Kindersitz: Sicherheit für die Kleinen während der Fahrt

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Kinderautositz: Sicher unterwegs mit den Sprösslingen

Ein Kindersitz dient der Sicherheit von Ihrem Sprössling bei der Autofahrt.
Ein Kindersitz dient der Sicherheit von Ihrem Sprössling bei der Autofahrt.

Die in Deutschland bestehende Anschnallpflicht umfasst natürlich auch Babys und Kinder. Da diese allerdings in der Regel noch nicht die geeignete Körpergröße haben, damit der Sicherheitsgurt richtig angelegt werden kann, muss ein Kindersitz her.

Im Jahr 1963 wurde durch den Hersteller „Storchenmühle“ weltweit der erste Kindersitz produziert und verkauft. Um eine höhere Sicherheit für die Kleinen im Straßenverkehr zu garantieren, wurde der Kindersitz bald zur Pflicht für Kfz-Fahrer, die ihre Sprösslinge transportieren wollten.

Welche Anforderungen muss ein Autokindersitz eigentlich erfüllen? Wie ist dieser zu benutzen und welche Strafen drohen, wenn Kinder auf dem Autositz ohne Erhöhung oder ähnliches Platz nehmen? Diese Fragen beantwortet der nachfolgende Ratgeber. Außerdem erfahren Sie, welchen Kindersitz Sie fürs Fahrrad nutzen können.

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FAQ: Kindersitz

Wann wird ein Kindersitz benötigt?

Fahren Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder kleiner als 150 cm sind, im Kfz mit, müssen diese zusätzlich zur Anschnallpflicht mit einem geeigneten Kindersitz gesichert werden.

Welche Kriterien muss ein Kindersitz erfüllen?

Damit ein Kindersitz den deutschen Verkehrsregeln entspricht, muss dieser entweder die Prüfnorm UN ECE Reg. 44 oder UN ECE Reg. 129 erfüllen.

Welche Sanktionen drohen, wenn Kinder ohne Kindersitz mitfahren?

In diesem Fall sieht der Bußgeldkatalog mindestens ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro vor. Mehr zu möglichen Geldbußen erfahren Sie hier.

Keine Lust zu lesen? Kindersitzpflicht im Video erklärt

Video zur Kindersitzpflicht
Video: Wann besteht Kindersitzpflicht?

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Welcher Kindersitz ist der beste?

Durch einen Kindersitz erhöht sich die Sicherheit für die jungen Beifahrer enorm. Ohne diesen könnte der Sicherheitsgurt nicht korrekt angelegt werden und das Kind im schlimmsten Falle gar strangulieren, wenn es zu einem Unfall kommt.

Daher besteht die Pflicht, die Sprösslinge bis zu einem Alter von 12 Jahren bzw. einer Größe bis 1,50 m zumindest mit einer Kindersitzerhöhung im Auto zu transportieren. Der Autositz für Kinder ist also eine Anschaffung, die notwendig ist.

Daher stellen sich viele Betroffene die Frage, welcher Kindersitz für das Auto geeignet ist und wie sie die Nachkömmlinge möglichst sicher und komfortabel transportieren können. Den besten Kindersitz ausfindig zu machen, fällt dabei gar nicht so leicht.

Es kommt immer auf die individuellen Umstände und Kriterien an. Ohne diese kann keine Aussage darüber getroffen werden, welcher Kindersitz im Auto besonders empfehlenswert ist. Im Folgenden gehen wir auf einige Besonderheiten ein, die eine Rolle in der Beurteilung von einem Kindersitz als „gut“ oder „schlecht“ spielen.

Ein Autokindersitz sollte unbedingt angeschafft werden, wenn Sie Ihre Kleinen mit dem Fahrzeug transportieren möchten. Dadurch erhöhen Sie die Sicherheit enorm. Welches Modell dabei das richtige ist, hängt immer von den individuellen Umständen ab und kann nicht pauschal angegeben werden.

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Autositze für Kleinkinder und Babys

Als Kindersitz für ein Baby kommt die sogenannte "Babyschale" zum Einsatz.
Als Kindersitz für ein Baby kommt die sogenannte “Babyschale” zum Einsatz.

Grundsätzlich gilt, dass Babys in den ersten drei Monaten des Lebens, wenn überhaupt, nur auf Kurzstrecken in einem Fahrzeug transportiert werden sollten. Ist eine Autofahrt mit dem Neugeborenen unumgänglich, kommen die sogenannten Babyschalen zum Einsatz.

Wenn Sie eine solche erwerben möchten, sollten Sie verschiedene Modelle in Ihrem Fahrzeug testen. Denn bei jedem Kfz können Gurtlänge oder die Gestaltung der Sitze variieren, sodass Sie ein Modell wählen sollten, welches perfekt zu den Bedingungen in Ihrem Wagen passt.

Babyschalen werden dabei immer entgegen der Fahrtrichtung im Pkw platziert. Während der Fahrt ist es zudem wichtig, dass sich das Kleinkind nicht in einer liegenden Position befindet. Durch einen sogenannten Dreipunktgurt wird die Babyschale im Fahrzeug befestigt.

Dieser Schritt ist von großer Bedeutung beim Einbau der Transporthilfe. Wird der Gurt nicht korrekt angelegt, geht dies auf Kosten der Sicherheit des Babys. Lesen Sie also die Bedienungsanleitung vorab gründlich durch, um solche Fehler, die schwere Konsequenzen nach sich ziehen können, zu vermeiden.

Bedenken Sie: Durch die Mitnahme eines Babys in einer Babyschale wird dessen Wirbelsäule stark belastet. Sogar Beeinträchtigungen in der Entwicklung von Muskulatur und Skelett sind denkbar. Daher sollten Sie Fahrten mit einem Neugeborenen nur in äußerst dringenden Fällen und nicht über lange Strecken antreten.

Kindersitzschalen fürs Auto eignen sich nur für Babys bis zu einem Alter von maximal 18 Monaten und einem Gewicht von höchstens 13 Kilogramm. Sie können diese auf dem Beifahrer- oder Rücksitz platzieren.

Doch Vorsicht: Ersteres ist nur möglich, wenn Sie den Airbag an dem betreffenden Sitzplatz ausschalten können. Dieser könnte, wenn er auslöst, schwere Schäden beim Kind verursachen. Ist das Abstellen nicht möglich, bleibt nur der Transport auf der Rückbank.

Mitwachsender Kindersitz: Perfekt angepasst in jedem Alter

Mitwachsende Kindersitze drängen in den letzten Jahren immer mehr auf den deutschen Markt. Diese bieten den Vorteil, dass die Größe entsprechend dem Wachstum des Kindes angepasst werden kann und somit nicht bei jedem Wachstumsschub Ausgaben für einen neuen Kindersitz entstehen.

Im Wesentlichen bestehen diese Modelle aus zwei Teilen: Kopf- und Rückenstütze und Sitzerhöhung. Diese können entsprechend der Größe des Kindes angepasst werden. Ab einem Alter von circa vier bis sechs Jahren kann die Rückenlehne laut Herstellerangaben abgenommen werden, sodass nur noch die Autokindersitzerhöhung zum Einsatz kommt.

In Tests und Vergleichen schneiden mitwachsende Kindersitze allerdings nicht immer gut ab. Zu groß sei das Risiko von Sicherheitseinbußen. Einige der Modelle sind zudem zu klein für Kinder, die schon etwas größer gewachsen sind, als es ihrem Alter entspricht.

Eine eingebaute Sitzerhöhung im Kindersitz kann dazu beitragen, dass Sie Geld sparen, weil Sie nicht immer wieder einen neuen anschaffen müssen, wenn der Sprössling wächst. Allerdings sollten Sie hier genau überprüfen, ob diese Modelle ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleisten können.

Fürs Auto einen Kindersitz kaufen: Welche Größe ist angemessen?

Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) hat eine Einstufung in fünf Gewichtsklassen für Kindersitze festgelegt. Diese werden laut ECE-Regelung Nr. 44 wie folgt angegeben:

  • Klasse 0+: Gewicht unter 13 Kilogramm
  • Klasse I: Gewicht zwischen 9 bis 18 Kilogramm
  • Klasse II: Gewicht zwischen 15 bis 25 Kilogramm
  • Klasse III: Gewicht zwischen 22 bis 36 Kilogramm
Für den richtigen Kindersitz ist die Größe vom Sprössling entscheidend.
Für den richtigen Kindersitz ist die Größe vom Sprössling entscheidend.

Bei dieser Darstellung lässt sich allerdings folgendes Problem ausmachen: Die Kinder wachsen nicht selten aus dem Kindersitz heraus, obwohl das Gewichtslimit noch nicht erreicht ist. Das heißt, dass der Autokindersitz dann zwar dem Gewicht, aber nicht mehr der Größe entsprechend ist.

Diesem Umstand wurde in einer weiteren Regelung Rechnung getragen. So trat am 9. Juli 2013 die ECE/UN-Regelung Nr. 129 in Kraft, welche sich an der Größe des Kindes orientiert. Auch hier wird eine Einteilung in unterschiedliche Klassen vorgenommen:

  • Klasse Q0: Geeignet für eine Größe bis zu 59 cm
  • Klasse Q1: Geeignet für eine Größe zwischen 60 und 74 cm
  • Klasse Q1.5: Geeignet für eine Größe zwischen 75 und 86 cm
  • Klasse Q3: Geeignet für eine Größe zwischen 87 und 104 cm
  • Klasse Q6: Geeignet für eine Größe zwischen 105 und 125 cm
  • Klasse Q10: Geeignet für eine Größe über 125 cm

An jedem Kindersitz kann anhand des Prüfsiegels abgelesen werden, ob die Normen erfüllt wurden und um welche Klasse es sich handelt. Dennoch sollten Sie nicht einfach blind einen Autokindersitz der jeweiligen Klasse kaufen, sondern diesen vorab entsprechend im Fahrzeug testen.

Wichtig: Ein Autositz für Kinder muss in Deutschland den Prüfnormen der ECE-R 44/04 oder ECE-R 129 entsprechen. Wobei letztere das Vorgängermodell in naher Zukunft komplett ablösen und somit zum geforderten Standard werden wird.

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Kriterien für einen guten Kindersitz fürs Auto

Doch was macht nun eigentlich einen guten Kindersitz für das Auto aus? Zunächst muss die Sitzgelegenheit dem Alter, Gewicht und der Größe des zu transportierenden Sprösslings entsprechen. Dafür kommen im Grunde drei verschiedene Modelle in Betracht:

  • Babyschalen: Diese sind für Neugeborene bis zu einem Alter von maximal 18 Monaten vorgesehen. Sie werden stets entgegen der Fahrtrichtung platziert. Wichtig ist, dass Sie darauf achten, dass das Baby nicht in eine liegende Position gerät. Zudem ist unbedingt der Airbag auszustellen, wenn die Babyschale auf dem Beifahrersitz transportiert wird.
  • Kindersitz: Bei einem Kleinkind muss der Autositz mit Kindersitz ausgestattet werden. Die passende Größe können Sie der ECE-R 129 Norm entnehmen. Wichtig ist, dass keine Sitzgelegenheit gewählt wird, die für den Sprössling zu klein ist.
  • Sitzerhöhung: In einem Auto sollte die Kindersitzerhöhung erst zum Einsatz kommen, wenn eine Größe über 125 cm erreicht ist. Diese dient dann lediglich dazu, etwaige Größenunterschiede für das korrekte Anlegen vom Sicherheitsgurt auszugleichen und somit eine sichere Fahrt für den Nachwuchs zu garantieren.

Je nachdem, wie groß und wie alt Ihr Nachwuchs ist, können Sie aus diesen Optionen zur Kindersicherung während der Fahrt wählen. Lassen Sie sich beim Kauf Zeit und probieren Sie den Kindersitz aus.

Um die Suche nach dem richtigen Modell zu erleichtern, finden Sie in unserem Kindersitz-Vergleich einige Angebote, die mit guten Bewertungen versehen wurden.

Korrekte Nutzung vom Kindersitz für das Auto

Damit ein Kindersitz auch vollumfänglich der Sicherungsfunktion nachkommen kann, ist es wichtig, dass Sie diesen korrekt benutzen. Achten Sie also penibel auf die Vorgaben laut Gebrauchsanweisung.

Dabei sollten Sie vor allem prüfen, ob der Kindersitz richtig befestigt und der Sicherheitsgurt ordnungsgemäß angelegt ist. Dabei ist auch zu beachten, in welche Richtung ersterer ausgerichtet ist.

Kindersitz: Vorne oder hinten aufstellen?

Achten Sie bei Kindersitzschalen darauf, dass der Airbag ausgeschlatet sind, wenn Sie Ihr Baby auf dem Beifahrersitz transportieren.
Achten Sie bei Kindersitzschalen darauf, dass der Airbag ausgeschlatet sind, wenn Sie Ihr Baby auf dem Beifahrersitz transportieren.

Im Folgenden bieten wir Ihnen eine Übersicht, in welcher Richtung der Kindersitz in der jeweiligen Klasse laut ECE-Regelung Nr. 44 abzustellen ist:

  • Klasse 0+: nur entgegen der Fahrtrichtung
  • Klasse I: entgegen oder in Fahrtrichtung
  • Klasse II: entgegen und in Fahrtrichtung zulässig
  • Klasse III: entgegen oder in Fahrtrichtung

In § 35a Absatz 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist definiert, wann eine Babyschale auf dem Beifahrersitz genutzt werden darf:

Auf Beifahrerplätzen, vor denen ein betriebsbereiter Airbag eingebaut ist, dürfen nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtungen für Kinder nicht angebracht sein. Diese Beifahrerplätze müssen mit einem Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesem Platz versehen sein. Der Warnhinweis in Form eines Piktogramms kann auch einen erläuternden Text enthalten. Er muss dauerhaft angebracht und so angeordnet sein, dass er für eine Person, die eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder einbauen will, deutlich sichtbar ist.

Eine Babyschale kann also nur auf dem Beifahrersitz platziert werden, wenn kein Airbag vorhanden oder dieser deaktiviert ist.

Um einen Kindersitz optimal und sicher im Auto befestigen zu können, gibt es die sogenannte „ISOFIX-Methode“. Es handelt sich um ein einfaches Befestigungssystem für den Kindersitz. Dieser wird über eine starre Verbindung an der Karosserie befestigt.

Dabei kommen zwei Haltebügel zum Einsatz, die sich im Spalt zwischen der Lehnen- und Sitzfläche befinden. In dieser Befestigung kann der Kindersitz verhakt werden. Dadurch ist sichergestellt, dass er während der Fahrt nicht verrutschen kann.

Gesetzliche Vorschriften für den Kindersitz

Da für Kinder im Auto der Sitz eine große Bedeutung und eine schützende Funktion hat, findet er auch in der Straßenverkehrsordnung (StVO) Erwähnung. In § 21 Absatz 1a StVO heißt es:

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. L 373 vom 31.12.1991, S. 26), der zuletzt durch Artikel 1 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie 2014/37/EU vom 27. Februar 2014 (ABl. L 59 vom 28.2.2014, S. 32) neu gefasst worden ist, genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind.

Mit den Rückhalteeinrichtungen sind Kindersitze gemeint. Diese sind also Pflicht für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, wenn diese nicht größer als 150 cm sind. Wird gegen diese Vorschrift verstoßen, erwarten den Fahrer Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.

Diese können folgendermaßen ausfallen:

  • Ein Kind nicht den Vorschriften entsprechend gesichert (beispielsweise keinen Kindersitz benutzt): 30 Euro Verwarngeld
  • …mehr als ein Kind: 35 Euro Verwarngeld
  • Nachwuchs ohne jede Sicherung befördert: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
  • … mehr als ein Sprössling: 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg

Sie gefährden bei einer Fahrt ohne Kindersitz also nicht nur Ihren Nachwuchs, sondern auch Ihren Kontostand und riskieren zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Daher ist dringend davon abzuraten, ohne Sicherung mit einem Kind zu fahren.

Gerade bei einem Unfall könnten die Folgen hier fatal sein und im schlimmsten Fall sogar zum Tode des Abkömmlings führen. Daher gilt an dieser Stelle: Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Wird die Pflicht, einen Kindersitz zu nutzen, missachtet, können Bußgelder und Punkte in Flensburg folgen, wenn der Kfz-Fahrer im Rahmen einer Verkehrskontrolle erwischt wird.

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Welcher Kindersitz ist fürs Fahrrad geeignet?

Auch für das Fahrrad kann ein Kindersitz genutzt werden.
Auch für das Fahrrad kann ein Kindersitz genutzt werden.

Ein Kindersitz kann nicht nur bei einem Pkw genutzt werden. Auch für das Fahrrad bietet er die Möglichkeit, den Nachwuchs zu transportieren und sorgt somit für Mobilität, auch wenn kein Kfz vorhanden ist.

Hierbei ist es natürlich auch essentiell, dass die Kinder ausreichend gesichert sind. Dabei kann zwischen zwei Varianten gewählt werden: Front- und Hecksitz. Letzterer wird direkt am Gepäckträger montiert.

Grundsätzlich dürfen Kleinkinder ab einem Alter von neun Monaten auf einem Fahrrad-Kindersitz mitgenommen werden. Sie sollten allerdings bedenken, dass sich dadurch das Fahrverhalten des Rads ändern wird.

Es ist also immer höchste Vorsicht geboten, wenn Sie mit Ihrem Kleinen auf dem Fahrrad unterwegs sind. Schnallen Sie das Kind also entsprechend an und statten Sie es zusätzlich mit einem Helm aus. Somit können schwerwiegende Kopfverletzungen bei Unfällen verhindert werden.

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Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Kindersitze:

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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38 Kommentare

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  1. Meike J
    Am 11. August 2022 um 21:55

    Hallo liebe Experten,

    ich habe eine Frage mein Enkel bald 2 Jahre 12kg, braucht nach Ihren Angeben eine Kindersitz Gr .1,ist das Isofix-System zwingend oder kann man die Kindersitze auch heute noch mit dem Gurt befestigen?
    Herzliche Grüße
    Meike J

  2. Tiziana
    Am 19. Juni 2022 um 10:03

    Hallo
    Wir haben einen Golf plus in der Anleitung steht man darf hinten auch auf dem Mittlerensittplatz einen Kindersitz ab Gruppe 0 einbauen. Darf man die Babyschale, also auf einem der Mittleren Sitze befestigen? Im Babyladen haben Sie gesagt das wäre generell verboten?!
    Da wir noch zwei Größere Kinder haben müssen wir anschauen wir wir das machen. Zudem gibt es Sitzerhöhungen der Gruppe 2/3 dürfen 5 und 4 Jährige auf diesen Sitzen?! In der Beschreibung steht ab 3,5Jahre ab 15kg da sind beide drüber.
    Danke schon mal für die Antwort:)

  3. Rolf R
    Am 6. Februar 2022 um 12:58

    bitte um den neuen Bussgeldkatalog

  4. von Marschall
    Am 26. September 2020 um 14:25

    Ab welchem Alter können Kinder auf einer Sitzschale sitzen und nicht auf einem gängigen Kindersitz.

    • Anja
      Am 25. Februar 2022 um 2:53

      Hallo, ich werde mit meinem zweijaehrigen Sohn nach Deutschland von Australien zurueckziehen.
      Ich besitze den Kindersitz Infasecure Emerge Caprice infasecure.com.au/products/emerge-caprice-mini-swirl und wollte anfragen ob dieser Kindersitz auch in Deutschland zugelassen ist. Vielen Dank!

  5. Carmen M.
    Am 11. August 2020 um 19:59

    Hallo,
    Muss ein Junge mit 10 Jahren bei einer Körpergröße von 145cm und 58 Kilo auf eine Sitzerhöhung? Das ist für ihn eine Belastung.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Oktober 2020 um 17:09

      Hallo Carmen,

      da der Junge noch kleiner als 150cm ist und das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss er zusätzlich zur Anschnallpflicht mit einem geeigneten Kindersitz gesichert werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Eva
    Am 19. Oktober 2019 um 20:27

    Hallo, können wir unseren kanadischen Kindersitz im Urlaub in Deutschland nutzen? Vielen Dank im Voraus, Eva

  7. Anna
    Am 2. September 2019 um 10:31

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Wir haben einen 9 monatigen Enkelsohn den wir auch gerne mit dem Auto mal mitnehmen wollen.
    Wir haben einen TobiFix von Maxi-Cosi – Gruppe 1 Isofix 9 Monate bis 4 Jahre gekauft! Nun wurde uns von befreundeten Eltern erzählt dass wir einen reboarder-Kindersitz bei Kindern bis 15 Monaten brauchen.
    Müssen wir jetzt noch solange warten oder einen neuen Kindersitz kaufen?

    Danke für eine Antwort!

  8. Robert
    Am 20. August 2019 um 8:12

    Muss mein Baby in einem Auto Sitz nicht in der babyschale rückwärts zu fahrtriçhtung sitzen?

  9. Sanchez
    Am 4. August 2019 um 16:08

    Guten Tag,

    ich möchte gerne wissen, ob ich eine Babyschale (Maxi Cosi) auf dem Beifahrersitz platzieren kann. In der Regel würde ich die Babyschale hinter mir (Fahrersitz) platzieren, da ich schon einen Kindersitz auf der Rückbank (linke Seite) habe. Allerdings bekomme ich nächste Woche Besuch und möchte noch einen Erwachsene im Auto mitnehmen. Es gibt keinen genügenden Platz auf der Rückbank zwischen der Babyschale und dem Kindersitz. Wäre es denn möglich – und zwar legal – die Babyschale auf dem Beifahrersitz zu platzieren?

    Vielen Dank!

  10. Galina
    Am 28. Juli 2019 um 22:16

    Hallo
    Meine Tochter ist 1 1/2 darf ich sie im Auto hinten und der mitte transportieren den der kindersitz mit einem 3punktgurt befestigt ist?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juli 2019 um 9:25

      Hallo Galina,
      der Gesetzgeber schreibt nicht vor, wo im Auto das Kind sitzen muss. Wichtig ist nur, dass der Kindersitz richtig befestigt ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Guten Tag und hallo!
    Am 16. Juni 2019 um 17:17

    Meine Tochter fährt bald mit den Großeltern 3 Wochen nach Schweden in deren neuen Minivan mit.
    Meine Tochter ist 44 kg schwer und 1,44 groß. Alle Sitzschalen die wir haben sind ihr zu klein, trotzdem sitzt sie in meinem Auto für kurze Strecken noch auf einer Schale, dann klagt sie über Schmerzen in den Oberschenkeln. Nun meine Frage, Sitzschalen dürfen eigentlich nur bis 36 kg benutzt werden, kann sie jetzt ohne Sitzschale nach Schweden mitfahren?
    Vielen Dank für Ihre Antwort!
    Liebe Grüße Mama Kirstin

  12. Juliane
    Am 24. Januar 2019 um 15:13

    Hallo, muss ich meinen Gruppe II,III Kindersitz, der mit ISOFIX im Auto befestigt ist, mit dem 3-Punkt-Autogurt befestigen, wenn kein Kind drin sitzt? Gibt es ein Gesetzt (Transportsicherungsgesetz) das das vorschreibt?
    Danke schön!

  13. Sonja W.
    Am 30. Dezember 2018 um 16:29

    Guten Tag,

    Ich habe vier Kinder. Die kleinste ist 6 Monate alt und sitzt in der Babyschale.
    Die Große ist mit ihren 8 Jahren schon 1,52 m. Sie kann also lediglich angeschnallt im Auto mitfahren.

    Die Frage betrifft die zwei mittleren Kinder.
    Die 6 jährige ist 1,35 m. Der Kindersitz reicht ihr gerade mal bis Mitte Oberschenkel. Auf der Sitzerhöhung sitzt sie deutlich besser. Sie reicht bis in die Kniekehle und sie rutscht nicht weg. Der Gurt läuft perfekt über die Schulter. Sie fährt doch dann mit Sitzerhöhung sicherer, wenn sie darauf besser sitzt, richtig?

    Die 3 jährige ist 1,10 m groß und wiegt 18 kg. Sie fährt normalerweise in einem „normalen“ Kindersitz von Römer mit Kopfschutz und angeschnallt mit dem Autogurt. Darf sie in Ausnahmefällen denn auch auf einer Sitzerhöhung mitfahren?

    Vielen Dank schon mal und liebe Grüße.

  14. Nadine
    Am 29. September 2018 um 16:42

    Hallo ich lese hier, dass der Sitz ECE R 44/04 in naher Zukunft ausläuft bzw nicht mehr zugelassen ist. Was soll ich mir unter ‚naher Zukunft’vorstellen.Für ein Zweitauto wollte ich nämlich gerade einen Sitz mit dieser Zulassung kaufen.
    Mit freundlichen Grüßen
    N. G.

  15. Ulrike H.
    Am 3. August 2018 um 8:12

    Meine Tochter ist 9 Jahre alt und 1,42 m groß.
    Darf ich sie auf dem Beifahrersitz mit einem Kindersitz bis 36 kg transportieren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2018 um 14:23

      Hallo Ulrike H.,

      das können wir mit den uns bekannten Informationen nicht beantworten. Beachten Sie am besten die Herstellerangaben des Kindersitzes.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Ulrike H.
    Am 2. August 2018 um 18:42

    Meine Tochter ist 9 Jahre alt und 1,42 m groß.
    Darf ich sie auf dem Beifahrersitz mit einer Sitzerhöhung transportieren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. September 2018 um 10:07

      Hallo Ulrike,

      für Kinder, die mehr als 15 kg wiegen, darf laut Norm ECE R 44/03 und 44/04 eine einfache Sitzerhöhung verwendet werden. Ein Sitz mit Rückenlehne bietet jedoch viel mehr Schutz.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Kyra
    Am 1. August 2018 um 17:12

    Hallo ich wollte mal nachfragen, ob es wirklich stimmt, das es jetzt Vorschrift ist für ein Kleinkind (1 Jahr) einen Reboarder kindersitz zu kaufen. Meine älteste Tochter jetzt 5 Jahre hatte ab 1 Jahr einen Maxi cosi Sitz ab 9 kg und wollte diesen jetzt für meinen kleinen holen, allerdings wurde mir von einer anderen Mutter gesagt ich bekäme dann eine hohe Strafe wenn der kindersitz nicht nach hinten gerichtet wäre. Und der maxi cosi nicht mehr erlaubt sei. Stimmt dies?
    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. September 2018 um 15:55

      Hallo Kyra,

      tatsächlich gibt es eineseits einigen Jahren eine neue EU-Norm, allerdings bezieht diese sich auf die Zertifizierung und Neuentwicklungen. Alte Kindersitze nach der alten Norm dürfen in aller Regel weiterhin genutzt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. hermine
    Am 20. Juni 2018 um 11:30

    Meine Enkeltochter ist bald 3 Jahre alt und wiegt über 15 kg. Der Kindersitz ist im Auto von Opa eingebaut. Manchmal müsste ich kurz mit meinem Kleinwagen wohin. Darf meine Enkelin mit einer Sitzerhöhung hinten mit einem 3-Punkt-Gurt angeschnallt mitfahren? Mein Auto ist ein 2-Sitzer und der Kindersitz mit Fußstütze sehr umständlich umzubauen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 9:08

      Hallo Hermine,
      eine reine Sitzerhöhung reicht in diesem Fall nicht aus. Der Gesetzgeber schreibt gemäß ECE-Regelung Nr. 44 in diesem Fall einen Kindersitz der Gruppe II vor.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Melli
    Am 11. Juni 2018 um 5:20

    sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben während unseres USA Aufenthalts einen Kindersitz für unseren 3 1/2 jährigen Sohn gekauft. Kann ich diesen auch in Deutschland nutzen, auch wenn er kein EU Siegel hat bzw. keiner EU Norm entspricht? Wie ist es dann mit dem Versicherungsschutz, sollte es zu einem Unfall kommen?

    Ich freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen
    Melli

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juli 2018 um 9:02

      Hallo Melli,
      in Deutschland sind nur Kindersitze zulässig, wenn diese der Prüfnorm UN ECE Reg. 44 bzw. UN ECE Reg. 129 entsprechen. Anderenfalls droht ein Bußgeld. Zudem kann die Versicherung unter Umständen von einer Teilschuld ausgehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Katharina
    Am 8. Juni 2018 um 11:16

    Hallo,
    ich möchte gerne wissen, ob es erlaubt ist, Kinder mit einer Sitzerhöhung nach vorne zu setzen.
    Grundsätzlich sitzen meine Kinder hinten, aber wenn ich mal Freunde von den Kindern mitnehme und 4 Kinder habe, muss ja eins vorne sitzen.

    LG Katharina

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Juli 2018 um 15:01

      Hallo Katharina,

      das ist möglich. In diesem Fall sollten Sie jedoch den Beifahrersitz in die hinterste Position bringen. Der Kopf des Kindes sollte sich zudem nicht hinter der Gurtverankerung befinden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Anna
    Am 8. Mai 2018 um 10:18

    Guten morgen,
    ich habe 2 Kindersitze hinten auf dem Rücksitz (li und re aussen für meine Kinder 2 u 4 Jahre alt). Darf ich ein weiteres Kind in der Mitte von 4 Jahren mit einem 3.Punktgurt anschnallen und transportieren?Mit oder ohne Sitzerhöhung? Wir haben einen Ford Mondeo. Vorne dürfen erst Kinder ab einer Grösse von 150 cm sitzen?
    Vielen Dank für Ihre Zeit/ Hilfe

    Mfg Anna

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 14:35

      Hallo Anna,

      bei einem richtigen Gurt (Drei-Punkt, kein Beckengurt) ist das normalerweise zulässig. Ein entsprechender Kindersitz vorausgesetzt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Claudia K.
    Am 12. April 2018 um 13:07

    Nachdem die Polizei Hamburg mir keine Auskunft mich an den LBV verwiesen und eine Mitarbeiterin dort mich auf diese Seite aufmerksam gemacht hat, noch einmal explizit meine Frage zur Nutzung des BEIFAHRERSITZES zum Kindertransport:
    Laut Polizei Hamburg dürfen Kinder erst ab 12 Jahren vorne im Auto sitzen.
    Ich fahre einen Nissan Micra und erwarte mein drittes Kind im Juli. Auf der Rückbank haben keine drei Kindersitze Platz. Nun möchte ich wissen, ob ich – und zwar legal – eines meiner Kinder im Kindersitz auf dem Beifahrersitz unterbringen darf.
    Meine beiden älteren Söhne 2,5 Jahre und 3,5 Jahre fahren zur Zeit in einem MaxiCosiTobi und einem Römer-Sitz auf der Rückbank. Ich könnte entweder die Babyschale vorne unterbringen und den Airbag abschalten lassen oder einen der Kindersitze, die nun hinten stehen und die ohnehin vorwärts gerichtet sind. Darf ich dass? Und was wäre die sicherste Variante?
    Vielen Dank + herzliche Grüße,

    C. K.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 11:05

      Hallo Claudia,

      sofern der Airbag deaktiviert wurde, können Sie eine Babyschale auf dem Beifahrersitz platzieren. Achten Sie unbedingt darauf, dass das Modell den in Deutschland vorgeschriebenen Kindersitznormen entspricht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Annett G.
    Am 17. März 2018 um 13:58

    Guten Tag!

    Ich habe vor kurzem eine Diskussion gehabt bezüglich die Benutzung von Kindersitzen.
    Im Gesetztext steht, dass Kinder im KFZ auf einem Kindersitz sitzen müssen bis zum 12. Lebensjahr, die unter 1,50 m Groß sind.
    Wenn Kinder bereits vor dem 12. Lebensjahr die Größe von 1,50 m erreicht haben, müssen diese auch noch auf einen Kindersitz sitzen oder brauchen diese keinen mehr?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Mit sonnigen Grüßen

    Annett G.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 15:30

      Hallo Annett,

      da das Gesetz, wie Sie auch selbst schreiben, von unter 12-jährigen Kindern spricht, die kleiner als 1,50 m sind, scheinen größere Kinder dieser Altersgruppe keinen Kindersitz mehr zu benötigen. Fragen Sie aber bei Zweifeln lieber direkt bei den Behörden oder einem Anwalt für Verkehrsrecht nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Jooke F.
    Am 4. Februar 2018 um 12:30

    Moin,
    ich bin als Fahrer tätig für eine Flüchtlingsunterkunft.
    Das Fahrzeug ist ein Kleinbus Opel VIVARO.
    Es gibt immer wieder Diskussionen wegen der vorgeschriebenen Verwendung
    von Kindersitzen. Da ich die Vorschriften im Detail nicht kenne, möcht ich von
    Ihrem kostenlosen Angebot Gebrauch machen. Bitte senden Sie mir diese
    Unterlagen kostenfrei zu.
    Vielen Dank,
    Gruß Jooke Fokken

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Februar 2018 um 15:16

      Hallo Jooke F.,

      Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen nur mitgenommen werden, wenn ein Kindersitz verwendet wird. Die entsprechenden Vorgaben finden Sie in § 21 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

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