Kfz-Zulassung unter 18 Jahren: Ist das möglich?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 27. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Auto anmelden unter 18 Jahren

Kann man ein Auto anmelden, wenn man noch nicht 18 ist?

Minderjährige können nur dann als Fahrzeughalter eingetragen werden, wenn sie entweder als schwerbehindert gelten oder wenn sie eine entsprechende Fahrerlaubnis für das Fahrzeug besitzen, z. B. die Prüfbescheinigung für das Begleitete Fahren ab 17.

Was wird speziell für eine Kfz-Zulassung unter 18 Jahren benötigt?

Zunächst ist eine Einwilligungserklärung für Fahrzeughalter unter 18 Jahren erforderlich. Diese muss von deren gesetzlichen Vertretern ausgestellt werden, also in der Regel den Eltern oder einem Vormund. Außerdem müssen die Original-Ausweise des Minderjährigen sowie der gesetzlichen Vertreter vorgelegt werden. Weiterhin ist je nach Situation entweder ein Schwerbehindertenausweis des Minderjährigen oder dessen Fahrerlaubnis bzw. Prüfbescheinigung „Begleitetes Fahren ab 17” erforderlich. Wird die Einverständniserklärung von einem allein Sorgeberechtigten ausgestellt, ist zusätzlich ein Sorgerechtsnachweis vorzulegen.

Welche Vorteile hat es, das Auto auf ein schwerbehindertes Kind anzumelden?

Gemäß § 3a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG 2002) erhalten Kraftfahrzeuge, die auf schwerbehinderte Personen (egal ob minderjährig oder nicht) zugelassen sind, Vorteile bei der Kfz-Steuer. Unter bestimmten Voraussetzungen ist sogar eine komplette Steuerbefreiung möglich. Um diese Steuervorteile zu genießen, darf das Fahrzeug jedoch ausschließlich für die Fortbewegung der behinderten Person bzw. im Zusammenhang mit ihrer Haushaltsführung genutzt werden.

Finden Sie jetzt Ihr persönliches Wunschkennzeichen

Auto zulassen unter 18: Wann ist das möglich?

Wann ist eine Kfz-Zulassung unter 18 Jahren möglich?
Wann ist eine Kfz-Zulassung unter 18 Jahren möglich?

Wenn es darum geht zu entscheiden, wer als Fahrzeughalter bestimmt werden soll, bestehen durchaus einige Freiheiten. So muss der Halter z. B. nicht zwingend identisch mit dem Eigentümer des Fahrzeugs sein. Das ist etwa beim Leasing der Fall. Und auch wenn der Fahrzeughalter derjenige ist, der die Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen muss, muss er nicht unbedingt auch der Versicherungsnehmer sein.

Sehen diese Freiheiten aber auch die Möglichkeit vor, ein Auto auf einen Minderjährigen anzumelden? Die Antwort lautet: Ja und nein. Eine Kfz-Zulassung unter 18 Jahren ist grundsätzlich möglich, allerdings nur wenn eine von zwei Bedingungen erfüllt ist:

  • Der Minderjährige besitzt die erforderliche Fahrerlaubnis für das zulassungspflichtige Fahrzeug. Dies kann z. B. ein A1-Führerschein sein, welcher schon mit 16 Jahren erworben werden kann, oder auch die Prüfbescheinigung für das Begleitete Fahren ab 17.
  • Der Minderjährige gilt als schwerbehindert. In diesem Fall kann die Kfz-Steuer für das Auto verringert werden oder sogar entfallen. Allerdings darf das Fahrzeug dann auch nur für Fahrten eingesetzt werden, die mit der Beförderung oder der Haushaltsführung der behinderten Person im Zusammenhang stehen.

Wird keine der beiden Voraussetzungen erfüllt, ist eine Kfz-Zulassung unter 18 Jahren nicht möglich.

Diese Unterlagen werden benötigt

Um ein Kfz auf eine minderjährige Person zulassen zu können, benötigen Sie natürlich zum einen die gleichen Unterlagen wie für jede andere Kfz-Zulassung auch:

Auto anmelden unter 18: Dafür sind u. a. die gleichen Unterlagen nötig wir für die normale Kfz-Zulassung.
Auto anmelden unter 18: Dafür sind u. a. die gleichen Unterlagen nötig wir für die normale Kfz-Zulassung.
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • eVB-Nummer
  • ausgefüllter Zulassungsantrag
  • bei Gebrauchtwagen: AU- und HU-Bescheinigung
  • Original-Personalausweis des künftigen Fahrzeughalters (in diesem Fall des Minderjährigen)

Zum anderen sind aber noch weitere Dokumente speziell für die Kfz-Zulassung unter 18 Jahren erforderlich:

  • Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen
  • Original-Ausweise der gesetzlichen Vertreter
  • Sorgerechtsnachweis (nur bei allein Sorgeberechtigten)
  • Schwerbehindertenausweis (nur bei schwerbehinderten Minderjährigen)
  • Fahrerlaubnis/Prüfbescheinigung des Minderjährigen für das zulassungspflichtige Kfz (nicht erforderlich bei schwerbehinderten Minderjährigen)

Einen Vordruck für die Einwilligungserklärung stellt in der Regel die zuständige Zulassungsstelle zur Verfügung.

Übrigens: Kann der minderjährige Fahrzeughalter nicht persönlich zur Kfz-Anmeldung erscheinen, kann er dafür auch eine andere Person bevollmächtigen. Wie das funktioniert, erklären wir in unserem Ratgeber „Vollmacht für die Kfz-Zulassung”.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (42 Bewertungen, Durchschnitt: 4,31 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

3 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. König
    Am 1. Februar 2024 um 11:55

    Hallo.

    Mein Sohn hat 40% Scherbehinderung.
    Kann man da das Auto auch auf ihn anmelden.

    lg König

  2. Anon
    Am 2. August 2023 um 16:49

    Kommt aber wahrscheinlich auch immer auf die Zulassungsstelle an. Habe mein Moped damals auch mit 15 oder angemeldet obwohl ich den A1 noch nicht hatte. Ob das so rechtens war ist dann die andere Frage.

  3. Toth
    Am 7. Dezember 2022 um 18:18

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wo kann ich beantragen, dass mein Sohn mit Fahrerlaubnis zur Berufsausbildungsstätte auch mit 17 Jahren schon allein fahren kann???
    Viele Grüße
    Toth

Verfassen Sie einen neuen Kommentar