Kfz-Versicherung kündigen: Wann ist dies möglich?
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 16 Minuten
Kündigung der Kfz-Versicherung: Was muss beachtet werden?
Für viele Verkehrsteilnehmer und besonders für alle Fahrer auf den deutschen Straßen ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung von großer Bedeutung. Zudem existiert in Deutschland das Pflichtversicherungsgesetz, sodass ein Autofahrer eine solche Versicherung haben muss. Da bei Versicherungen und deren Anbietern auch eine Vertrauensbasis zum Kunden existieren muss und häufig auch der Beitrag eine große Rolle spielt, sollten bei einem Kfz-Versicherungswechsel und bei dem Wunsch die bestehende Autoversicherung zu kündigen, einige Punkte beachtet werden.
In dem folgenden Ratgeber erfahren Sie, welche Kündigungsfristen bei einer Kfz-Versicherung eingehalten werden müssen, was ein Kündigungsschreiben einer Autoversicherung beinhalten sollte und worauf generell zu achten ist, wenn Sie die Versicherung wechseln möchten.
Kündigen Sie jetzt Ihre Kfz-Versicherung
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Kfz-Versicherung kündigen
Sie können die Autoversicherung in aller Regel spätestens bis zum 30. November eines Kalenderjahres kündigen. Kündigen Sie erst nach diesem Stichtag, verlängert sich die Versicherungsperiode um ein weiteres Jahr. Die Kündigung wird damit in der Regel erst zum Ende des Folgejahres wirksam.
In der Regel genügt ein kurzes Schreiben, das Sie per Brief, Fax oder ggf. auch per E-Mail an den Versicherer zusenden können. Eine Vorlage für ein solches Schreiben finden Sie hier.
Ja. Wann genau Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können, erfahren Sie hier.
Bis wann die Kfz-Versicherung kündigen?
Sehr häufig stellt sich bei einer Autoversicherung und deren Kündigung die Frage, ob es für die Kfz-Versicherung bei dem Kündigen einen Stichtag gibt. Bei einer regulären Kündigung ist dies in der Tat der Fall. Denn in der Regel geht ein Versicherungsjahr von Januar bis Ende Dezember. Wenn Sie einen Wechsel der Kfz-Versicherung planen, sollten Sie zur Hauptfälligkeit kündigen. Diese wäre am 1. Januar des kommenden Jahres. Da meist die Kündigungsfrist bei einer Kfz-Versicherung einen Monat beträgt, sollten Sie hierbei auf die gezielte Einreichung Ihres Schreibens achten. Dementsprechend gilt für die Kündigung der Kfz-Versicherung der Stichtag 30.11., welcher notiert werden sollte, sofern der Wunsch besteht für Ihr Auto die Versicherung zu wechseln.
Ein genauer Kündigungsgrund ist der Versicherungsgesellschaft nicht zwangsläufig mitzuteilen. In einigen Fällen kann die Versicherung auch innerhalb des Jahres starten. Dies ist dann zum Beispiel der Fall, wenn das bisherige Fahrzeug durch ein anderes ersetzt wird, dabei ist es unabhängig ob dies ein Neuwagen oder ein Gebrauchtwagen ist. Gleiches gilt, wenn Sie ein Auto erstmalig versichern und zulassen.
Folgendes Beispiel ist daher möglich: Wenn Sie in der Mitte eines Jahres ein neues Auto kaufen und vorher Ihr altes Fahrzeug verkauft haben, dann schließen Sie meist einen neuen Versicherungsvertrag ab. Dieser würde dann aber nicht am 1. Januar beginnen, sondern dann, wenn Sie das Auto nutzen wollen. Das kann dann auch in einem anderen beliebigen Monat innerhalb des Jahres sein. Somit würde sich das Versicherungsjahr verkürzen.
Wenn regulär zum Jahresende für die Kfz-Versicherung die Kündigung eingereicht wird, ist diese wirksam. Sollte dies nicht geschehen, dann verlängert sich der Versicherungsschutz um ein weiteres Jahr. Bei einigen Anbietern ist es so, dass von vornherein der Vertrag für den Zeitraum von zwölf Monaten festgesetzt wird und daher nicht zum Jahresende gekündigt werden kann.
Dieses Beispiel ist ebenfalls möglich: Sollte der Vertrag der Kfz-Versicherung am 1. Mai beginnen, besteht eine Mindestlaufzeit des Vertrages von genau einem Jahr (zwölf Monaten) und kann regulär somit erst zum 30. April des Folgejahres gekündigt werden. Aber bei diesen Verträgen sollte ebenfalls das Kündigungsschreiben für die Kfz-Versicherung gemäß der Kündigungsfrist bei der Gesellschaft ankommen. Mindestens einen Monat vor dem Ende sollte gekündigt werden. Nach diesem Beispiel wäre dies dann der 31. März.
Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung
Bei einer Kfz-Versicherung kann das Sonderkündigungsrecht greifen. Bei der Sonderkündigung beginnt die Kündigungsfrist, sobald der Kündigungsgrund eingetreten ist und dem Versicherungsanbieter mitgeteilt wurde. Anders als bei einer regulären Kündigung muss hier ein konkreter Grund angegeben werden.
Für diese Fälle gilt eine Kfz-Sonderkündigung:
- Preiserhöhung
- Schadensfall
- Fahrzeugwechsel
Bei der Preiserhöhung ist es so, dass die steigenden Kosten durchaus als Grund für eine Kündigung der Kfz-Versicherung im Sonderfall gelten können. Auch dann stellt sich häufig die Frage, bis wann die Kfz-Versicherung zu wechseln bzw. zu kündigen ist. Sobald die Versicherungsgesellschaft Ihnen mitgeteilt hat, dass die Preise steigen, ist es für Sie möglich, dass Sie innerhalb eines Monats, außerhalb des eigentlich geplanten Zeitrahmens kündigen.
Auch gilt bei der Preiserhöhung die Tatsache, inwiefern Sie verantwortlich für den Anstieg des Beitrags sind. Aus diesem Grund dürfen Sie nur unter diesen Bedingungen auf das Sonderkündigungsrecht bestehen und danach kündigen:
- Die Versicherung ändert die Typklasse für Ihr Auto, wodurch der Versicherungsbeitrag erheblich gestiegen ist.
- Die Beitragsprämie steigt ohne ersichtlichen Grund oder ohne erkennbare Verbesserungen hinsichtlich der Leistung.
Unter diesen Umständen ist keine Sonderkündigung möglich, wenn Sie bezüglich der Preiserhöhung die Kfz-Versicherung abmelden möchten:
- Wenn Sie umgezogen sind und sich die Regionalklasse deswegen ändert, ist meist eine Erhöhung des Beitrages inbegriffen.
- Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten und den entstandenen Schaden von der Versicherung regulieren gelassen haben und daraufhin die Versicherungsgesellschaft ihren Grundbetrag erhöht, bzw. Sie in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückstuft.
- Wenn wichtige Vertragsbedingungen sich geändert haben, dies angekündigt wurde und die Kfz-Versicherung nun ein höheres Risiko haben.
- Wenn nun mehr Personen mit Ihren Auto fahren dürfen und sich darunter Fahranfänger befindet, kann eine Preiserhöhung ein gerechtfertigter Grund sein.
- Wenn das Fahrzeug nicht, wie vorher üblich, an einem sicheren Ort geparkt wird (Garage), sondern nun auf der Straße abgestellt wird.
Um eine Preiserhöhung genau zu erkennen, empfiehlt es sich die Rechnungen aus den Vorjahren aufzuheben und mit der aktuellen Jahresrechnung zu vergleichen. Bei manchen Anbietern ist der gestiegene Grundbeitrag häufig eher versteckt. Ein Vergleich lohnt sich daher.
Autoversicherung: Kündigungsfrist und Schadensfall
Sollten Sie Ihrer Versicherung einen Schaden melden, können Sie den Anbieter dennoch wechseln und die Kfz-Versicherung kündigen. Wann dies im Regelfall möglich ist, hängt von dem jeweiligen Vertrag ab. Meist ist die Kündigungsfrist von einem Monat auch hier sehr üblich. Die Monatsfrist fängt dann an zu laufen, wenn Ihr Versicherungsunternehmen den Schaden reguliert hat oder die Zahlung dafür an Sie erfolgte. Ebenfalls beginnt der Monat mit der Kündigungsfrist, wenn die Versicherung Ihnen mitgeteilt hat, dass sie den Schaden nicht übernehmen bzw. dieser nicht reguliert wird. Bedenken Sie allerdings auch, dass ebenso ein Versicherer den Vertrag mit Ihnen nach einem entstandenen Schaden, beispielsweise nach einem Unfall, kündigen kann.
Wann kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
Bei einem Fahrzeugwechsel ist die Kündigung der Autoversicherung nach Vorlage eines ordentlichen Kündigungsschreibens ebenfalls möglich. Sollten Sie also Ihr bisheriges Fahrzeug durch ein neues Auto ersetzen, ist auch gleichzeitig ein neuer Versicherungsvertrag wichtig. Dabei ist es unabhängig, ob es sich bei dem neuen Fahrzeug tatsächlich um einen Neuwagen handelt oder ob es ein Gebrauchtwagen ist. Der Gebrauchtwagen, welchen Sie nun nutzen, bei diesem endet die Kfz-Versicherung des vorherigen Halters, sobald die Abmeldung erfolgte bzw. die Zulassung auf Ihren Namen läuft.
Die Kündigungsfristen der Kfz-Versicherungen im Detail
Es besteht zwar eine Unterscheidung zwischen regulärer Kündigung und Sonderkündigung, dennoch sind die Kündigungsfristen meist sehr ähnlich. Es sei denn, die Anbieter unterscheiden sich auch innerhalb der vorgegebenen Frist, was eher selten der Fall ist. Daher beträgt die Kündigungsfrist einer regulär üblichen Vertragskündigung, meist vier Wochen.
In der Regel laufen die Kfz-Versicherungsverträge zum Jahresende aus, sodass ein Schreiben spätestens zu dem Stichtag am 30. November bei dem Versicherungsunternehmen eingegangen sein muss. Der Zeitraum der Kündigung von einem Monat gilt genauso, wenn innerhalb des Jahres – beispielsweise am 1. April – ein Vertrag abgeschlossen wurde. Für diesen Fall müsste die Autoversicherung Ihr Kündigungsschreiben spätestens am 31. Dezember erhalten haben. Hierbei ist, sofern die Kündigung auf den Postweg versendet wurde, das Eingangsdatum bei der Kfz-Versicherung relevant.
Kfz-Versicherung: Die Kündigung und Vorlage eines Schreibens
Es ist von enormen Vorteil, wenn Sie schriftlich kündigen, da ein Telefonat oder ein kurzes persönliches Gespräch, indem Sie den Kündigungswunsch äußern, meist nicht ausreicht. Zudem ist es wichtig einen Beleg für sich selbst zu haben. Es empfiehlt sich daher ein Kündigungsschreiben zu verfassen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Auch eine E-Mail ist nicht zwangsläufig immer ausreichend.
Die Kfz-Versicherungsanbieter sollten Ihr Anliegen möglichst schnell bearbeiten und Ihnen eine Kündigungsbestätigung zukommen lassen, daher sind folgende Angaben notwendig:
- Die Versicherungsnummer
- Das Kennzeichen und der Typ Ihres Fahrzeuges
- Die Adresse des Absenders
- Die Adresse der Versicherungsgesellschaft
- Die Bitte um eine Eingangsbestätigung der Kündigung
- Der Ort und das Datum
- Ihre Unterschrift (die des Versicherten)
Zudem bietet es sich an, dass das Kündigungsschreiben als Einschreiben mit einem Rückschein verschickt wird. Auch wenn hierbei die Kosten für das Porto höher sind als gewöhnlich bei einem normalen Brief, ist dieser Weg hilfreich, damit der Empfänger Ihnen mit Datum und Unterschrift den Erhalt bestätigt.
Gut zu wissen: Es ist durchaus möglich noch am Stichtag via Fax zu kündigen. Dabei sollten die oben genannten Informationen und eine Unterschrift auf dem Dokument enthalten sein. Wichtig hierbei ist, dass Sie sich eine Kopie für sich selbst anfertigen und zudem noch den Sendebericht als Nachweis, für den Fall etwaiger Unstimmigkeiten, aufheben.
Allerdings gilt bei der Methode der Kündigung per Fax zu beachten, dass die technischen Geräte (beider Seiten) Probleme machen können oder das Senden aufgrund von Störfaktoren nicht funktioniert. Insbesondere wenn dies am Stichtag passiert, wäre es schwierig nun noch fristgerecht per Brief zu kündigen.
Kündigung der Autoversicherung: Muster
Für eine Kündigung der Kfz-Versicherung ist eine Vorlage von Vorteil. Das Kündigungsschreiben muss nicht zwangsläufig lang sein und je nach Art der Kündigung muss auch nicht unbedingt ein Grund mitgeteilt werden. Bei der Sonderkündigung ist dies allerdings wichtig. Daher ist im Folgenden für eine Kfz-Versicherung und deren Kündigung ein Muster zu finden.
Absender
Name, Vorname
Straße, Haus-Nr.
PLZ, Ort
Name der Versicherung
Straße und Haus-Nr. der Versicherung
PLZ und Ort der Versicherung
Betreff: Kündigung der Kfz-Versicherung
Versicherungsschein-Nr.:
Amtliches Kennzeichen und Fahrzeugtyp:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich fristgerecht meine Kfz-Versicherung bei Ihrem Anbieter (Name der Versicherungsgesellschaft) aus folgendem Grund:
(optional und wählbar – Möglichkeiten, die zutreffen, nennen)
- Kündigung zur nächsten Hauptfälligkeit
- Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung
- Sonderkündigungsrecht wegen Schadenfall (hier Datum zum nächstmöglichen Zeitpunkt nennen)
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Kündigungsschreibens und den genannten Kündigungstermin.
Ich bitte von Rückholversuchen Abstand zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
_________________________________
Ort, Datum, Unterschrift
Sonderkündigung im Detail: Voraussetzungen
Das Sonderkündigungsrecht ist besonders wichtig neben der regulären Kündigung. Die oben kurz angeschnittenen Bereiche sollen im Folgenden noch detailliert erklärt werden und das Sonderkündigungsrecht bezüglich einer Kfz-Versicherung soll hierbei noch genauer erläutert werden.
In den bestimmten Sonderfällen ist eine Sonderkündigung außerhalb der üblichen Laufzeit möglich, sofern der Monat der Kündigungsfrist bedacht und eingehalten wird. Die dafür wichtigen Kriterien werden durch das Versicherungsvertragsgesetz bestimmt.
Nach § 31 „Kündigung nach Beitragserhöhung“ ist die vorzeitige Auflösung des Vertrages möglich, wenn der Versicherer die Beiträge der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung einseitig anhebt. Gemäß § 92 „Kündigung im Schadenfall“ haben Versicherer und Verbraucher hier beide das Recht, dass nach einem regulierten Schaden (unter Einhaltung der genannten Fristen) die Autoversicherung gekündigt wird. Laut § 96 „Kündigung nach Veräußerung (Fahrzeugwechsel)“ darf der Versicherungsnehmer ohne eine Kündigungsfrist die Versicherung wechseln.
Für die Sonderkündigung gilt meist auch der Begriff der außerordentlichen Kündigung. Dies bedeutet, dass zu einem anderen Zeitraum gekündigt werden kann, als es eigentlich in den Vertragsbedingungen für den jeweiligen Vertragspartner festgehalten ist.
Auch bei einer Sonderkündigung beträgt die Kündigungsfrist in der Regel einen Monat. Wenn der Grund für Ihre Kündigung die Beitragserhöhung ist, dann beginnen diese vier Wochen sobald der Rechnungszugang erfolgte oder dann wenn Ihnen mitgeteilt wurde, dass der Preis für Ihre Kfz-Versicherung steigt. Bei einem Schadensfall läuft die Frist ab dem Tag, an dem die Versicherungsgesellschaft den Bescheid für den abgeschlossenen Versicherungsfall an Sie versendet hat.
Bei der Sonderkündigung wegen der Beitragserhöhung gibt es allerdings auch Ausnahmen. So ist es nicht möglich im Sonderfall zu kündigen, wenn der Gesetzgeber die Versicherungssteuer anhebt und aus diesem Grund der Gesamtbetrag teurer wird. Da die Versicherungsanbieter die Erhöhung nicht zu verantworten haben, ist eine außerordentliche Kündigung hier keine Option für den Kunden.
Was muss beim Sonderkündigungsschreiben beachtet werden?
Ähnlich wie bei einem regulären Kündigungsschreiben gelten bei einem Schreiben im Sonderkündigungsfall gleiche Richtlinien, die zu beachten sind. Um sicherzugehen, dass ihr Dokument auch wirklich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft ankommt, sollten Sie daher folgende Ratschläge beherzigen. Unvorteilhaft wäre es, wenn Ihnen aufgrund von Formfehlern oder weil Sie nicht fristgerecht das Kündigungsschreiben eingereicht haben, eine Kündigung und damit der Wechsel zu einer anderen Versicherung entgeht.
Es bietet sich an, dass Sie bestenfalls schriftlich eine Kündigung verfassen und dies auf den Postweg als Einschreiben mit Rückschein absenden. Dadurch können Sie sicher sein, dass der Empfänger das Dokument erhält, da er den Erhalt mit einer Unterschrift bestätigen muss.
Telefonisch oder auch persönlich vor Ort lässt es sich nicht empfehlen auf dem mündlichen Weg dem Unternehmen mitzuteilen, dass Sie kündigen möchten. Für diese Handlung benötigt die Versicherungsfirma einen Beleg und auch Sie sollten sich eine Kopie anfertigen. Die anschließenden Durchführungen lassen sich mit Hilfe des Schreibens besser vollführen.
Ihre Kündigung können Sie entweder selbst verfassen oder Sie drucken sich ein Musterkündigungsformular aus und unterschreiben es. Dennoch sollten Sie bei der letzten Methode darauf achten, dass Sie Ihren Angaben ordnungsgemäß anpassen, damit auch der Vertragspartner sowie das Datum zu dem das Vertragsverhältnis aufgelöst wird, ersichtlich ist.
Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen möchten und dies nach Sonderrecht durchführen wollen, sollten folgende Punkte in Ihrem Schreiben an die Versicherung enthalten sein:
- Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
- Name und Anschrift des Kfz-Versicherungsanbieters
- Versicherungsnummer
- Amtliches Kennzeichen des versicherten Fahrzeuges
- Fahrzeugtyp und Fahrzeugmarke
- Bei Sonderkündigung muss ein Kündigungsgrund genannt werden
- Datum und Unterschrift des Versicherungsnehmers
Auch bei dieser Regelung zur Kündigung ist es möglich, dass Sie Ihr Schreiben verfassen, handschriftlich unterschreiben und per Fax an die Versicherung senden. Allerdings sollten Sie hierbei auch bedenken, dass dies zeitnah erfolgt, damit die Frist eingehalten wird und alle Eventualitäten, wie technische Probleme der Faxgeräte, mit beachtet werden. Zudem sollten Sie als Nachweis für sich eine Kopie des Schreibens aufbewahren und den Sendebericht aufheben.
Wann die Kfz-Versicherung wechseln und wie geht das?
Der Wechsel einer Autoversicherung ist meist der Grund für den Wunsch eines Versicherungsnehmers die bestehende Kfz-Versicherung zu kündigen. Ebenfalls kann die Absicht eines Versicherungswechsels mehrere Ursachen haben. So können Gründe beispielsweise die gestiegene Preiserhöhung sein, welche allerdings ohne gleichzeitig gestiegene Leistungen miteinhergeht. Ein anderer üblicher Beweggrund kann eine Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall sein oder einfach das höhere Vertrauen in einer andere Versicherungsgesellschaft.
Es ist auch mittlerweile allgemein gängig, dass Versicherungen gewechselt werden, wenn bessere Konditionen möglich gemacht werden durch neue Anbieter. Durch viele Onlineportale gibt es auch die Möglichkeit, dass Sie schnell eine passende Versicherung finden oder mehrere miteinander vergleichen können. Zusatz- oder Sonderleistungen können dabei bestimmt und extra gebucht werden. Dadurch sind zwar auch die Kosten unterschiedlich, aber die Versicherung ist somit individuell auf den Kunden abgestimmt.
Zu bedenken ist, dass gerade bei Kfz-Versicherungen die Leistung auch speziell auf den Verbraucher passen sollte. Nicht jeder Fahrer und Verkehrsteilnehmer ist gleich und hat dieselben Voraussetzungen. Insbesondere Berufskraftfahrer und Vielfahrer sollten einen höheren Versicherungsschutz in Betracht ziehen, da die Länge der Strecke pro Tag hier sehr viel höher ist als beispielsweise bei Gelegenheitsfahrern. Daher bieten Versicherungsfirmen verschiedene Tarife an, wie beispielsweise Basis-, Premium-, Unfall- oder Komforttarif. Demnach können Sie sich die passenden Leistungen noch zusätzlich zusammensuchen.
Bei einem Wechsel zu einer anderen Versicherung sollten Sie immer im Hinterkopf behalten, dass Sie die Laufzeit des aktuellen Vertrages beachten. Nur so klappt ein Versicherungswechsel ohne Probleme, sofern Sie Ihre alte Kfz-Versicherung fristgerecht kündigen. Daher beachten Sie die Laufzeit und Wechselfrist, welche in Ihrem bisherigen Versicherungsvertrag genannt wird. Generell können Sie die Versicherungspolice immer zum Ende des Kalenderjahres abmelden, da die meisten Verträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember gehen und die Frist für die Kündigung gängiger Weise einen Zeitraum von vier Wochen beinhaltet. Daher gilt hier der Stichtag des 30. Novembers zu dem die Kündigung eingereicht werden muss, um ordnungsgemäß zu erfolgen.
Bei den neueren Policen, welche mittlerweile abgeschlossen werden ist es so, dass die Hauptfälligkeit zum 1. Januar meist eher nicht mehr gewöhnlich ist. So kann auch ein Vertrag in der Mitte des Jahres oder zum Beispiel erst im Oktober zu Stande kommen und kann dann dennoch mit Berücksichtigung der Kündigungsfrist von einem Monat nach der Laufzeit eines Jahres (zwölf Monate genau) gekündigt werden. Dies wird versicherungsrechtlich als unterjährigen Vertragsabschluss und unterjährige Kündigung bezeichnet.
Bei einem regulären Wechsel bzw. wenn Sie wie gewöhnlich zum Vertragsende Ihre Kfz-Versicherung kündigen möchten, brauchen Sie in dem Schreiben für die Versicherungsgesellschaft keine Begründung angeben, aus welchem Grund der Bedarf einer Kündigung besteht. Die fristgerechte Mitteilung an den Anbieter reicht dafür aus.
Sollten Sie allerdings den Wechsel zu spät und somit nicht fristgerecht den Versicherern mitteilen, können diese Ihnen eine Ablehnung zur Beendigung des bestehenden Versicherungsvertrages geben. Somit müssen Sie dann ein weiteres Jahr bei diesem Versicherungsanbieter bleiben und den Beitrag bezahlen, bis die Option für einen Wechsel wieder gegeben ist. Im Internet bieten einige Portale einen Wechselservice an, welcher Sie daran rechtzeitig erinnert, dass der Zeitraum zum Einreichen einer Kündigung nun naht. Dadurch können Sie ohne Schwierigkeiten alle Formulare vorbereiten und einen neuen Anbieter suchen.
Der Stichtag im Detail: Die Kfz-Versicherung rechtzeitig kündigen
Der Stichtag spielt insbesondere für die Kündigung und den Wechsel der Versicherung eine große Rolle. Auch wenn häufig von diesem Tag gesprochen wird, ist es gerade für Verbraucher interessant zu erfahren, worauf dabei genau geachtet werden sollte und was es im Detail mit diesem besonderen Tag auf sich hat.
Ein unschöner und nicht ausreichender Kundenservice oder auch eine mangelhafte Schadensregulierung am eigenen Fahrzeug nach einem Unfall kann ausschlaggebend dafür sein, dass der Wunsch nach einem Wechsel zu einem anderen Versicherungsservice besteht oder generell der alte Versicherungsvertrag aufgehoben werden soll.
Bevor Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen, sollten Sie schon im Voraus einen Vergleich anstreben und sich Angebote einholen. Ein Versicherungsvergleich kann bessere Konditionen für Sie bringen. Einheitlich gilt für eine reguläre Kündigung, dass binnen eines Monats zum Ende der Laufzeit gekündigt werden muss. Diese vier Wochen sind nötig, woraus sich auch der Stichtag ergibt. Denn da die meisten Kfz-Versicherungsverträge zum Ende eines Kalenderjahres auslaufen, ist der Stichtag in der Regel der 30. November.
Bei einigen Verträgen weicht der Stichtag von diesem Datum ab. Häufig passiert dies bei Kfz-Verträgen, welche die Fahrzeuge besitzen, die mit einem Saisonkennzeichen ausgestattet sind. Bei diesen kann das Jahr im Frühjahr beginnen und endet nach der entsprechenden Saison. Dies ist zum Beispiel bei Motorrädern üblich. Mittlerweile bieten die Versicherungen allmählich diese Art der Laufzeitvariante auch bei ganzjährig geltenden Verträgen an.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Stichtag tatsächlich der 30. November ist oder ein anderer gilt, können Sie Ihren Stichtag genau bestimmen, anhand Ihrer Versicherungsunterlagen. Darin ist das genaue Vertragsende notiert.
Gesetzliche Regelungen zur Kfz-Versicherung
In Deutschland gibt es hinsichtlich der Versicherungsangelegenheiten bestimmte Vorschriften. Gemäß der gesetzlichen Grundlage zu Kfz-Versicherungen ist es wichtig, dass in Deutschland jedes Kraftfahrzeug versichert ist. Sollte diese Pflicht missachtet werden, kann es zu Sanktionen wie Bußgeldern kommen. Im schlimmsten Fall, wenn Sie nicht versichert sind und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben, ist es sogar so, dass eine Freiheitsstrafe verhängt werden kann.
Nach einem Verkehrsunfall ist der Versicherungsschutz von Bedeutung. Die wichtige Kfz-Haftpflichtversicherung fungiert somit gleichzeitig wie eine Unfallversicherung und übernimmt einen Anteil des entstandenen Schadens. Als Fahrer ohne eine Haftpflicht muss der Schaden persönlich bezahlt werden, insbesondere wenn Sie der Unfallverursacher sind, kann dies sehr teuer werden. Um einen finanziellen Ruin zu verhindern und damit die geschädigten Personen des Unfalls einen Schadensersatz bekommen, existiert die Kfz-Versicherungspflicht.
Seit 1965 gibt es in Deutschland das sogenannte „Pflichtversicherungsgesetz“, welches als das Gesetz zur Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter gilt. In diesem Gesetz werden auch für das Verkehrsrecht relevante Punkte genannt, so heißt es dort:
Aus diesem Grund muss jeder Besitzer eines Fahrzeuges auf den deutschen Straßen eine Auto-Haftpflichtversicherung besitzen. Von der Versicherungsgesellschaft wird ein neuer Versicherungsnehmer in eine Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Die Klasse stellt den Grundbetrag bzw. die Versicherungssumme dar, die eingezahlt werden muss.
Nach der Gesetzgebung soll in Deutschland durch die angebotene Autoversicherung ein gewisser Leistungsstandard erfüllt werden. So sollen die Geschädigten eines Unfalls im Nachhinein die finanziellen Mittel bekommen, damit der Schaden möglichst so gut es geht behoben wird. Laut dem Pflichtversicherungsgesetz ist es zudem wichtig, dass der Versicherungsanbieter seinen Sitz im Inland hat. Zusätzliche Leistungen sind nicht verpflichtend, wenn sich beispielsweise für eine Vollkaskoversicherung oder eine Sonderleistung wie eine Insassenversicherung entschieden wird.
Durch das Gesetz ist es außerdem strafbar, wenn jemand ohne jeglichen Versicherungsschutz unterwegs ist. So kann nach § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten drohen. Ebenfalls ist es möglich, dass eine Geldstrafe verordnet wird. Wenn sogar vorsätzlich ohne Versicherung mit dem Auto gefahren wird, kann dem Halter des Fahrzeuges passieren, dass der Wagen von den Behörden eingezogen wird. Demnach ist es unverantwortlich für die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer, ohne Versicherung zu fahren. Das Strafmaß fällt daher so hoch aus, da es sich nicht um eine einfache Verkehrsordnungswidrigkeit handelt. Insbesondre bei vorsätzlichem Verhalten nicht.
Was wird von der Kfz-Versicherung reguliert?
Sollten Sie an einem Unfall beteiligt sein oder diesen sogar verschulden, ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung dafür verantwortlich, dass die entstandenen Schäden im Nachhinein möglichst beseitigt werden. Die Versicherungsgesellschaft kümmert sich dann um die Zahlung von Reparaturen. Auch wenn Sie vorausschauend fahren und keinen Unfall zu verantworten haben, ist es möglich, dass durch Ihr Fahrzeug ein Schaden an einem anderen Auto entsteht. So kann es sein, dass das eigene Auto eine Ölspur hinterlässt, wodurch andere Fahrzeuge auf der Fahrbahn ins Schlingern geraten und Auffahrunfälle oder andere Verkehrsunfälle verursachen. Versicherungen im Bereich der Teilkasko und Vollkasko sind zusätzlich empfehlenswert.
In diesem Fall haftet ebenfalls die Haftpflichtversicherung. Dies wird dann Gefährdungshaftung genannt. Sollten Sie unzufrieden mit der Kommunikation Ihrer Versicherungen zwischen Ihnen und den anderen Unfallbeteiligten nach einem Verkehrsunfall sein oder ist Ihr Schaden unzureichend reguliert worden, sollten Sie über einen Versicherungswechsel nachdenken, bzw. sich überlegen ob Sie bei diesem Anbieter die Kfz-Versicherung kündigen wollen.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, bis zu welchem Geldbetrag die Versicherung für entstandene Schäden aufkommt. Bei mehreren Geschädigten kann es nach einem Personenschaden zu einer gezahlten Summe von höchstens 7,5 Mio. Euro kommen. Davon werden Aufenthalte im Krankenhaus, Ärztekosten und Reha-Maßnahmen der Unfallopfer gezahlt. Neben Personenschäden übernimmt eine Kfz-Haftpflichtversicherung aber auch die Schadensregulierung bei Sachschäden. Bei einer Vollkaskoversicherung werden nicht nur die Sachschäden an den anderen Fahrzeugen bezahlt, sondern auch die am eigenen Auto.
Worauf Sie bei der Wahl einer neuen Versicherung achten sollten
Bei dem Versicherungswechsel sollte nicht ausschließlich auf die Summe des monatlichen Beitrages geschaut werden. Sicherlich sind die Kosten bei einer Autoversicherung wichtig, dennoch sollten Sie auch auf andere Aspekte Wert legen.
Zunächst ist es wichtig, dass Sie sich bevor Sie Ihre bestehende Kfz-Versicherung kündigen, andere Angebote und Informationen der Anbieter einholen. Vergleichen Sie die Konditionen der verschiedenen Gesellschaften. Im Internet lassen sich zahlreiche Vergleichsportale finden, auf denen Sie Ihre Vorstellungen eingeben können und die aus Ihren Parametern die gewünschte und am besten passendste Kfz-Versicherung herausfiltern. Häufig ist es so, dass dabei schon im Voraus der Fahrzeugtyp eingeben werden muss und auch Punkte zu Ihrer Person als Fahrer speziell erfragt werden, beispielsweise ob Sie Berufskraftfahrer sind und wie häufig sie das Fahrzeug nutzen.
Außerdem sollten Sie darauf achten, ob Sie zu jeder beliebigen Zeit Ihren Versicherungsvertreter erreichen können. Ein guter Anbieter zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass eine Nothotline eingerichtet wurde, die Sie 24 Stunden erreichen können. Da es bei wichtigen Anliegen empfehlenswert ist schnell und persönlich bzw. telefonisch einen Unfall zu melden, sollte die Notrufnummer für Sie als Versicherungsnehmer im besten Fall jederzeit zur Verfügung stehen. Gerade ein Ansprechpartner ist bei dringenden Fragen oder im Schadensfall empfehlenswert, wodurch der Kundenservice somit für den Anbieter gleichfalls eine große Rolle spielen sollte. Es ist von Vorteil bei der Wahl der richtigen Versicherung sich durch Rezensionen anderer Kunden vorher zu informieren.
Sobald eine passende und neue Versicherungsfirma gefunden wurde, können Sie unter Einhaltung der Frist die alte Kfz-Versicherung kündigen. Es empfiehlt sich, dass erst wenn die Kündigung mit der alten Gesellschaft geregelt wurde, die neue Versicherung über das Interesse zu informieren.
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Sehr interessanter Beitrag. Danke für die vielzähligen Informationen.