fallen jährlich mitunter sehr hohe Steuerbeträge an.

Die Kfz-Steuerbefreiung ist kein Märchen – allerdings können Sie sich nur unter bestimmten Umständen von der Kraftfahrzeugsteuer befreien lassen.

Wer erhält eine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung? Welche Bedingungen müssen jeweils für die Steuervergünstigungen eingehalten werden? Und wieviel Maut müssen Sie zahlen, wenn Ihr Kfz von der Steuer befreit ist?

Im Folgenden erhalten Sie alle Informationen rund um die Kfz-Steuerbefreiung.

FAQ: Kfz-Steuerbefreiung

Welche Fahrzeuge können von der Kfz-Steuer befreit werden?

Fahrzeuge, die nicht zugelassen werden müssen, sind von der Kfz-Steuer befreit und erhalten ein grünes Kennzeichen.

Welche Fahrzeuge sind grundsätzlich von der Kfz-Steuer befreit?

Es sind beispielsweise Fahrzeuge der Polizei, der Bundeswehr, der Feuerwehr und des Zolls von der Kfz-Steuer befreit. Alle Ausnahmen von der Besteuerung können § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) entnommen werden.

Sind Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit?

Elektrofahrzeuge sind nicht grundsätzlich von der Kfz-Steuer befreit, allerdings gilt für diese ein steuerfreier Zeitraum.

§ 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG): Diese Fahrzeuge betrifft eine Kfz-Steuerbefreiung

Die Ausnahmen der Kfz-Besteuerung sind in § 3 des KraftStG festgehalten. Otto-Normal-Fahrer suchen dort allerdings vergebens nach einer Regelung, welche Ihnen die teure Steuer erspart. Gefördert werden durch Steuervergünstigungen meist Fahrzeuge, welche besonderen Aufgaben dienen.

Unter anderem gilt dies für Diplomatenfahrzeuge und Kfz, welche von der Polizei, der Feuerwehr, dem Zoll oder dem Katastrophenschutz genutzt werden. Auch gemeinnützige oder mildtätige Organisationen können ihre Autos von der Steuer befreien lassen.

Steuervergünstigungen für behinderte Autofahrer

Das Kraftfahrzeugsteuer­gesetz regelt, wer eine Steuerbefreiung von der Kfz-Steuer bekommt.
Das Kraftfahrzeugsteuer­gesetz regelt, wer eine Steuerbefreiung von der Kfz-Steuer bekommt.

§ 3a des KraftStG hält zwei Stufen der Kfz-Steuerbefreiung für behinderte Autohalter fest:

  • 100 % befreit sind Fahrzeugbesitzer, welche die Merkzeichen „H“ (hilflos), „Bl“ (Blind) oder „aG“ (außergewöhnlich Gehbehindert“ besitzen
  • zu 50 % werden Autoinhaber befreit, welche gemäß § 145 Absatz 1 Satz 1 des neunten Sozialgesetzbuches behindert sind und dies mit dem orangenen Ausweis nachweisen können

Übrigens: Erhalten Sie Kfz-Steuervergünstigungen aufgrund einer Behinderung, darf nicht jeder das Auto auch fahren.

Lediglich Fahrten, die zur Fortbewegung oder zur Führung des Haushalts eines behinderten Menschen dienen, dürfen von anderen Fahrern absolviert werden.

Gilt eine Kfz-Steuerbefreiung für alle Elektroautos?

Um Elektroautos zu fördern, wurden diese in den letzten Jahren ganz oder teilweise von der Steuer befreit. Gemäß § 3b des KraftStG kommen Besitzer von Elektroautos, die zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2020 erstmals zugelassen werden, in den Genuss einer Kfz-Steuerbefreiung für zehn Jahre.

Nach Ablauf dieses steuerbefreiten Zeitraumes enden die Steuervergünstigungen für Elektroautos jedoch nicht: Sie erhalten anschließend eine Steuerermäßigung von 50 %.

Fällt bei einem von der Kfz-Steuer befreiten Fahrzeug Maut an?

Ende 2017 soll die Maut für Pkw in Deutschland eingeführt werden. Diese soll über die Kraftfahrzeugsteuer verrechnet werden. Doch was ist mit Fahrzeugen, für die eine teilweise oder vollständige Kfz-Steuerbefreiung gilt?

In diesen Fällen ist die Steuerbefreiung Synonym mit einer Mautbefreiung. Dies geht aus § 2 des Gesetzes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen zurück:

(1) Die Infrastrukturabgabe ist nicht zu entrichten für die Benutzung von Straßen […] mit
[…]
11. Kraftfahrzeugen, die ein grünes Kennzeichen nach den zulassungsrechtlichen Vorschriften führen,
12. Kraftfahrzeugen, die für schwerbehinderte Personen zugelassen sind […]“

Dank grünem Kennzeichen zur Kfz-Steuerbefreiung?

Um in Sachen Kfz-Steuer eine Steuerbefreiung zu erhalten, sind strenge Voraussetzungen einzuhalten.
Um in Sachen Kfz-Steuer eine Steuerbefreiung zu erhalten, sind strenge Voraussetzungen einzuhalten.

Das begehrte „grüne Kennzeichen“ markiert Fahrzeuge schon von weitem als steuerbefreit. In der Tat erhalten Kfz dieses Nummernschild, welche nicht zugelassen werden müssen. Daraus ergibt sich zeitgleich eine Befreiung von der Steuerpflicht.

Allerdings ist der Zusammenhang zwischen Kfz-Steuerbefreiung und grünem Kennzeichen umgekehrt, als meist angenommen wird: Steuerbefreite Fahrzeuge können in der Regel ein solches Nummernschild erhalten – nicht das grüne Kennzeichen führt zur Steuerfreiheit.

Unter anderem erhalten folgende Fahrzeuge ein grünes Schild:

  • Spezielle Sportanhänger – etwa Bootstrailer oder Pferdeanhänger
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Fahrzeuge, welche allein zu land- und fortwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden
Das grüne Kennzeichen ist mit Einschränkungen verbunden: Sie dürfen das zugehörige Fahrzeug nur zu dem Zweck verwenden, weswegen es von der Kfz-Steuer befreit wurde.

Über den Autor

Male Author Icon
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (61 Bewertungen, Durchschnitt: 4,31 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

36 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. I.B. W.
    Am 3. März 2024 um 22:37

    Guten Tag,

    ich habe eine unbefristete Schwerbehinderung von 50% und das Merkzeichen G. Seit Februar 2022 habe ich einen PKW auf mich zugelassen. Bisher habe ich die Steuerermässigung noch nicht beantragt. Kann ich dies noch Rückwirkend ab dem Datum der Zuladsung beantragen.

    Vielen Dank für eine Antwort
    I.B.W.

  2. Horst L
    Am 12. November 2023 um 18:06

    Eine Frage: ich fahre seit Jahren ein leasingfahrzeug mit den monatlichen Leasingraten jeden Monat, wir Versuchen beim Zoll eine Steuerermässigung bzw Befreiung zu bekommen, denn ich habe laut Schwerbehinderten Ausweis 100% mit aG und B für unbefristet leider hatten wir bisher keinen Erfolg..Trotzdem alles beim Leasingvertrag auf meinem Namen läuft, nur das Kennzeichen ist WOB. Vielleicht können wir eine gemeinsame Lösung für alle betroffenen Personen finden. Danke Horst l

  3. Jan
    Am 29. November 2022 um 15:02

    Hallo
    ich habe jetzt durch eine Krebserkrankung einen GdB 80 ohne Merkzeichen.
    Kann mir jemand weiterhelfen, ob mir da eine KfZ Steuer Erlass oder Ermäßigung zusteht und wie muss man soetwas beantragen.

    Danke Jan

  4. Josef
    Am 3. April 2021 um 11:11

    Ich habe bereits 50% Autosteuerbefreiung auf mein Auto.
    Nun möchte ich mir ein zweites Auto anschaffen und die Steuerermäßigung vom ersten Fahrzeug auf das neue umändern.
    Wie muß ich das beantragen.

  5. Uwe B
    Am 3. Februar 2021 um 16:03

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin 100 % Schwerbehindert mit den Merkzeichen G,aG,H und B. Da ich nicht mehr selbst Autofahren darf übernimmt dies meine Ehefrau.
    Versteht man unter Haushaltsführung auch die Beschäftigung meiner Ehefrau, die ja für unser Einkommen sorgt ? Kann ich trotzdem eine Kfz-Steuerbefreiung beantragen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Uwe B

    • Birgit
      Am 19. Dezember 2021 um 19:39

      Möchte gern einmal wissen ob ich eine Autosteuerbefreiung beantragen kann ” zwei Kinder sind Behindert und sind mit 80 % und 100 % eingestuft ” Buchstaben G / aG H Wer kann hierzu eine Aussage machen Danke im Voraus

  6. herbert
    Am 11. Juli 2020 um 21:05

    wir sind verheiratet meine frau ist 100% schwerbehindert und pflegestufe 4 hat keinen führerschein ich als ihr ehemann habe einen führerschein und 50 behinderung meine frage können wir von der kfz steuer befreit werden?

  7. Horst
    Am 9. Juni 2020 um 20:44

    Guten Tag
    Hätte eine Frage mein Auto ist minder besteuert 50%
    Darf dann damit Hänger gefahren werden ?
    Darf damit Wohnwagen für Urlaubsfahrten gefahren werden ?
    Danke im vorraus.

  8. Klaus-Peter R.
    Am 10. August 2019 um 0:20

    Moin, Moin
    Habe jetzt 90% Schwerbehinderung bekommen ohne Zusatz, kann ich Steuererleichterung beim KFZ beantragen wenn ja bei welcher Behörde, geht das auch bei der Versicherung? Danke

  9. hans
    Am 24. Juni 2019 um 17:29

    Bin schwerbehindert 100 % mit aG
    Fzg. ist auf meine Frau zugelassen, trotzdem Steuerbefreiung möglich ?

  10. Bruno
    Am 12. Juni 2019 um 18:41

    Guten Tag,
    habe folgende Frage:
    Bin 100 % unbefristet schwerbehindert mit Merkzeichen “G” rückwirkend ab 11.07.2018 heute erhalten.
    Seit dem 07.03.2019 auch den Pflegegrad 2.
    Ab wann und wieviel Kfz
    Steuermässigung kann ich wo beantragen?!
    Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich bei Ihnen im voraus und verbleibe
    mit freundlichen Grüßen
    Bruno

  11. Roland
    Am 28. Mai 2019 um 17:01

    Hallo ich will Kfz- Steuerbefreiungbeantragen, meine Frau ist seit 10 Jahren im Rollstuhl, 100 % Schwerbehindert hat auch aG, das Auto ist auf mich zugelassen, das Auto wird ausschließlich für Sie benutzt, es läßt sich aber nicht verhindern das auch ich mal zum Doktor muß oder in die Werkstatt, muß ich das auto trotzdem auf meine Frau zulassen, Fahren tu nur ich das Auto, danke im vorraus,

  12. Heike
    Am 8. Februar 2019 um 15:47

    Hallo ich habe mal eine Frage: Wie sind die Bedigungen für einen privaten Kranken- und Behindertenfahrdienst damit grüne Kennzeichen zugeteilt werden? Bei mir im Kreis ist es so dass es Fahrdienste gibt die solche Kennzeichen bekommen und andere wieder nicht.

  13. Siegfried
    Am 22. September 2018 um 18:28

    Hallo, heute habe ich erfahren, das ich auch ohne Merkzeichen bekommen kann. Ich habe seit Jahren einen Unbefristeten Ausweis mit 80%. Wie ist das mit dem Gleichstellungsgesetz. Ich bin 8 x an der Wirbelsäule operiert und habe trotz schmerzenden Hüfte, Beine und Füße kein Merkzeichen für Gebehinderung. ( Bei 80% )?? Wohin muß ich mich wenden, das mir gleiches wiederfährt.

    Gruß

  14. Jan B
    Am 4. September 2018 um 10:56

    Hallo,

    meine Mutter hat einen Schwerbehindertenausweis mit 50% erhalten, bekommt Sie da eine KFZ Steuer Ermäßigung und falls ja, wo kann Sie diese beantragen?
    Muss das bei der Neuanmeldungen eines PKWs direkt beim Straßenverkehrsamt mit angegeben werden ?

    Gruß

  15. Manuela N.
    Am 9. August 2018 um 17:51

    Hallo,
    ich habe seit Mai 2018 einen GdB von 70 für fünf Jahre, vorher waren es 50 unbefristet.
    Nun möchte ich wissen, ob ich bei der KfZ – Steuer sparen kann und wenn ja, wo beantrage ich diese?
    Vielen Dank im voraus

  16. Sandra A.
    Am 19. Mai 2018 um 14:49

    Ich bin lebend gemeldet und die natürliche Person ist geschützt unter dem Völkerrecht (GenferAbkommen). Ich habe somit keine juristische Person mehr und stehe auch nicht mehr unter der BRD Treuhand(alliierten)verwaltung.

    Ausserdem gehöre ich 2 gemeinnützigen Vereinen an. An wen habe ich mich für meine KFZ Steuerbefreiung zu wenden??

    Beste Grüße sandra

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 8:52

      Hallo Sandra A.,

      bitte wenden Sie sich bei solchen Fragen an einen Steuerberater.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Ramona
    Am 6. Mai 2018 um 18:54

    Mein Mann und ich haben eine Landwirtschaft. Unser Sohn hat sich einen Traktor gekauft und auf seinen Namen zugelassen. Versicherung zahlen wir. Jetzt will der zoll steuern haben und fordert dass wir ein schwarzes Kennzeichen anbringen. Was können wir tun dass der Traktor steuerbefreit wird

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Mai 2018 um 12:31

      Hallo Ramona,

      eine Befreiung von der Kfz-Steuer müssen Sie immer beim Finanzamt beantragen. Ob ein Fahrzeug von der Steuer befreit wird, hängt stets davon ab, für welchen Zweck es verwendet werden soll. Haben Sie die Bestätigung über die Steuerbefreiung erhalten, können Sie zwecks landwirtschaftlicher Nutzung ein grünes Kennzeichen beantragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Julia H.
    Am 15. März 2018 um 11:41

    Servus,
    Wir bewirtschaften in der Regel – 50 Bienen Völker! und zwar 25 Völker ich, und die anderen 25 Völker mein Mann.
    Dazukommen noch Ca 3 ha (29.700qm) Streuobstwiesen auf öko Basis! Achtung es handelt sich um pachtflächen
    Dazu hätten wir gerne einen 750kg Trailer mit grünen Kennzeichen, da wir nur für die bewirtschaftung der Bienenvölker und Obstbäume benötigen. Bienen umstellen Material für Bienenhaus/Bienenstand Zaunbau.
    Bienen Erzeugnisse und Obst zum Mosten fahren
    Wie Erlangen wir diese Zulassung für unseren Öko Betrieb (kleine landwirtschaftliche betriebsnummern haben wir! )
    Über eine Antwort würden wir uns freuen.
    Mit imkerlichen grüßen
    JBM

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 10:44

      Hallo Julia H.,

      wenn Sie eine solche Plakette beantragen möchten, dann müssen Sie sich entweder an eine TÜV-Stelle wenden bzw. einen Antrag online einreichen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Peter B.
    Am 20. Februar 2018 um 16:03

    Ich habe GdB 100%.und “B”, Pflegegad 2. Steuerermäßigung auf Pkw 50%. Wenn ich jetzt vorsorglich den Pkw auf meine Frau umschreiben lasse, können wir die Steuerermäßigung behalten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. März 2018 um 13:13

      Hallo Peter B.,

      wahrscheinlich ist dies nicht möglich.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  20. Peter B.
    Am 14. Februar 2018 um 18:40

    Hallo ,
    ich bin zu 70% Schwerbehindert und habe auch einen Schwerbehindertenausweis, aber ohne Merkzeichen
    Kann ich da auch eine Steuertermäßigung beantragen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. März 2018 um 16:47

      Hallo Peter,

      für die Steurermäßigung sind die entsprechenden Merkzeichen erforderlich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. harold k.
    Am 25. Januar 2018 um 23:40

    meine frau hat GdB 100 B kann selbst nicht fahren und ist jetzt im heim unser Auto ist auf Ihrem Namen zugelassen. Kann ich dann auch steuern sparen oder darf ich den wagen nur für mich alleine zum verreisen zB. nicht benutzen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 12:36

      Hallo harald k.,

      da das Auto auf Ihre Frau zugelassen ist, darf der Wagen eigentlich nur mit oder wegen ihr bewegt werden. Wenden Sie sich diesbezüglich am Besten an die Fahrerlaubnisbehörde.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  22. Peter Alexander G.
    Am 10. November 2017 um 19:49

    Hallo,
    meine Ehefrau besitzt einen Mercedes Benz 200 D Baujahr 1980 im allerbesten Zustand noch von ihren Vater.
    Das momentan mit Saisonkennzeichen zugelassene Fahrzeug ist aufgrund ihrer Schwerbehinderung von der Kfz – Steuer befreit.
    Wenn wir den Oldtimer als historisches Fahrzeug (H – Nummernschild) ummelden, was Vorteile für das Befahren der Innenstädte hat, erhält sie dann auch eine Befreiung von der Kfz – Steuer für historische Fahrzeuge?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2017 um 11:38

      Hallo Peter Alexander,

      fragen Sie am besten direkt beim Zollamt nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. W. Erhard
    Am 6. September 2017 um 16:50

    Guten Tag,

    habe einen Schwerbehindertenausweis von 60% mit Merkzeichen G erhalten.

    Bei welcher Behörde kann ich eine KFZ Steuerbefreiung um 50% beantragen???

    Besten Dank
    W.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 11:31

      Hallo Erhard,

      wenden Sie sich diesbezüglich direkt an das Finanzamt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. r.klein
    Am 31. August 2017 um 9:07

    moin moin, habe 100% mit “G” 50% Steuererlass, dafür 100€ LKW Steuer (PKW Kastenwagen Peugeot ohne Seiten Fenster) was ttun um die Zusatzsteuer zu Umgehen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 11:11

      Hallo R.,

      vielleicht ließe sich eine Umschreibung von Lkw zu Pkw durchführen. Inwiefern dies möglich ist und ob dies zu einer Vergünstigung führen würde, ist mit der zuständigen Behörde zu klären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar