Kindersitz: Ab welchem Alter und bis wann ist dieser nötig?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

Sicherheit für junge Fahrzeuginsassen

Einen optimalen Schutz im Auto bietet Kindern ein Kindersitz in jedem Alter.
Einen optimalen Schutz im Auto bietet Kindern ein Kindersitz in jedem Alter.

Für den einen lästig, aber unerlässlich für den Eigenschutz ist der Gurt. Denn wer unangeschnallt in einen Unfall gerät, der riskiert schwere Schäden, im Ernstfall gar sein Leben. Was für Erwachsene einen optimalen Schutz darstellt, kann Kindern Hals- oder Bauchverletzungen zufügen, wenn es zu einem Aufprall kommt. Daher muss hier eine besondere Maßnahme getroffen werden.

Ein Kindersitz, welcher dem Alter des kleinen Passagiers entspricht, sorgt dafür, dass plötzliche Energieeinwirkungen abgedämpft werden. Dadurch kann das Risiko, einen Schaden zu erleiden, erheblich reduziert werden. Doch diese Schutzfunktion entfaltet sich nur dann, wenn der auf dem Autositz platzierte Kindersitz auch dem Alter bzw. der Größe des Kindes entspricht.

In unserem Ratgeber widmen wir uns der Frage: Welcher Kindersitz ist für welches Alter geeignet? Wir gehen unter anderem darauf ein, worauf beispielsweise bei einem Kindersitz ab 4 Jahren zu achten ist. Außerdem werfen wir einen Blick in das Gesetz und erklären Ihnen, welche Vorschriften für Kindersitze einzuhalten sind.

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FAQ: Welche Rolle spielt das Alter für den Kindersitz?

Bis zu welchem Alter benötigen Kinder einen Kindersitz?

Gemäß der gesetzlichen Vorschriften für Kindersitze ist ein solcher verpflichtend, bis das Kind das 12. Lebensjahr vollendet oder eine Körpergröße von 150 cm erreicht hat. Diese Regelung dient der Verkehrssicherheit.

Ist das Alter bei der Wahl des richtigen Kindersitzes entscheidend?

Nein, die Normen der Kindersitze richten sich üblicherweise nach dem Gewicht des Kindes. Dabei wird zwischen fünf Gewichtsklassen unterschieden:
– Gruppe 0: bis zu 10 kg
– Gruppe 0 plus: bis zu 13 kg
– Gruppe 1: 9 bis 18 kg
– Gruppe 2: 15 bis 25 kg
– Gruppe 3: 22 bis 36 kg

Ab welchem Alter dürfen Kinder auf dem Beifahrersitz mitfahren?

Sofern der gewählte Kindersitz den gesetzlichen Vorgaben entspricht, dürfen Kinder jeden Alters auch auf dem Beifahrersitz mitgenommen werden. Eine rückwärtsgerichtete Babyschale darf allerdings nur verwendet werden, wenn der Beifahrerairbag zuvor deaktiviert wurde.

Keine Lust zu lesen? Kindersitzpflicht im Video erklärt

Video zur Kindersitzpflicht
Video: Wann besteht Kindersitzpflicht?

Gesetzliche Vorgaben: Das ist ein Muss beim Transport von Kindern im Auto

Welchen Kindersitz sollten Sie ab 3 Jahren für Ihr Kind wählen? Achten Sie immer darauf, dass Größe und Gewicht passen.
Welchen Kindersitz sollten Sie ab 3 Jahren für Ihr Kind wählen? Achten Sie immer darauf, dass Größe und Gewicht passen.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen untersucht seit den 70er Jahren die Sicherungsquoten von Verkehrsteilnehmern. Dokumentiert wird dabei die Nutzung von Gurten, Kindersitzen in Pkw und Lkw sowie das Tragen von Helmen und Schutzkleidung auf Motorrad oder Fahrrad.

Im Jahr 2015 lag die Quote bezüglich eines gefahrlosen Transports von Kindern bei durchschnittlich 99 Prozent. Ein durchaus beruhigendes Ergebnis, zeigt es doch, dass Eltern hohen Wert auf den Schutz ihrer Kinder legen, indem sie eine Kindersitzerhöhung je nach Alter verwenden.

Allerdings fand die Bundesanstalt für Straßenwesen auch heraus, dass 15 Prozent aller Kinder ab sechs Jahren auf Landstraßen und innerorts lediglich mit einem normalen, nicht kindertauglichen Dreipunktgurt gesichert wurden. Zwei Prozent fuhren gänzlich ungesichert im Auto mit. Eine solche Vorgehensweise ist nicht nur aus Perspektive der elterlichen Fürsorge unverantwortlich, sondern schlichtweg auch verboten.

Der Gesetzgeber schreibt in § 21 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor, dass Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, nur in speziellen Rückhalteeinrichtungen zu transportieren sind.

Per Gesetz werden also beim Kindersitz Größe und Alter als entscheidende Fixpunkte definiert. Demnach muss ein Kindersitz bis Erreichung von 12 Jahren oder bis zur Überschreitung der 150-cm-Grenze benutzt werden. Zum Erlöschen der Verpflichtung, eine Rückhalteeinrichtung zu verwenden, genügt das Vorhandensein eines der beiden Kriterien.

Es obliegt der Verantwortung der Eltern, gegebenenfalls auch dann noch auf eine solche Transportform zurückzugreifen, wenn die gesetzlichen Vorschriften für Kindersitze nicht mehr greifen. Sitzt beispielsweise der Gurt eines Zwölfjährigen nicht optimal, sondern schneidet am Hals ein, sollte ein Kindersitz unabhängig vom Alter erwogen werden.

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Optimal gesichert im Auto: Den richtigen Kindersitz für jedes Alter

„Welcher Kindersitz ist ab 3 Jahren für mein Kind geeignet? Bis wann muss ein Kindersitz benutzt werden?“ Diese und ähnliche Fragen schwirren in den Köpfen vieler Eltern umher. Schließlich soll der Nachwuchs immer optimal gesichert sein. Doch das breite Angebot macht vielen die Wahl sehr schwer.

Kindersitz ab 6 Monate: Auch Babys können im Auto mitgenommen werden, vorausgesetzt, es wird eine geeignete Babyschale benutzt.
Kindersitz ab 6 Monate: Auch Babys können im Auto mitgenommen werden, vorausgesetzt, es wird eine geeignete Babyschale benutzt.

Abweichend vom Gesetz orientieren sich die Hersteller bei einem Kindersitz nicht an Alter und Größe, sondern am Gewicht der zu transportierenden Jungen oder Mädchen. Üblich ist hier eine Unterteilung in fünf Gewichtsklassen:

  • Gruppe 0: bis zu 10 kg
  • Gruppe 0 plus: bis zu 13 kg
  • Gruppe 1: 9 bis 18 kg
  • Gruppe 2: 15 bis 25 kg
  • Gruppe 3: 22 bis 36 kg

In die Gruppe 0 und 0 plus fallen üblicherweise bis zu 18 Monate alte Babys, die im Auto mitgenommen werden können. Sprösslinge der Gruppe 1 sind zwischen neun Monaten und dreieinhalb Jahren alt. Kinder der Gruppen 2 und 3 befinden sich durchschnittlich in einem Alter von vier bis zwölf Jahren. Doch selbstverständlich entwickelt sich jeder jungen Erdenbürger anders, sodass die Alterszuordnungen zu den Gewichtsgruppen nicht starr zu verstehen sind. Manch ein dreieinhalbjähriges Kind wiegt mehr als 18 kg und benötigt daher einen Kindersitz der Kategorie 2.

Grundsätzlich sollte das Hauptaugenmerk bei der Wahl von einem geeigneten Kindersitz nicht beim Alter liegen, sondern bei der Konstitution des Jungen oder Mädchens. Wenn Sie zum Beispiel einen Kindersitz für 3 oder 4-Jährige suchen, sollten Körpergröße und -gewicht ausschlaggebend sein.

Es ist daher sinnvoll, Tochter oder Sohn mitzunehmen, wenn der Kauf einer Rückhalteeinrichtung ansteht. Ein Sitztest garantiert dann, dass die Passform stimmt und das Kind es in der Vorrichtung bequem hat. Achten Sie außerdem darauf, dass der Kindersitz, ob ab 4 oder 5 Jahren, mit Gurthaken ausgestattet ist. Diese verhindern, dass der Beckengurt hochrutscht und so bei einem Auffahrunfall oder Ähnlichem Bauchverletzungen begünstigt.

Wenngleich die Schutzfunktion beim Kindersitz nicht vom Alter abhängt, kann dieser Aspekt für die jungen Fahrzeuginsassen doch eine psychologische Rolle spielen. So fühlt sich ein Dreijähriger doch gleich ein Stück weit erwachsener, wenn er einen Autokindersitz ab 4 Jahren bekommt.

Die ECE-Prüfnorm: Siegel für sichere Kindersitze

Kindersitz bis 12 Jahren: Unterhalb dieser Grenze auf einen Sitz zu verzichten, ist bis zu einer gewissen Körpergröße verboten.
Kindersitz bis 12 Jahren: Unterhalb dieser Grenze auf einen Sitz zu verzichten, ist bis zu einer gewissen Körpergröße verboten.

Ob ein Autokindersitz ab 2 Jahren oder für Kinder höherer Gewichtsklassen gesucht wird, wichtig ist immer, dass das Produkt amtlich genehmigt wurde. Hierfür bürgt eine Prüfnorm, die der sogenannten ECE-Regelung entspricht.

Diese Bestimmung legt einheitliche technische Vorschriften von Kfz und Ausrüstungsgegenständen fest. In den meisten Ländern Europas existieren daher konkrete Prüfkriterien, denen ein Kindersitz ab 1 Jahr ebenso entsprechen muss wie ein Autositz ab 4 Jahren.

Jeder Kindersitz der verschiedenen Altersgruppen bzw. Gewichtsklassen, der diesen Vorgaben entspricht, ist mit einer entsprechenden Plakette versehen. Seit April 2008 ist vorgeschrieben, dass dieser Aufdruck mindestens die Norm „ECE-R 44/03“ aufweisen muss. Modelle, die mit einer älteren Plakette markiert sind, entsprechen nicht den Mindestanforderungen an einen sicheren Transport und sind daher verboten.

Sie wollen im Auto einen Kindersitz ab 3 Jahren installieren, der in den USA hergestellt wurde? Davon ist in der Regel eher abzuraten, da hier die Prüfnorm üblicherweise nicht eingehalten wird.

Achten Sie also darauf, dass der von Ihnen präferierte Kindersitz für 4 oder 5-Jährige die benannte Plakette enthält. Wie diese aussieht und was die einzelnen Elemente bedeuten, veranschaulicht Ihnen unsere Grafik:

So sieht eine Kindersitzplakette aus.
Für Kindersitze gelten strenge Vorschriften. Besonders wichtig ist eine gültige Plakette, die min. die Norm ECE-R 44/03 aufweist.
Die neue ECE-Richtlinie für Kindersitze

Um für noch mehr Sicherheit bei der Personenbeförderung zu sorgen, hat der Gesetzgeber die Zulassungsvorschriften für den Kindersitz überarbeitet. Alter und Gewicht sind unverändert, aber die Rückhaltevorrichtungen unterliegen neuen Anforderungen. So existieren Kindersitze, welche die Kennzeichnung „ECE-R 129“ enthalten. Dieses Prüfsiegel soll das bisherige über kurz oder lang ersetzen. Modelle, die damit ausgewiesen sind, wurden unter anderem einem Seitenaufpralltest unterzogen. Außerdem fällt hier die Unterteilung in Gewichtsklassen weg. Der Hersteller kann für seinen Kindersitz nicht ein Alter oder eine Kilogrammzahl, sondern eine Größe angeben.

Eltern, die noch einen Kindersitz mit „ECE-R 44“-Siegel haben, müssen diese nicht umgehend ersetzen. Denn noch ist die neue Regelung nicht verpflichtend. Wer jedoch kurz davor steht, sich eine Rückhaltevorrichtung für sein Kind zuzulegen, der sollte darüber nachdenken, ein Modell mit der neuen Plakette zu wählen, um die nächsten Jahre buchstäblich auf der sicheren Seite zu sein.

Gibt es beim Kindersitz ein maximales Alter zur Benutzung?

Immer bestens geschützt: Ein Kindersitz kann im Alter über 12 Jahren notwendig sein, wenn der Gurt sonst am Hals einschneidet.
Immer bestens geschützt: Ein Kindersitz kann im Alter über 12 Jahren notwendig sein, wenn der Gurt sonst am Hals einschneidet.

Wie bereits erwähnt, spielt beim Kindersitz das Alter eine geringere Rolle als Größe und Gewicht. Der Gesetzgeber schreibt lediglich vor, dass bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, also bis zum zwölften Geburtstag, eine Rückhaltevorrichtung zu verwenden ist, sofern Junge oder Mädchen nicht vorher schon größer als 150 cm sind.

Viele Hersteller kategorisieren ihre Produkte nicht nur anhand der fünf verschiedenen Gewichtsbereiche, sondern geben auch Jahresangaben vor. So bietet manches Unternehmen auf Grundlage des durchschnittlichen Gewichts beispielsweise einen Autositz speziell für 3-Jährige und Vorrichtungen für andere Altersstufen an.

Solche Aufschriften erleichtern manchen Eltern die Auswahl, da das Alter oftmals präsenter ist als Gewicht oder Größe. So achten einige Mütter und Väter eher darauf, am sechsten Geburtstag unter Umständen ein neues Modell zu kaufen, wenn sie aktuell einen Autositz ab 4 Jahren in Gebrauch haben.

Abgesehen von der magischen Grenze von zwölf Jahren, die gesetzlich verankert ist, geben Unternehmen teilweise Altershöchstgrenzen an. Diese dienen aber eher der Orientierung. Ausschlaggebend sind und bleiben Gewicht und Größe.

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Altersuntergrenze bei der Rückhaltevorrichtung

Heutzutage ist das Kfz ein fester Bestandteil des Alltags. Damit sich das auch mit Nachwuchs nicht ändert, muss hier auf eine sichere Unterbringung geachtet werden. Beim Autofahren mit einem Baby gelten einige Besonderheiten. So fahren Säuglinge immer in Babyschalen liegend entgegen der Fahrtrichtung. Diese Transportvariante gilt als am sichersten.

In den sogenannten Reboardern kann der Nachwuchs schon kurz nach der Geburt mitgenommen werden. Es existieren auch hier unterschiedliche Modelle, die entsprechend der Größe, des Gewichts und des Alters zu wählen sind. So findet sich beispielsweise eine Babyschale, die bereits ab 3 Monaten gebraucht werden kann. Aber auch ein babytauglicher Autokindersitz ab 1 Jahr oder Ähnliches sind im Fachhandel erhältlich. Erneut sollten Eltern hier mehr auf die individuelle Passgenauigkeit achten als auf die aufgedruckte Altersvorgabe.

Manche Sprösslinge wollen bald nicht mehr in einer Babyschale liegen. Dann ist der Wechsel zu einem geeigneten Kindersitz dem Alter bzw. der Größe entsprechend, in welchem Tochter oder Sohn eine sitzende Position einnehmen können, zu empfehlen. Praktisch sind zudem mitwachsende Varianten. Ein solcher Kindersitz kann dem Alter und der körperlichen Konstitution durch kleine Umbaumaßnahmen angepasst werden. Hierbei ändert sich üblicherweise auch die Ausrichtung: Aus der rückwärts im Auto installierten Babyschale wird der vorwärtsgerichtete Kindersitz, welcher im Alter von mindestens einem Jahr gebraucht werden kann.

Für größere Heranwachsende genügt die Sitzerhöhung

Kindersitz: 5 Jahre schützte er Ihr Kind. Doch nun ist Ihr Sprössling zu groß. Zeit für eine Sitzerhöhung.
Kindersitz: 5 Jahre schützte er Ihr Kind. Doch nun ist Ihr Sprössling zu groß. Zeit für eine Sitzerhöhung.

Sind Babyschale und Kindersitz überwunden, kann zu einer Sitzerhöhung gewechselt werden. Es handelt sich um eine Vorrichtung, die ab einem Gewicht von 15 kg geeignet ist. Hierbei lassen sich drei Varianten unterscheiden:

  • einfache Sitzerhöher: Diese können leicht verrutschen und bieten keinen seitlichen Halt. Sie sind also nicht zu empfehlen.
  • Produkte mit Führungshörnern: Hier wird die Gurtführung stabilisiert, sodass gefährliche Quetschungen bei einem Unfall auf der Autobahn oder anderswo verhindert werden.
  • Modelle mit Rückenlehne: Diese gelten als besonders sicher, da weder Gurt noch Sitz verrutschen können. Zudem wird dem Kind auch seitlicher Schutz geboten und diese Erhöhungen passen sich aufgrund der höhenverstellbaren Lehne der Größe des Benutzers an.

Sonderfragen zu Kindersitz, Alter, Größe und Gewicht des Kindes

Im Folgenden gehen wir auf einige Fragen ein, die Kindersitze oftmals bei den Benutzern auslösen und dann häufig zu Unsicherheiten führen. Mit unseren Tipps sind Sie gegen derartige Konfliktsituationen gewappnet.

Größen- und Altersgrenze haben Vorrang vor Gewicht

Auch unter kleinen Erdenbürgern gibt es einige Schwergewichte. So kann es vorkommen, dass ein Kind zwar noch nicht 150 cm und zwölf Jahre alt ist, aber schon mehr als 36 kg wiegt. Damit liegt es außerhalb der fünften Gewichtsklasse der Hersteller. Gelten auch dann beim Kindersitz das Alter und die Größe, die im Gesetz normiert sind?

Ja, diese Bestimmungen lassen sich nicht umgehen. Eine der beiden Voraussetzungen muss erfüllt sein, damit die Pflicht, eine spezielle Rückhaltevorrichtung zu verwenden, entfällt.

Viele Kindersitze, die offiziell bis 36 kg zugelassen sind, erlauben es auch, von schwereren Kindern benutzt zu werden. Ein Blick in die Gebrauchsanweisung schafft hier Klarheit.

Beckengurte benötigen besondere Kindersitze

Es ist vorgeschrieben, dass jeder amtlich zugelassene Kindersitz unabhängig vom Alter des Kindes eine Prüfplakette aufweist.
Es ist vorgeschrieben, dass jeder amtlich zugelassene Kindersitz unabhängig vom Alter des Kindes eine Prüfplakette aufweist.

Ist ein Fahrzeug einzig mit Beckengurten ausgestattet, muss der verwendete Kindersitz neben Alter, Gewicht und Größe auch diesen Aspekt berücksichtigen. Hierfür existieren spezielle beckengurttaugliche Rückhaltesysteme. In der Regel sind diese allerdings nur bis zu einem Gewicht von 25 kg ausgelegt. Nur Kindersitze, die auf diese besonderen Bedingungen angepasst sind, verhindern, dass eine Kollision, beispielsweise durch Missachtung des Seitenabstandes, zu schweren Schäden führt.

Diese Begrenzung lässt sich dadurch erklären, dass heutzutage der Dreipunktgurt zu einem typischen Ausstattungsgegenstand von Fahrzeugen gehört. Es ist eher ungewöhnlich, wenn dieser nicht vorhanden ist.

Darf ein Kind auf dem Beifahrersitz mitgenommen werden?

Mit einem Kindersitz, der Alter und Größe des Kindes berücksichtigt, darf ein Kind auch auf dem Beifahrersitz mitgenommen werden. Eine rückwärtsgerichtete Babyschale ist allerdings nur dort zu positionieren, wenn der Beifahrerairbag zuvor deaktiviert wurde. Seitenairbags sind für mitfahrende Kinder übrigens unproblematisch. Sie sorgen wie auch bei Erwachsenen für einen erhöhten Verletzungsschutz.

Werden Kindersitze der Gruppen 2 und 3 neben dem Fahrer montiert, sollte der Beifahrersitz in die hinterste Position geschoben werden. Auch eine gerade Lehne ist wichtig. Doch beachten Sie: Manche Autohersteller verbieten es grundsätzlich, einen Kindersitz – unabhängig von Alter oder anderen Faktoren – auf dem Beifahrersitz zu verwenden.

Mitnahme fremder Kinder: Spezielle Sitze bleiben Pflicht

Fahrgemeinschaften sind eine beliebte Transportmöglichkeit. So sprechen sich manche Elternpaare ab und fahren die jeweils fremden Kinder gemeinsam mit dem eigenen Spross ab und zu mit ihrem Fahrzeug zum Kindergarten. Das spart Benzin, entlastet die Mütter und Väter und gefällt den Kleinen.

Darf der Nachwuchs im angemessenen Kindersitz für das Alter auch auf dem Beifahrerplatz sitzen?
Darf der Nachwuchs im angemessenen Kindersitz für das Alter auch auf dem Beifahrerplatz sitzen?

Doch Achtung: Wissen Sie im Vorhinein, dass Sie Jungen und Mädchen mitnehmen, gehören diese in einen Kindersitz, sofern das Alter von zwölf Jahren oder die Größe von 150 cm noch nicht erreicht sind. Nur in Notfällen, beispielsweise nach einem Unfall mit einem Kind darf auf die Kindersitze verzichtet werden.

Nicht mit Schulranzen in die Kindersitze

Es ist nur ein kurzer Weg von der Schule nach Hause. Da lohnt es sich für den Sohn kaum, den Schulranzen abzulegen, er setzt sich einfach mit dem Rucksack in den Kindersitz. Was sicherlich praktisch erscheint, ist jedoch eines nicht: sicher. Daher sollten Taschen und Ähnliches immer abgelegt werden, bevor im Kindersitz Platz genommen wird. Das gleiche gilt für dicke Winterjacken. Diese verhindern unter Umständen eine schützende Gurtführung, sodass die notwendige Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist.

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Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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106 Kommentare

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  1. Conny
    Am 22. November 2023 um 21:48

    Hallo, meine Tochter ist 4 Jahre und ist erst 98 cm groß u. 14,8 kg.(Gedeihstörung). Kann sie schon auf einen Kindersitz der Größe II/III wechseln? Im Laden wurde mir gesagt ich hätte keinen Versicherungsschutz wenn sie keinen Meter groß ist.

  2. Miriam N
    Am 28. Januar 2023 um 23:52

    Darf man einen Kindersitz der Gruppe I (9-18kg) mit Fangkörper auch ohne diesen Fangkörper nutzen und das 2-jährige 14 kg schwere Kind dann in dem Sitz nur mit dem Autogurt darin anschnallen?

  3. Heiko S
    Am 12. August 2021 um 19:27

    Guten Tag,
    unser Kind wächst so langsam aus dem Kindersitz heraus.
    Sie ist über 130cm und 8 Jahre alt.
    Leider finde ich nirgendwo eine Angabe, welcher Kindersitz nun passen könnte. Bei allen Kommentaren, Angeboten, Internet Infos steht immer nur
    drin, dass Kinder bis 12 bzw. 150cm einen Sitz benötigen.
    Wo bekomme ich ausser dieser Info einen Tipp, welcher Kindersitz auch größere Kinder sicher befördert?
    Gruss Heiko

  4. Eileen
    Am 15. Juli 2021 um 20:03

    Hallo. Meine Tochter ist 1jahr alt und wiegt 9 kg. Darf ich sie in einem nach vorne gerichteten Kindersitz der Gruppe 1 transportieren oder ist ein reboarder Pflicht?

  5. Lauren
    Am 15. Oktober 2020 um 15:27

    Guten Tag,
    Mein Sohn ist 3 Jahre und 105 cm groß. Er wiegt knapp 25 kg. Darf er schon in einem Kindersitz der Stufe 3 mitgenommen werden?
    Danke.

  6. Melanie
    Am 11. Oktober 2020 um 12:37

    Hallo! Mein Sohn ist 20 Monate alt, 93cm groß und 18 kg schwer. Daher wird unser Reboarder langsam knapp. Er hat einen langen Oberkörper, sodass die Kopfstütze schon auf der obersten Stufe eingestellt ist. Der Kopf schaut sogar bereits etwas darüber. Wir brauchen also in absehbarer Zeit einen neuen Kindersitz. Auch da das Gewicht des Sitzes auf 19kg beschränkt ist. Wir waren im Babygeschäft und haben uns viele verschiedene Modelle angesehen. Aber überall war das Problem, dass die Anschnallgurte des 5-Punkt-Gurtes zu klein waren. Ich kann einen noch nicht mal zwei Jahre alten Jungen doch noch nicht über den Dreipunktgurt anschnallen oder? Wäre schön, wenn uns jemand einen Tipp geben könnte!

  7. Anni
    Am 25. Mai 2020 um 8:41

    Guten Tag,
    Mein Sohn ist 3 Jahre und 96cm groß. Er wiegt knapp 14kg. Darf er schon in einem Kindersitz der Stufe 2/3 mitgenommen werden?

  8. Sophie
    Am 18. Mai 2020 um 1:10

    Hallo,
    bis wann müssen Kinder rückwärts fahren?

  9. Marsha
    Am 27. April 2020 um 7:03

    Wie oben schon steht, gibt es Sitze für Beckengurte nur bis 25 kg. Unsere Kinder haben dieses Gewicht jetzt erreicht und passen auch nicht mehr in diesen Sitz. Dürfen wir sie jetzt nicht mehr mitnehmen?

  10. Nils
    Am 19. April 2020 um 20:44

    Ich habe auf gutefrage.net gelesen das Kinder und Jugendliche 10 bis 16 Jahren noch im 5 Punkt Sitz sitzen freiwillig, komfortabler, bequemer sind, weil es sicherer sind oder das es die Eltern sicherer finden.

    Meine Frage ist ist das nicht gefährlich bei einen Unfall? Weil so würde ich die Sitze auch sicherer finden für meine Kinder später.

  11. Tom.J
    Am 19. April 2020 um 15:14

    Ich habe mal eine etwas andere Frage.
    Ich lese im Internet auf z.b. gutefrage.net das noch 10 bis 16 Jährige noch im 5 Punkt gurt sitzen manche freiwillig manche nicht andere weil die bequemer sind.
    Was ich bei gutefrage.net gelesen habe. :
    Das z.b. 13 Jähriger ist 1,47 groß und sitz auf ein 5Punkt Sitz weil es die Eltern sicherer finden.

    Oder ein Junge 13 1.48 groß fährt bei einen Freund mit der ein kleinen Bruder hat und es sind noch 2 weitere dabei und der Junge (13) ist der Kleinste von allen 4 Jungs und muss auf den kindersitz mit 5 Punkt gurt system setzen und der Junge fand den Sitz aus sehr gemütlich und die Eltern kaufen ihn dann einen.

    Kann das gefährlich werden wenn mit mit 14 15 oder 16 im 5 Punkt Sitz Sitz bei einen Unfall?

    Muss erlich sagen ich finde diese Sitze auch sicherer und komfortabler für meine Kinder später
    Kann man nicht einfach die Altersklasse und die Körpergröße anheben von 12 auf 14 und die Körpergröße von 1.50 cm auf 1.70cm und auch den 5Punkt gurt und fangkörper aufs erhöhen Alter wie schon gesagt weil ich so was komfortabler sind und sicher.

  12. Lilushee
    Am 4. März 2020 um 15:07

    Braucht mein 27 monate altes kind noch diesen Kindersitz mit Rücklehne? Oder reicht eine Sitzerhöhung mit der Gruppe 2-3 vollkommen aus??

  13. Samanta
    Am 22. Februar 2020 um 20:25

    Meine Kinder fahren ab und an mit den Großeltern mit. Mein Sohn ist mittlerweile 140cm und 7 Jahre alt und meine Tochter 110cm und 4 Jahre alt. In unseren beiden Autos fahren sie mit Kindersitz Gruppe 1 und Sitzerhöhung. Bei den Großeltern nur mit Sitzerhöhung, das Problem was ich sehe, das Auto meiner Schwiegereltern hat keine Kopfstützen hinten. Dürfen sie da überhaupt mitfahren oder brauchen sie einen anderen Kindersitz mit Kopfstütze?

  14. yvonne
    Am 19. Februar 2020 um 14:18

    Ich habe heute gehört, dass der Gurt nicht auslöst, wenn man ein Kinde < 15 kg in einen Sitz ab 15 kg setzt. Wir haben den Römer Sitz mit Rückenlehne ohne Dreipunktgurt, sondern der normale Gurt wird verwendet. Stimmt es, dass der Gurt nicht auslöst oder was hat die 15 kg Grenze zu bedeuten?

    Viele Grüße
    Yvonne

  15. Kathrin
    Am 18. Februar 2020 um 5:09

    Darf man in den USA gefertigte Kindersitze in Deutschland verwenden, oder ist man dann nicht versichert?
    Wir ziehen aus den USA nach D und ich finde die amerikanischen Sitze ehrlich gesagt sicherer.

  16. Katharina
    Am 16. Februar 2020 um 16:25

    Hallo!
    Auf dem Prüfsiegel unseres Sitzes steht ECE 44/04; 9-36 kg. Ist er noch zugelassen?
    Freundliche Grüße

  17. Walter
    Am 30. Januar 2020 um 15:57

    Guten Tag,
    Meine Frage geht um den Verschleiß, bzw. die Nutzungsdauer.
    Kann man einen Autositz auch für das zweite Kind verwenden oder sollte man besser einen neuen kaufen.
    Der Sitz wäre dann 8 Jahre alt und wurde dann bereits 6 Jahre im Keller gelagert.
    Ansonsten ist er fehlerfrei und erfüllt die neue Norm.

    Vielen Lieben Dank für ihre Antwort.

  18. KaBo
    Am 7. Januar 2020 um 14:06

    Ich habe mal gelesen, dass es auch ein wichtiges Kriterium ist, dass der Kopf nie aus der Kopfstütze herausragen darf, sonst ist der Sitz zu klein.
    Mein Sohn ist 9 Jahre alt und etwa 1,40m groß und benutzt eine Sitzerhöhung mit Rückenlehne, da ich das auch für die sicherste Art der Gruppe II/III halte.
    Nun fiel mir auf, dass er wenn er sich gerade setzt, der Kopf oben ein wenig überragt. Ist das schlimm? Oder in diesem Fall (Alter, Größe, Gruppe III) angesichts der Vorteile (z.B. Seitenaufprallschutz) in Ordnung?

  19. Torsten M.
    Am 20. Dezember 2019 um 10:21

    Guten Tag,
    meine Tochter ist 4 Jahre Alt, 104 cm Groß und wiegt 17 Kilo. Reicht dort nur eine Sitzerhöhung aus oder ist noch ein vollwertiger Kindersitz vorgeschrieben?
    Und wie ist die rechtliche Situation bei Fahrten in der Schweiz und Spanien?
    Vielen Dank für die Rückmeldung
    Torsten

  20. Alli
    Am 16. Dezember 2019 um 10:30

    Mein Sohn ist 4 Jahre und 1 m groß, wiegt aber noch keine 15 kg. Kann ich ihn trotzdem schon in einen Kindersitz Gruppe 2 setzen? Es wurmt ihn doch sehr, dass er immer noch in dem “Babysitz” fahren muss.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2019 um 15:29

      Hallo Alli,
      grundsätzlich sollte die Babyschale solange wie möglich verwendet werden, da diese besonders sich ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Torsten
    Am 7. Dezember 2019 um 18:39

    Guten Tag,
    meine Tochter ist 4 Jahre Alt, 104 cm Groß und wiegt 17 Kilo. Reicht dort nur eine Sitzerhöhung aus oder ist noch ein vollwertiger Kindersitz vorgeschrieben?
    Und wie ist die rechtliche Situation bei Fahrten in der Schweiz und Spanien?

    Vielen Dank für die Rückmeldung
    Torsten

  22. Vanessa
    Am 28. November 2019 um 1:09

    Hallo, mein sohn ist 3 Jahre alt und wiegt 22 Kilo. Ich suche nach einem Kindersitz. Aber welche anschnall Befestigung muss er haben? Immer noch einen 5 punkt gurt oder schon ein Kindersitz der mit dem richtigen anschnallen vom Auto befestigt wird.
    Vielen Dank für die Hilfe..

  23. Daniela
    Am 24. August 2019 um 8:07

    Hallo
    Darf ein 5 jähriger auf einer Sitzerhöherung mit isofix Funktion auf der Autobahn fahren?
    Vielen Dank die die Hilfe.

    Schöne Grüße
    Daniela

  24. Lulzim
    Am 6. August 2019 um 16:41

    Sehr geehrter Damen und Herren,

    ich habe 3 Kinder (7 Jahre alt, und 2 Zwillingen 5 Jahre alt). Ich brauche 3 Autokindersitzen. Soll ich für das kinder 7 Jahre alt nur ein Sitze ohne Rückenteil verwenden? Es ist notwendig alle Kinder Hinter zu setzen oder 2 Hinter mit meiner Frau und das größere Kind vorne zu sitzen?

    Mit freundlichen Grüßen

  25. Ingeborg
    Am 28. Juni 2019 um 11:23

    Nur in Notfällen, beispielsweise nach einem Unfall mit einem Kind darf auf die Kindersitze verzichtet werden.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    als ich diesen og. Satz gelesen habe fragte ich mich?
    Geht es in diesem Fall um das Bußgeld oder um die Sicherheit unserer Kinder?

    Ich dachte ein Kindersitz ist für die Sicherheit meines Kindes da wie kann ich dann (egal in welchem Fall) auf einen Kindersitz verzichten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ingeborg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Juni 2019 um 12:10

      Hallo Ingeborg,

      die Aussage ist so zu verstehen, dass wenn z. B. ein Kind nach einem Notfall schnellstmöglich transportiert werden muss, etwas zum Notarzt, dies auch ohne Kindersitz geschehen darf. Natürlich ist der Transport in einem Kindersitz grundsätzlich sicherer für das Kind, wenn ein solcher aber gerade nicht in dem Fahrzeug vorhanden ist, kann in solch einem Fall ein Ausnahme gemacht werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Sabrina
    Am 22. Mai 2019 um 9:26

    mein sohn ist letzten monat 7 geworden und ist 146cm groß mit 40kg… die nächsten 4cm werden vermutlich vor seinem 12. Lebenjahr folgen :D also auch wenn er noch 7 ist, aber 150cm groß ist, ist keine kindersitzpflicht mehr???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2019 um 15:45

      Hallo Sabrina,

      ja, die Kindersitzpflicht entfällt, sobald ein Kind entweder eine Körpergröße von 1,50 m erreicht oder das 12. Lebensjahr vollendet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Mischel
    Am 26. April 2019 um 19:48

    Hey meine ex Frau sagt der kleine muss bis 15 Monate rückwärts fahren ist ein neues Gesetz meinte sie stimmt das? Habe ein Sitz von 9-36 Kilo und der passt ihn auch darf ich den Sitz benutzen? Der kleine ist 1 jahr und 1monat alt und wiegt 10 Kilo…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2019 um 9:17

      Hallo Mischel,

      Grundlage ist das i-Size-Gesetz, welches besagt, dass Kinder mindestens bis zu einem Alter von 15 Monaten rückwärts fahren müssen. Experten empfehlen dieses Vorgehen sogar bis zu einem Alter von zwei Jahren. Für genauere Details und eine Beratung zum richtigen Kindersitz wenden Sie sich am besten an einen Fachhändler in Ihrer Nähe.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Kerstin
    Am 17. Februar 2019 um 19:51

    Muss man wirklich ein Kleinkind rückwärts transportieren? Ich hab von klein an, beim Auto, wie auch Bus fahren mich beim Rückwärtsfahren übergeben. Ich habe Angst, dass ich in so einem Fall, wenn beim auf dem Rücksitzfahrende Kind, was von mir ja abgewand ist, sich übergibt und erstickt, und ich nichts mitbekomme beim fahren. Nicht immer gibt es beim übergeben Geräusche und diese Angst treibt mich um

  29. Camelia C.
    Am 11. Februar 2019 um 22:30

    Hallo,
    Ich suche ein Autokindersitz für meine Nichte die 11 Monate alt ist und ungefähr 8 kg schwer.
    Ich muss Ihnen fragen auf welche Normen wir achten müssen und ob die Sitzen ein Gültigkeitsdatum haben.
    Ich bedanke mich ganz herzlich für ihre Antwort

  30. Sandra
    Am 23. Januar 2019 um 13:23

    Hallo,
    unsere Tochter ist jetzt fast 5 hat aber Übergewicht und wiegt ca 20 kg wir haben das Problem das wir die Sitze nicht zu bekommen weil die Gurkte am Sitz zu kurz sind, kann ich sie in einem Sitz der rücken sowie Seiten lehnen und für den normalen gurt eine einführung hat drin sitzen lassen und mit dem normalen Gurt aus dem Fahrzeug anschnallen?

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