Kfz-Versicherung wechseln: Welche Frist müssen Sie dabei einhalten?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wechselfrist für die Kfz-Versicherung: Den Stichtag nicht vergessen!

Kündigung der Kfz-Versicherung: Beim Wechsel ist eine Frist zu beachten.
Kündigung der Kfz-Versicherung: Beim Wechsel ist eine Frist zu beachten.

Laut einer Studie der YouGov Deutschland GmbH zum Thema „Wechseltätigkeit in der Kfz-Versicherung“, bleiben viele Deutsche gerne ihrem altbekannten Versicherer treu. Zwar dachten im Jahr 2017 rund 20 Prozent aller Versicherungsnehmer zumindest gelegentlich daran, ihre alte Autoversicherung zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln.

Wirklich geplant haben jedoch nur 2,85 Millionen Versicherte den Wechsel der Versicherung. Obwohl dieser Schritt durchaus viel Geld sparen kann, sind die Deutschen also weiterhin relativ wechselfaul. Doch woran kann das liegen? Unter Umständen befürchten sie, dass der Wechsel zu aufwendig ist und dabei zu viele Formalitäten beachtet werden müssen.

Diese Sorge ist jedoch weitestgehend unbegründet. Portale im Internet helfen dabei, Angebote zu vergleichen und die Kündigung des bestehenden Vertrages ist weniger schwierig, als die meisten glauben. Ein wichtiger Punkt ist jedoch zu beachten: Möchten Sie die Kfz-Versicherung wechseln, ist eine Frist einzuhalten. Wann diese abläuft, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

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FAQ: Frist für den Wechsel der Kfz-Versicherung

Kann ich die Kfz-Versicherung jederzeit kündigen?

Die Autoversicherung können Sie in der nur zum Ende des Versicherungsjahres kündigen – spätestens einen Monat im Voraus. Die Frist für die Kündigung fällt dabei in aller Regel auf den 30.11. des Kalenderjahres.

Wann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung?

Eine vorzeitige Kündigung der Kfz-Versicherung mit einer Frist von einem Monat können Sie z. B. insbesondere bei einer Beitragserhöhung vornehmen.

Wie finden Sie eine günstigere Kfz-Versicherung?

Vergleichen Sie vor dem Wechsel der Kfz-Versicherung die unterschiedlichen Policen auf dem Markt. Einen umfangreichen Kfz-Versicherungsvergleich finden Sie hier.

Kfz-Versicherungswechsel: Ein wichtiges Datum müssen Sie im Kalender markieren

Kfz-Versicherung wechseln: Wird die Frist verpasst, läuft der Vertrag weitere zwölf Monate.
Kfz-Versicherung wechseln: Wird die Frist verpasst, läuft der Vertrag weitere zwölf Monate.

Möchten Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, müssen Sie die alte dafür kündigen. Das ist jedoch in der Regel nur zu einem bestimmten Termin im Jahr möglich.

Das bedeutet im Umkehrschluss: Möchten Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, ist dieses Datum zu beachten. Dabei handelt es sich um den sogenannten Stichtag am 30. November.

Doch warum gibt es diesen Stichtag überhaupt? Bei der Kündigung ihrer Autoversicherung müssen Versicherte eine einmonatige Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres am 31. Dezember einhalten.

Spätestens am 30. November eines Jahres muss also die Kündigung beim alten Versicherer eingehen. Dann läuft also die für den Kfz-Versicherungswechsel angesetzte Frist ab.

Möchten Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, ist die Frist für die Kündigung jedoch bereits abgelaufen? In der Regel müssen Sie dann ein weiteres Jahr abwarten, bis Sie die alte Versicherung tatsächlich kündigen können.

Autoversicherung wechseln: Eine Frist ist auch bei der Sonderkündigung zu beachten

Möchten Sie die Kfz-Versicherung wechseln, ist die Frist zur Kündigung des alten Vertrages, die am 30. November abläuft, also besonders wichtig. Es gibt jedoch einige Fälle, in denen Sie ein Sonderkündigungsrecht bei der Autoversicherung haben und dementsprechend auch zu einem anderen Zeitpunkt einen Wechsel durchführen können.

Eine außerordentliche Kündigung ist in drei Fällen möglich:

  • Erhöhung des Beitrages durch den Versicherer ohne eine gleichzeitige Verbesserung der Leistungen (das gilt auch, wenn sich die Typ- oder Regionalklasse verschlechtert)
  • Im Schadenfall (dabei ist es egal, ob die Versicherung die Schadenregulierung durchführt oder ablehnt
  • Fahrzeugwechsel (Abmeldung des altes Fahrzeugs und Zulassung eines neuen Kfz)
Beachten Sie: Möchten Sie im Zuge einer Sonderkündigung die Kfz-Versicherung wechseln, liegt die Frist, innerhalb derer Sie den alten Versicherer informieren müssen, bei einem Monat. Diese beginnt, wenn Sie über die Beitragserhöhung informiert wurden bzw. wenn die Schadenregulierung durchgeführt oder abgelehnt wurde.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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1 Kommentar

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  1. Johannes
    Am 16. Mai 2020 um 14:45

    Ich habe mein Fahrzeug gewechselt. Hierzu habe ich von der Versicherung eine KFZ-Versicherung erhalten, mit der Berechnung für 1 Jahr.
    Als mir das aufgefallen ist, hatte ich meine Versicherung kontaktiert und mir wurde hierzu mitgeteilt, dass der Stichtag zum 30.11.
    zum Jahresende zu kündigen weg gefallen ist und die Versicherung ab Versicherungsbestätigungstag immer ein Jahr läuft.
    Allerdings konnte ich nirgendwo etwas hierzu lesen, dass der Stichtag abgeschafft wurde. Ich frage mich hierbei,
    ob die Versicherung hierzu etwas ausnutzt, dass wegen günstigere Verträge am Stichtag mehrere Versicherungen konkurieren
    umgehen und die Versicherten hiermit dadurch teurere Verträge anzubieten, da an dem Zeitpunkt nicht mit der hohen Anzahl
    von Angeboten von günstigen Verträgen dem Versicherten zur Verfügung stehen.

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