Kieferbruch: Schmerzensgeld für eine deformierte Kinnlade
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Kieferbruch: Dieses Schmerzensgeld ist möglich
Verletzung | Schmerzensgeld bei einem Kieferbruch | Urteil |
---|---|---|
Oberkieferfraktur, schwere Gesichtsschädeltrümmerfraktur | ca. 33.200 Euro | OLG Koblenz, 1999, Az. 12 U 729/98 |
Unterkieferfraktur, Nervverletzung, Knie- und Fußfraktur, Sprunggelenkverrenkung | ca. 20.500 Euro | LG Darmstadt, 1993, Az. 10 O 333/88 |
Unterkieferfraktur, Zahnschmerzen | 8.000 Euro | LG Bayreuth, 2008, Az. 22 O 757/06 |
Ober- und Unterkieferfraktur, Gesichtsverletzungen | ca. 7.700 Euro | LG Tübingen 1980, Az. 2 O 47/80 |
Unterkieferfraktur, Schürfwunden | ca. 500 Euro | LG München, 1998, Az. 31 S 862/98 |
Der Kiefer – ein unterschätzter Körperteil
Er gibt dem Schädel nicht nur seine eigentümliche Gestalt, sondern ist auch unerlässlich, um alltäglich Nahrung zu sich zu nehmen: der Kiefer. Beißen, Kauen, Schlucken und selbst Sprechen wäre ohne ihn so nicht möglich. Unzählige Nervenbahnen, so viele wie sonst nirgendwo im Körper, haben hier ihren Sitz.
Es handelt sich also um einen enorm wichtigen Körperteil, dessen Relevanz vielen erst dann bewusst ist, wenn es hier zu einem Schaden kommt. Erhebliche Einschränkungen und Schmerzen ruft beispielsweise ein Kieferbruch, der teilweise Schmerzensgeld begründen kann, hervor.
Doch wann genau steht einem Verletzten Schmerzensgeld bei einem Kieferbruch (medizinisch: Kieferfraktur) zu? Begründen ein einfacher und ein doppelter Kieferbruch ein unterschiedliches Schmerzensgeld? In unserem Ratgeber befassen wir uns mit dieser Thematik und geben Antwort auf diese Fragen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Schmerzensgeld bei einem Kieferbruch
Nicht nur Schmerzen, sondern ebenfalls einige Einschränkungen kommen auf Personen zu, deren Kiefer gebrochen wurde. Sowohl die Sprech- als auch die Kaufunktion können eingeschränkt sein, es kommt zu Blutergüssen und Schwellungen und die Zahnreihen liegen häufig nicht mehr aufeinander.
Wurde Ihr Kiefer durch das Fremdeinwirken einer dritten Person gebrochen, kann sich daraus der Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Form von Schmerzensgeld ergeben.
Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich stets nach den individuellen Umständen des vorliegenden Falls. Um sich einen Überblick zu verschaffen, wie viel bei einem gebrochenen Kiefer ungefähr zu erwarten ist, können Sie sich diese Schmerzensgeldtabelle anschauen.
Schmerzensgeld: Was sagt das Gesetz?
Schmerzen haben eine wichtige Warnfunktion. Sie sollen den Menschen darauf aufmerksam machen, dass irgendetwas in seinem Inneren nicht mit rechten Dingen zugeht. Es ist also eine Empfindung, die in der Regel stets von einem Übel kündet. Wurde sie von einer anderen Person verursacht, entsteht dem Betreffenden ein zivilrechtlicher Anspruch: das Schmerzensgeld.
Doch Achtung: Nicht jedes Missgeschick, welches im Alltag geschieht, ist entschädigungspflichtig. Vielmehr muss der Verursacher vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Grundsätzlich findet diese Forderung auf verschiedenste Verletzungen Anwendung. Dies gilt beispielsweise für Rückenschmerzen nach einem Unfall ebenso wie für einen Kiefer, der gebrochen ist. Schmerzensgeld ist also ein recht universeller Anspruch, der unter den gegebenen gesetzlichen Voraussetzungen ein breites Gebiet erfasst.
Kieferbruch als Anspruchsgrundlage
Während Bagatellverletzungen, zum Beispiel Prellungen oder Blutergüsse, nicht immer zu entschädigen sind, kommt bei einem Kieferbruch Schmerzensgeld häufig in Frage. Denn eine Verletzung wirkt sich hier mitunter auf die Kau- und Sprachfunktion aus, was den Verunfallten im Alltag stark einschränkt.
Typische Symptome sind nicht mehr aufeinander liegende Zahnreihen, Blutergüsse, Druckschmerzen und Schwellungen. Oftmals kann die Verletzung nur operativ behandelt werden. Ein komplizierter Heilungsverlauf wirkt sich dann auf die Bemessung vom Schmerzensgeld aus. Ein doppelter Kieferbruch wird daher üblicherweise mit einem höheren Betrag entschädigt als eine einseitige Fraktur.
Wie viel kann ein Verletzter nun aber verlangen?
Für einen Kieferbruch wird das Schmerzensgeld stets individuell festgelegt – das gilt im Übrigen auch für alle anderen Verletzungen. Bei der Schmerzensgeldberechnung handelt es sich also nicht um einen mathematischen Vorgang, sondern eher um eine Gesamtwürdigung der Umstände.
Kommt es zu einer Verhandlung, entscheiden die zuständigen Richter nach ihrem Ermessen. Dabei berücksichtigen sie unter anderem die Stärke der Schmerzen, die Behandlungsmaßnahmen, die Dauer eines stationären Aufenthaltes etc. Es fließen also diverse Faktoren in die Entscheidung ein. Haben Sie einen Anwalt, der sich mit Schmerzensgeld auskennt, an Ihrer Seite, kann er das für Sie bestmögliche Ergebnis erzielen, denn da keine festen Werte existieren, sind die Beträge nach oben hin theoretisch auch offen.
Zur Orientierung können der Betroffene, der Richter und der Anwalt eine Schmerzensgeldtabelle nutzen. Darin finden sich Urteile aus den vergangenen Jahren, die erahnen lassen, welcher Spielraum tatsächlich vorhanden ist.
Wir haben Ihnen oben eine solche Übersicht für den Kieferbruch zusammengestellt. Das Schmerzensgeld in der Tabelle gibt einen Eindruck davon, welche Summen möglich sind.
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte: