Kfz-Zulassungsstelle in Düsseldorf: Sind Termine zu vereinbaren?
Letzte Aktualisierung am: 1. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
FAQ: Kfz-Zulassungsstelle Düsseldorf
In Düsseldorf ist die Zulassungsstelle – teilweise auch als Straßenverkehrsamt bezeichnet – für die verschiedenen Anliegen zur Kfz-Zulassung zuständig. Dabei kann es sich unter anderem um die Neu- oder Wiederzulassung sowie die Ummeldung eines Fahrzeugs handeln. Zudem nimmt die Behörde Änderungen an den Fahrzeugpapieren vor. Darüber hinaus können Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle Düsseldorf Wunschkennzeichen beantragen.
Nein, ein Besuch beim Straßenverkehrsamt in Düsseldorf ist ohne Termin in der Regel nicht möglich. Damit Ihr Anliegen bearbeitet werden kann, müssen Sie daher im Vorfeld online einen Termin für die Zulassungsstelle Düsseldorf vereinbaren.
Für die Neuzulassung von einem Auto erhebt die Zulassungsstelle in Düsseldorf mindestens Gebühren in Höhe von 30,60 Euro.
Finden Sie jetzt Ihr persönliches Wunschkennzeichen
Inhaltsverzeichnis:
Direkt zur Adresse der Kfz-Zulassungsstelle in Düsseldorf
Aufgaben des Straßenverkehrsamtes in Düsseldorf
Düsseldorf ist die Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen und nach Köln die zweitgrößte Stadt des Bundeslandes. Rund 630.000 Menschen leben in der Großstadt, die zu den am dichtesten besiedelten Gemeinden Deutschlands zählt. Nicht selten geht eine hohe Einwohnerzahl auch mit einer Vielzahl an Fahrzeugen einher, weshalb die Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstelle in Düsseldorf sicherlich alle Hände voll zu tun haben.
Wer in der Stadt Düsseldorf die Kfz-Zulassungsstelle aufsucht, kann dort unter anderem folgende Anliegen erledigen:
- Neuzulassung von Kfz
- Wiederzulassung von Kfz
- Ummeldung von Kfz
- Außerbetriebsetzung von Kfz
- Erteilung von Kennzeichen
- Änderung der Fahrzeugpapiere
- Halterauskünfte
Allerdings können Sie sich nicht spontan auf den zur Kfz-Zulassungsstelle von Düsseldorf machen, denn ohne Termin ist eine Bearbeitung der Anliegen in der Regel nicht möglich. Dadurch sollen unter anderem lange Wartezeiten vermieden werden. Bei der Zulassungsstelle Düsseldorf erfolgt die Terminvereinbarung über den Internetauftritt der Stadt. Dabei müssen Sie im Vorfeld Ihre Anliegen und auch die Anzahl dieser angeben, denn nur so kann eingeschätzt werden, wie viel Zeit benötigt wird. Andere Dienstleistungen, die nicht im Zuge der Terminvereinbarung bei der Zulassungsstelle Düsseldorf angegeben wurden, können nicht bearbeitet werden.
Übrigens! Dank der Digitalisierung müssen Sie nicht zwangsläufig zur Kfz-Zulassungsstelle in Düsseldorf. Denn i-Kfz, das internetbasierte Zulassungsverfahren, ermöglicht mittlerweile die An- und Abmeldung von Fahrzeugen.
Kfz-Zulassungsstelle Düsseldorf: Adresse und Telefonnummer
Um sicherzustellen, dass Sie in Düsseldorf bei der Zulassungsstelle Ihren Termin effizient nutzen, gilt es verschiedene Vorbereitungen zu treffen. So sollten Sie die notwendigen Unterlagen sorgfältig zusammenstellen und ggf. bereits Vordrucke ausfüllen. Stellen Sie zudem sicher, dass Sie rechtzeitig zum Termin erscheinen.
Der nachfolgenden Auflistung können Sie die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle in Düsseldorf entnehmen:
- Montag: 7:30 bis 16:00 Uhr
- Dienstag: 7:30 bis 16:00 Uhr
- Mittwoch: 7:30 bis 13:00 Uhr
- Donnerstag: 7:30 bis 18:00 Uhr
- Freitag: 7:30 bis 13:00 Uhr
Es ist Ihnen nicht möglich, die Kfz-Zulassungsstelle in Düsseldorf zu diesen Öffnungszeiten aufzusuchen? In diesem Fall besteht die Möglichkeit, eine andere Person zu schicken, die an Ihrer Stelle agiert. Damit dies aber juristisch alles seine Richtigkeit hat, verlangt die Zulassungsstelle in Düsseldorf dafür eine Vollmacht. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Internetseite der Stadt.
Adresse:
Kfz-Zulassungsbehörde Düsseldorf
Höherweg 101
40233 Düsseldorf
Telefon: 0211-8991
Fax: 0211-8929-107
E-Mail: zulassungsstelle@duesseldorf.de
Webseite: duesseldorf.de
guten Tag, wir sind die Eltern von einem jungen Mann, der in Düsseldorf wohnt und seinen Wohnsitz hat. Wir sind Italiener und wohnen in Italien. Wir möchten unserem Sohn ein Auto von uns schenken. Wir sind die Besitzer von diesem Auto, aber wir möchten es ihm schenken. Könnte/dürfte er dann unser Auto in Deutschland fahren, auch wenn wir die Besitzer sind?